Übernachungskosten
am 16.03.2006 12:16:50 von Ralf ComtesseHallo,
nachdem ich in der letzten Mail für das leibliche Wohl gesorgt habe, möchte
ich nun auch gerne schlafen. Es geht um Hotelkosten und da vor allem um das
Frühstück.
Angenommen, das Frühstück wurde nicht ausgewiesen und der Reisende erhält
KEINE Verpflegungspauschale. Dann müßte ich bei einem Zimmerpreis von 116
Euro trotzdem buchen (SKR03):
16 EURO: Vorsteuer an Kreditkartenkonto
95,50 EURO: Übernachtungskosten an Kreditkartenkonto
4,50 Euro: Sachbezug an Kreditkartenkonto
Ist die letzte Buchung so korrekt? Dann müßte das ja auf der
Gehaltsrechnung auftauchen? Oder muß ich die 4,50 vom AN einziehnen?
Was müßte ich machen, um dem AN die 4,50 zu "schenken"?
Was würde sich ändern, wenn die Übernachtung nicht für einen Angestellten,
sondern für eine betriebsfremde Person ist. Dann geht die komplette
Rechnung an "Sonstige Betriebsausgaben"?
Gruß
Ralf