Reinigung Arbeitszimmer
am 23.03.2006 12:34:29 von Franz Wabra
Hallo, Bin Heilpraktiker und als Kleinunternehmer im Nebenberuf tätig.
Habe ein Arbeitszimmer und auch damit Reinigungskosten angesetzt. Lt.
Steuerprogramm will das Finanzamt ein Beleg für Reinigungskosten
haben. Wenn ich die Reinigung aber selber durchgeführt habe, dann
trotzdem ein Beleg?
Danke für Euere Antwort!
FW
Re: Reinigung Arbeitszimmer
am 23.03.2006 13:26:27 von Martin Hentrich
On 23 Mar 2006 03:34:29 -0800, "Leichtewolke" <>
wrote:
>Wenn ich die Reinigung aber selber durchgeführt habe, dann
>trotzdem ein Beleg?
Ja. Für die Reinigungsmittel. Und nur die für dieses Zimmer.
Einen eigenen Stundenlohn darfst du nicht ansetzen.
Martin
Re: Reinigung Arbeitszimmer
am 23.03.2006 13:29:13 von Thorsten Ostermann
Hallo Leichtewolke!
> Lt.
> Steuerprogramm will das Finanzamt ein Beleg für Reinigungskosten
> haben. Wenn ich die Reinigung aber selber durchgeführt habe, dann
> trotzdem ein Beleg?
Dieser Satz kein Verb ;)
Wenn du selbst gereinigt hast, entstehen keine Kosten. Außer für das
Putzmittel, und da sollte der Kassenbon ausreichen.
Gruß
Thorsten
Re: Reinigung Arbeitszimmer
am 23.03.2006 13:29:45 von Martin Schoenbeck
Hallo Leichtewolke,
Leichtewolke schrieb:
^^^^^^^^^^^ wäre nett, wenn Du da Deinen richtigen Namen reinschreibst.
> Hallo, Bin Heilpraktiker und als Kleinunternehmer im Nebenberuf tätig.
> Habe ein Arbeitszimmer und auch damit Reinigungskosten angesetzt. Lt.
> Steuerprogramm will das Finanzamt ein Beleg für Reinigungskosten
> haben. Wenn ich die Reinigung aber selber durchgeführt habe, dann
> trotzdem ein Beleg?
Welche Art Reinigungskosten meinst Du? Wenn Du Deine Arbeit ansetzen
willst, wirst Du auf der anderen Seite dies wieder als Erlös (für Deine
Arbeit) eintragen müssen. Irgendwie ist das dann witzlos. Wischlappen und
Scheuerpulver bleiben natürlich.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Reinigung Arbeitszimmer
am 23.03.2006 21:55:27 von Sven Gottwald
* Quoting Leichtewolke:
> Hallo, Bin Heilpraktiker und als Kleinunternehmer im Nebenberuf tätig.
> Habe ein Arbeitszimmer und auch damit Reinigungskosten angesetzt. Lt.
> Steuerprogramm will das Finanzamt ein Beleg für Reinigungskosten
> haben. Wenn ich die Reinigung aber selber durchgeführt habe, dann
> trotzdem ein Beleg?
Eigenleistung stellt weder Betriebsausgabe noch Werbungskosten dar.
Übrigens genausowenig wie der "kalkulatorische Unternehmerlohn".