Anerkennungsprämie versteuern
Anerkennungsprämie versteuern
am 17.03.2006 13:29:48 von Timo
Hallo,
ich habe in 2005 meine Diplomarbeit in Kooperation mit einem
Unternehmen geschrieben. Sowohl die Diplomarbeit als auch die
Zusammenarbeit mit dem Unternehmen wurde im Jahr 2005 abgeschlossen.
Aus verwaltungstechnischen Gründen hat mir das Unternehmen die
Anerkennungsprämie i. H. v. 3000 EUR jedoch erst Anfang 2006 gezahlt.
Ich habe dem Unternehmen weder eine Rechnung ausgestellt noch war ich
bei dem Unternehmen angestellt.
Nun meine Frage:
In welchem Jahr muss ich die Anerkennungsprämie versteuern?
Normalerweise würde ich die Prämie einfach im Jahr der Auszahlung
(also 2006) versteuern, da ich jedoch im Jahr 2005 sonst keine
Einnahmen hatte, wäre es für mich natürlich vorteilhafter, die
Prämie noch in 2005 zu versteuern. Ist dies möglich (Grundlage der
Zahlung ist ja ausschliesslich das Jahr 2005) bzw. gibt es eine
Möglichkeit den "verzögerten" Zahlungsfluss in 2006 nachträglich ins
Jahr 2005 zu verschieben?
... und noch eine weiter Frage:
Wie bzw. unter welchem Punkt (z. B. sonstige Einkünfte) gebe ich die
Anerkennungsprämie in meiner ESt-Erklärung an?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus
Gruss Timo
Re: Anerkennungsprämie versteuern
am 17.03.2006 19:58:00 von Marlow-Brando
> "Timo" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
> Hallo,
> ich habe in 2005 meine Diplomarbeit in Kooperation mit einem
> Unternehmen geschrieben. Sowohl die Diplomarbeit als auch die
> Zusammenarbeit mit dem Unternehmen wurde im Jahr 2005 abgeschlossen.
> Aus verwaltungstechnischen Gründen hat mir das Unternehmen die
> Anerkennungsprämie i. H. v. 3000 EUR jedoch erst Anfang 2006
> gezahlt.
> Ich habe dem Unternehmen weder eine Rechnung ausgestellt noch war
> ich
> bei dem Unternehmen angestellt.
Es ist doch immer wieder schön, zu sehen, daß es noch ehrliche
Menschen auf dieser Welt gibt. Jetzt, wo du es an die große Glocke
hängst und es im Internet noch so richtig schön breittrittst,
natürlich im Jahr der Auszahlung. Mal unter uns, in was hast du dein
Diplom gemacht? Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß du dem
Unternehmen den Erhalt der EUR 3000, nicht quittieren mußtest, denn
wenn du nichts unterschrieben hast, war deine hier gestellte Frage
eine riesen Dummheit.
Gruß M.B.
Re: Anerkennungsprämie versteuern
am 17.03.2006 21:46:41 von Martin Hentrich
On Fri, 17 Mar 2006 19:58:00 +0100, "Marlow-Brando"
<> wrote:
>...war deine hier gestellte Frage=20
>eine riesen Dummheit.
Dein Leben als marlow-brando ist eine riesige Dummheit...
Und nun?
Martin
Re: Anerkennungsprämie versteuern
am 17.03.2006 23:18:31 von Marlow-Brando
"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
On Fri, 17 Mar 2006 19:58:00 +0100, "Marlow-Brando"
<> wrote:
>>...war deine hier gestellte Frage
>>eine riesen Dummheit.
> Dein Leben als marlow-brando ist eine riesige Dummheit...
Warum dieser persönliche, unqualifizierte Angriff? Weder kennen wir
uns noch haben wir jemals gemeinsam im Sandkasten gespielt und schon
garnicht haben wir in die gleiche Windel gemacht. Also warum?
Re: Anerkennungsprämie versteuern
am 19.03.2006 10:40:38 von usenet-01-2006
Timo schrieb:
> Nun meine Frage:
>
> In welchem Jahr muss ich die Anerkennungsprämie versteuern?
> Normalerweise würde ich die Prämie einfach im Jahr der Auszahlung
> (also 2006) versteuern, da ich jedoch im Jahr 2005 sonst keine
> Einnahmen hatte, wäre es für mich natürlich vorteilhafter, die
> Prämie noch in 2005 zu versteuern. Ist dies möglich (Grundlage der
> Zahlung ist ja ausschliesslich das Jahr 2005) bzw. gibt es eine
> Möglichkeit den "verzögerten" Zahlungsfluss in 2006 nachträglich ins
> Jahr 2005 zu verschieben?
Anscheinend nicht:
§ 11 (EStG)
(1) <1>Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie
dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. <2>Regelmäßig wiederkehrende
Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze
Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich
gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
<3>Der Steuerpflichtige kann Einnahmen, die auf einer
Nutzungsüberlassung im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 beruhen, insgesamt
auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung
geleistet wird. <4>Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt §
38a Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 40 Abs. 3 Satz 2. <5>Die Vorschriften über
die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5) bleiben unberührt.
§ 38a Abs. 1 Satz 3:
<3>Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird
(sonstige Bezüge), wird in dem Kalenderjahr bezogen, in dem er dem
Arbeitnehmer zufließt.
> ... und noch eine weiter Frage:
>
> Wie bzw. unter welchem Punkt (z. B. sonstige Einkünfte) gebe ich die
> Anerkennungsprämie in meiner ESt-Erklärung an?
Gute Frage.
Re: Anerkennungsprämie versteuern
am 19.03.2006 17:04:31 von axbnospamatall
Am Fri, 17 Mar 2006 23:18:31 +0100, schrieb "Marlow-Brando"
<> :
>> Dein Leben als marlow-brando ist eine riesige Dummheit...
>
>Warum dieser persönliche, unqualifizierte Angriff? Weder kennen wir
>uns noch haben wir jemals gemeinsam im Sandkasten gespielt und schon
>garnicht haben wir in die gleiche Windel gemacht. Also warum?
Weil Deine vorherige Antwort ein riesen Stuß war.
Das Unternehmen wird vermutlich die Anerkennungsprämie überwiesen
haben und diese als Betriebsausgabe absetzen. U.U. wird das
Unternehmen auch SV oder Lohnsteuer einbehalten und abgeführt haben.
Also was soll dann der blödsinnige Tip die Sache nicht beim FA
anzugeben?
Grüße
Axel