Lohnvorauszahlung - Stundung

Lohnvorauszahlung - Stundung

am 20.03.2006 22:00:09 von Christian Dietrich

Hallo und schönen guten Abend,

das Finanzamt macht derzeit bei einem bekannten Unternehmen etwas druck
wegen der Vorauszahlungen für die Abgaben der Mitarbeiter (MA) sowie die
Lohnsteuer der Eigentümerin (GF) (Ohne direktes Gehalt - nur durch
Gewinnzuweisung)

Ist es möglich diese Zahlungen (der GF sowie MA) stunden zu lassen.
Teilbeträge oder zeitlicher Aufschub wäre sehr gut. Die aktuellen
Mahnungen (140 EUR) werden mit der Zeit etwas teuer.

Hat hier jemand Erfahrungen?

Danke schön.

Gruß

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 20.03.2006 22:13:37 von Martin Hentrich

On Mon, 20 Mar 2006 22:00:09 +0100, Christian Dietrich
<> wrote:

>das Finanzamt macht derzeit bei einem bekannten Unternehmen etwas druck=20
>wegen der Vorauszahlungen für die Abgaben der Mitarbeiter (MA)...

Meinst du Lohnsteueranmeldung? Das sind IMHO keine Vorauszahlungen.

>Ist es möglich diese Zahlungen (der GF sowie MA) stunden zu lassen.=20

Möglich ist vieles. Kommt halt auf die Umstände des Einzelfalles an.

Scheint aber schlecht auszusehen. Werden wenigstens die SV-Abgaben
pünktlich gezahlt? Irgendwie schaut der Knochenmann da schon um die
Ecke...

Martin

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 20.03.2006 22:22:00 von Christian Dietrich

Martin Hentrich schrieb:
> On Mon, 20 Mar 2006 22:00:09 +0100, Christian Dietrich
> <> wrote:
>
>
>>das Finanzamt macht derzeit bei einem bekannten Unternehmen etwas druck
>>wegen der Vorauszahlungen für die Abgaben der Mitarbeiter (MA)...
>
>
> Meinst du Lohnsteueranmeldung? Das sind IMHO keine Vorauszahlungen.
>

Danke. / Wenn es keine ist, wird auch nichts zu verhandeln sein !?

Ich dachte neben der Lohnsteuer für die MA auch an die Vorauszahlungen
für den zu erwartenden Gewinn von der Gesellschafterin (ist ebenfalls GF).

>
>>Ist es möglich diese Zahlungen (der GF sowie MA) stunden zu lassen.
>
>
> Möglich ist vieles. Kommt halt auf die Umstände des Einzelfalles an.
>
> Scheint aber schlecht auszusehen. Werden wenigstens die SV-Abgaben
> pünktlich gezahlt? Irgendwie schaut der Knochenmann da schon um die
> Ecke...

Er hat auch schon geklopft. Heute wurden 80% der Barmer-Forderung
erstmal gezahlt. Die Kreditlinie der Bank soll noch diese Woche
verhandelt werden. Es geht (wie immer eigentlich) nur um eine kleine
Summe als Überbrückung.

Na gut .. die IHK klopft auch schon.

Danke!

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 20.03.2006 23:21:11 von Martin Schoenbeck

Hallo Christian,

Christian Dietrich schrieb:

> Danke. / Wenn es keine ist, wird auch nichts zu verhandeln sein !?
>
> Ich dachte neben der Lohnsteuer für die MA auch an die Vorauszahlungen
> für den zu erwartenden Gewinn von der Gesellschafterin (ist ebenfalls GF).

Falls Du damit Einkommensteuervorauszahlungen meinst, über die kann man
durchaus verhandeln. Wenn nämlich absehbar kein oder ein deutlich
geringeres Einkommen erzielt wird, können die vom FA herabgesetzt werden.
Machen die aber nur auf Antrag. Und was weg ist, ist weg. Für
Körperschaftsteuervorauszahlungen gilt das sinngemäß. Auf jeden Fall
dringend beim FA anrufen oder den Steuerberater anrufen lassen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 20.03.2006 23:23:04 von Christian Dietrich

Martin Schoenbeck schrieb:

> Falls Du damit Einkommensteuervorauszahlungen meinst, über die kann man
> durchaus verhandeln. Wenn nämlich absehbar kein oder ein deutlich
> geringeres Einkommen erzielt wird, können die vom FA herabgesetzt werden.
> Machen die aber nur auf Antrag. Und was weg ist, ist weg. Für
> Körperschaftsteuervorauszahlungen gilt das sinngemäß. Auf jeden Fall
> dringend beim FA anrufen oder den Steuerberater anrufen lassen.

Danke, werde ich sofort empfehlen, damit es morgen gemacht wird.

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 21.03.2006 06:09:47 von Eric Lorenz

Martin Schoenbeck schrieb:

> Falls Du damit Einkommensteuervorauszahlungen meinst, über die kann man
> durchaus verhandeln. Wenn nämlich absehbar kein oder ein deutlich
> geringeres Einkommen erzielt wird, können die vom FA herabgesetzt werden.
> Machen die aber nur auf Antrag. Und was weg ist, ist weg. Für
> Körperschaftsteuervorauszahlungen gilt das sinngemäß. Auf jeden Fall
> dringend beim FA anrufen oder den Steuerberater anrufen lassen.

Noe, Du kannst natürlich auch nachträglich die Vorauszahlung herabsetzen
lassen. Bisher haben da die FÄ mitgespielt!

Eric

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 21.03.2006 06:34:12 von Lutz Schulze

On Tue, 21 Mar 2006 06:09:47 +0100, Eric Lorenz <>
wrote:

>Martin Schoenbeck schrieb:
>
>> Falls Du damit Einkommensteuervorauszahlungen meinst, über die kann man
>> durchaus verhandeln. Wenn nämlich absehbar kein oder ein deutlich
>> geringeres Einkommen erzielt wird, können die vom FA herabgesetzt werden.
>> Machen die aber nur auf Antrag. Und was weg ist, ist weg. Für
>> Körperschaftsteuervorauszahlungen gilt das sinngemäß. Auf jeden Fall
>> dringend beim FA anrufen oder den Steuerberater anrufen lassen.
>
>Noe, Du kannst natürlich auch nachträglich die Vorauszahlung herabsetzen
>lassen. Bisher haben da die FÄ mitgespielt!

Du meinst, dass dann für das betreffende Jahr eine neue Vorauszahlung
festgelegt wird und bisher ggf. schon geleistete Vorauszahlungen
entsprechend berücksichtigt werden? Klingt logisch.

Lutz
--
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Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 21.03.2006 09:24:23 von Martin Schoenbeck

Hallo Lutz,

Lutz Schulze schrieb:

> Du meinst, dass dann für das betreffende Jahr eine neue Vorauszahlung
> festgelegt wird und bisher ggf. schon geleistete Vorauszahlungen
> entsprechend berücksichtigt werden? Klingt logisch.

In der Form ja. Wenn aber die neu festgesetzte Vorauszahlung niedriger
wäre, als die bisher geleisteten Vorauszahlungen, konnte ich bisher
zumindest bei der Körperschaftsteuer nie etwas zurückbekommen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 21.03.2006 19:55:52 von Sven Gottwald

* Quoting Martin Hentrich:
[Lohnsteuer]
>>Ist es möglich diese Zahlungen (der GF sowie MA) stunden zu lassen.
>
> Möglich ist vieles. Kommt halt auf die Umstände des Einzelfalles an.

Lohnsteuer wird eigentlich *nie* gestundet. Die Lohnsteuer ist im Prinzip
das Geld der Arbeitnehmer, nicht des Arbeitgebers. Wenn der ArbG die LSt
nicht abliegfert, kann sie beim ArbN nachgefordert werden.

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 21.03.2006 21:32:22 von Thomas Hochstein

Christian Dietrich schrieb:

> Er hat auch schon geklopft. Heute wurden 80% der Barmer-Forderung
> erstmal gezahlt.

§ 266a StGB ist den Verantwortlichen der Firma vermutlich ein Begriff?

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 22.03.2006 00:53:16 von Thomas Homilius

Sven Gottwald schrieb am Dienstag, 21. März 2006 19:55:

> Lohnsteuer wird eigentlich *nie* gestundet. Die Lohnsteuer ist im Prinzip
> das Geld der Arbeitnehmer, nicht des Arbeitgebers. Wenn der ArbG die LSt
> nicht abliegfert, kann sie beim ArbN nachgefordert werden.

Ist Lohnsteuer auch fällig, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung des Lohns an
den Arbeitnehmer verweigert? Gibt es Unterschiede im Verhältnis zur
Abführung der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse?

Thomas Homilius
--
***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 22.03.2006 10:04:37 von Christian Dietrich

Thomas Hochstein schrieb:
> Christian Dietrich schrieb:
>
>
>>Er hat auch schon geklopft. Heute wurden 80% der Barmer-Forderung
>>erstmal gezahlt.
>
>
> § 266a StGB ist den Verantwortlichen der Firma vermutlich ein Begriff?

Was ist die Alternative? Entlassung?
Sicher ist das Gesetz im Allgemeinen sinnvoll, doch wie immer in
schwierigen Situationen nur hinderlich. Entweder die Beiträge werden
voll gezahlt und die MA gekündigt oder erstmal versucht über
Teilzahlungen die Liquidität zu verbesserun und die MA können Ihre Jobs
behalten, bis eine Entscheidung (sichere Zukunft oder Abwicklung) fällt.

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 22.03.2006 11:03:43 von Matthias Kryn

Christian Dietrich schrieb:
> Martin Hentrich schrieb:

> > Scheint aber schlecht auszusehen. Werden wenigstens die
> > SV-Abgaben pünktlich gezahlt? Irgendwie schaut der
> > Knochenmann da schon um die Ecke...
>
> Er hat auch schon geklopft. Heute wurden 80% der
> Barmer-Forderung erstmal gezahlt.

Das ist sehr gefährlich und extrem fahrlässig.

> Na gut .. die IHK klopft auch schon.

Die IHK kann warten.

Grüße
Matthias

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 22.03.2006 11:06:25 von Matthias Kryn

Christian Dietrich schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:
> > Christian Dietrich schrieb:
> >
> >
> > > Er hat auch schon geklopft. Heute wurden 80% der
> > > Barmer-Forderung erstmal gezahlt.
> >
> >
> > § 266a StGB ist den Verantwortlichen der Firma vermutlich
> > ein Begriff?
>
> Was ist die Alternative? Entlassung?

Kurzarbeit, z.B.

> Sicher ist das Gesetz im Allgemeinen sinnvoll, doch wie immer
> in schwierigen Situationen nur hinderlich.

Nein, gerade in schwierigen Situationen sollen die AN geschützt
werden. Ausnahmsweise dieses Gesetz ist äußerst sinnvoll.

> Entweder die
> Beiträge werden voll gezahlt und die MA gekündigt oder
> erstmal versucht über Teilzahlungen die Liquidität zu
> verbesserun und die MA können Ihre Jobs behalten, bis eine
> Entscheidung (sichere Zukunft oder Abwicklung) fällt.

Das liest sich sehr blauäugig.

Grüße
Matthias

Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 22.03.2006 13:51:28 von Florian Kleinmanns

Christian Dietrich <> schrieb:
>>>Er hat auch schon geklopft. Heute wurden 80% der Barmer-Forderung
>>>erstmal gezahlt.
>>
>> § 266a StGB ist den Verantwortlichen der Firma vermutlich ein Begriff?
>
>Was ist die Alternative? Entlassung?

Insolvenzantrag.

>Sicher ist das Gesetz im Allgemeinen sinnvoll, doch wie immer in
>schwierigen Situationen nur hinderlich.

Sagt der Profikiller über § 211 StGB auch.

Grüße
Florian
--
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Re: Lohnvorauszahlung - Stundung

am 22.03.2006 14:07:30 von Martin Schoenbeck

Hallo Christian,

Christian Dietrich schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:

>> § 266a StGB ist den Verantwortlichen der Firma vermutlich ein Begriff?
>
> Was ist die Alternative? Entlassung?

Man kann z.B. mit den Arbeitnehmern eine Stundungsvereinbarung treffen.
Noch ist der Anteil, den die bekommen, ja in den meisten Fällen sogar höher
als das, was Staat und Sozialversicherung kassieren.

> Sicher ist das Gesetz im Allgemeinen sinnvoll, doch wie immer in
> schwierigen Situationen nur hinderlich. Entweder die Beiträge werden
> voll gezahlt und die MA gekündigt oder erstmal versucht über
> Teilzahlungen die Liquidität zu verbesserun und die MA können Ihre Jobs
> behalten, bis eine Entscheidung (sichere Zukunft oder Abwicklung) fällt.

Das geht aber eben nicht für die Lohnbestandteile, die an Dritte abzuführen
sind. Zumal wenn's dann tatsächlich nicht mehr reicht, dafür derjenige
haftet, der sie abzuführen hatte. Auch wenn für die Löhne selbst z.B. nur
die insolvente GmbH zuständig ist.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.