Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 14:57:28 von Mark Ise

Hallo,

wann darf bzw. muss ein Selbständiger die Kosten aus einem
Gerichtsprozess gewinnmindernd einsetzen?


Beispiel:
- In 2003 schreibt der Gläubiger angeblich eine Rechnung, die angeblich
nie ankommt und nicht beim Schuldner gebucht wird
- In 2005 strengt der Gläubiger einen Prozess vor Gericht an
- In 2006 einigt man sich vor Gericht mit einem Vergleich darauf, dass
der halbe Rechnungsbetrag gezahlt wird


In welchem Jahr darf/muss der Schuldner nun die Beträge, die er an den
Gläubiger und an die Rechtsanwälte in 2006 zahlt ansetzen?

Die Einkommensteuererklärung für 2003 ist zum Zeitpunkt des Vergleichs
schon abgegeben.


Mark

Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 15:21:40 von Florian Kleinmanns

Mark Ise <> schrieb:
>wann darf bzw. muss ein Selbständiger die Kosten aus einem
>Gerichtsprozess gewinnmindernd einsetzen?

Wie immer: Wenn er sie zahlt.

Grüße
Florian
--
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Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 15:29:17 von Martin Schoenbeck

Hallo Florian,

Florian Kleinmanns schrieb:

> Mark Ise <> schrieb:
>>wann darf bzw. muss ein Selbständiger die Kosten aus einem
>>Gerichtsprozess gewinnmindernd einsetzen?
>
> Wie immer: Wenn er sie zahlt.

Auch, wenn er den Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 15:35:50 von Uwe Olufs

"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Wie immer: Wenn er sie zahlt.
>

Im Fall der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (Bilanz) in dem
Zeitpunkt, in dem er mit der Inanspruchnahme rechnen musste.
Also 2005.

Uwe

Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 15:43:40 von Florian Kleinmanns

Martin Schoenbeck <> schrieb:
>> Mark Ise <> schrieb:
>>>wann darf bzw. muss ein Selbständiger die Kosten aus einem
>>>Gerichtsprozess gewinnmindernd einsetzen?
>>
>> Wie immer: Wenn er sie zahlt.
>
>Auch, wenn er den Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt?

Wenn der OP das machen würde, dann hätte er sicher nicht fragen
müssen. ;-)

Grüße
Florian
--
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Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 16:40:15 von Martin Schoenbeck

Hallo Florian,

Florian Kleinmanns schrieb:

> Wenn der OP das machen würde, dann hätte er sicher nicht fragen
> müssen. ;-)

Das schließt Du genau woraus?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 16:59:35 von Lutz Schulze

On Thu, 23 Mar 2006 15:43:40 +0100, Florian Kleinmanns
<> wrote:

>>> Wie immer: Wenn er sie zahlt.
>>
>>Auch, wenn er den Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt?
>
>Wenn der OP das machen würde, dann hätte er sicher nicht fragen
>müssen. ;-)

Du meinst, wenn das FA dazu auffordert, ist man plötzlich mit
besonderen Kenntnissen gesegnet?

Lutz
--
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Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 18:07:20 von Mark Ise

Sorry. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass bilanziert und nicht nach
vereinnahmten und bezahlten Rechnungen gebucht wird.


>> Wie immer: Wenn er sie zahlt.

> Im Fall der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (Bilanz) in dem
> Zeitpunkt, in dem er mit der Inanspruchnahme rechnen musste.
> Also 2005.
>
Kann man das irgendwo nachlesen? Oder anders gefragt: Aus welchen
Gesetzen oder Bestimmungen ergibt sich der erwähnte Zeitpunkt?


Mark

Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 18:30:38 von Florian Kleinmanns

Mark Ise <> schrieb:
>Sorry. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass bilanziert und nicht nach
>vereinnahmten und bezahlten Rechnungen gebucht wird.

Dann lass' Deinen Steuerberater die Buchung vornehmen.

Grüße
Florian
--
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Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 20:54:23 von Mark Ise

>>Sorry. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass bilanziert und nicht nach
>>vereinnahmten und bezahlten Rechnungen gebucht wird.
>
> Dann lass' Deinen Steuerberater die Buchung vornehmen.

Der STB behauptet, dass das in 2003 gebucht werden müsse und man daher
eine Korrektur der Steuererklärung vornehmen müsse.

Da mir das spanisch vor kommt, möchte ich wissen, was richtig ist und wo
ich das nachlesen kann.

Mark

Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 22:07:27 von Sven Gottwald

* Quoting Mark Ise:
>>>Sorry. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass bilanziert und nicht nach
>>>vereinnahmten und bezahlten Rechnungen gebucht wird.
>>
>> Dann lass' Deinen Steuerberater die Buchung vornehmen.
>
> Der STB behauptet, dass das in 2003 gebucht werden müsse und man daher
> eine Korrektur der Steuererklärung vornehmen müsse.

Als Kaufmann mußt Du das Imparitätsprinzip beachten (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Maßgebend dafür sind jedoch IMHO die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstellung der
Bilanz und Anfang 2004 wußtest Du ja wahrscheinlich nix von der Verbindlichkeit.

Ansonsten mach die mal bezüglich der Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung
schlau.

> Da mir das spanisch vor kommt, möchte ich wissen, was richtig ist und wo
> ich das nachlesen kann.

Das Steuerrrecht hält sich da ans Handelsrecht, Rückstellungen: § 294 HGB

Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 23.03.2006 23:24:47 von Ulrich Hoffmann

"Uwe Olufs" schrieb:

> Im Fall der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (Bilanz) in dem
> Zeitpunkt, in dem er mit der Inanspruchnahme rechnen musste.
> Also 2005.

Na ja, etwas genauer: Man muss in den Jahresabschluss die
Kenntnisse einfließen lassen, die man zum Zeitpunkt der fertig-
stellung hat. Macht man den Jahresabschluss sehr spät, weiß
man auch seht viel mehr!

UH

Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 25.03.2006 11:51:51 von Mark Ise

>>>>Sorry. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass bilanziert und nicht nach
>>>>vereinnahmten und bezahlten Rechnungen gebucht wird.
>>>
>>> Dann lass' Deinen Steuerberater die Buchung vornehmen.
>>
>> Der STB behauptet, dass das in 2003 gebucht werden müsse und man daher
>> eine Korrektur der Steuererklärung vornehmen müsse.
>
> Als Kaufmann mußt Du das Imparitätsprinzip beachten (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Wenn ich das richtig verstehe und kombiniere, dann hieße das, dass man
alle folgenden Bilanzen und Steuererklärungen berichtigen müsste.
Aber daraus kann ich nicht ableiten, ob man die Bilanz 2003 korrigieren
muss.

> Maßgebend dafür sind jedoch IMHO die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstellung der
> Bilanz und Anfang 2004 wußtest Du ja wahrscheinlich nix von der Verbindlichkeit.

Jau. Das wurde erst 2006 bekannt, bzw. Ende 2005 wurden zuerst die
Forderungen gestellt.

> Ansonsten mach die mal bezüglich der Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung
> schlau.

Dazu lese ich in einem öffentlichen Mandantenbrief, dass das von der
Möglichkeit abhängt, welche sich durch Steuerbescheide ergeben. Wenn die
Korrektur nicht in dem Jahr möglich ist, in dem der "Fehler" gemacht
worden ist, dann muss man das im nächstmöglichen Jahr machen.

Das hieße, dass man klären müsste, ob der bestehende Steuerbescheid die
Korrektur zulässt.

>> Da mir das spanisch vor kommt, möchte ich wissen, was richtig ist und wo
>> ich das nachlesen kann.
>
> Das Steuerrrecht hält sich da ans Handelsrecht, Rückstellungen: § 294 HGB

Hm, in § 294 HGB finde ich nichts zu Rückstellungen, oder etwas anderes,
was ich mit dem beschriebenen Problem in Verbindung bringen kann.
Hat sich da ein Fehlerteufel eingeschlichen?

Mark

Re: Gewinnminderung durch Vergleich bei Gerichtsprozess

am 26.03.2006 19:04:09 von Sven Gottwald

* Quoting Mark Ise <>:
> Wenn ich das richtig verstehe und kombiniere, dann hieße das, dass man
> alle folgenden Bilanzen und Steuererklärungen berichtigen müsste.
> Aber daraus kann ich nicht ableiten, ob man die Bilanz 2003 korrigieren
> muss.

Die Bilanz ist IMHO aber richtig, deswegen kannst Du sie nicht berichtigen.
Eine Bilanzänderung ist auch nicht möglich.