Wie Nachweis von Bewerbungskosten?
Wie Nachweis von Bewerbungskosten?
am 19.03.2006 15:16:26 von Bernd Meier
Wie kann man dem Finanzamt nachweisen,
welche Anzahl von Bewerbungen man verschickt hat,
um die entsprechenden Werbungskosten absetzen zu können?
Ich hatte dafür letztens zum Nachweis die Absagebriefe der
entsprechenden Unternehmen ans Finanzamt geschickt.
Dabei war mir jedoch sehr unwohl, da die Unternehmen
wohl nicht unbedingt wollen, daß ihre Briefe beim
Finanzamt auftauchen und weil das Finanzamt
der Text der Briefe ja auch nichts angeht und ich
mir nicht sicher bin, ob ein Verstoß gegen das
Briefgeheimnis vorliegt.
So will ich es keinesfalls wieder machen; aber wie sonst?
Re: Wie Nachweis von Bewerbungskosten?
am 19.03.2006 16:19:24 von Thomas Homilius
Bernd Meier <> schrieb am Sonntag, 19. März 2006 15:16:
> Wie kann man dem Finanzamt nachweisen,
> welche Anzahl von Bewerbungen man verschickt hat,
> um die entsprechenden Werbungskosten absetzen zu können?
Die Anzahl der Bewerbungen ist m.E. überhaupt nicht wichtig. Wichtig ist der
Kaufbeleg für die Bewerbungsunterlagen (Mappe, Porto usw.). Auf den
Kaufbelegen sollte die Person oder das Unternehmen stehen, bei denen du die
Bewerbungsunterlagen gekauft hast. Diese Belege (oder andere, gleichwertige
Belege) musst du dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen (§ 160 Abs. 1 AO).
Um der Finanzbehörde glaubhaft zu machen, dass du diese Sachen auch wirklich
für Bewerbungen genutzt hast, sollte die Angabe der Anschrift der
Unternehmen ausreichen, beim denen du dich beworben hast.
Thomas Homilius
--
***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***
Re: Wie Nachweis von Bewerbungskosten?
am 19.03.2006 16:57:20 von axbnospamatall
Am Sun, 19 Mar 2006 15:16:26 +0100, schrieb "Bernd Meier"
<> :
>Ich hatte dafür letztens zum Nachweis die Absagebriefe der
>entsprechenden Unternehmen ans Finanzamt geschickt.
Ist doch wunderbar.
>Dabei war mir jedoch sehr unwohl, da die Unternehmen
>wohl nicht unbedingt wollen, daß ihre Briefe beim
>Finanzamt auftauchen
Warum sollten sie das nicht wollen, solange Du Dich nicht um
Schwarzarbeit beworben hast ;-)
>und weil das Finanzamt
>der Text der Briefe ja auch nichts angeht und ich
>mir nicht sicher bin, ob ein Verstoß gegen das
>Briefgeheimnis vorliegt.
Selbstverständlich darfts Du Briefe die Du erhälst anderen bekannt
machen. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
verpflichtet ausschlißelich den Staat, nicht in fremden Briefen ohne
Erlaubnis herumzuschnüffeln. Es gilt nicht unmittelbar für den Bürger.
Wenn also Dein Nachbar in Deinem Briefkasten rumkramt verstößt er
nicht gegen Art. 10 GG.
Und natürlich darfst Du als Empfänger dieser Briefe diese zum Nachweis
bestimmter Aufwendungen an das FA weiterleiten.
Falls da Sätze enthalten sind, die das FA nicht lesen soll (z.B. die
Gründe der Ablehnung) kannst Du diese ja in der Kopie schwärzen.
>So will ich es keinesfalls wieder machen; aber wie sonst?
Durch entsprechende Belege über Briefmarken, Umschläge, Papier und
Fotos.
Grüße
Axel
Re: Wie Nachweis von Bewerbungskosten?
am 22.03.2006 10:02:06 von Thomas Berg
Bernd Meier wrote:
> Wie kann man dem Finanzamt nachweisen,
> welche Anzahl von Bewerbungen man verschickt hat,
> um die entsprechenden Werbungskosten absetzen zu können?
Hallo Bernd,
ich habe meine Bewerbungen bisher nie einzeln nachweisen müssen. Ich
habe einfach eine Auflistung gemacht, mit Datum der schriftl.
Bewerbung, Firmennamen, ggfs. Auflistung der Fahrt- und Telefonkosten.
Bisher wurden hier auch nie weitere Nachweise verlangt.
Sollte das Fionanzamt Nachweise verlangen, kannst Du die Schreiben
immer noch vorlegen - andernfalls dürfte auch eine detaillierte
Auflistung ausreichen.
Gruß,
Thomas