Rückerstattung aus Mahnverfahren
am 14.03.2006 02:07:22 von m68Hallo,
im letzten Jahr habe ich ein Mahnverfahren gegen einen Lieferanten
gewonnen.
Die anfallenden Kosten für Rechtsanwalt hatte ich auf 4950(SKR03) mit
VSt. gebucht und die Gerichtskosten ohne VSt. ebenfalls auf
4950(SKR03).
Da ich den Lieferanten aber per Vorkasse (200 Euro) bezahlt hatte
musste ich aber 2005 dieses irgendwie buchen. Dieses habe ich auf
1590(SKR03) gebucht.
Soweit so gut, nun habe ich dieses Jahr(2006) von meinem Anwalt die
kompletten verauslagten Kosten sowie die 200 Euro in einem Betrag
zurück überwiesen bekommen.
Soll ich einfach die getätigten Buchungen wieder rückwärtig in
diesem Jahr buchen?
Wäre nicht schlecht, wenn Ihr mir bei diesen 3 Buchungen (laut meiner
Theorie) helfen könntet.
MfG Uwe