Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt
Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt
am 26.03.2006 11:07:22 von gerald234
Hallo zusammen,
falls mir jemand eine Auskunft geben könnte wäre das wirklich toll.
Ich habe in 2004 Geld über einen Darlehnesvertrag verliehen. Die
vierteljährlichen Abrechnungen kamen regelmäßig. Eine Abführung von
Zinsasbschlagssteur erfolgte durch den Darlehnsnehmer nicht. Die
Zinsen
wurden immer wieder neu angelegt.
Die Zinsen wurden von mir mit der Einkommenssteuererklärung 2004
entsprechend versteuert.
Die vierteljährlichen Abrechnungen gingen auch Anfang 2005 noch ein.
Als ich
das Darlehen dann in 2005 kündigte konnte der Darlehensnehmer nicht
zahlen und wurde zwischenzeitlich auch zu einer Gefängnisstrafe wegen
Betrug verurteilt. Von dem Geld habe ich natürlich nichts gesehen.
Jetzt meine Fragen:
1. Kann ich mir vom Finanzamt die in 2004 gezahlte Zinsertragssteuer
wieder holen?
2. Kann ich den Verlust irgendwie geltend machen?
3. Muss ich die Zinsen aus den vierteljährlichen Abrechnungen von 2005
bei meiner Steuererklärung für 2005 auch angeben?
Fallst mir hier jemand Auskunft geben kann - im voraus vielen Dank.
Gruß
Gerald
Re: Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt
am 26.03.2006 14:15:34 von axbnospamatall
Am Sun, 26 Mar 2006 09:07:22 GMT, schrieb :
>Hallo zusammen,
>
>falls mir jemand eine Auskunft geben könnte wäre das wirklich toll.
>
>Ich habe in 2004 Geld über einen Darlehnesvertrag verliehen. Die
>vierteljährlichen Abrechnungen kamen regelmäßig. Eine Abführung von
>Zinsasbschlagssteur erfolgte durch den Darlehnsnehmer nicht. Die
>Zinsen
>wurden immer wieder neu angelegt.
>Die Zinsen wurden von mir mit der Einkommenssteuererklärung 2004
>entsprechend versteuert.
Obwohl Du die Zinsen nicht erhalten hast?
Im Rahmen welcher Einkunftsart hast Du die Zinsen angegeben?
Gehört das Darlehen zu einem Betriebsvermögen?
>Die vierteljährlichen Abrechnungen gingen auch Anfang 2005 noch ein.
>Als ich
>das Darlehen dann in 2005 kündigte konnte der Darlehensnehmer nicht
>zahlen und wurde zwischenzeitlich auch zu einer Gefängnisstrafe wegen
>Betrug verurteilt. Von dem Geld habe ich natürlich nichts gesehen.
>
>Jetzt meine Fragen:
>1. Kann ich mir vom Finanzamt die in 2004 gezahlte Zinsertragssteuer
>wieder holen?
Wenn der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Andernfalls würde ich einen Antrag nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 auf
Änderung wegen neuer Tatsachen stellen. Eine Verschulden trifft Dich
nicht, da Du den Ausfall der Zinsen erst in 2005 erfahren hast.
Falls Betriebsvermögen ist der Ausfall der Forderung entsprechend als
BA zu berücksichtigen.
>2. Kann ich den Verlust irgendwie geltend machen?
Wenn Betriebsvermögen: Ja.
>3. Muss ich die Zinsen aus den vierteljährlichen Abrechnungen von 2005
>bei meiner Steuererklärung für 2005 auch angeben?
Wenn Betriebsvermögen: Ja und gleichzeitig den Forderungsausfall.
Wenn kein Betriebsvermögen: Nein, da die Zinsen nicht zugeflossen
sind.
Grüße
Axel
Re: Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt
am 26.03.2006 14:34:32 von Bernd Meyer
> Andernfalls würde ich einen Antrag nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 auf
> Änderung wegen neuer Tatsachen stellen. Eine Verschulden trifft Dich
> nicht, da Du den Ausfall der Zinsen erst in 2005 erfahren hast.
Die Zinsen sind ja nicht ausgefallen, sie wurden gezahlt und dem Darlehen
zugeschlagen.
Das Darlehen ging schlussendlich verloren.
Gruß, Bernd
Re: Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt
am 26.03.2006 20:14:17 von Florian Kleinmanns
Axel Böhm <> schrieb:
>>Ich habe in 2004 Geld über einen Darlehnesvertrag verliehen. Die
>>vierteljährlichen Abrechnungen kamen regelmäßig. Eine Abführung von
>>Zinsasbschlagssteur erfolgte durch den Darlehnsnehmer nicht. Die
>>Zinsen
>>wurden immer wieder neu angelegt.
>>Die Zinsen wurden von mir mit der Einkommenssteuererklärung 2004
>>entsprechend versteuert.
>
>Obwohl Du die Zinsen nicht erhalten hast?
Sicher hat er die Zinsen erhalten. Das Vereinnahmen setzt doch nicht
voraus, dass man die Einnahmen bar auf die Hand bekommt.
>>Jetzt meine Fragen:
>>1. Kann ich mir vom Finanzamt die in 2004 gezahlte Zinsertragssteuer
>>wieder holen?
Was bitte ist mit "Zinsertragssteuer" gemeint?
>Wenn kein Betriebsvermögen: Nein, da die Zinsen nicht zugeflossen
>sind.
Dem würde ich nicht ohne weiteres zustimmen.
Grüße
Florian
--
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Re: Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt
am 27.03.2006 15:03:22 von Uwe Olufs
Florian Kleinmanns wrote:
> Was bitte ist mit "Zinsertragssteuer" gemeint?
Vermutlich die anteilige Einkommensteuer.
Uwe
Re: Zinssteuer-Rückforderung an Finanzamt
am 27.03.2006 22:54:30 von gerald234
Genau - möglich dass ich mich da falsch ausdrücke
ich meine den entsprechenden Anteil der Einkommenssteuer.
Gruß
Gerald