Einkommen:0 € -> Werbungskosten

Einkommen:0 € -> Werbungskosten

am 15.03.2006 17:26:33 von Bernd Meier

Fall:
Einkommen 2005: 0 €
(kein Bezug von ALG oder ALG II, Lebenshaltungskosten wurden durch
Erspartes aufgebracht)

Es sind aber (Werbungs(?)-)Kosten angefallen:
Fachliteratur, Bewerbungen, ...

Der Begriff Werbungskosten wird nun aber nur in Anlage N
benutzt "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit".
Es liegt aber eben keine "nichtselbständige Arbeit" vor.

Können die beschriebenen Kosten irgendwie steuerlich
geltend gemacht werden?

Können die Kosten z.B. in ein Jahr vorgetragen werden,
in dem nichtselbständige Arbeit vorliegt und in dem man
somit Werbungskosten geltend machen kann?

Wenn ja: wie (welche/s Formular(e))?

Bernd Meier

Re: Einkommen:0 € -> Werbungskosten vortragbar?

am 15.03.2006 17:42:50 von Florian Kleinmanns

"Bernd Meier" <> schrieb:
>Der Begriff Werbungskosten wird nun aber nur in Anlage N
>benutzt "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit".
>Es liegt aber eben keine "nichtselbständige Arbeit" vor.

Der Steuerpflichtige hat sich doch offenbar auf "nichtselbstständige
Arbeit" beworben. Also sind die Werbungskosten auch dieser Einkunftsart
zuzuordnen.

>Wenn ja: wie (welche/s Formular(e))?

Anlage N. Bei den Einnahmen trägt man einfach eine Null ein.

Grüße
Florian
--
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Re: Einkommen:0 ? -> Werbungskosten vortragbar?

am 15.03.2006 18:45:44 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: tippte
Florian Kleinmanns:
> Der Steuerpflichtige hat sich doch offenbar auf "nichtselbstständige
> Arbeit" beworben. Also sind die Werbungskosten auch dieser
> Einkunftsart zuzuordnen.
>
> > Wenn ja: wie (welche/s Formular(e))?
>
> Anlage N. Bei den Einnahmen trägt man einfach eine Null ein.

Wird neuerdings trotzdem verweigert.

AN ist per 1.1.04 arbeitslos geworden, bewirbt sich in 2004, wird
nichts draus. Macht sich per 1.9.04 mit ÜG selbständig, begründet KG.
Sämtliche Kosten werden vom FA verweigert, da Anlage N angeblich nicht
zutreffend und Gründungskosten von der (eigentlich durch den sonstigen
Gründungsaufwand im Gründungsjahr schon fast mittellosen) KG getragen
werden müssen.

Das System wird immer kranker und die Politiker _und_ Parteifunktionäre
immer reicher.

Gruß
Will (nicht persönlich betroffen)

Re: Einkommen:0 € -> Werbungskos

am 15.03.2006 21:48:41 von Bernd Meier

> ....
> Können die Kosten z.B. in ein Jahr vorgetragen werden,
> in dem nichtselbständige Arbeit vorliegt und in dem man
> somit Werbungskosten geltend machen kann?
>
> Wenn ja: wie (welche/s Formular(e))?
>
> Bernd Meier

Habe jetzt selbst was zum Thema gefunden:
Wen es auch interessiert, sollte mal das Stichwort
"vorweggenommene Werbungskosten" in eine
Suchmaschine eingeben.

Re: Einkommen:0 ? -> Werbungskosten vortragbar?

am 15.03.2006 22:25:07 von Andreas Gumtow

"Will Berghoff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Im News-Beitrag: tippte
> Florian Kleinmanns:
> > Der Steuerpflichtige hat sich doch offenbar auf "nichtselbstständige
> > Arbeit" beworben. Also sind die Werbungskosten auch dieser
> > Einkunftsart zuzuordnen.
> >
> > > Wenn ja: wie (welche/s Formular(e))?
> >
> > Anlage N. Bei den Einnahmen trägt man einfach eine Null ein.
>
> Wird neuerdings trotzdem verweigert.
>
> AN ist per 1.1.04 arbeitslos geworden, bewirbt sich in 2004, wird
> nichts draus. Macht sich per 1.9.04 mit ÜG selbständig, begründet KG.
> Sämtliche Kosten werden vom FA verweigert, da Anlage N angeblich nicht
> zutreffend und Gründungskosten von der (eigentlich durch den sonstigen
> Gründungsaufwand im Gründungsjahr schon fast mittellosen) KG getragen
> werden müssen.

Was ein Finanzamt macht ist nicht zwingend immer richtig. Der Vorredner hat
vollständig recht. Die zur Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit
getätigten Aufwendungen, also Bewerbungskosten, ggf. Fahrten zu
Vorstellungsgesprächen, Weiterbildung im Beruf usw. sind alle
vorweggenommene Werbungskosten der beabsichtigten nichtselbständigen
Tätigkeit. Damit Eintrag in Anlage N und daher negative Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit.

Vorbereitungshandlungen für die Gründung der KG wie z.B. Anwaltstermine zur
Beratung, Fahrt zum Registergericht, Gründungsversammlungen usw. gehen zu
Lasten der KG (sollte so auch im Gesellschaftsvertrag geregelt sein) und
landen damit im Gewinn (oder eben auch nicht) der KG und damit im Konto
(Kapital, Gewinnansprüche usw) des Gesellschafters. Damit mindert sich dann
z.B. der Gewinn in Anlage GSE.

Re: Einkommen:0 ? -> Werbungskosten vortragbar?

am 15.03.2006 22:38:33 von axbnospamatall

Am Wed, 15 Mar 2006 18:45:44 +0100, schrieb "Will Berghoff"
<> :

>AN ist per 1.1.04 arbeitslos geworden, bewirbt sich in 2004, wird
>nichts draus. Macht sich per 1.9.04 mit ÜG selbständig, begründet KG.
>Sämtliche Kosten werden vom FA verweigert, da Anlage N angeblich nicht
>zutreffend und Gründungskosten von der (eigentlich durch den sonstigen
>Gründungsaufwand im Gründungsjahr schon fast mittellosen) KG getragen
>werden müssen.

Auch die KG macht eine Gewinnermittlung. Der daraus entstandene
Verlust wird auf die Gesellschafter verteilt. Daher fließen die
Gründungskosten in diesem Fall in die Anlage GSE.

Die Kosten für Bewerbungen sind natürlich Werbungskosten aus
nichtselbständiger Arbeit.

>Das System wird immer kranker und die Politiker _und_ Parteifunktionäre
>immer reicher.

Das System war schon immer so.


Grüße

Axel

Re: Einkommen:0 ? -> Werbungskosten vortragbar?

am 15.03.2006 23:03:50 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: 441887a6$0$7756$
tippte Andreas Gumtow:
> Was ein Finanzamt macht ist nicht zwingend immer richtig. Der
> Vorredner hat vollständig recht. Die zur Aufnahme einer
> nichtselbständigen Tätigkeit getätigten Aufwendungen, also
> Bewerbungskosten, ggf. Fahrten zu Vorstellungsgesprächen,
> Weiterbildung im Beruf usw. sind alle vorweggenommene Werbungskosten
> der beabsichtigten nichtselbständigen Tätigkeit. Damit Eintrag in
> Anlage N und daher negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Das habe ich bisher auch so gesehen.

> Vorbereitungshandlungen für die Gründung der KG wie z.B.
> Anwaltstermine zur Beratung, Fahrt zum Registergericht,
> Gründungsversammlungen usw. gehen zu Lasten der KG (sollte so auch
> im Gesellschaftsvertrag geregelt sein) und landen damit im Gewinn
> (oder eben auch nicht) der KG und damit im Konto (Kapital,
> Gewinnansprüche usw) des Gesellschafters. Damit mindert sich dann
> z.B. der Gewinn in Anlage GSE.

Wenn man aber zunächst nicht beabsichtigt, eine Gesellschaft zu
gründen, sondern als Einzelkaufmann tätig werden will und die
Gesellschaft erst im Rahmen dieser Vorbereitungen entseht, die
Gesellschafter aber die bisherigen Einzel-Aufwendungen nicht der KG
zurechnen wollen, steht man völlig im Regen.

Gruß
Will

Re: Einkommen:0 ? -> Werbungskosten vortragbar?

am 16.03.2006 08:46:52 von Andreas Gumtow

"Will Berghoff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> > Vorbereitungshandlungen für die Gründung der KG wie z.B.
> > Anwaltstermine zur Beratung, Fahrt zum Registergericht,
> > Gründungsversammlungen usw. gehen zu Lasten der KG (sollte so auch
> > im Gesellschaftsvertrag geregelt sein) und landen damit im Gewinn
> > (oder eben auch nicht) der KG und damit im Konto (Kapital,
> > Gewinnansprüche usw) des Gesellschafters. Damit mindert sich dann
> > z.B. der Gewinn in Anlage GSE.
>
> Wenn man aber zunächst nicht beabsichtigt, eine Gesellschaft zu
> gründen, sondern als Einzelkaufmann tätig werden will und die
> Gesellschaft erst im Rahmen dieser Vorbereitungen entseht, die
> Gesellschafter aber die bisherigen Einzel-Aufwendungen nicht der KG
> zurechnen wollen, steht man völlig im Regen.

Wieso denn... sofern man alles ordentlich dokumentiert hat liegt eine
mißglückte Gründung eines Einzelunternehmens vor. Dies führt zu einer
weiteren Gewinn- (bzw. hier Verlustermittlung) für das im Ergebnis dann doch
nicht gegründete Einzelunternehmen für die Anlage GSE.