Widerruf des Verzichts auf Anwendung des §19 (1) UStG nach 5 Jahren

Widerruf des Verzichts auf Anwendung des §19 (1) UStG nach 5 Jahren

am 18.03.2006 17:22:08 von Mx

Welche Folgen hat der Widerruf?
Wird der Vorsteuerabzug für das bestehende Vermögen berichtigt?
Oder darf man sein Lager füllen?

Re: Widerruf des Verzichts auf Anwendung des §19 (1) UStG nach 5 Jahren

am 19.03.2006 14:39:00 von Mx

"Mx" <
> Welche Folgen hat der Widerruf?
> Wird der Vorsteuerabzug für das bestehende Vermögen berichtigt?
> Oder darf man sein Lager füllen?
>