Anlage N Zeile 26:

Anlage N Zeile 26:

am 11.03.2006 22:09:26 von usenet-01-2006

Da wird gefragt:

"Es bestand 2005 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus der
Tätigkeit

[ ] (hier irrelevant)

als __________________________________________
(z.B. Praktikant, Student)"

Die Anleitung sagt dazu gar nix.

Wie kann man "aus" der "Tätigkeit" als Student (nicht) rv-pflichtig sein?!

Bzw., was wollen die da eigentlich wissen?

Re: Anlage N Zeile 26:

am 11.03.2006 22:37:32 von Daniel Zauft

Jens Müller wrote:
> Da wird gefragt:
>
> "Es bestand 2005 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus der
> Tätigkeit
>
> [ ] (hier irrelevant)
>
> als __________________________________________
> (z.B. Praktikant, Student)"
>
> Die Anleitung sagt dazu gar nix.
>
> Wie kann man "aus" der "Tätigkeit" als Student (nicht) rv-pflichtig sein?!
>
> Bzw., was wollen die da eigentlich wissen?

Vorweg: Für die Steuererklärung 2005 könnte von Vorteil sein, nicht das
Formular des Vorjahrs zu nehmen (2005: Zeile 33)

Grundsätzlich ist ein Student aufgrund des fehlenden
Angestelltenverhältnisses nicht rv-pflichtig. Hat er jedoch Einnahmen
aus nichtselbständiger Arbeit, derer er z.B. neben dem Studium
regelmäßig nachgeht (-> RV-Pflicht), wird ihm die Abzugsfähigkeit der
Sonderausgaben zusätzlich beschränkt (Kürzung des Höchstbetrags).

Grüße

Daniel

Re: Anlage N Zeile 26:

am 11.03.2006 23:50:42 von usenet-01-2006

Daniel Zauft schrieb:
> Jens Müller wrote:
>
>>Da wird gefragt:
>>
>>"Es bestand 2005 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus der
>>Tätigkeit
>>
>>[ ] (hier irrelevant)
>>
>>als __________________________________________
>>(z.B. Praktikant, Student)"
>>
>>Die Anleitung sagt dazu gar nix.
>>
>>Wie kann man "aus" der "Tätigkeit" als Student (nicht) rv-pflichtig sein?!
>>
>>Bzw., was wollen die da eigentlich wissen?
>
>
> Vorweg: Für die Steuererklärung 2005 könnte von Vorteil sein, nicht das
> Formular des Vorjahrs zu nehmen (2005: Zeile 33)

Formular aus BaWü für automatische Belegleser. Definitiv für 2005.

> Grundsätzlich ist ein Student aufgrund des fehlenden
> Angestelltenverhältnisses nicht rv-pflichtig.

Wenn er nicht arbeitet, ist das ziemlich irrelevant?

> Hat er jedoch Einnahmen
> aus nichtselbständiger Arbeit, derer er z.B. neben dem Studium
> regelmäßig nachgeht (-> RV-Pflicht),
^^^^^^^^^^^^^^^

Wie meinen? Die RV-Pflicht bezieht sich dann auf diese Tätigkeit?

Will sagen, man ist mit den Einkünften aus dem Nebenjob nicht
RV-pflichtig, weil man Vollzeitstudent ist?

Also "als Student" da eintragen?

Ich finde die Formulierung und den Mangel an Erläuterung in der
Anleitung weiterhin unbefriedigend ...


> wird ihm die Abzugsfähigkeit der
> Sonderausgaben zusätzlich beschränkt (Kürzung des Höchstbetrags).

Die Rechtsfolge ist mir erstmal ziemlich egal ...

Ich finde es bloß merkwürdig, daß ich nach einem rechtlichen Umstand
gefragt werde, den festzustellen ja wohl dem RV-Träger vorbehalten ist.

Wenn dann wenigstens in der Anleitung stehen würde, was die
Tatbestandsvoraussetzungen dafür sind ...

Ich habe in der EStE IMO korrekte tatsächliche Angaben zu machen, aber
man ja wohl kaum von mir erwarten, rechtliche Bewertungen bezüglich
Rentenversicherungspflicht o.ä. vorzunehmen.

Re: Anlage N Zeile 26:

am 12.03.2006 01:08:15 von Daniel Zauft

Jens Müller wrote:
[..]

>> Grundsätzlich ist ein Student aufgrund des fehlenden
>> Angestelltenverhältnisses nicht rv-pflichtig.
>
> Wenn er nicht arbeitet, ist das ziemlich irrelevant?
>
>> Hat er jedoch Einnahmen
>> aus nichtselbständiger Arbeit, derer er z.B. neben dem Studium
>> regelmäßig nachgeht (-> RV-Pflicht),
> ^^^^^^^^^^^^^^^
>
> Wie meinen? Die RV-Pflicht bezieht sich dann auf diese Tätigkeit?
>
> Will sagen, man ist mit den Einkünften aus dem Nebenjob nicht
> RV-pflichtig, weil man Vollzeitstudent ist?
>
> Also "als Student" da eintragen?
> [..]

>> wird ihm die Abzugsfähigkeit der
>> Sonderausgaben zusätzlich beschränkt (Kürzung des Höchstbetrags).
>
> Die Rechtsfolge ist mir erstmal ziemlich egal ...

Aber gerade die ist wichtig.

> Ich finde es bloß merkwürdig, daß ich nach einem rechtlichen Umstand
> gefragt werde, den festzustellen ja wohl dem RV-Träger vorbehalten ist.

Der RV-Träger stellt fest, das FA wertet aus (Genauer: Das Gesetz, hier
SGB VI, legt die RV-Pflicht fest).
Im Formular ist doch der Grund für die Nachfrage des FA direkt
ersichtlich (Zeile 33, Feld 35): "Vorsorgepauschale gekürzt/ungekürzt"

Was du nun im Feld einträgst hängt von deiner Tätigkeit ab (für die es
das Geld gab): War sie RV-frei, dann trägst du in Anlage N "Student"
ein. Strenggenommen ist die Angabe im Regelfall jedoch völlig unwichtig,
da sowieso keine SV-Abgaben bzgl. der Tätigkeit entrichtet wurden.

Grüße

Daniel

Re: Anlage N Zeile 26:

am 12.03.2006 01:12:30 von usenet-01-2006

Daniel Zauft schrieb:

> Was du nun im Feld einträgst hängt von deiner Tätigkeit ab (für die es
> das Geld gab): War sie RV-frei, dann trägst du in Anlage N "Student"
> ein.

Das war ein 400-Euro-Job, für den (nur) der AG Beiträge zur
Rentenversicherung abgeführt hat.