Garage vermietet, Anlage V

Garage vermietet, Anlage V

am 13.03.2006 16:29:04 von Markus Ritter

Hallo zusammen,

gegeben sei folgender fiktiver Fall:

Oma O. wohnt seit 15 Jahren zur Miete. Bei der Wohnung ist eine Garage
dabei, die O. seit vorletztem Jahresende nicht mehr benutzt. Vermieter
V. hat kein Interesse an der Garage und stellte auch bei "Rückgabe"
keine Mietminderung in Aussicht. O. vermietete deshalb an ihren Nachbarn
N. weiter, der dafür 50 EUR pro Monat bezahlt.

Anlage V ist soweit klar, allerdings stellt sich das Problem, wo denn
die vereinnahmte Garagenmiete einzutragen ist (Zeile 10 oder Zeile 25?)
und wo die die selbst gezahlte Miete (und wer legt fest, wieviel das ist?).

Gruss
Markus





--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Garage vermietet, Anlage V

am 14.03.2006 18:50:46 von Florian Kleinmanns

Markus Ritter <> schrieb:
>O. vermietete deshalb an ihren Nachbarn N. weiter

Mit Überschusserzielungsabsicht?

Grüße
Florian
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Re: Garage vermietet, Anlage V

am 15.03.2006 12:51:07 von Markus Ritter

Florian Kleinmanns schrieb:
> Markus Ritter <> schrieb:
>>O. vermietete deshalb an ihren Nachbarn N. weiter
>
> Mit Überschusserzielungsabsicht?

Das kommt vermutlich auf die Betrachtungsweise an.
O. braucht die Garage nicht mehr. Der Vermieter nähme sie zwar zurück,
würde aber nicht die Miete mindern. Von daher zahlt sie "nichts" für die
Garage, bekommt aber 50 EUR pro Monat dafür.

Ursprünglich gemietet (vor 15 Jahren) hat sie die Garage für ihr Auto,
hatte damals also definitiv keine Überschusserzielungsabsicht. Sie würde
die Garage auch zurückgeben, hat aber halt keinen extra Mietvertrag dafür.

Ist das jetzt Überschusserzielungsabsicht?

Markus