Mietvertragsformulierung

Mietvertragsformulierung

am 13.03.2006 09:13:19 von Herbert Albrecht

Hallo,

ich habe ein altes Haus, das zwar noch nutzbar ist, für das sich aber keine
teuren Reparaturen mehr lohnen. Ich plane, das Grundstück in 15 Jahren (oder
früher, wenn das bestehende Haus reparaturbedürftig wird) neu zu bebauen.
Für die Zwischenzeit habe ich einen Mietinteressenten, der gegen eine
entsprechend verminderte Miete bereit ist, beim Auftreten teurer Schäden
kurzfristig auszuziehen.

Wie müsste eine entsprechende Klausel im Mietvertrag lauten?

Herbert

Re: Mietvertragsformulierung

am 13.03.2006 18:51:47 von unknown

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Re: Mietvertragsformulierung

am 14.03.2006 09:03:39 von unknown

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Re: Mietvertragsformulierung

am 14.03.2006 21:27:39 von Stefan Krieg

Hallo Hinnerk,

Hinnerk Hagenah <> wrote:

[...Klausel im Mietvertrag mit Anwalt aushandeln...]

> Und Du willst mit ihm aushandeln, dass er haftet, wenn die Klausel
> nicht das besagt, was Du wolltest.

Und wie sollte eine solche Aushandlung mit dem Anwalt aussehen (aus
dieser müßte dann ja glasklar hervorgehen, was er wollte -> das kann
der Anwalt dann ja auch gleich in dieser Form in den Mietvertrag
aufnehmen)?

gruß aus berlin
der stef

Re: Mietvertragsformulierung

am 15.03.2006 09:21:59 von Herbert Albrecht

Hallo,

ich habe inzwischen mit der Rechtsberatung des Grundeigentümerverbandes
gesprochen. Dort hält man das Problem für unlösbar - jede Klausel, die
diesen eigentlich einfachen und alltäglichen (jedes Haus wird doch
irgendwann zu alt und muss abgerissen werden) Fall abdeckt, gilt als
rechtlich unwirksam.

Im Vertragsverhältnis zu einem Anwalt ist die Vertragsfreiheit
möglicherweise nicht so stark eingeschränkt wie im Mietrecht, hier wäre eine
Klausel wirksam, die dort unwirksam ist. Nur - welcher Anwalt, der sein
Studium nicht nur in der Kneipe absolviert hat, würde sich darauf einlassen?

Herbert

"Stefan Krieg" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo Hinnerk,
>
> Hinnerk Hagenah <> wrote:
>
> [...Klausel im Mietvertrag mit Anwalt aushandeln...]
>
>> Und Du willst mit ihm aushandeln, dass er haftet, wenn die Klausel
>> nicht das besagt, was Du wolltest.
>
> Und wie sollte eine solche Aushandlung mit dem Anwalt aussehen (aus
> dieser müßte dann ja glasklar hervorgehen, was er wollte -> das kann
> der Anwalt dann ja auch gleich in dieser Form in den Mietvertrag
> aufnehmen)?
>
> gruß aus berlin
> der stef

Re: Mietvertragsformulierung

am 15.03.2006 18:00:05 von unknown

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Re: Mietvertragsformulierung

am 15.03.2006 18:39:46 von Gunar Klemm

Herbert Albrecht schrieb:

> Hallo,
>
> ich habe inzwischen mit der Rechtsberatung des Grundeigentümerverbandes
> gesprochen. Dort hält man das Problem für unlösbar

Im Ernst? Was sind denn das für Birnen dort?

Es ist nicht exakt so lösbar, wie es Dir vorschwebt, aber gänzlich
unlösbar ist es nicht.

> - jede Klausel, die
> diesen eigentlich einfachen und alltäglichen (jedes Haus wird doch
> irgendwann zu alt und muss abgerissen werden) Fall abdeckt, gilt als
> rechtlich unwirksam.

Finde einen mittleren Zeitraum, z.B. 7,5 Jahre und schliesse über
diesen Zeitraum einen sogenannten "qualifizierten Zeitmietvertrag"
(=A7=A7 575, 575a BGB). Als Befristungsgrund gibst Du an, dass Du die
vermieteten Räume in zulässiger Weise beseitigen willst und dadurch
die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würde
(logisch, da Abriss). Das Problem dabei ist, dass Du dann auch wirklich
abreissen musst, da sich der Mietvertrag ansonsten in einen
unbefristeten Mietvertrag umwandelt.

GK

Übergens: Falsche Gruppe. ;-)

Re: Mietvertragsformulierung

am 15.03.2006 21:34:06 von hausen

Hi!

Martin Gerdes <> wrote:

> Am ersten Weihnachtsfeiertag fällt die Heizung aus, eine Ortsbegehung
> ergibt, daß sie irreparabel ist und ein neuer Heizkessel samt Brenner
> fällig ist. Das wäre eine solche "teure Reparatur", die Du dann nicht
> mehr bezahlen möchtest.

Hey, es herrscht generell erstmal Handlungs- und Vertragsfreiheit.
Ich finde den Gedanken nicht abwegig, daß es jemanden gibt, der
flexibel genug ist und z.B. das Risiko eingeht, wenn er ein
aktuell intaktes Haus für eine Spott-Miete bekommt.

Solche Risiken lassen sich doch wirklich in Geld ausdrücken.
Dann kauft man eben eine Handvoll Elektro-Radiatoren und
muß innerhalb von 6 Wochen eine neue Bleibe finden.
Sag mir nicht, es kommt nicht vor, daß jemand ruck-zuck
umziehen muß.

> Würdest Du in ein Quartier einziehen wollen, bei dem das passieren kann?

Ich nicht. Ich habe eine Familie. Aber warum soll ein Student,
Anfang 20, Single, kaum eigene Möbel, das nicht wollen?
Oder 5 Studenten? Wir reden ja von einem Haus. Wer handwerklich
geschickt ist, kann die kaputte Heizung vielleicht einige Male
wieder zusammenklütern. Und so weiter ... das kommt doch wirklich
auf die Lebenssituation, den aktuellen Zustand (überhaupt akzeptabel
oder nicht - Schimmel wäre z.B. m.E. nicht mal "für umsonst"
erträglich, weil gesundheitsschädlich) und die vereinbarte Miete an.

Der OP macht "dem Markt" ein Angebot. Er zwingt niemanden einzuziehen.

Gruß,
Patrick
--
punkt.de GmbH Internet - Dienstleistungen - Beratung
Vorholzstr. 25 Tel. 0721 9109 -0 Fax: -100
76137 Karlsruhe

Re: Mietvertragsformulierung

am 16.03.2006 10:37:42 von Herbert Albrecht

"Martin Gerdes" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Herbert Albrecht" <> schrieb:
>
>>ich habe inzwischen mit der Rechtsberatung des Grundeigentümerverbandes
>>gesprochen. Dort hält man das Problem für unlösbar - jede Klausel, die
>>diesen eigentlich einfachen und alltäglichen (jedes Haus wird doch
>>irgendwann zu alt und muss abgerissen werden) Fall abdeckt, gilt als
>>rechtlich unwirksam.
>
> Der Fall ist natürlich nicht "alltäglich". Es ist bei Mietobjekten nicht
> die regelmäßige Handhabung, das Objekt durch gänzliches Unterlassen
> jeglicher Instandhaltung soweit herunterwohnen zu lassen, daß es
> abgerissen werden _muß_.

Das Haus entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen (Raumaufteilung,
Bauart). Grössere Investituionen, z.B. in eine nachträgliche
Wärmeisolierung, lohnen sich hier nicht mehr.

> Bist Du Dir sicher, daß sich das Abreißen des Hauses und die
> Wiederbebauung des Grundstücks überhaupt lohnt?

Ja. Ich würde selbst gerne dort wohnen, kann das aber erst nach
Renteneintritt - der tägliche Arbeitsweg wäre einfach zu lang.

> Der geschätzte Mitleser Konrad W. berichtet immer wieder von seinem Haus
> im Osten, das nur mit unrealistischem Aufwand hätte instandgehalten
> werden können. Er hat vergeblich versucht, es zu verkaufen und ist froh
> darüber, daß der aktuelle Mieter es geschenkt genommen hat.

Das liegt sicher nicht am Haus sondern an politischen Fehlentscheidungen.

Herbert

Re: Mietvertragsformulierung

am 16.03.2006 10:42:25 von Herbert Albrecht

"Klemm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

Herbert Albrecht schrieb:

> Hallo,
>
> ich habe inzwischen mit der Rechtsberatung des Grundeigentümerverbandes
> gesprochen. Dort hält man das Problem für unlösbar

Im Ernst? Was sind denn das für Birnen dort?

Es ist nicht exakt so lösbar, wie es Dir vorschwebt, aber gänzlich
unlösbar ist es nicht.

> - jede Klausel, die
> diesen eigentlich einfachen und alltäglichen (jedes Haus wird doch
> irgendwann zu alt und muss abgerissen werden) Fall abdeckt, gilt als
> rechtlich unwirksam.

Finde einen mittleren Zeitraum, z.B. 7,5 Jahre und schliesse über
diesen Zeitraum einen sogenannten "qualifizierten Zeitmietvertrag"
(§§ 575, 575a BGB). Als Befristungsgrund gibst Du an, dass Du die
vermieteten Räume in zulässiger Weise beseitigen willst und dadurch
die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würde
(logisch, da Abriss). Das Problem dabei ist, dass Du dann auch wirklich
abreissen musst, da sich der Mietvertrag ansonsten in einen
unbefristeten Mietvertrag umwandelt.

Gute Idee, nur - was passiert, wenn vorher eine grösserer Schaden eintritt?
Bin ich dann nicht verpflichtet, diesen zu beseitigen, um das Haus bis zum
Fristablauf bewohnbar zu machen?

Herbert

Re: Mietvertragsformulierung

am 16.03.2006 18:00:06 von unknown

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Re: Mietvertragsformulierung

am 18.03.2006 00:00:07 von unknown

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Re: Mietvertragsformulierung

am 19.03.2006 13:00:53 von T0M Wess

> Der Mietinteressent (dann Mieter) soll in diesem Fall dann schleunigst
> seine Sachen packen und ausziehen?

So wäre es vereinbart, und dieses Risiko wird mit im Mietzins
berücksichtigt.

> Würdest Du in ein Quartier einziehen wollen, bei dem das passieren kann?

Wieso nicht? Ich wüßte ja im Voraus auf was ich mich einlasse, würde
abwägen zwischen dem Risiko schnell ausziehen zu müssen und der
Ersparnis der Miete. Ich könnte mir z.B. aus dem ersparten Geld eine
Reserve bilden um ggf. in eine Pension ziehen zu können...

Gruß
Tom


>> ich habe inzwischen mit der Rechtsberatung des Grundeigentümerverbandes
>> gesprochen. Dort hält man das Problem für unlösbar - jede Klausel, die
>> diesen eigentlich einfachen und alltäglichen (jedes Haus wird doch
>> irgendwann zu alt und muss abgerissen werden) Fall abdeckt, gilt als
>> rechtlich unwirksam.

Ja. Weil wahrscheinlich dem Einziehenden zu gegebener Zeit einfällt, daß
er es damals dann doch anders gemeint hat (er also doch nur für lau
wohnen wollte), er einen Anwalt findet, der wiederum einen geeigneten
Paragrafen findet und sich sicherlich ein Richter findet, der den
Vermieter als kaltes unbarmherziges Monster sieht und den Mieter als
armen, erbarmungswürdigen Schutzbedürftigen.

Gruß

Tom

Re: Mietvertragsformulierung

am 20.03.2006 00:00:05 von unknown

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