Versteuerung von "Spenden"

Versteuerung von "Spenden"

am 11.03.2006 22:40:58 von Thomas Bonk

Hallo,

ich biete auf meiner Homepage selbst programmierte Software
kostenlos zum Download an.

Auf meiner Homepage möchte ich einen "Donate"-Button platzieren,
über den Anwender einen von ihnen frei definierbaren Betrag zahlen
können, wenn ihnen die Software gefällt und sie sie regelmäßig nutzen.

Muss ich da etwas hinschtlich Versteuerung beachten? In diesem
Umfeld agiere ich nicht als Gewerbetreibender, sondern als Hobbyist.

Danke im voraus.
Viele Grüße,
Thomas Bonk
--
"Das größte Problem ist die Trivialität. Da werden Dinge
patentiert, die jeder Student in einer Klausur machen kann."
(Donald Knuth über Softwarepatente)

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 12.03.2006 00:15:32 von axbnospamatall

Am Sat, 11 Mar 2006 22:40:58 +0100, schrieb Thomas Bonk
<> :

>Muss ich da etwas hinschtlich Versteuerung beachten? In diesem
>Umfeld agiere ich nicht als Gewerbetreibender, sondern als Hobbyist.

Lies hierzu § 15 Abs. 2 Satz1 EStG:
"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn
zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen
wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb,..."

Trifft nach Deinen Schilderungen auf Deine Tätigkeit zu. Daher bist Du
gewerblich tätig und die Einnahmen sind steuerpflichtig.
Entsprechend sind auch die Aufwendungen als Betriebsausgaben zu
berücksichtigen.

Verzichtest Du auf den Spendenbutton oder leitest diesen auf den
lokalen Kinderschutzbund um, fehlt die Gewinnerzielungsabsicht und die
Tätigkeit ist nicht mehr steuerbar. (Vorausgesetzt auf er Seite sind
keine Werbebanner o.ä.)


Grüße

Axel

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 12.03.2006 06:00:07 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 12.03.2006 13:01:51 von axbnospamatall

Am Sun, 12 Mar 2006 06:00:07 +0100, schrieb Martin Gerdes
<> :

>Axel Böhm <> schrieb:
>
>>Trifft nach Deinen Schilderungen auf Deine Tätigkeit zu. Daher bist Du
>>gewerblich tätig und die Einnahmen sind steuerpflichtig.
>
>Sie sind _grundsätzlich_ steuerpflichtig. Es gibt diesbezüglich eine
>Bagatellgrenze.

Es gibt keine Bagatellgrenze bezüglich der Steuerpflicht.
Allenfalls wird keine Steuer erhoben, wenn das zu versteuernde
Einkommen zu gering ist. Trotzdem sind die Einkünfte steuerpflichtig.

>>Verzichtest Du auf den Spendenbutton oder leitest diesen auf den
>>lokalen Kinderschutzbund um, fehlt die Gewinnerzielungsabsicht und die
>>Tätigkeit ist nicht mehr steuerbar. (Vorausgesetzt auf er Seite sind
>>keine Werbebanner o.ä.)
>
>Ich würde mir Gedanken über die Versteuerung machen, wenn die Spendensumme
>sich anschickt, in einem Jahr vierstellig zu werden. Dsa könnte allerdings
>dauern.

Sollte er noch weitere Einkünfte haben, wovon man ausgehen kann, ist
schon die Besteuerung bei dreistelligen Beträgen interessant.
Falls dann auch noch einer der Spender auf die Idee kommt die "Spende"
bei seiner Steuererklärung anzugeben, ist das FA ganz schnell da.


Grüße

Axel

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 12.03.2006 20:00:04 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 12.03.2006 22:50:08 von axbnospamatall

Am Sun, 12 Mar 2006 20:00:04 +0100, schrieb Martin Gerdes
<> :

>>>Sie sind _grundsätzlich_ steuerpflichtig. Es gibt diesbezüglich eine
>>>Bagatellgrenze.
>
>>Es gibt keine Bagatellgrenze bezüglich der Steuerpflicht.
>>Allenfalls wird keine Steuer erhoben, wenn das zu versteuernde
>>Einkommen zu gering ist. Trotzdem sind die Einkünfte steuerpflichtig.
>
>Ich halte das für Haarspalterei, im Grunde aber geht es mir mehr um die
>praktische Handhabung.

Es ist eine Präzisierung, weil der OP aus Deinem Posting evtl
schließt das er die 250 EUR "Spende" nicht erklären muss aber dabei
übersieht, dass er darauf evtl. doch Steuern zahlen muss da er 50.000
EUR andere Einkünfte bezogen hat.

>Nehmen wir mal an, der OP nimmt über diesen Spendenknopf im Jahr 387 Euro
>ein. 253 Euro könnte er als Betriebsausgaben ansetzen.
>
>a) Muß er dieses Tätigkeit als Gewerbe anmelden?

Ja.

>b) Muß er für diese Tätigkeit eine Steuererklärung abgeben?

Man gibt keine Steuerklärungen für Tätigkeiten ab. Wenn er nach § 25,
46 EStG eine Steuererklärung abgegebn muss, muss er natürlich die 387
EUR mit angeben und hierfür u.U. eine Anlage GSE ausfüllen und eine
EÜR erstellen.

>c) Muß er für den Gewinn dieser Tätigkeit Steuer bezahlen?

Das hängt von seinem zvE ab.

>>>Ich würde mir Gedanken über die Versteuerung machen, wenn die Spendensumme
>>>sich anschickt, in einem Jahr vierstellig zu werden. Das könnte allerdings
>>>dauern.
>
>Ich korrigiere mich: ... wenn der Spendenüberschuß 410 Euro überschreitet.

Du setzt voraus, dass der OP sonst nur Einkünfte aus
nichtsselbständiger Tätigkeit hatte, davon Lohnsteuer abgeführt hatte
und die Lohnsteuerklasse nicht 3 oder 5 war.
Das konnte ich aus dem OP lesen.

>Meiner Kenntnis nach sind bei Arbeitnehmern Nebeneinkünfte von 410 Euro
>steuerfrei.

Wie gesagt sie sind nicht steuerfrei. Es wird nur keine Veranlagung
durchgeführt. Aber wenn der OP z.B. verheiratet ist und die
LST-Klassen drei und fünf gewählt wurden, wird er wieder veranlagt.
Damit werden auch kleinere Beträge als 410 EUR veranlagt.


Grüße

Axel

Versteuerung von "Spenden"

am 13.03.2006 00:57:47 von HHH

thomas # :240/2188.911 meinte am 11.03.06
zum Thema "Versteuerung von "Spenden"":

> Muss ich da etwas hinschtlich Versteuerung beachten? In diesem
> Umfeld agiere ich nicht als Gewerbetreibender, sondern als
> Hobbyist.

Du solltest wenigstens die Seite so gestalten, dass sie ein abmahnsicheres
Impressum hat, auch wenn es kein Gewerbe ist.

Harald

Versteuerung von "Spenden"

am 13.03.2006 00:57:47 von HHH

axbnospamatall # :240/2188.911 meinte am 12.03.06
zum Thema "Versteuerung von "Spenden"":

>>Muss ich da etwas hinschtlich Versteuerung beachten? In diesem
>>Umfeld agiere ich nicht als Gewerbetreibender, sondern als
> >Hobbyist.
>
> Lies hierzu ? 15 Abs. 2 Satz1 EStG:
> "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht,
> Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am
> allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist
> Gewerbebetrieb,..."

Ob nachhaltig muss sich rausstellen, Gewinnerzielungsabsicht ist
fragwürdig.

> Trifft nach Deinen Schilderungen auf Deine Tätigkeit zu. Daher
> bist Du gewerblich tätig und die Einnahmen sind steuerpflichtig.
> Entsprechend sind auch die Aufwendungen als Betriebsausgaben zu
> berücksichtigen.

Du meinst, er wird aus den Einnahmen seinen PC den Unterhalt der Webseite
etc. bezahlen können und noch etwas übrigbehalten?

Harald

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 14.03.2006 13:21:31 von Hans-Peter Popowski

"Harald H. Hengel" schrieb im Newsbeitrag
news:MSGID_2=3A240=2F2188.37=

Hallo Harald,

> >>Muss ich da etwas hinschtlich Versteuerung beachten? In diesem
> >>Umfeld agiere ich nicht als Gewerbetreibender, sondern als
> > >Hobbyist.

> > Lies hierzu ? 15 Abs. 2 Satz1 EStG:
> > "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht,
> > Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am
> > allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist
> > Gewerbebetrieb,..."

> Ob nachhaltig muss sich rausstellen, Gewinnerzielungsabsicht ist
> fragwürdig.

ja, aber woher soll dies das FA wissen? Also muss er dies dem FA
gegenüber erklären, so nicht, kann er Probleme bekommen, die "Fahnder"
sind auch im Netz unterwegs.

> > Trifft nach Deinen Schilderungen auf Deine Tätigkeit zu. Daher
> > bist Du gewerblich tätig und die Einnahmen sind steuerpflichtig.
> > Entsprechend sind auch die Aufwendungen als Betriebsausgaben zu
> > berücksichtigen.

> Du meinst, er wird aus den Einnahmen seinen PC den Unterhalt der
> Webseite etc. bezahlen können und noch etwas übrigbehalten?

I.d.R dürfte dies nicht so vorkommen. Aber das FA will es eben wissen,
so es Anhaltspunkte gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 14.03.2006 23:43:02 von axbnospamatall

Am Sun, 12 Mar 2006 03:56:00 GMT+1, schrieb (Harald H.
Hengel) :


> > Lies hierzu ? 15 Abs. 2 Satz1 EStG:
> > "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht,
> > Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am
> > allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist
> > Gewerbebetrieb,..."
>
>Ob nachhaltig muss sich rausstellen, Gewinnerzielungsabsicht ist
>fragwürdig.

Warum? Gerade durch das Anbringen des "Spendenbuttons" drückt er doch
die Gewinnerzielungsabsicht aus.
Und Nachhaltig ist die Tätigkeit auch, da er die Software nachhaltig
(nicht nur einmal) verkaufen möchte.

> > Trifft nach Deinen Schilderungen auf Deine Tätigkeit zu. Daher
> > bist Du gewerblich tätig und die Einnahmen sind steuerpflichtig.
> > Entsprechend sind auch die Aufwendungen als Betriebsausgaben zu
> > berücksichtigen.
>
>Du meinst, er wird aus den Einnahmen seinen PC den Unterhalt der Webseite
>etc. bezahlen können und noch etwas übrigbehalten?

Nein. Ich meinte er kann von den Einnahmen die Ausgaben abziehen. Das
Ergebnis sind seine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit. Sollten
diese negativ sein kann er den Verlust mit anderen positiven
Einkünften ausgleichen.


Grüße

Axel

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 16.03.2006 08:11:12 von Hans-Peter Popowski

"Harald H. Hengel" schrieb im Newsbeitrag
news:MSGID_2=3A240=2F2188.37=

Hallo Harald,

> >> Ob nachhaltig muss sich rausstellen, Gewinnerzielungsabsicht ist
> >> fragwürdig.

> > ja, aber woher soll dies das FA wissen? Also muss er dies dem FA
> > gegenüber erklären, so nicht, kann er Probleme bekommen, die
> > "Fahnder" sind auch im Netz unterwegs.

> Das ist sicher richtig
> Er wird sicher nachweisen können, dass keine Gewinne anfallen.

ja, aber wie? ;-))

> >> Du meinst, er wird aus den Einnahmen seinen PC den Unterhalt der
> >> Webseite etc. bezahlen können und noch etwas übrigbehalten?

> > I.d.R dürfte dies nicht so vorkommen. Aber das FA will es eben
> > wissen, so es Anhaltspunkte gibt.

> Dann dürfte er Problemlos nachweisen können, dass keine Gewinne
> angefallen sind.
> Es sei denn, es entwickelt sich anders und sprengt den Hobbyrahmen.

Der Begriff "Liebhaberei" ist steuerrechtlich nicht mit drei Worten zu
erklären.
Man unterscheide nur einmal die objektive von der subjektiven
Betrachtungsweise.

Und gerade bei den Kleinen wird genau hingeschaut, wohingegen größere UN
schon mal ein paar "Peanuts" als Steuergeschenk (Steuererlass) bekommen
können.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 16.03.2006 08:13:18 von Hans-Peter Popowski

"Harald H. Hengel" schrieb im Newsbeitrag
news:MSGID_2=3A240=2F2188.37=

Hallo Harald,

> >>Ob nachhaltig muss sich rausstellen, Gewinnerzielungsabsicht ist
> >>fragwürdig.

> > Warum? Gerade durch das Anbringen des "Spendenbuttons" drückt er
> > doch die Gewinnerzielungsabsicht aus.

> Eine Einnahme macht noch keinen Gewinn.

meine Omma sagte immer Kleinvieh macht auch Mist, und viel Kleinvieh
.....
Was meinst Du warum MLM *funktioniert*? Naja, nicht für 99,98 % der
Beteiligten, aber für den Rest und den Produzenten.

> > Und Nachhaltig ist die Tätigkeit auch, da er die Software
> > nachhaltig (nicht nur einmal) verkaufen möchte.

> Er verkauft sie nicht, er bittet ledlich um eine Kostenbeteiligung.

Er bekommt eine Gegenleistung und die ist steuerpflichtig. An dem Wort
"Verkauf" solltest Du Dich überhaupt nicht stören, sogar Dulden und
Unterlassen kann stpfl. Einnahmen erwirken, vom Tausch einmal abgesehen.

> Sollte man ihn natürlich mit Spenden überschütten muss man sicher
> anders urteilen, davon gehe ich jedoch nicht aus.

Tja, u.U. generieren eben auch 50 € p.a. eine stpfl. Einnahme.

> >>Du meinst, er wird aus den Einnahmen seinen PC den Unterhalt der
> >>Webseite etc. bezahlen können und noch etwas übrigbehalten?

> > Nein.

> Und warum redest du von Gewinnerzielungsabsicht?
> Dir ist dein Widerspruch klar?

Nein, Dir nicht, die Absicht legt das FA fest und nicht der Stpfl. Und
die Absicht ist erst dann abschließend geklärt, wenn das FA zu dieser
Ansicht gekommen ist, i.d.R nach 5-7 Jahren, d.h. wenn nach dieser Zeit
insgesamt Gewinn gemacht wurde, dann ist die Absicht belegt, sollte in
dieser Zeit nur Verlust gemacht worden sein, dann ist sie widerlegt.
Wobei der Stpfl. u.U. noch Gegenteiliges begründet darlegen kann.
Aber dazu gibt es Ausnahmen, z.B. bestimmte Tätigkeiten, die
grundsätzlich als Liebhaberei qualifiziert wurden, z.B. Verleih eines
Campingwagens.
Andererseits hat es das Nürnberger FG fertiggebracht einem Amwayaner
nach ca. 12 Jahren, bei einem Gesamtverlust von ca. 126 TDM immer noch
eine gewerbliche Tätigkeit zu bescheinigen. IMHO gibt es auch korrupte
Finanzrichter, denn dieses Urteil liegt dermaßen außerhalb der Norm,
dass es nur diese Vermutung zulässt.

> > Ich meinte er kann von den Einnahmen die Ausgaben abziehen.

> Und dann kommt kein Gewinn dabei raus, das Finanzamt wird, falls er es
> über Gewerbe versucht, das ganze als Liebhaberei abstempeln und die
> gezogenen Steuervorteile verlangen.

Tja, das ist eben die Frage und wer hat schon auf seinem Schreibtisch
eine Kristallkugel stehen? ;-))
Finanzbeamte i.d.R. eben nicht. <g>

> > Das Ergebnis sind seine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit.
> > Sollten diese negativ sein kann er den Verlust mit anderen
> > positiven Einkünften ausgleichen.

> Nicht wenn es als Liebhaberei oder Hobby eingestuft wird.
> Er müsste, zumindest in ein paar Jahren, einen Gewinn erwirtschaften.

Ja, s.o..

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 16.03.2006 20:30:07 von axbnospamatall

Am Wed, 15 Mar 2006 00:41:00 GMT+1, schrieb (Harald H.
Hengel) :

> > Warum? Gerade durch das Anbringen des "Spendenbuttons" drückt er
> > doch die Gewinnerzielungsabsicht aus.
>
>Eine Einnahme macht noch keinen Gewinn.

Verwechsle bitte nicht Gewinnerzielungsbasicht mit Gewinnerzielung.
Entscheiden ist die Absicht Gewinne zu erzielen und nicht die
Tatsache, dass auch wirklich Gewinne erzielt werden.

Und welche Absicht sollte der OP sonst gehabt haben, als er den
Spendenbutton angelegt hat?

Abgesehen davon wird seine Tätigkeit beurteilt und nicht der Spenden
button.

> > Und Nachhaltig ist die Tätigkeit auch, da er die Software
> > nachhaltig (nicht nur einmal) verkaufen möchte.
>
>Er verkauft sie nicht, er bittet ledlich um eine Kostenbeteiligung.

Das ist erstmal unerheblich, zumal ja der Gewinn auch durch Werbung
auf der Downloadseite realisiert werden kann, was bei Betrachtung der
Seite nicht ganz abwegig ist.

>Sollte man ihn natürlich mit Spenden überschütten muss man sicher anders
>urteilen, davon gehe ich jedoch nicht aus.

Dieser Aspekt ist gerade bei der Beurteilung der
Gewinnerzielungsabsicht uninteressant.

> >>Du meinst, er wird aus den Einnahmen seinen PC den Unterhalt der
> >>Webseite etc. bezahlen können und noch etwas übrigbehalten?
> >
> > Nein.
>
>Und warum redest du von Gewinnerzielungsabsicht?
>Dir ist dein Widerspruch klar?

Wie schon gesagt es geht um die Absicht einen Gewinn erzielen zu
wollen und nicht ob tatsächlich ein Gewinn erzeilt wird.

> > Das Ergebnis sind seine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit.
> > Sollten diese negativ sein kann er den Verlust mit anderen
> > positiven Einkünften ausgleichen.
>
>Nicht wenn es als Liebhaberei oder Hobby eingestuft wird.
>Er müsste, zumindest in ein paar Jahren, einen Gewinn erwirtschaften.

Das ist Quatsch. Dann würde wohl kaum ein Unternehmen in den ersten
Jahren die Verluste vortragen können.
Er muss die Tätigkeit mit der Absicht Gewinne zu erzielen betreiben
und nicht mehr.


Grüße

Axel

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 18.03.2006 09:57:33 von Hans-Peter Popowski

"Harald H. Hengel" schrieb im Newsbeitrag

Hallo Harald,

> > Er muss die Tätigkeit mit der Absicht Gewinne zu erzielen
> > betreiben und nicht mehr.

> Und genau das kann ich nicht erkennen.

"Du" musst es auch ja nicht, maßgebend ist, was das FA denkt; und da
gilt nun mal die Regel "in dubio pro fisco", was man ja u.U. einfach
widerlegen kann.

Wer eine "Gegenleistung" als Spende bezeichnet, hat damit noch nicht
begründet, dass es steuerrechtlich gesehen auch eine Spende ist.
Du kannst Deine Katze hundertmal als Hund bezeichnen, es wird eben kein
Hund daraus, so sehr Du es vielleicht auch möchtest.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 19.03.2006 11:11:53 von Hans-Peter Popowski

"Harald H. Hengel" schrieb im Newsbeitrag
news:MSGID_2=3A240=2F2188.37=

Hallo Harald,

> > "Du" musst es auch ja nicht, maßgebend ist, was das FA denkt; und
> > da gilt nun mal die Regel "in dubio pro fisco", was man ja u.U.
> > einfach widerlegen kann.
> >
> > Wer eine "Gegenleistung" als Spende bezeichnet, hat damit noch
> > nicht begründet, dass es steuerrechtlich gesehen auch eine Spende
> > ist. Du kannst Deine Katze hundertmal als Hund bezeichnen, es wird
> > eben kein Hund daraus, so sehr Du es vielleicht auch möchtest.

> Aus der Sicht hast du natürlich Recht, trotzdem gehe im genannten Fall
> davon aus, dass der OP das ohne Probleme wird belegen werden können,
> dass seine Ausgaben deutlich über den Einnahmen bewegen.
> Praktisch ist es vermutlich schlauer das ganze als Gewerbe
> durchzuziehen und die daraus resultierenden Steuervorteile
> mitzunehmen, allerdings mit dem Risiko, dass es nachträglich
> irgendwann aberkannt wird und er die genossenen Vorteile
> nachzahlen muss.

für den OP möchte ich nicht meine Hand ins Feuer legen, das muss er
schon selbst tun, wie jeder andere auch, der eine ähnliche "Lösung"
seiner steuerrechtlichen Probleme angeht.
Und jeder kann sich so seine auf ihn zukommenden Konsequenzen und wie er
damit umgeht, selbst durchdenken.
Das ist IMHO besser als einen Einzelfall, den man auch nur mutmaßen
kann, zu klären zu versuchen.
Der "mündige Bürger" (I. Kant) ist gefordert.

Außerdem kann sich jeder "vor Beginn" seiner Tätigkeit schriftlich um
eine "verbindliche Auskunft" bei seinem zuständigen FA bemühen. Das FA
ist verpflichtet "verbindliche Auskünfte", die keine Steuerberatung im
eigentlichen Sinne sind und nur der zukünftigen Disposition des Stpfl.
dienen, zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 27.03.2006 12:32:37 von HHH

Vogtland1947 # t-online.de meinte am 14.03.06 zum Thema "Versteuerung von
"Spenden""
im Brett /FIDO/Z-NETZ.RECHTSWESEN.DISKURS.STEUERRECHT:

>> Ob nachhaltig muss sich rausstellen, Gewinnerzielungsabsicht ist
>> fragwürdig.
>
> ja, aber woher soll dies das FA wissen? Also muss er dies dem FA
> gegenüber erklären, so nicht, kann er Probleme bekommen, die
> "Fahnder" sind auch im Netz unterwegs.

Das ist sicher richtig
Er wird sicher nachweisen können, dass keine Gewinne anfallen.

>> Du meinst, er wird aus den Einnahmen seinen PC den Unterhalt der
>> Webseite etc. bezahlen können und noch etwas übrigbehalten?
>
> I.d.R dürfte dies nicht so vorkommen. Aber das FA will es eben
> wissen, so es Anhaltspunkte gibt.

Dann dürfte er Problemlos nachweisen können, dass keine Gewinne angefallen
sind.
Es sei denn, es entwickelt sich anders und sprengt den Hobbyrahmen.

Harald

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 27.03.2006 12:32:37 von HHH

axbnospamatall # fhw-berlin.de meinte am 14.03.06 zum Thema "Versteuerung von
"Spenden""
im Brett /FIDO/Z-NETZ.RECHTSWESEN.DISKURS.STEUERRECHT:

>>Ob nachhaltig muss sich rausstellen, Gewinnerzielungsabsicht ist
>>fragwürdig.
>
> Warum? Gerade durch das Anbringen des "Spendenbuttons" drückt er
> doch die Gewinnerzielungsabsicht aus.

Eine Einnahme macht noch keinen Gewinn.

> Und Nachhaltig ist die Tätigkeit auch, da er die Software
> nachhaltig (nicht nur einmal) verkaufen möchte.

Er verkauft sie nicht, er bittet ledlich um eine Kostenbeteiligung.

Sollte man ihn natürlich mit Spenden überschütten muss man sicher anders
urteilen, davon gehe ich jedoch nicht aus.

>>Du meinst, er wird aus den Einnahmen seinen PC den Unterhalt der
>>Webseite etc. bezahlen können und noch etwas übrigbehalten?
>
> Nein.

Und warum redest du von Gewinnerzielungsabsicht?
Dir ist dein Widerspruch klar?

> Ich meinte er kann von den Einnahmen die Ausgaben abziehen.

Und dann kommt kein Gewinn dabei raus, das Finanzamt wird, falls er es
über Gewerbe versucht, das ganze als Liebhaberei abstempeln und die
gezogenen Steuervorteile verlangen.

> Das Ergebnis sind seine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit.
> Sollten diese negativ sein kann er den Verlust mit anderen
> positiven Einkünften ausgleichen.

Nicht wenn es als Liebhaberei oder Hobby eingestuft wird.
Er müsste, zumindest in ein paar Jahren, einen Gewinn erwirtschaften.

Harald

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 27.03.2006 12:32:37 von HHH

axbnospamatall # :240/2188.911 meinte am 16.03.06 zum Thema
"Versteuerung von "Spenden""
im Brett /FIDO/Z-NETZ.RECHTSWESEN.DISKURS.STEUERRECHT:

>> Eine Einnahme macht noch keinen Gewinn.
>
> Verwechsle bitte nicht Gewinnerzielungsbasicht mit
> Gewinnerzielung. Entscheiden ist die Absicht Gewinne zu erzielen
> und nicht die Tatsache, dass auch wirklich Gewinne erzielt
> werden.

Aus ein Kostenbeitrag resultiert kein Gewinn.

> Und welche Absicht sollte der OP sonst gehabt haben, als er den
> Spendenbutton angelegt hat?

Siehe oben.

>>Und warum redest du von Gewinnerzielungsabsicht?
>>Dir ist dein Widerspruch klar?
>
> Wie schon gesagt es geht um die Absicht einen Gewinn erzielen zu
> wollen und nicht ob tatsächlich ein Gewinn erzeilt wird.

Was wohl noch unwahrscheinlicher sein wird.

>>Nicht wenn es als Liebhaberei oder Hobby eingestuft wird.
>>Er müsste, zumindest in ein paar Jahren, einen Gewinn
>>erwirtschaften.

> Das ist Quatsch. Dann würde wohl kaum ein Unternehmen in den
> ersten Jahren die Verluste vortragen können.
> Er muss die Tätigkeit mit der Absicht Gewinne zu erzielen
> betreiben und nicht mehr.

Und genau das kann ich nicht erkennen.

Harald

Re: Versteuerung von "Spenden"

am 27.03.2006 12:32:37 von HHH

Vogtland1947 # :240/2188.911 meinte am 18.03.06 zum Thema
"Versteuerung von "Spenden""
im Brett /FIDO/Z-NETZ.RECHTSWESEN.DISKURS.STEUERRECHT:

> "Du" musst es auch ja nicht, maßgebend ist, was das FA denkt; und
> da gilt nun mal die Regel "in dubio pro fisco", was man ja u.U.
> einfach widerlegen kann.
>
> Wer eine "Gegenleistung" als Spende bezeichnet, hat damit noch
> nicht begründet, dass es steuerrechtlich gesehen auch eine Spende
> ist. Du kannst Deine Katze hundertmal als Hund bezeichnen, es wird
> eben kein Hund daraus, so sehr Du es vielleicht auch möchtest.

Aus der Sicht hast du natürlich Recht, trotzdem gehe im genannten Fall
davon aus, dass der OP das ohne Probleme wird belegen werden können, dass
seine Ausgaben deutlich über den Einnahmen bewegen.
Praktisch ist es vermutlich schlauer das ganze als Gewerbe durchzuziehen
und die daraus resultierenden Steuervorteile mitzunehmen, allerdings mit
dem Risiko, dass es nachträglich irgendwann aberkannt wird und er die
genossenen Vorteile nachzahlen muss.

Harald