Antrag auf AN-Veranlagung zurücknehmen?

Antrag auf AN-Veranlagung zurücknehmen?

am 23.03.2006 08:45:47 von Ahmed Martens

Hallo NG,

meines Erachtens müsste es doch möglich sein, solange eine Veranlagung
eines Antrags auf einer AN-Veranlagung noch nicht erfolgte, diesen
Antrag auch wieder zurückzuziehen.

Hintergrundinformationen:

Es stellte sich erst nachträglich nach Abgabe und nach einer Rückfrage
des Finanzamtes heraus, dass die Angaben über (nur) Lohneinkünfte nicht
richtig erfolgten. Daraus ergab sich keine Erstattung, sondern eine
Nachzahlung von unter 30 ¤. Jetzt möchte ich den Antrag auf Veranlagung
wieder zurücknehmen.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß Ahmed
--
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Re: Antrag auf AN-Veranlagung zurücknehmen?

am 23.03.2006 21:53:18 von Sven Gottwald

* Quoting Ahmed Martens:
> meines Erachtens müsste es doch möglich sein, solange eine Veranlagung
> eines Antrags auf einer AN-Veranlagung noch nicht erfolgte, diesen
> Antrag auch wieder zurückzuziehen.

Du kannst den Antrag meines Wissens bis zur Rechtskraft des ESt-Bescheides
zurück nehmen.

Re: Antrag auf AN-Veranlagung zurücknehmen?

am 23.03.2006 22:43:43 von axbnospamatall

Am Thu, 23 Mar 2006 21:53:18 +0100 (CET), schrieb Sven Gottwald
<> :

>* Quoting Ahmed Martens:
>> meines Erachtens müsste es doch möglich sein, solange eine Veranlagung
>> eines Antrags auf einer AN-Veranlagung noch nicht erfolgte, diesen
>> Antrag auch wieder zurückzuziehen.
>
>Du kannst den Antrag meines Wissens bis zur Rechtskraft des ESt-Bescheides
>zurück nehmen.

Bescheide werden bestandskräftig und nicht rechtskräftig.
Der Antrag kann zurückgenommen werden solange der Bescheid noch
materiell geändert werden kann.

Aber das FA kann u.U. die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer beim AN
einfordern.



Grüße

Axel

Re: Antrag auf AN-Veranlagung zurücknehmen?

am 28.03.2006 20:10:59 von Matthias Reichelt

Hi Axel,

"Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Aber das FA kann u.U. die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer beim AN
> einfordern.
Bei Kenntnis auf alle Fälle § 46 Abs. 4 S1 letzter Halbssatz.

Gruß Matthias

Re: Antrag auf AN-Veranlagung zurücknehmen?

am 28.03.2006 20:49:55 von axbnospamatall

Am Tue, 28 Mar 2006 20:10:59 +0200, schrieb "Matthias Reichelt"
<> :

>> Aber das FA kann u.U. die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer beim AN
>> einfordern.
>Bei Kenntnis auf alle Fälle § 46 Abs. 4 S1 letzter Halbssatz.

Und in welchem Gesetz bist Du?


Grüße

Axel

Re: Antrag auf AN-Veranlagung zurücknehmen?

am 29.03.2006 09:53:04 von Ahmed Martens

An alle Poster,

vielen Dank für Eure Hilfe. Ich habe mit dem FA telefoniert und die
Sachbearbeiterin war bereit den Antrag auf Veranlagung zurückzunehmen.

Gruß Ahmed
--
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