Einnahmen/Überschuß
am 19.03.2006 10:34:13 von info
Hallo zusammen,
ich sitze an der Steuer fürs letzte Jahr.
Dazu habe ich ein paar Fragen, die mir hier vielleicht beantwortet werden
können:
1. Müssen in der Einnahmen/Überschuß-Bilanz (Anlage EÜR, GSE) die Netto-
oder Bruttobeträge eingetragen werden?
2. Ich betreibe einen Onlineshop und habe Beträge, die ich den Kunden bei
Rückgabe erstatten muss und Rückbuchung von Abbuchungen, die mangels
Deckung von der Kundenbank abgelehnt wurden. Diese buche ich als negative
Ausgaben (Umsatzsteuertechnisch ja keine Vorsteuer, sondern weniger
eingenommene Mehrwertsteuer). Ist dies richtig?
3. Kommen Steuererstattungen und Steuerzahlungen aus den
Umsatzsteuervoranmeldungen ebenfalls in die Einnahmen/Ausgaben?
Kurze Info zum Steuerstatus:
- Mache zur Zeit Einnahmen/Überschuß, also nicht buchführungspflichtig
- Istbesteuerung
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
Gruß
Michael
Re: Einnahmen/Überschuß
am 19.03.2006 10:46:42 von Eric Lorenz
Michael Stötzel schrieb:
> 1. Müssen in der Einnahmen/Überschuß-Bilanz (Anlage EÜR, GSE) die Netto-
> oder Bruttobeträge eingetragen werden?
Betriebseinnahmen:
Umsätze
+ Umsatzsteuer
Betriebsausgaben
Kosten
+ gezahlte Vorsteuer
> 2. Ich betreibe einen Onlineshop und habe Beträge, die ich den Kunden bei
> Rückgabe erstatten muss und Rückbuchung von Abbuchungen, die mangels
> Deckung von der Kundenbank abgelehnt wurden. Diese buche ich als negative
> Ausgaben (Umsatzsteuertechnisch ja keine Vorsteuer, sondern weniger
> eingenommene Mehrwertsteuer). Ist dies richtig?
Ja, geht so in Ordnung!
> 3. Kommen Steuererstattungen und Steuerzahlungen aus den
> Umsatzsteuervoranmeldungen ebenfalls in die Einnahmen/Ausgaben?
Türlich!
Eric
Re: Einnahmen/Überschuß
am 19.03.2006 11:41:31 von info
Eric Lorenz wrote:
> Michael Stötzel schrieb:
>
>> 1. Müssen in der Einnahmen/Überschuß-Bilanz (Anlage EÜR, GSE) die Netto-
>> oder Bruttobeträge eingetragen werden?
>
> Betriebseinnahmen:
> Umsätze
> + Umsatzsteuer
>
> Betriebsausgaben
> Kosten
> + gezahlte Vorsteuer
>
>> 2. Ich betreibe einen Onlineshop und habe Beträge, die ich den Kunden bei
>> Rückgabe erstatten muss und Rückbuchung von Abbuchungen, die mangels
>> Deckung von der Kundenbank abgelehnt wurden. Diese buche ich als negative
>> Ausgaben (Umsatzsteuertechnisch ja keine Vorsteuer, sondern weniger
>> eingenommene Mehrwertsteuer). Ist dies richtig?
>
> Ja, geht so in Ordnung!
>
>> 3. Kommen Steuererstattungen und Steuerzahlungen aus den
>> Umsatzsteuervoranmeldungen ebenfalls in die Einnahmen/Ausgaben?
>
> Türlich!
>
> Eric
Hallo Eric,
super, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Michael