USt vs. GrErwSt
am 21.03.2006 15:26:55 von Friedrich Vosberg
Moin.
Kann mir mal bitte jemand auf die Schnelle erklären, was es mit dem
=BBzur Umsatzsteuer Optieren=AB bei Grunderwerbsgeschäften auf sich hat?
Wie funktioniert das? Unter welchen Umständen ist das für wen
sinnvoll?
Danke im Voraus. Gruß. Friedrich
Re: USt vs. GrErwSt
am 21.03.2006 19:13:15 von Florian Kleinmanns
"Friedrich Vosberg" <> schrieb:
>Kann mir mal bitte jemand auf die Schnelle erklären, was es mit dem
>»zur Umsatzsteuer Optieren« bei Grunderwerbsgeschäften auf sich hat?
>Wie funktioniert das? Unter welchen Umständen ist das für wen
>sinnvoll?
Die Option zur Umsatzsteuer ist in § 9 UStG geregelt. Rechtsfolge ist,
dass derjenige, der zur Umsatzsteuer optiert, im Gegenzug Vorsteuer
geltend machen kann.
Grüße
Florian
--
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Re: USt vs. GrErwSt
am 21.03.2006 21:23:19 von Martin Hentrich
On Tue, 21 Mar 2006 19:13:15 +0100, Florian Kleinmanns
<> wrote:
>Die Option zur Umsatzsteuer ist in § 9 UStG geregelt.
sorry §19 UStG... nur mal so, nicht dass sich der OP nen Wolf
sucht...
Martin
Re: USt vs. GrErwSt
am 21.03.2006 21:34:03 von Florian Kleinmanns
Martin Hentrich <> schrieb:
>>Die Option zur Umsatzsteuer ist in § 9 UStG geregelt.
>
>sorry §19 UStG... nur mal so, nicht dass sich der OP nen Wolf
>sucht...
Ich meine im Allgemeinen das, was ich schreibe. Es geht nicht um die
Option zur Umsatzsteuer für einen bestimmten Unternehmer, sondern für
eine bestimmte Gruppe von Geschäftsvorfällen.
Grüße
Florian
--
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Re: USt vs. GrErwSt
am 21.03.2006 21:57:59 von Andreas Gumtow
"Friedrich Vosberg" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Moin.
>Kann mir mal bitte jemand auf die Schnelle erklären, was es mit dem
>»zur Umsatzsteuer Optieren« bei Grunderwerbsgeschäften auf sich hat?
>Wie funktioniert das? Unter welchen Umständen ist das für wen
>sinnvoll?
>
>Danke im Voraus. Gruß. Friedrich
Im Grundsatz gilt §4 Nr. 9 Buchst. a UStG für Umsätze die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen. D.h. der Umsatz ist umsatzsteuerfrei, ein
Vorsteuerabzug besteht nicht. Grunderwerbsteuer ist ggf. zu entrichten,
falls nicht eine Befreiung im Grunderwerbsteuergesetz zutrifft.
Nun kann es sich für Unternehmer lohnen die Vorsteuer geltend machen zu
können, z.B. wenn sie viele umsatzsteuerpflichtige Leistungen für den unter
das GrEStG fallenden Umsatz beanspruchen werden und auch sonst die
Vorausssetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen (also Einkaufszentrum ja,
da nicht umsatzsteuerfreie Umsätze, Arztpraxis nein, da i.d.R.
umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug).
Also z.B. Bau eines Einkaufszentrums auf einem zu erwerbenden Grundstück bei
Kauf des Grundstücks z.B. von einem Unternehmer.
Re: USt vs. GrErwSt
am 21.03.2006 22:33:36 von Martin Hentrich
On Tue, 21 Mar 2006 21:34:03 +0100, Florian Kleinmanns
<> wrote:
>Martin Hentrich <> schrieb:
>>>Die Option zur Umsatzsteuer ist in =A7 9 UStG geregelt.
>>
>>sorry =A719 UStG... nur mal so, nicht dass sich der OP nen Wolf
>>sucht...
>
>Ich meine im Allgemeinen das, was ich schreibe. Es geht nicht um die
>Option zur Umsatzsteuer für einen bestimmten Unternehmer, sondern =
für
>eine bestimmte Gruppe von Geschäftsvorfällen.
<rotwwerdundschäm> <davonstehlundschweig>
Martin
Re: USt vs. GrErwSt
am 21.03.2006 22:39:43 von axbnospamatall
Am 21 Mar 2006 06:26:55 -0800, schrieb "Friedrich Vosberg"
<> :
>Moin.
>
>Kann mir mal bitte jemand auf die Schnelle erklären, was es mit dem
>»zur Umsatzsteuer Optieren« bei Grunderwerbsgeschäften auf sich hat?
Damit werden die Umsätze auch umsatzsteuerpflichtig.
>Wie funktioniert das?
In der notariellen Urkunde wird die Umsatzsteuer mit ausgewiesen.
>Unter welchen Umständen ist das für wen
>sinnvoll?
Wenn der Erwerber vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Grüße
Axel
Re: USt vs. GrErwSt
am 21.03.2006 22:47:05 von Matthias Kryn
Florian Kleinmanns schrieb:
> Martin Hentrich <> schrieb:
> > > Die Option zur Umsatzsteuer ist in § 9 UStG geregelt.
> >
> > sorry §19 UStG... nur mal so, nicht dass sich der OP nen
> > Wolf sucht...
>
> Ich meine im Allgemeinen das, was ich schreibe. Es geht nicht
> um die Option zur Umsatzsteuer für einen bestimmten
> Unternehmer, sondern für eine bestimmte Gruppe von
> Geschäftsvorfällen.
Du hast genau den debs-Trigger angesprochen <vbg>.
Grüße
Matthias
Re: USt vs. GrErwSt
am 21.03.2006 23:09:06 von Sven Gottwald
* Quoting Axel Böhm:
>>Kann mir mal bitte jemand auf die Schnelle erklären, was es mit dem
>>»zur Umsatzsteuer Optieren« bei Grunderwerbsgeschäften auf sich hat?
>
> Damit werden die Umsätze auch umsatzsteuerpflichtig.
>
>>Wie funktioniert das?
>
> In der notariellen Urkunde wird die Umsatzsteuer mit ausgewiesen.
>
>>Unter welchen Umständen ist das für wen
>>sinnvoll?
>
> Wenn der Erwerber vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Viel interessanter sind Umsätze im Zwangsversteigerungsverfahren
mit Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. ;-)
Re: USt vs. GrErwSt
am 24.03.2006 00:15:31 von Alexander Schroeder
Sven Gottwald wrote:
> Viel interessanter sind Umsätze im Zwangsversteigerungsverfahren
> mit Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. ;-)
Die Steuerschuld verlagert sich mittlerweile bei jedem Umsatz, der unter
das Grunderwerbsteuergesetz fällt (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG), weshalb
seitdem die USt generell nicht mehr zur Bemessungsgrundlage der GrESt
gehört.
Alex
Re: USt vs. GrErwSt
am 24.03.2006 08:54:39 von post
Matthias Kryn <> wrote:
Was ist der
> debs-Trigger [,]
und wofür steht
> <vbg> [?]
Gruß. Friedrich
--
Kinderlärm ist Zukunftsmusik.
Re: USt vs. GrErwSt
am 24.03.2006 10:23:53 von Matthias Kryn
Friedrich Vosberg schrieb:
> Matthias Kryn <> wrote:
>
> Was ist der
>
> > debs-Trigger [,]
debs: debs: de.etc.beruf.selbstaendig
Trigger: der Kleinunternehmer, der §19 UStG, und irgendeine
Option.
> und wofür steht
>
> > <vbg> [?]
Ganz dickes Grinsen (very big grin).
HTH und Grüße
Matthias