Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb
Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb
am 12.03.2006 14:56:56 von stefanie beckel
Hallo !
Kann mir jemand bitte den Unterschied zwischen innergemeinschaftlichen
Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb erklären, denn ich sehe dort
keinen. Danke im voraus.
Re: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb
am 12.03.2006 15:22:59 von axbnospamatall
Am Sun, 12 Mar 2006 14:56:56 +0100, schrieb "stefanie beckel"
<> :
>Hallo !
>
>Kann mir jemand bitte den Unterschied zwischen innergemeinschaftlichen
>Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb erklären, denn ich sehe dort
>keinen. Danke im voraus.
Unternehmer A in Belgien liefert Unternehmer B in D eine Ware.
Dann hat A eine igL und B hat einen igE.
Die igL des A ist dann nach dem belgischen Umsatzsteuerrecht zu
beurteilen. Da dies aber harmonisiert ist, liegt also in Belgien eine
steuerfreie Lieferung vor und in D ein steuerpflichtiger igE vor.
Grüße
Axel
Re: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb
am 12.03.2006 15:41:27 von Martin Hentrich
On Sun, 12 Mar 2006 14:56:56 +0100, "stefanie beckel"
<> wrote:
>Kann mir jemand bitte den Unterschied zwischen innergemeinschaftlichen
>Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb erklären, denn ich sehe =
dort
>keinen.=20
Das ist ein sachlich vergleichbarer Unterschied wie zwischen
Lieferung =3D Verkauf
und=20
Erwerb =3D Einkauf
Du hast doch bestimmt auch schon verschiedene Sachen *erworben*, die
ein anderer *geliefert* hat?
Und innergemeinschaftlich wird es dadurch, daß einer der beiden in
einem anderen EU-Land sitzt, aber beide eben in der EU sitzen.
So, das war jetzt mal einfach wie beim Erklärbär, wenn auch nicht
gleich mit Bezug auf Gesetzlichkeiten.
Martin
Re: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb
am 12.03.2006 16:02:36 von unknown
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb
am 12.03.2006 19:27:11 von axbnospamatall
Am Sun, 12 Mar 2006 15:02:36 +0000 (UTC), schrieb Michael Holzt
<> :
>stefanie beckel wrote:
>> Kann mir jemand bitte den Unterschied zwischen innergemeinschaftlichen
>> Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb erklären, denn ich sehe dort
>> keinen.
>
>Die Betrachtungsrichtung.
Ist aber in der Systematik des UStG ungewöhnlich, da es sonst nur
Lieferungen und keine Erwerbe kennt.
Grüße
Axel
Re: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb
am 13.03.2006 15:14:53 von Thomas Homilius
stefanie beckel <> schrieb am Sonntag, 12. März
2006 14:56:
> Hallo !
>
> Kann mir jemand bitte den Unterschied zwischen innergemeinschaftlichen
> Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb erklären, denn ich sehe dort
> keinen. Danke im voraus.
Normalerweise sind bei der Umsatzsteuer die Verkäufe (Lieferungen)
umsatzsteuerpflichtig und nicht Käufe (Erwerbe). Bei der
innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a UStG) und dem
innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 und § 1a UStG) ist es
anders:
Innergemeinschaftliche Erwerbe sind umsatzsteuerpflichtig. Derjenige
Unternehmer, der Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten importiert, muss in
Deutschland Umsatzsteuer abführen.
Dagegen sind innergemeinschaftliche Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit
(§ 4 Nr. 1b UStG). Der deutsche Unternehmer, der Waren in einen anderen
EU-Staat liefert, muss in Deutschland auf diese Lieferung keine
Umsatzsteuer abführen.
Exkurs "Innergemeinschaftliche" Leistungen:
Es ist zwar nicht gefragt worden, dennoch ein wichtiges Thema: Was ist wenn
ein deutscher Unternehmer aus dem EU-Ausland (z.B. UK) keine Lieferungen
sondern Leistungen erhält? Die Leistung wird an dem deutschen Unternehmer
auch im Ausland ausgeführt und unterliegt somit dem ausländischen
Umsatzsteuerrecht. Hat der deutsche Unternehmer ein Recht auf
Rückerstattung derausländischen Umsatzsteuer?
Antwort: Ja, man muss es allerdings in dem ausländischen EU-Staat
beantragen, Beispiel UK:
<> bzw.
<>
Thomas Homilius
--
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicherErwerb
am 14.03.2006 10:14:48 von Steuerberater Kai Degen
Axel Böhm schrieb:
> Ist aber in der Systematik des UStG ungewöhnlich, da es sonst nur
> Lieferungen und keine Erwerbe kennt.
Moin Axel,
Im Lichte des §1 Abs. 1 UStG eine nicht nachvollziehbare Aussage.
Dort wird direkt von Lieferungen, sonstigen Leistungen, der Einfuhr
und dem innergemeinschaftlichem Erwerb als "Umsätze" gesprochen.
Grüße, Kai
--
Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb
am 14.03.2006 23:36:17 von axbnospamatall
Am Tue, 14 Mar 2006 10:14:48 +0100, schrieb Steuerberater Kai Degen
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>
>> Ist aber in der Systematik des UStG ungewöhnlich, da es sonst nur
>> Lieferungen und keine Erwerbe kennt.
>
>Moin Axel,
>
>Im Lichte des §1 Abs. 1 UStG eine nicht nachvollziehbare Aussage.
>
>Dort wird direkt von Lieferungen, sonstigen Leistungen, der Einfuhr
>und dem innergemeinschaftlichem Erwerb als "Umsätze" gesprochen.
Sicherlich richtig, aber hauptsächlich sind vom Umsatzsteuergesetz
Leistungen erfasst. Erwerbe und Einfuhren sind eher
Ausnahmetatbestände. Daher führte es wohl bei Stefanie zu etwas
Verwirrung, das nun plötzlich Erwerbe besteuert werden sollen.
Insbesondere der igE ist auch erst nachträglich im Umsatzsteuergesetz
verankert worden.
Grüße
Axel