KFZ-Nutzung <50%
am 14.03.2006 21:17:00 von me
Hallo,
wenn ich einen bisher als Betriebskfz angegebenes Fahrzeug in diesem Jahr
weniger als 50 % nutze, gibt es ja die 1% Regelung nicht mehr. Da ich kein
Fahrtenbuch fuehren will (lohnt nicht):
a) Besteht eigentlich die Moeglichkeit, einfach keine Kosten mehr fuer das
Fahrzeug anzusetzen, und auf die Ueberfuehrung ins Privatvermoegen zu
verzichten?
b) wenn a) zu bejahen waere, was ist mit der Abschreibung. Das Fahrzeug
ist in diesem Jahr noch mit ca. 1500 aktiviert, und wuerde zum 31.12.
buchmaessig auf 0 gehen. Auf 0 setzen, und in der G&V diesen Betrag nicht
als Abschreibung geltend machen?
c) oder bleibt mir nur die Moeglichkeit, dass KFZ zum aktuellen
Listenpreis ins Privatvermoegen zu ueberschreiben, und die Summe als
Gewinn zu buchen?
d) Wenn c) zutrifft, muss ich ja wohl MwSt erheben und abfuehren. Ich habe
in 2001 aber selber nur die 1/2 MwSt absetzen koennen, aufgrund der
teilweisen Privatnutzung. Kann ich das dann jetzt genauso machen? Oder
muss jetzt dann die volle Maerchensteuer abgefuehrt werden?
Ich weiss, an sich Fragen fuer nen Steuerberater, aber da mein
(1Mann)Betrieb aktuell aufgrund von fehlenden Auftraegen ruht/fast platt
ist, die Frage hier. Danke fuer jede informative Antwort.
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 15.03.2006 09:42:56 von Bernd Meyer
> c) oder bleibt mir nur die Moeglichkeit, dass KFZ zum aktuellen
> Listenpreis ins Privatvermoegen zu ueberschreiben, und die Summe als
> Gewinn zu buchen?
Zum Schwackewert!
Wenn der höher als 1500 Euro ist, wird der Differenzbetrag als Gewinn
gebucht.
Gruß, Bernd
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 15.03.2006 14:51:50 von Marcus Walther
Hallo!
Michael Reimann schrieb:
> Hallo,
>=20
> wenn ich einen bisher als Betriebskfz angegebenes Fahrzeug in diesem Ja=
hr =20
> weniger als 50 % nutze, gibt es ja die 1% Regelung nicht mehr. Da ich k=
ein =20
Ist das jetzt eigentlich definitiv durch und die Handhabung (Fahrtenbuch
o.ä.) gesichert?
Gruß, Marcus
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 15.03.2006 20:32:53 von Christian Spannknebel
Michael Reimann wrote:
> Hallo,
>
> wenn ich einen bisher als Betriebskfz angegebenes Fahrzeug in diesem Jahr
> weniger als 50 % nutze, gibt es ja die 1% Regelung nicht mehr. Da ich kein
> Fahrtenbuch fuehren will (lohnt nicht):
Wobei der genaue Wortlaut des Gesetzes IMO noch nicht feststeht,
geschweige denn die Verwaltungspraxis. IIRC soll der ermittelte
Prozentsatz der privaten Nutzung auf alle anfallenden Kosten (auch die
AfA) angewendet werden und somit die Betriebsausgaben (BA) entsprechend
gekürzt werden.
Dein Kfz ist bei Nutzung unter 50% sogenanntes gewillkürtes
Betriebsvermögen, d.h. dass du das Wahlrecht hast, das Kfz im
Betriebsvermögen (BV) auszuweisen. Also ist nach den gleichen
Grundsätzen auch eine Entnahme möglich. Ein Zwitter ist nicht möglich,
also deine Version mit Belassung im BV und keine BA. Warum solltest du
auch keine Kosten mehr geltend machen wollen, wo doch Kosten angefallen
sind?
A) weiterhin BV
sämtliche Kosten werden als BA gebucht, diese BA werden aufsummiert und
der Prozentsatz der Privatnutzung darauf angewendet. Dieser Wert ist
dann entweder Kürzung der BA oder fiktive Einnahme (Eigenverbrauch).
b) Entnahme
zum Anfang des Jahres wird das Kfz entnommen, der Teilwert [netto]
(meisten identisch mit Schwacke [brutto], muss aber nicht!) wird
ermittelt und dem Buchwert gegenüber gestellt. Ist der Teilwert höher,
entsteht dadurch ein Gewinn. Da ein sog. Hilfsgeschäft vorliegt, ist die
Entnahme auch noch voll USt-pflichtig. Die Vorsteuer zu 50% bei
Anschaffung ist futsch, da eine evt. Korrektur nach § 15a UStG innerhalb
von 5 Jahren erfolgen muss, und da bist du bei Kauf 2001 in 2006 draussen.
Wenn Entnahme, können die tatsächlich betrieblich gefahrenen Kilometer
pauschal mit 0,30 EUR pro km als BA geltend gemacht werden.
HTH
Christian
--
---------------------
MfG
Christian Spannknebel
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 16.03.2006 10:04:55 von Goetz Buchholz
"Marcus Walther" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44181bf7$0$7757$
Hallo!
> > wenn ich einen bisher als Betriebskfz angegebenes Fahrzeug
> > in diesem Jahr weniger als 50 % nutze, gibt es ja die 1%
> > Regelung nicht mehr. Da ich kein
> Ist das jetzt eigentlich definitiv durch und die Handhabung
> (Fahrtenbuch o.ä.) gesichert?
Nein. Das ist von der Bundesregierung angekündigt, aber durch ist das Gesetz
noch nicht.
Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net
Gruß, Marcus
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 16.03.2006 12:12:34 von Marcus Walther
Hallo Goetz!
Goetz Buchholz schrieb:
[...]
>>Ist das jetzt eigentlich definitiv durch und die Handhabung
>>(Fahrtenbuch o.ä.) gesichert?
>=20
> Nein. Das ist von der Bundesregierung angekündigt, aber durch ist das=
Gesetz
> noch nicht.
Ja, das ist auch mein Stand. Eigentlich will ich ja nur "definitiv"
wissen, ob mein Fahrtenbuch als Nachweis reicht (sehr wahrscheinlich)
oder sich die Volksvertreter/das Finanzministerium noch was ausdenkt.
Gruß, Marcus
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 16.03.2006 17:27:00 von me
Hallo Goetz Buchholz ,
>>> in diesem Jahr weniger als 50 % nutze, gibt es ja die 1%
>>> Regelung nicht mehr. Da ich kein
>> Ist das jetzt eigentlich definitiv durch und die Handhabung
>> (Fahrtenbuch o.ä.) gesichert?
> Nein. Das ist von der Bundesregierung angekündigt, aber durch ist das Gesetz
> noch nicht.
na klasse, bald ist schon 2007. Aber wahrscheinlich wirds rueckwirkend zu
1/06 in Kraft treten, wenn es denn kommen sollte, und man muss also schon
mal in vorauseilendem Gehorsam ein FB fuehren:-(. Herr wirf Hirn von
Himmel.
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 16.03.2006 17:31:00 von me
Hallo Christian Spannknebel ,
>> wenn ich einen bisher als Betriebskfz angegebenes Fahrzeug in diesem Jahr
>> weniger als 50 % nutze, gibt es ja die 1% Regelung nicht mehr. Da ich kein
>> Fahrtenbuch fuehren will (lohnt nicht):
> Dein Kfz ist bei Nutzung unter 50% sogenanntes gewillkürtes
> Betriebsvermögen, d.h. dass du das Wahlrecht hast, das Kfz im
> Betriebsvermögen (BV) auszuweisen. Also ist nach den gleichen
nunja, zur Zeit laege dann die betriebliche Nutzung bei ca. 3%.
> A) weiterhin BV
> sämtliche Kosten werden als BA gebucht, diese BA werden aufsummiert und
> der Prozentsatz der Privatnutzung darauf angewendet. Dieser Wert ist
> dann entweder Kürzung der BA oder fiktive Einnahme (Eigenverbrauch).
Ist BA und Eigenverbrauch gleichberechtigt? Muss ich bei Buchung als
Eigenverbrauch dann nicht darauf (wie bisher bei der 1% Regelung) noch EK-
Steuer zahlen?
Wenn es einfach ginge, saemtliche Ausgaben zu summieren, davon 97%
abzuziehen und den verbleibenden Rest als BA anzusetzen, dann waere das
fuer mich wohl das einfachste. Ich braeuchte ja ins Fahrtenbuch an sich
nur die betrieblichen Fahrten einzutragen, oder?
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 19.03.2006 14:10:54 von Uwe Olufs
"Michael Reimann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:9ppFJna$
> Hallo,
>
> wenn ich einen bisher als Betriebskfz angegebenes Fahrzeug in diesem Jahr
> weniger als 50 % nutze, gibt es ja die 1% Regelung nicht mehr. Da ich kein
> Fahrtenbuch fuehren will (lohnt nicht):
a) Das Vorhaben der Bundesregierung ist noch nicht in ein Gesetz gepresst
worden.
b) Zum Nachweis der mehr-als--50%-Regelung benötigst Du kein Fahrtenbuch,
sondern nur einen schlüssigen Nachweis ( = eigene Schätzung)
c) Während der Beratungen zu diesem Gesetz haben sich in allen Parteien
bereits schon jetzt erhebliche Widerstände angekündigt.
Nicht, weil die Leute betroffen wären, sondern weil diese gesetzliche
Änderung unpraktisch ist und zu erhöhten und unnötigen Reibereien mit dem
sowieso schon überlasteten Finanzamt kommt.
Erfinder dieses Gesetzesentwurfes soll ein praxisunerfahrener Mitarbeiter
aus dem hessischen Finanzministerium sein. Woher das erhebliche Steuermehr
aus dieser Regelung fließen soll, bleibt bisher im Dunkeln.
Es spricht derzeit viel dafür, dass die Regelung nicht durchkommen wird.
Uwe
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 28.03.2006 12:53:31 von Steven Roscher
Uwe Olufs schrieb:
>=20
> Es spricht derzeit viel dafür, dass die Regelung nicht durchkommen wi=
rd.
>=20
> Uwe=20
Dein Wort in (Finanz)Gottes Ohr.
Gruß,
Steven.
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 28.03.2006 13:03:47 von Steven Roscher
Bernd Meyer schrieb:
>>c) oder bleibt mir nur die Moeglichkeit, dass KFZ zum aktuellen
>>Listenpreis ins Privatvermoegen zu ueberschreiben, und die Summe als
>>Gewinn zu buchen?
>=20
>=20
> Zum Schwackewert!
> Wenn der höher als 1500 Euro ist, wird der Differenzbetrag als Gewinn=
=20
> gebucht.
Gibts dazu einen Gesetzestext?
Ich meinte etwas von tatsächlichen, aber nicht gewillkürtem Betrag=20
gehört zu haben. Soll heißen - der Verkaufspreis entspricht dem=20
tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis (Kaufangebote eines oder mehrerer=
=20
Händler) mit Einbeziehung des Fahrzeugzustand. Für 1=A4 wird man das =
Auto=20
also nicht verammschen dürfen, jedoch wird man eine verostete=20
Baustellenkarre auch nicht mehr zum Schwackewert verkaufen müssen - wei=
l=20
unmöglich.
Alles IMHO!
>=20
> Gruß, Bernd
>=20
>=20
Gruß,
Steven.
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 28.03.2006 15:18:32 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Steven Roscher:
> > Zum Schwackewert!
> > Wenn der höher als 1500 Euro ist, wird der Differenzbetrag als
> > Gewinn gebucht.
> Gibts dazu einen Gesetzestext?
Wozu? Schwacke listet anerkannt den erzielbaren Marktpreis. Was braucht
man mehr?
> Ich meinte etwas von tatsächlichen, aber nicht gewillkürtem Betrag
> gehört zu haben. Soll heißen - der Verkaufspreis entspricht dem
> tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis (Kaufangebote eines oder
> mehrerer Händler) mit Einbeziehung des Fahrzeugzustand. Für 1¤ wird
> man das Auto also nicht verammschen dürfen, jedoch wird man eine
> verostete Baustellenkarre auch nicht mehr zum Schwackewert verkaufen
> müssen - weil unmöglich.
Bei derart deutlichen Abweichungen vom Standardzustand reicht eine
entsprechende Dokumentaion des IST-Zustandes. Wer sicher gehen will,
weil die Abweichungen so erheblich sind, holt sich ein
ADAC-Gebrauchtwagengutachten und/oder mehrere Vergleichsangebote von
KFZ-Händlern. Die fallen ganz sicher nicht zu hoch aus.
Irgendwie ist das doch wirklich kein ernstes Problem für einen
selbständigen Kaufmann, oder?
Heilig's Blechle...
Gruß
Will
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 29.03.2006 09:57:36 von Steven Roscher
Will Berghoff schrieb:
> Im News-Beitrag: tippte Steven Roscher:
>=20
>> > Zum Schwackewert!
>> > Wenn der höher als 1500 Euro ist, wird der Differenzbetrag als
>> > Gewinn gebucht.
>> Gibts dazu einen Gesetzestext?
>=20
>=20
> Wozu? Schwacke listet anerkannt den erzielbaren Marktpreis. Was braucht=
=20
> man mehr?
Händlereinkaufspreis?
>=20
>> Ich meinte etwas von tatsächlichen, aber nicht gewillkürtem Betrag=
>> gehört zu haben. Soll heißen - der Verkaufspreis entspricht dem
>> tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis (Kaufangebote eines oder
>> mehrerer Händler) mit Einbeziehung des Fahrzeugzustand. Für 1=A4 w=
ird
>> man das Auto also nicht verammschen dürfen, jedoch wird man eine
>> verostete Baustellenkarre auch nicht mehr zum Schwackewert verkaufen
>> müssen - weil unmöglich.
>=20
>=20
> Bei derart deutlichen Abweichungen vom Standardzustand reicht eine=20
> entsprechende Dokumentaion des IST-Zustandes. Wer sicher gehen will,=20
> weil die Abweichungen so erheblich sind, holt sich ein=20
> ADAC-Gebrauchtwagengutachten und/oder mehrere Vergleichsangebote von=20
> KFZ-Händlern. Die fallen ganz sicher nicht zu hoch aus.
>=20
> Irgendwie ist das doch wirklich kein ernstes Problem für einen=20
> selbständigen Kaufmann, oder?
Nein, wer behauptet das?
Es ist vielmehr ein Problem durch die Masse von Gesetzen und=20
Verordnungen durchzusteigen und es ja dem Finanzamt recht zu machen (mal =
etwas überspitzt ausgedrückt). Wer solche Regelungen wie "1% vom=20
Listenpreis" (zu dem ja wohl in 99% aller Fälle nie ein Fahrzeug=20
erworben wird) als Privatanteil ansetzt, dem muß man auch zutrauen daß=
=20
er den Verkauf für sich höchst profitabel umgesetzt sehen will.
>=20
> Heilig's Blechle...
Du sagst es. ;-)
Gruß,
Steven.
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 29.03.2006 12:43:16 von Will Berghoff
Im News-Beitrag: tippte Steven Roscher:
> Es ist vielmehr ein Problem durch die Masse von Gesetzen und
> Verordnungen durchzusteigen und es ja dem Finanzamt recht zu machen
> (mal etwas überspitzt ausgedrückt). Wer solche Regelungen wie "1% vom
> Listenpreis" (zu dem ja wohl in 99% aller Fälle nie ein Fahrzeug
> erworben wird) als Privatanteil ansetzt, dem muß man auch zutrauen
> daß er den Verkauf für sich höchst profitabel umgesetzt sehen will.
Absurd gedacht. Wenn man eine Pauschale festlegt, muss sie sich an
einer für alle gleichen Messgröße errechnen. Durch einen günstigeren
Einkaufspreis hat man ja ohnehin schon bares Geld gespart - und wenn
man least, was ja wohl in diesem Kontext sehr verbreitet ist, hätte man
ohne Lsitenpreis keine Messgröße.
Manche PKW bekommt man nur zum Listenpreis. Nichtmal Promi-Rabatt ist
drin...
Gruß
Will
Re: KFZ-Nutzung <50%
am 29.03.2006 14:09:27 von Steven Roscher
Will Berghoff schrieb:
> Im News-Beitrag: tippte Steven Roscher:
>=20
>> Es ist vielmehr ein Problem durch die Masse von Gesetzen und
>> Verordnungen durchzusteigen und es ja dem Finanzamt recht zu machen
>> (mal etwas überspitzt ausgedrückt). Wer solche Regelungen wie "1% =
vom
>> Listenpreis" (zu dem ja wohl in 99% aller Fälle nie ein Fahrzeug
>> erworben wird) als Privatanteil ansetzt, dem muß man auch zutrauen
>> daß er den Verkauf für sich höchst profitabel umgesetzt sehen wi=
ll.
>=20
>=20
> Absurd gedacht. Wenn man eine Pauschale festlegt, muss sie sich an eine=
r=20
> für alle gleichen Messgröße errechnen. Durch einen günstigeren =
> Einkaufspreis hat man ja ohnehin schon bares Geld gespart - und wenn ma=
n=20
> least, was ja wohl in diesem Kontext sehr verbreitet ist, hätte man o=
hne=20
> Lsitenpreis keine Messgröße.
Was ist an 1% so "ungleich". Ansonsten müssten ja auch alle Autos den=20
gleichen Listenpreis haben, wenn wir schon von Gleichheit sprechen -=20
dieser Gedanke ist absurd.
Wieso muß ich mir etwas fiktives anrechnen lassen was ich überhaupt=20
nicht besitze? Ich habe nachweislich (Rechnung, Vertrag, Geldfluß, etc.=
)=20
für ein Gut 20 kEUR bezahlt, und nur weil auf dem gewillkürten Schild=
=20
der "unverbindlichen Preisempfehlung" der Listenpreis von 25 kEUR steht=20
muß ich mir diesen Betrag als Messgröße anrechnen lassen -> das ist=
=20
absurd =3D Gesetz. Alles natürlich im Falle des Kauf eines Autos.
Bei Leasing ist es natürlich etwas anderes, da erwirbst du das Gut ja=20
auch nicht für einen definierten Preis.
<retorische Frage>
Aber weil wir gerade bei "Absurd" sind: Wieso schreibe ich "nur" den=20
Netto-Wert des Autos ab, muß mir aber 1% vom Brutto-Listenpreis zzgl.=20
Ust. anrechnen lassen?
</retorische Frage>
>=20
> Manche PKW bekommt man nur zum Listenpreis. Nichtmal Promi-Rabatt ist=20
> drin...
Wobei diese wohl weniger als 1% aller verkauften Autos ausmachen dürfte=
n.
Gruß,
Steven.