Zweitwohungssteuer wenn Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde (inNRW)?
Zweitwohungssteuer wenn Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde (inNRW)?
am 13.03.2006 17:56:35 von Joerg Schaparo
Hallo,
nach Auskunft zweier Bediensteter in einer Meldestelle in Köln ist nach
dem Meldegesetzt NRW
() es nicht Pflicht
seine Nebenwohnung anzumelden, wenn diese in der gleichen Gemeinde wie
die Hauptwohnung sich befindet.
Für die Zweitwohnungssteuer ist es in Köln unerheblich, ob sich beide
Wohnungen in Köln befinden - es ist zu zahlen. Siehe auch
Das VG Gelsenkirchen hat die Zweitwohnungssteuer in Essen als unzulässig
erklärt, da keine ausreichenden Kontrollen eingerichtet wurden
( und
).
Das es, wie gesagt, in NRW nichtmal Pflicht ist die Nebenwohnung
anzumelden sehe ich diesen Tatbestand auf jedenfall als erfüllt an.
Wie seht ihr das und wie kann ich ggf. gegen die Zweitwohnungssteuer im
speziellen Fall in Köln vorgehen?
Gruss und Danke
Joerg
--
Die Mailadresse ist gültig, wird aber niemals abgerufen.
Re: Zweitwohungssteuer wenn Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde (in NRW)?
am 13.03.2006 20:17:34 von Erich Mathild
Joerg Schaparo <> wrote:
>Hallo,
>
>nach Auskunft zweier Bediensteter in einer Meldestelle in Köln ist nach
>dem Meldegesetzt NRW
>() es nicht Pflicht
>seine Nebenwohnung anzumelden, wenn diese in der gleichen Gemeinde wie
>die Hauptwohnung sich befindet.
Die Auskunft ist nicht ganz richtig. Es ist nicht zulässig, innerhalb
einer Gemeinde zwei Wohnsitze anzumelden.
Trotzdem besteht für die Zweitwohnung, auch wenn eine melderechtliche
Anmeldung dort nicht möglich wiel nicht zulässig ist, Steuerpflicht.
Gruß
Erich
Re: Zweitwohungssteuer wenn Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde(in NRW)?
am 13.03.2006 20:33:41 von Joerg Schaparo
Hallo Erich,
Erich Mathild schrieb:
> Joerg Schaparo <> wrote:
>
>> Hallo,
>>
>> nach Auskunft zweier Bediensteter in einer Meldestelle in Köln ist nach
>> dem Meldegesetzt NRW
>> () es nicht Pflicht
>> seine Nebenwohnung anzumelden, wenn diese in der gleichen Gemeinde wie
>> die Hauptwohnung sich befindet.
>
> Die Auskunft ist nicht ganz richtig. Es ist nicht zulässig, innerhalb
> einer Gemeinde zwei Wohnsitze anzumelden.
Hast Du dazu eine Quelle? Im Meldegesetz NRW habe ich dies nicht (auf
die Schnelle) finden können. Und bisher war dies in der Praxis auch nie
ein Problem - was natürlich nicht viel aussagt.
> Trotzdem besteht für die Zweitwohnung, auch wenn eine melderechtliche
> Anmeldung dort nicht möglich wiel nicht zulässig ist, Steuerpflicht.
Hm, wie soll denn dann die Gemeinde von der Zweitwohnung erfahren bzw.
eine wirksame und dem Gleichheitsprinzip entsprechende Kontrolle
durchgeführt werden?
Und kann mir jemand bzw. Du erklären was mit "besonderen Aufwand der
Lebensführung" in "Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bildet
der Mietzins allein den durch die Nutzung einer Zweitwohnung zum
Ausdruck kommenden besonderen Aufwand der Lebensführung, an den die
Besteuerung anknüpft, nicht vollständig ab." gemeint ist?
Gruss und Danke
Joerg
--
Die Mailadresse ist gültig, wird aber niemals abgerufen.
Re: Zweitwohungssteuer wenn Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde (in NRW)?
am 13.03.2006 21:27:49 von Erich Mathild
Joerg Schaparo <> wrote:
>>> () es nicht Pflicht
>>> seine Nebenwohnung anzumelden, wenn diese in der gleichen Gemeinde wie
>>> die Hauptwohnung sich befindet.
>>
>> Die Auskunft ist nicht ganz richtig. Es ist nicht zulässig, innerhalb
>> einer Gemeinde zwei Wohnsitze anzumelden.
>
>Hast Du dazu eine Quelle? Im Meldegesetz NRW habe ich dies nicht (auf
>die Schnelle) finden können. Und bisher war dies in der Praxis auch nie
>ein Problem - was natürlich nicht viel aussagt.
Steht tatsächlich nicht im Meldegesetz, wahrscheinlich in den
Ausführungsbestimmungen. War habe vor 41 Jahren mal in einem Meldeamt
in NRW gearbeitet, schon damals war es so, und jetzt findet man einen
Hinweis darauf auf der HP der Stadt Bielefeld unter
Zweitwohnungssteuer. Aber bei google fand ich keine Fundstelle.
>> Trotzdem besteht für die Zweitwohnung, auch wenn eine melderechtliche
>> Anmeldung dort nicht möglich wiel nicht zulässig ist, Steuerpflicht.
>
>Hm, wie soll denn dann die Gemeinde von der Zweitwohnung erfahren bzw.
>eine wirksame und dem Gleichheitsprinzip entsprechende Kontrolle
>durchgeführt werden?
Die entsprechenden Satzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer
verspflichten zur Steuererklärung über eine Zweitwohnung, auch wenn
eine melderechtliche Pflicht zur Anmeldung der Wohnung nicht besteht.
Es soll ein Urteil des VG Gelsenkirchen über die Unzulässigkeit der
Zweitwohnungssteuer in Essen geben, weil das Gleichheitsprinzip - nur
der Ehrliche wird besteuert und der Unehrliche ist mit normalen
Methoden nicht besteuerbar - nicht gegeben ist. Fand ich beim ersten
Suchen in google, finde es aber nicht wieder. Teilt deine Bedenken.
>Und kann mir jemand bzw. Du erklären was mit "besonderen Aufwand der
>Lebensführung" in "Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bildet
>der Mietzins allein den durch die Nutzung einer Zweitwohnung zum
>Ausdruck kommenden besonderen Aufwand der Lebensführung, an den die
>Besteuerung anknüpft, nicht vollständig ab." gemeint ist?
Da ging es m.W. darum, dass die im Zweitwohnungssteuerverfahren
ermittelten Kosten nicht mit den Kosten für die doppelten
Haushaltskosten gleichzusetzen sind, diese sind ungleich höher.
IANAL
Gruß
Jürgen
Re: Zweitwohungssteuer wenn Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde (in NRW)?
am 13.03.2006 21:42:50 von Erich Mathild
Joerg Schaparo <> wrote:
>>> () es nicht Pflicht
>>> seine Nebenwohnung anzumelden, wenn diese in der gleichen Gemeinde wie
>>> die Hauptwohnung sich befindet.
>>
>> Die Auskunft ist nicht ganz richtig. Es ist nicht zulässig, innerhalb
>> einer Gemeinde zwei Wohnsitze anzumelden.
>
>Hast Du dazu eine Quelle? Im Meldegesetz NRW habe ich dies nicht (auf
>die Schnelle) finden können. Und bisher war dies in der Praxis auch nie
>ein Problem - was natürlich nicht viel aussagt.
Steht tatsächlich nicht im Meldegesetz, wahrscheinlich in den
Ausführungsbestimmungen. War habe vor 41 Jahren mal in einem Meldeamt
in NRW gearbeitet, schon damals war es so, und jetzt findet man einen
Hinweis darauf auf der HP der Stadt Bielefeld unter
Zweitwohnungssteuer. Aber bei google fand ich keine Fundstelle.
>> Trotzdem besteht für die Zweitwohnung, auch wenn eine melderechtliche
>> Anmeldung dort nicht möglich wiel nicht zulässig ist, Steuerpflicht.
>
>Hm, wie soll denn dann die Gemeinde von der Zweitwohnung erfahren bzw.
>eine wirksame und dem Gleichheitsprinzip entsprechende Kontrolle
>durchgeführt werden?
Die entsprechenden Satzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer
verspflichten zur Steuererklärung über eine Zweitwohnung, auch wenn
eine melderechtliche Pflicht zur Anmeldung der Wohnung nicht besteht.
Es soll ein Urteil des VG Gelsenkirchen über die Unzulässigkeit der
Zweitwohnungssteuer in Essen geben, weil das Gleichheitsprinzip - nur
der Ehrliche wird besteuert und der Unehrliche ist mit normalen
Methoden nicht besteuerbar - nicht gegeben ist. Fand ich beim ersten
Suchen in google, finde es aber nicht wieder. Teilt deine Bedenken.
>Und kann mir jemand bzw. Du erklären was mit "besonderen Aufwand der
>Lebensführung" in "Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bildet
>der Mietzins allein den durch die Nutzung einer Zweitwohnung zum
>Ausdruck kommenden besonderen Aufwand der Lebensführung, an den die
>Besteuerung anknüpft, nicht vollständig ab." gemeint ist?
Da ging es m.W. darum, dass die im Zweitwohnungssteuerverfahren
ermittelten Kosten nicht mit den Kosten für die doppelten
Haushaltskosten gleichzusetzen sind, diese sind ungleich höher.
IANAL
Gruß
Erich
On Mon, 13 Mar 2006 20:33:41 +0100, Joerg Schaparo
<> wrote:
>Hallo Erich,
>
>Erich Mathild schrieb:
>> Joerg Schaparo <> wrote:
>>
>>> Hallo,
>>>
>>> nach Auskunft zweier Bediensteter in einer Meldestelle in Köln ist nach
>>> dem Meldegesetzt NRW
>>> () es nicht Pflicht
>>> seine Nebenwohnung anzumelden, wenn diese in der gleichen Gemeinde wie
>>> die Hauptwohnung sich befindet.
>>
>> Die Auskunft ist nicht ganz richtig. Es ist nicht zulässig, innerhalb
>> einer Gemeinde zwei Wohnsitze anzumelden.
>
>Hast Du dazu eine Quelle? Im Meldegesetz NRW habe ich dies nicht (auf
>die Schnelle) finden können. Und bisher war dies in der Praxis auch nie
>ein Problem - was natürlich nicht viel aussagt.
>
>> Trotzdem besteht für die Zweitwohnung, auch wenn eine melderechtliche
>> Anmeldung dort nicht möglich wiel nicht zulässig ist, Steuerpflicht.
>
>Hm, wie soll denn dann die Gemeinde von der Zweitwohnung erfahren bzw.
>eine wirksame und dem Gleichheitsprinzip entsprechende Kontrolle
>durchgeführt werden?
>
>Und kann mir jemand bzw. Du erklären was mit "besonderen Aufwand der
>Lebensführung" in "Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bildet
>der Mietzins allein den durch die Nutzung einer Zweitwohnung zum
>Ausdruck kommenden besonderen Aufwand der Lebensführung, an den die
>Besteuerung anknüpft, nicht vollständig ab." gemeint ist?
>
>Gruss und Danke
>Joerg
Re: Zweitwohungssteuer wenn Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde(in NRW)?
am 13.03.2006 21:43:57 von Joerg Schaparo
Hallo Erich, hi Jürgen,
Erich Mathild schrieb:
> Joerg Schaparo <> wrote:
>
> Steht tatsächlich nicht im Meldegesetz, wahrscheinlich in den
> Ausführungsbestimmungen. War habe vor 41 Jahren mal in einem Meldeamt
> in NRW gearbeitet, schon damals war es so, und jetzt findet man einen
> Hinweis darauf auf der HP der Stadt Bielefeld unter
> Zweitwohnungssteuer. Aber bei google fand ich keine Fundstelle.
Schade. Werde nachher mal in Bielefeld vorbeischauen :-)
> Es soll ein Urteil des VG Gelsenkirchen über die Unzulässigkeit der
> Zweitwohnungssteuer in Essen geben, weil das Gleichheitsprinzip - nur
> der Ehrliche wird besteuert und der Unehrliche ist mit normalen
> Methoden nicht besteuerbar - nicht gegeben ist. Fand ich beim ersten
> Suchen in google, finde es aber nicht wieder. Teilt deine Bedenken.
Auf dieses Urteil hatte ich mich in meinem ersten Post bezogen. Hier
noch mal die Links;
Zur Zeit sehe ich keinen Grund anzunehmen, dass es in Köln anders läuft
als in Essen. Wie kann ich klagen? Wie läuft so etwas ab? Mit was für
Kosten muss ich rechnen? Wo finde ich dazu Infos?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit klagen bereits andere Personen. Wie kann
ich das prüfen und ggf. sogar den Stand des Verfahrens erfahren?
>> Und kann mir jemand bzw. Du erklären was mit "besonderen Aufwand der
>> Lebensführung" in "Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bildet
>> der Mietzins allein den durch die Nutzung einer Zweitwohnung zum
>> Ausdruck kommenden besonderen Aufwand der Lebensführung, an den die
>> Besteuerung anknüpft, nicht vollständig ab." gemeint ist?
>
> Da ging es m.W. darum, dass die im Zweitwohnungssteuerverfahren
> ermittelten Kosten nicht mit den Kosten für die doppelten
> Haushaltskosten gleichzusetzen sind, diese sind ungleich höher.
Da die Zweitwohnsteuer eine "Aufwandssteuer" ist, bin ich vielleicht auf
eine falsche Spur gelangt?! Womit ist diese Steuer denn begründet?
> IANAL
Ich auch nicht.
Gruss und Danke
Joerg
--
Die Mailadresse ist gültig, wird aber niemals abgerufen.
Re: Zweitwohungssteuer wenn Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde (in NRW)?
am 14.03.2006 00:46:46 von unknown
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Re: Zweitwohungssteuer wenn Hauptwohnung in der gleichen Gemeinde (in NRW)?
am 14.03.2006 01:06:31 von Erich Mathild
Michael Holzt <> wrote:
>Erich Mathild wrote:
>> Steht tatsächlich nicht im Meldegesetz, wahrscheinlich in den
>> Ausführungsbestimmungen.
>In der Verwaltungsvorschrift, die mittels Google problemlos z.B.
>unter gefunden werden
>kann, findet sich jedenfalls nichts dergleichen.
Unter dem Link findet sich nicht die Verwaltungsvorschrift, sondern
nur ein Auszug daraus. Kann daher nicht als Grundlage zur Widerlegung
meiner Vermutung dienen.
>Und daß innerhalb von 41 Jahren die Regelung womöglich abgeschafft wurde,
>hast Du nicht in Betracht gezogen?
Nein. Weil sich auch bereits ein Urteil eines Verwaltungsgerichts NRW
auf diese Regelung bezieht.
>Nur weil eine einzelne Stadtverwaltung
>eine womöglich veraltete Vorschrift benennt, muß das ja nix heißen.
Nur weil wir alle drei die betreffende Bestimmung nicht gefunden
haben, muss das ja nix heißen.
Gruß
Erich
PS Wenn du in NRW wohnst, melde dich mal morgen mit Nebenwohnung unter
der Adresse deiner Nachbarin im Nebenhaus an und berichte mal, was
Meldebehörde und deine Frau davon halten :-)