Re: Beitrag kann nicht bezahlt werden

Re: Beitrag kann nicht bezahlt werden

am 12.03.2006 11:29:09 von jarysz8

Am 12.03.2006 um 11:18 wurde geantwortet auf:
Helmut Kelb <> schrieb:
> Hallo Fachleute,
> folgender fiktiver Fall:
>
> Jemand wird pflegebedürftig und muß in einem Heim untergebracht werden.
> Es bestanden bis dato noch Haftpflicht und Hundehalter-Haftpflicht bei
> einer Gesellschaft. Beiträge werden einmal jährlich bezahlt. VN vergißt
> zu kündigen, kann Folgeprämie aber aus finanziellen Gründen nicht mehr
> leisten. Wird angemahnt und bittet die Gesellschaft die Verträge im
> beiderseitigen Einvernehmen rückwirkend zum 01.01. aufzulösen. Antwort
> der Versicherung ist ein Mahnschreiben.
>
> Wie würdet ihr weiter vorgehen?


Die private H.-Versicherung dürfte wohl kaum zu Aufhebung gebracht werden mit Hinweis darauf, dass man jetzt im Pflege-
heim wohnt.

Bei dem Hund stellt sich die Frage, was mit dem Tier geschehen ist. Wenn das Haftungsrisiko gar nicht mehr besteht,
weil der Hund in das Eigentum eines anderen Halters übergegangen ist, dann liegt eigentlich ein Risikoforttfall vor und der
Vertrag könnte aufgehoben werden. Anders wäre es bei einer Hausratversicherung - dort würde die Versicherung auf die
Person übergehen, auf die der Hausrat übergegangen ist (dabei denkt man eher an eine Komplettübergabe und nicht
etwa an eine Haushaltsauflösung, bei der sich der Hausrat auf x Personen verteilt).

Generell stellt sich natürlich auch die Frage, wie die finanzielle Situation des Betroffenen ist. Wenn sein gesamtes Einkommen
für die Unterkunft im Pflegeheim benötigt wird, kein Vermögen vorhanden ist, evtl. sogar noch das Sozialamt Geld zur Verfügung stellen muss,
lassen sich die meisten Versicherer, nach entsprechender Schilderung, aus praktischen Gründen darauf ein, Versicherungsver-
träge aufzuheben.

MfG

Jarysz
>
>
> TIA
>
> Helmut