Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 24.03.2006 18:02:10 von Axel Ceh
Xpost mit F/up in die richtige Gruppe dsrs+b
Alexander Wolff schrieb:
> Alex Schlecht schrieb unlängst:
>
>>für einen Kunden in der Schweiz soll eine Homepage erstellt werden.
>>Die Seiten werden in Deutschland getippelt und dann per FTP auf einen
>>Schweizer Server hochgeladen (=ausgeliefert).
>>
>>Frage: Wo ist der Erfüllungsort? Wie wird das Ganze umsatzsteuerlich
>>korrekt abgewickelt?
>>Oder bin ich in der falschen Group?
>
>
> Umsatzsteuer (und das auch noch grenzüberschreitend) ist wohl mit das
> komplizierteste Gebiet überhaupt.
>
> Deshalb fange ich mal unvollständig (und evtl. falsch) an:
>
> a) Du bist Deutschland - äh, ein deutscher Unternehmer
> b) Du lieferst in die Schweiz
Er liefert nicht, sondern erbringt eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG).
Jetzt gilt § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung. Hier dürfte die
Leistung eine der Tätigkeiten sein, die in Abs. 4 aufgeführt sind
(Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Datenverarbeitung). Dann gilt: "Ist der
Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein
Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort
ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt."
Schlussfolgerung: Er ist umsatzsteuerlich Schweizer, würde ich mal sagen.
Gruß,
Axel
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 24.03.2006 19:09:19 von Lutz Schulze
On Fri, 24 Mar 2006 18:02:10 +0100, Axel Ceh <> wrote:
>Er liefert nicht, sondern erbringt eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG).
>Jetzt gilt § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung. Hier dürfte die
>Leistung eine der Tätigkeiten sein, die in Abs. 4 aufgeführt sind
>(Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Datenverarbeitung). Dann gilt: "Ist der
>Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein
>Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort
>ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt."
>
>Schlussfolgerung: Er ist umsatzsteuerlich Schweizer, würde ich mal sagen.
So sah es der Aussenprüfer vor einigen Jahren auch und meinte, ich
soll z.B. Schweizern für erbrachten SMS-Service keine deutsche
Umsatzsteuer berechnen.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung fürSchweiz
am 24.03.2006 19:14:03 von Thomas Homilius
Axel Ceh <> schrieb am Freitag, 24. März 2006 18:02:
> Er liefert nicht, sondern erbringt eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9
> UStG). Jetzt gilt § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung. Hier dürfte die
> Leistung eine der Tätigkeiten sein, die in Abs. 4 aufgeführt sind
> (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Datenverarbeitung). Dann gilt: "Ist der
> Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein
> Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort
> ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt."
>
> Schlussfolgerung: Er ist umsatzsteuerlich Schweizer, würde ich mal sagen.
Der deutsche Unternehmer dürfte auch dann umsatzsteuerlich ein Schweizer mit
seiner Leistungserstellung (Homepage) sein, wenn er die erstellte Homepage
nicht auf einen schweitzer Server hochladen würde, sondern z.B. nur auf
einen deutschen Server. Das sehe ich doch richtig?
Es fällt im Ergebnis keine deutsche Umsatzsteuer an, da die in der Schweitz
erbrachte Leistung nicht nach § 1 UStG steuerbar ist.
Thomas Homilius
--
***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 25.03.2006 12:54:52 von Peter Honka
Axel Ceh schrieb:
> Er liefert nicht, sondern erbringt eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9
> UStG).
> Jetzt gilt § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung. Hier dürfte die
> Leistung eine der Tätigkeiten sein, die in Abs. 4 aufgeführt sind
> (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Datenverarbeitung). Dann gilt: "Ist der
> Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein
> Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort
> ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt."
>
> Schlussfolgerung: Er ist umsatzsteuerlich Schweizer, würde ich mal sagen.
Hallo Axel,
und dann muss ein Hinweis meines Wissens auf die Rechnung; z.B. so:
Der Rechnungsbetrag ist in Deutschland nicht steuerbar - auf eine
mögliche Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird
hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Oder so:
This service is tax-free within Germany. Please check your local laws
about your tax-paying responsibility within your own country.
Gruss
Peter
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 25.03.2006 14:00:38 von Lutz Schulze
On Sat, 25 Mar 2006 12:54:52 +0100, Peter Honka <>
wrote:
>Der Rechnungsbetrag ist in Deutschland nicht steuerbar - auf eine
>mögliche Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird
>hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Ich frage mich immer, welche Folgen es hätte, wenn der Hinweis nicht
drauf ist.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 25.03.2006 16:23:17 von axbnospamatall
Am Sat, 25 Mar 2006 12:54:52 +0100, schrieb Peter Honka
<> :
>und dann muss ein Hinweis meines Wissens auf die Rechnung; z.B. so:
>
>Der Rechnungsbetrag ist in Deutschland nicht steuerbar - auf eine
>mögliche Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird
>hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Ein solcher Hinweis ist falsch.
Entweder es leigt ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft vor, dann wird
die Rechnung mit dem Hinweis und ohne Ausweis der Umsatzsteuer
gestellt. Liegt der Wechsel der Steuerschuldnerschaft nicht vor, dann
muss der deutsche Unternehmer die schweizer Umsatzsteuer ausweisen und
abführen.
Anm: Es liegt ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft vor (Art. 10
MWSTG)
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 25.03.2006 16:23:42 von axbnospamatall
Am Sat, 25 Mar 2006 14:00:38 +0100, schrieb Lutz Schulze
<> :
>On Sat, 25 Mar 2006 12:54:52 +0100, Peter Honka <>
>wrote:
>
>>Der Rechnungsbetrag ist in Deutschland nicht steuerbar - auf eine
>>mögliche Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird
>>hiermit ausdrücklich hingewiesen.
>
>Ich frage mich immer, welche Folgen es hätte, wenn der Hinweis nicht
>drauf ist.
Keine.
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung
am 25.03.2006 21:45:18 von Ulrich Hoffmann
"Axel Böhm" schrieb:
>>Der Rechnungsbetrag ist in Deutschland nicht steuerbar - auf eine
>>mögliche Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird
>>hiermit ausdrücklich hingewiesen.
>
> Ein solcher Hinweis ist falsch.
> Entweder es leigt ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft vor, dann wird
> die Rechnung mit dem Hinweis und ohne Ausweis der Umsatzsteuer
> gestellt. Liegt der Wechsel der Steuerschuldnerschaft nicht vor, dann
> muss der deutsche Unternehmer die schweizer Umsatzsteuer ausweisen und
> abführen.
>
> Anm: Es liegt ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft vor (Art. 10
> MWSTG)
Aber nur innerhalb der EU!
UH
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung
am 25.03.2006 21:46:06 von Ulrich Hoffmann
"Axel Böhm" schrieb:
>>>Der Rechnungsbetrag ist in Deutschland nicht steuerbar - auf eine
>>>mögliche Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird
>>>hiermit ausdrücklich hingewiesen.
>>
>>Ich frage mich immer, welche Folgen es hätte, wenn der Hinweis nicht
>>drauf ist.
>
> Keine.
Zumal es sich nicht einmal um einen innergemeinschaftlichen
Umsatz handelt (lt. Betreff: Schweiz)!
UH
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 26.03.2006 11:14:19 von axbnospamatall
Am Sat, 25 Mar 2006 21:45:18 +0100, schrieb "Ulrich Hoffmann"
<> :
>
>"Axel Böhm" schrieb:
>
>>>Der Rechnungsbetrag ist in Deutschland nicht steuerbar - auf eine
>>>mögliche Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird
>>>hiermit ausdrücklich hingewiesen.
>>
>> Ein solcher Hinweis ist falsch.
>> Entweder es leigt ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft vor, dann wird
>> die Rechnung mit dem Hinweis und ohne Ausweis der Umsatzsteuer
>> gestellt. Liegt der Wechsel der Steuerschuldnerschaft nicht vor, dann
>> muss der deutsche Unternehmer die schweizer Umsatzsteuer ausweisen und
>> abführen.
>>
>> Anm: Es liegt ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft vor (Art. 10
>> MWSTG)
>
>Aber nur innerhalb der EU!
Wusste nicht, dass das MWSTG der Schweiz ein Gesetz eines
EU-Mitgliedstaates ist.
Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft bestimmt sich im vorliegenden
Fall nicht nach dem § 13b UStG. Abgesehen davon, dass der auch nur von
einem Unternehmer im Ausland spricht. Somit also Drittland+übriges
Gemeinschaftsgebiet.
Grüße
Axel
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung
am 26.03.2006 22:34:05 von Ulrich Hoffmann
"Axel Böhm" schrieb:
> Wusste nicht, dass das MWSTG der Schweiz ein Gesetz eines
> EU-Mitgliedstaates ist.
Siehst Du - so lernt man immer wieder mal was dazu ;-)
Sorry, hatte zu schnell gelesen und nicht aufgepasst.
UH
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 27.03.2006 13:29:38 von Alexander Wolff
Axel Ceh schrieb unlängst:
> Xpost mit F/up in die richtige Gruppe dsrs+b
>
> Alexander Wolff schrieb:
>> Alex Schlecht schrieb unlängst:
>>
>>> für einen Kunden in der Schweiz soll eine Homepage erstellt werden.
>>> Die Seiten werden in Deutschland getippelt und dann per FTP auf
>>> einen Schweizer Server hochgeladen (=ausgeliefert).
>>>
>>> Frage: Wo ist der Erfüllungsort? Wie wird das Ganze umsatzsteuerlich
>>> korrekt abgewickelt?
>>> Oder bin ich in der falschen Group?
>>
>>
>> Umsatzsteuer (und das auch noch grenzüberschreitend) ist wohl mit das
>> komplizierteste Gebiet überhaupt.
>>
>> Deshalb fange ich mal unvollständig (und evtl. falsch) an:
>>
>> a) Du bist Deutschland - äh, ein deutscher Unternehmer
>> b) Du lieferst in die Schweiz
>
>
> Er liefert nicht, sondern erbringt eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9
> UStG). Jetzt gilt § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung. Hier dürfte
> die
> Leistung eine der Tätigkeiten sein, die in Abs. 4 aufgeführt sind
> (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Datenverarbeitung). Dann gilt: "Ist
> der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen
> ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz
> 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt."
>
> Schlussfolgerung: Er ist umsatzsteuerlich Schweizer, würde ich mal
> sagen.
Das hieße ja, daß der ansonsten in D uSt-pfl. Deutsche in der Schweiz eine
Umsatzsteuererkl./VA abgeben muß. Aufwendungsverursachte Vorsteuer hingegen,
die ihm dazu in Deutschland entstehen dürfte, läßt sich da wohl nicht
abziehen.
Ich denke, daß die Realität auf "Lieferung" vereinfacht, auch wenn es nicht
nach dem Gesetz ist.
Oder hat jmd. Fakten?
--
Hallo + Gruss Alexander (WinXP Home SP1 - Office 2000 SP3) 6----5----7-2
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 27.03.2006 14:11:27 von Steuerberater Kai Degen
Alexander Wolff schrieb:
> Das hieße ja, daß der ansonsten in D uSt-pfl. Deutsche in der Schweiz eine
> Umsatzsteuererkl./VA abgeben muß. Aufwendungsverursachte Vorsteuer hingegen,
> die ihm dazu in Deutschland entstehen dürfte, läßt sich da wohl nicht
> abziehen.
Moin Alexander,
Google mal nach "Mehrwertsteuergesetz". Das Schweizer
Mehrwertsteuergesetz ist inhaltlich dem deutschen System sehr
ähnlich.
Auch die Schweiz sieht ein Reverse-Charge-Verfahren
für den Leistungsbezug ausländischer Unternehmer vor.
Ich denke, da kannst du wohl aufatmen.
Grüße, Kai
--
Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal
Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71 Skype:
Remove .invalid and un-rot13 if you want to mail me directly
Re: Umsatzsteuer: Erfuellungsort bei Homepageerstellung für Schweiz
am 27.03.2006 20:42:22 von axbnospamatall
Am Mon, 27 Mar 2006 13:29:38 +0200, schrieb "Alexander Wolff"
<> :
>Das hieße ja, daß der ansonsten in D uSt-pfl. Deutsche in der Schweiz eine
>Umsatzsteuererkl./VA abgeben muß.
Weil er eben dann auch in der Schweiz steuerpflichtig ist.
>Aufwendungsverursachte Vorsteuer hingegen,
>die ihm dazu in Deutschland entstehen dürfte, läßt sich da wohl nicht
>abziehen.
Dort evrmutlich nicht, außer es ist schweizer USt ausgewiesen. Die
deutsche USt kann er aber in D als Vorseuer abziehen, soweit der
Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen ist.
>Ich denke, daß die Realität auf "Lieferung" vereinfacht, auch wenn es nicht
>nach dem Gesetz ist.
>
>Oder hat jmd. Fakten?
Das ist schon ein Unterschied, da das Schweizer MWSTG den Wechsel der
Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen nicht kennt.
Grüße
Axel