#2: Re: Arbeitszimmer im Eigentum / anteilig Arbeitszimmer
Posted on 2006-03-02 16:50:42 by Uwe Olufs
"Sabine Harms" <<a href="mailto:BluesCatMail@gmx.de" target="_blank">BluesCatMail@gmx.de</a>> schrieb im Newsbeitrag
news:<a href="mailto:46o45cFbte03U1@uni-berlin.de..." target="_blank">46o45cFbte03U1@uni-berlin.de...</a>
> Hallo
> Frage eins:
> Was kann er nach dem Umzug geltend machen? Anteile am Immo-Kredit oder
> muss er sich das neue Arbeitszimmer selber vermieten?
****
An sich selbst vermieten geht natürlich nicht.
Du musst das Arbeitszimmer samt dazugehörigen (anteiligen) Hypothkenen ins
notwendige Betriebsvermögen übernehmen.
Und der Rest ist wie bisher auch schon.
> Zweite Frage:
> Wenn er nur einen Teil des Dachbodens (ca 30 qm) als Arbeitszimmer
> einrichtet - Abgrenzung durch im Raum stehendes Regal - keine Tür (Rest
> würde zur Beherbergung von Studien-Büchern und Musikinstrumenten
> verwendet - also nicht zur täglichen Nutzung.) könnte er dann nur die 1250
> Euro absetzen oder gelten hier andere Vorschriften?
********
Wie 1.
Die Musikinstrumente könnten uU schädlich sein.
Uwe
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