Garage vermietet, Anlage V
am 13.03.2006 16:29:04 von Markus RitterHallo zusammen,
gegeben sei folgender fiktiver Fall:
Oma O. wohnt seit 15 Jahren zur Miete. Bei der Wohnung ist eine Garage
dabei, die O. seit vorletztem Jahresende nicht mehr benutzt. Vermieter
V. hat kein Interesse an der Garage und stellte auch bei "Rückgabe"
keine Mietminderung in Aussicht. O. vermietete deshalb an ihren Nachbarn
N. weiter, der dafür 50 EUR pro Monat bezahlt.
Anlage V ist soweit klar, allerdings stellt sich das Problem, wo denn
die vereinnahmte Garagenmiete einzutragen ist (Zeile 10 oder Zeile 25?)
und wo die die selbst gezahlte Miete (und wer legt fest, wieviel das ist?).
Gruss
Markus
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Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)