Eröffnungsbilanz nur bei Kaufleuten?

Eröffnungsbilanz nur bei Kaufleuten?

am 21.03.2006 12:57:37 von Hermann Maier

Hallo zusammen,

habe eine grundsätzliche Frage: alle Informationen, die ich über die =

Erstellung einer Eröffnungsbilanz finden konnte, beziehen sich auf =A7 =
242=20
HGB und somit auch textuell immer auf "Kaufmann" usw. - Gewerbetreibende =

sind dort nicht explizit genannt.

Ein Beispiel:=20


Gilt dies nicht für Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht? Und wen=
n=20
doch, wo leitet sich das genau her?

Mit freundlichem Gruß,
Hermann

Re: Eröffnungsbilanz nur bei Kaufleuten?

am 21.03.2006 13:11:22 von Uwe Olufs

"Hermann Maier" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dvophc$p93$
Hallo zusammen,

habe eine grundsätzliche Frage: alle Informationen, die ich über die
Erstellung einer Eröffnungsbilanz finden konnte, beziehen sich auf § 242
HGB und somit auch textuell immer auf "Kaufmann" usw. - Gewerbetreibende
sind dort nicht explizit genannt.

Ein Beispiel:


Gilt dies nicht für Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht? Und wenn
doch, wo leitet sich das genau her?

Nur so rhetorisch:

Wie willst Du als buchführender Minderkaufmann eine Bilanz erstellen, wenn
Du keine Eröffnungsbilanz besitzt?
Wie Deinen Gewinn durch Vermögensvergleich [doppelte Buchführung!]?

Uwe