Eröffnungsbilanz nur bei Kaufleuten?
am 21.03.2006 12:57:37 von Hermann Maier
Hallo zusammen,
habe eine grundsätzliche Frage: alle Informationen, die ich über die =
Erstellung einer Eröffnungsbilanz finden konnte, beziehen sich auf =A7 =
242=20
HGB und somit auch textuell immer auf "Kaufmann" usw. - Gewerbetreibende =
sind dort nicht explizit genannt.
Ein Beispiel:=20
Gilt dies nicht für Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht? Und wen=
n=20
doch, wo leitet sich das genau her?
Mit freundlichem Gruß,
Hermann
Re: Eröffnungsbilanz nur bei Kaufleuten?
am 21.03.2006 13:11:22 von Uwe Olufs
"Hermann Maier" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dvophc$p93$
Hallo zusammen,
habe eine grundsätzliche Frage: alle Informationen, die ich über die
Erstellung einer Eröffnungsbilanz finden konnte, beziehen sich auf § 242
HGB und somit auch textuell immer auf "Kaufmann" usw. - Gewerbetreibende
sind dort nicht explizit genannt.
Ein Beispiel:
Gilt dies nicht für Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht? Und wenn
doch, wo leitet sich das genau her?
Nur so rhetorisch:
Wie willst Du als buchführender Minderkaufmann eine Bilanz erstellen, wenn
Du keine Eröffnungsbilanz besitzt?
Wie Deinen Gewinn durch Vermögensvergleich [doppelte Buchführung!]?
Uwe