Re: BU Versicherung: Risikozuschlag = Ablehung?

Re: BU Versicherung: Risikozuschlag = Ablehung?

am 06.03.2006 13:21:38 von Florian Schmeichler

"Alexander Lofin" <> wrote in news:1141521059.351790.170590
@z34g2000cwc.googlegroups.com:


> Vor ca. 8 Jahren war ich aber kurzfristig in psychotherapeutscher
> Behandlung (Hilfe aufgrund von Todesfall in der Familie usw.) so dass
> der Antrag in der gestellten Form nicht anerkannt wurde, sondern ein
> Risikozuschlag (50%) verlangt wurde. D.h. man würde mich versichern
> aber nur mit einem 50% Zuschlag.
>
> 1.Frage:
> Ist das nun eine Ablehung in dem Sinne dass ich bei der Ausfüllung
> eines Antrags bei einer anderen Gesellschaft diese Ablehnung angeben
> müßte oder ist das keine, sondern nur ein Risikozuschlag?

Nein, eine Ablehnung ist eine Ablehung und kein RZ.

> Man hat mir ferner angeboten, dass ich, sollte ich ein Schreiben des
> damaligen Arztes besorgen können das meine Schilderungen der damaligen
> Sachlage bestätigt, man das ganze als leichtgradig einstufen könnte
> und man mich dann, zwar nicht im Vitaltarif, aber im Normaltarif der
> nur 2 EUR mtl. über dem Vitaltarif liegt, versichern könne.
>
> 2.Frage:
> Die Versicherung im Normaltarif wäre def. keine Ablehung mehr dann,
> oder?

Siehe 1.

> 3.Frage:
> Der Arzt der mich damals am Klinikum behandelt hat ist dort nicht mehr
> tätig und irgendwie auch "unauffindbar; nun findet sich am Klinkum
> einfach niemand der bereit ist eine solche Bestätigung wie ich sie
> brauche auszufüllen (bereits 2 mal auf dem Schriftweg versucht Kontakt
> aufzunehmen, heute nochmal ein Fax nachgeschoben).
> Habe ich nicht ein Anrecht auf solch eine Bestätigung
> (Auskunftsrecht)?

Nein, natürlich nicht. Du willst ja keine Auskunft, sondern ein
Gutachten, dass ein bestimmter Sachverhalt durch eine von Dir gewählte
Formulierung korrekt wiedergegeben wurde.

Dein Auskunftsrecht ermöglicht es Dir, an Kopien der Krankenakten von
damals zu kommen. Mit diesen Krankenakten kann entweder die Versicherung
(aber für die wird es sich nicht lohnen), oder ein von Dir zu
beauftragender Gutachter die Schwere Deiner damaligen Erkrankung
beurteilen.

> Was kann ich da noch tun (neues Gutachten?)?

Genau, klär das aber vorher mit der Versicherung ab und rechne gut nach,
ob ein RZ von 50% nicht vielleicht doch billiger ist.

Gruss,
Florian