Arbeitszimmer im Eigentum / anteilig Arbeitszimmer

Arbeitszimmer im Eigentum / anteilig Arbeitszimmer

am 02.03.2006 12:44:45 von Sabine Harms

Hallo
folgender Sachverhalt zum Thema Arbeitszimmer.

Ein Freiberufler (Ihm steht für diese Tätigkeit nur sein Arbeitszimmer
zur Verfügung.) zieht aus Mietwohnung in Eigentumswohnung um. Vorher hat
er die anteilige Miete als Kosten fürs Arbeitszimmer geltend gemacht.

Frage eins:
Was kann er nach dem Umzug geltend machen? Anteile am Immo-Kredit oder
muss er sich das neue Arbeitszimmer selber vermieten?

Zweite Frage:
Wenn er nur einen Teil des Dachbodens (ca 30 qm) als Arbeitszimmer
einrichtet - Abgrenzung durch im Raum stehendes Regal - keine Tür (Rest
würde zur Beherbergung von Studien-Büchern und Musikinstrumenten
verwendet - also nicht zur täglichen Nutzung.) könnte er dann nur die
1250 Euro absetzen oder gelten hier andere Vorschriften?

Gruß
und Dank
Sabine

Re: Arbeitszimmer im Eigentum / anteilig Arbeitszimmer

am 02.03.2006 16:50:42 von Uwe Olufs

"Sabine Harms" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo

> Frage eins:
> Was kann er nach dem Umzug geltend machen? Anteile am Immo-Kredit oder
> muss er sich das neue Arbeitszimmer selber vermieten?
****
An sich selbst vermieten geht natürlich nicht.
Du musst das Arbeitszimmer samt dazugehörigen (anteiligen) Hypothkenen ins
notwendige Betriebsvermögen übernehmen.
Und der Rest ist wie bisher auch schon.



> Zweite Frage:
> Wenn er nur einen Teil des Dachbodens (ca 30 qm) als Arbeitszimmer
> einrichtet - Abgrenzung durch im Raum stehendes Regal - keine Tür (Rest
> würde zur Beherbergung von Studien-Büchern und Musikinstrumenten
> verwendet - also nicht zur täglichen Nutzung.) könnte er dann nur die 1250
> Euro absetzen oder gelten hier andere Vorschriften?
********
Wie 1.
Die Musikinstrumente könnten uU schädlich sein.

Uwe