GbR - Verteilung
am 14.03.2006 00:15:04 von Christian Dietrich
Hallo und schönen guten Morgen,
ich habe eine Frage zu Verteilung des Gewinns bei einer GbR.
Bisher ist es eine normale 50/50 (%) Verteilung von 2 Gesellschaftern.
In diesem Jahr allerdings ist die Arbeitsverteilung ca. 80/20 bsw. schon
fast 90/10 (%).
Nun soll natürlich auch der Gewinn entsprechend des Arbeitsvolumens
verteilt werden.
Derzeit habe ich 2 Alternativen ausgewählt:
a) Änderung der Gewinnverteilung ab 2006 mit den Verteilungsschlüssel
75/25. // Könnte diese Verteilung problematisch sein?
b) Falls a problematisch wegen zu hoher Anteile für A, dann Zahlung
eines Gehalts an A.
Welche Variante ist in der Praxis einfacher?
Hat jemand schon Erfahrungen mit höheren Verteilungsschlüsseln gemacht?
Danke schön
Gruß
Re: GbR - Verteilung
am 14.03.2006 00:39:52 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: GbR - Verteilung
am 14.03.2006 08:02:20 von Martin Hentrich
On Tue, 14 Mar 2006 00:15:04 +0100, Christian Dietrich
<> wrote:
>b) Falls a problematisch wegen zu hoher Anteile für A, dann Zahlung=20
>eines Gehalts an A.
Und wer zahlt das *gehalt*? Die GbR, also er an sich selber? das geht
nicht. Dann die GbR auflösen und B stellt A an: Normaler
Arbeitsvertrag mit Probezeit und danach Kündigungsschutz samt Urlaub
und Lohnfortzahlung im krankheitsfall, SV-Anmeldung mit vorher
Betriebsnummer bei der A-Agentur etc. pp. Das willst du wirklich?
Jaja, die *Probleme* einer GbR. *Vorher* dran denken.
An einer von 50:50 abweichenden Gewinnaufteilung (beachte, auch bei
verlust!) sehe ich nichts verwerfliches. Was steht denn zur Aufteilung
im Gesellschaftsvertrag?
Martin
Re: GbR - Verteilung
am 14.03.2006 10:07:30 von Steuerberater Kai Degen
Christian Dietrich schrieb:
> Derzeit habe ich 2 Alternativen ausgewählt:
>
> a) Änderung der Gewinnverteilung ab 2006 mit den Verteilungsschlüssel
> 75/25. // Könnte diese Verteilung problematisch sein?
Hallo Christian,
warum sollte sie problematisch sein? Es steht den Gesellschaftern einer
GbR grundsätzlich frei, wie sie Ihren Gewinn verteilen wollen.
> b) Falls a problematisch wegen zu hoher Anteile für A, dann Zahlung
> eines Gehalts an A.
Auch möglich, beachte aber, dass der Anstellungsvertrag steuerrechtlich
Einkünften aus Gewerbebetrieb/selbständiger Arbeit führt. Der Gewinn
wird als Vorweggewinn bezeichnet, der Restgewinn würde dann 50/50
verteilt.
> Welche Variante ist in der Praxis einfacher?
Alle Möglichkeiten sind praktikabel. Beachtet werden muss jedoch,
das Vereinbarungen über die Gewinnverteilung bei der GbR _im Voraus_
getroffen werden sollten, damit der Fiskus der Aufteilung folgt.
Grüße, Kai
--
Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal
Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71 Skype:
Remove .invalid and un-rot13 if you want to mail me directly
Re: GbR - Verteilung
am 15.03.2006 19:45:00 von Christian Dietrich
Steuerberater Kai Degen schrieb:
>
>> Derzeit habe ich 2 Alternativen ausgewählt:
>>
>> a) Änderung der Gewinnverteilung ab 2006 mit den Verteilungsschlüssel
>> 75/25. // Könnte diese Verteilung problematisch sein?
>
>
> Hallo Christian,
>
> warum sollte sie problematisch sein? Es steht den Gesellschaftern einer
> GbR grundsätzlich frei, wie sie Ihren Gewinn verteilen wollen.
>
Hallo Kai,
danke für Deine Einschätzung.
Ich hatte hier die Befürchtung, dass es sonst zu bsw. 99/1 Verteilungen
kommen könnte, bei denen 1 Gesellschafter eine Art Strohmann-Funktion
hat. Aber wenn ich Deine Antwort richtig lese, ist dies auch durch die
Vollhaftung wohl ausgeschlossen.
> Alle Möglichkeiten sind praktikabel. Beachtet werden muss jedoch,
> das Vereinbarungen über die Gewinnverteilung bei der GbR _im Voraus_
> getroffen werden sollten, damit der Fiskus der Aufteilung folgt.
Danke. Dann müssen wir es bald machen, dass es für 2006 noch wirkt.
Danke & Gruß
Christian
Re: GbR - Verteilung
am 15.03.2006 19:47:18 von Christian Dietrich
Martin Hentrich schrieb:
> On Tue, 14 Mar 2006 00:15:04 +0100, Christian Dietrich
> <> wrote:
>
>
>>b) Falls a problematisch wegen zu hoher Anteile für A, dann Zahlung
>>eines Gehalts an A.
>
> Und wer zahlt das *gehalt*? Die GbR, also er an sich selber? das geht
> nicht. Dann die GbR auflösen und B stellt A an: Normaler
> Arbeitsvertrag mit Probezeit und danach Kündigungsschutz samt Urlaub
> und Lohnfortzahlung im krankheitsfall, SV-Anmeldung mit vorher
> Betriebsnummer bei der A-Agentur etc. pp. Das willst du wirklich?
Nein, nicht wirklich. Daher war es nur als Alternative gedacht.
> Jaja, die *Probleme* einer GbR. *Vorher* dran denken.
Na ja. Ich finde die rechtsform in Ordnung. Wenn ich da an die
Vorschriften bei der GmbH oder so denke.
> An einer von 50:50 abweichenden Gewinnaufteilung (beachte, auch bei
> verlust!) sehe ich nichts verwerfliches. Was steht denn zur Aufteilung
> im Gesellschaftsvertrag?
derzeit noch 50/50. Dies soll aber geändert werden.
Danke
Christian
Re: GbR - Verteilung
am 15.03.2006 19:56:17 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)