Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 12:25:03 von Lars Bamberger
X-post und Fup2
Hallo!
Ich vermiete ein Haus in einem Ort ohne Mietspiegel und möchte die
örtsübliche Miete feststellen (zwecks Steuererklärung).
Besteht das Finanzamt darauf, dass ich mindestens drei
Vergleichsobjekte benenne (mit allen Kosten die das verursacht)?
Wie sind eure Erfahrungen? Wie geht man am besten vor um dem
Finanzamt die ortsübliche Miete darzulegen?
Danke,
Lars
--
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Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 13:23:55 von Lars Bamberger
Florian Kleinmanns wrote:
> Das Finanzamt schafft es normalerweise auch ohne Nachhilfe des
> Steuerpflichtigen, eine ortsübliche Miete für ortsüblich zu halten.
:-) Oh ha, hab die Frage wohl flashc gestellt. Schnelle Antwort jedenfalls.
> Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass das in Deinem Fall nicht
> so ist?
Ich möchte zunächst einmal selbst die ortsübliche Miete herausbekommen.
Die Anhaltspunkte warum diese entscheidend sein könnte sind folgende:
- Das Mietobjekt ist am anderen Ende der Republik (d.h. mein Finanzamt
hier vor Ort weiß ja nicht unbedingt was woanders ortsüblich ist)
- Die Mieter sind mit mir verwandt.
- Ich möchte eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen weil ich die
Werbungskosten auch in voller Höhe absetzen will. Ich will mich also vor
dem Vorwurf der Liebhaberei schützen und die steuerlichen Nachteile
einer verbilligten Vermietung an Angehörige vermeiden.
Bye,
Lars
Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 13:47:43 von Florian Kleinmanns
Lars Bamberger <> schrieb:
>Ich vermiete ein Haus in einem Ort ohne Mietspiegel und möchte die
>örtsübliche Miete feststellen (zwecks Steuererklärung).
>
>Besteht das Finanzamt darauf, dass ich mindestens drei
>Vergleichsobjekte benenne (mit allen Kosten die das verursacht)?
Das Finanzamt schafft es normalerweise auch ohne Nachhilfe des
Steuerpflichtigen, eine ortsübliche Miete für ortsüblich zu halten.
Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass das in Deinem Fall nicht
so ist?
Grüße
Florian
--
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Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 15:35:12 von Eric Lorenz
Lars Bamberger schrieb:
> - Das Mietobjekt ist am anderen Ende der Republik (d.h. mein Finanzamt
> hier vor Ort weiß ja nicht unbedingt was woanders ortsüblich ist)
Da rufen die einfach ein FA in der Nähe an!
> - Die Mieter sind mit mir verwandt.
Jo, du willst also eigentlich wissen, wie hoch die Miete sein muss, um
den vollen WK-Abzug bekommen.
> - Ich möchte eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen weil ich die
> Werbungskosten auch in voller Höhe absetzen will. Ich will mich also vor
> dem Vorwurf der Liebhaberei schützen und die steuerlichen Nachteile
> einer verbilligten Vermietung an Angehörige vermeiden.
Axo, sagte ich ja bereits. Kannst Du dir evtl. den Überblick mittels
Internet verschaffen? Scout 24 oder örtliche Zeitung. Ausgehen mußt Du
von der Warmmiete.
Eric
Re: OrtsüblicheMiete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 19:00:42 von Sven Gottwald
* Quoting Eric Lorenz <>:
> Axo, sagte ich ja bereits. Kannst Du dir evtl. den Überblick mittels
> Internet verschaffen? Scout 24 oder örtliche Zeitung. Ausgehen mußt Du
> von der Warmmiete.
Manchmal findet sich auf den Internetseiten der Städt der offizielle
Mietspiegel.
Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem
am 26.03.2006 19:16:29 von Matthias Kryn
Sven Gottwald schrieb:
> * Quoting Eric Lorenz :
> > Axo, sagte ich ja bereits. Kannst Du dir evtl. den
> > Überblick mittels Internet verschaffen? Scout 24 oder
> > örtliche Zeitung. Ausgehen mußt Du von der Warmmiete.
>
> Manchmal findet sich auf den Internetseiten der Städt der
> offizielle Mietspiegel.
Liest Du eigentlich den Sachverhalt, auf den Du antwortest?
Grüße
Matthias
Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 19:22:01 von Eric Lorenz
Matthias Kryn schrieb:
> Sven Gottwald schrieb:
>> * Quoting Eric Lorenz :
>
>>> Axo, sagte ich ja bereits. Kannst Du dir evtl. den
>>> Überblick mittels Internet verschaffen? Scout 24 oder
>>> örtliche Zeitung. Ausgehen mußt Du von der Warmmiete.
>> Manchmal findet sich auf den Internetseiten der Städt der
>> offizielle Mietspiegel.
>
> Liest Du eigentlich den Sachverhalt, auf den Du antwortest?
Machen hier neuerdings mehrere... Weiterdenken ist nicht mehr in!
Eric
Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 19:32:40 von Eric Lorenz
Lars Bamberger schrieb:
> Besteht das Finanzamt darauf, dass ich mindestens drei
> Vergleichsobjekte benenne (mit allen Kosten die das verursacht)?
Erstmal läuft es so ab, das Du die Angaben in die Erklärung schreibst.
Dann wird das FA entweder eine Rückfrage starten, oder aber den Betrag
anerkennen.
> Wie sind eure Erfahrungen? Wie geht man am besten vor um dem
> Finanzamt die ortsübliche Miete darzulegen?
Streite mich gerade diesbezüglich mit dem FA und habe das FA
aufgefordert, mir die Vergleiche anzugeben.
Eric
Re: OrtsüblicheMiete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 20:21:31 von Sven Gottwald
* Quoting Matthias Kryn <>:
> Liest Du eigentlich den Sachverhalt, auf den Du antwortest?
Normalerweise schon. Wenn ich was zum Sachverhalt zu sagen habe,
tue ich das auch. Ansonsten antworte ich auf das Vorgängerposting.
Bitte F'up beachten.
Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 22:17:46 von Lars Bamberger
Kurt Guenter :
>>Wie geht man am besten vor um dem
>>Finanzamt die ortsübliche Miete darzulegen?
>
> Warum sollte man das tun, solange Mieteinnahmen fliessen? Seit wann
> kann mir das FA die Miete vorschreiben?
Das FA kann einem die Höhe des Mietzinses nicht vorschreiben. Aber,
wie ich schon in einem anderen Artikel schrieb, kann es sein, dass
durch eine zu geringe Miete steuerliche Nachteile entstehen.
Insbesondere (und das hab ich nicht im OP geschrieben) da ich das Haus
an Verwandte vermiete.
Ich werde es einfach so machen wie du sagst: einfach mal mein FA
fragen.
CU,
Lars
--
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Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 22:28:24 von Ralf Geist
Lars Bamberger <> schrieb:
>Ich vermiete ein Haus in einem Ort ohne Mietspiegel und möchte die
>örtsübliche Miete feststellen (zwecks Steuererklärung).
für die Steuererklärung zählt erstmal die Einnahme Miete + NK,
unabhängig von Mietspiegell etc.
>Besteht das Finanzamt darauf, dass ich mindestens drei
>Vergleichsobjekte benenne (mit allen Kosten die das verursacht)?
Wozu sollte das gut sein? Warum fragst Du nicht direkt beim Finanzamt
nach? Die reissen Dir nicht den Kopf ab.
>Wie sind eure Erfahrungen? Wie geht man am besten vor um dem
>Finanzamt die ortsübliche Miete darzulegen?
Warum sollte man das tun, solange Mieteinnahmen fliessen? Seit wann
kann mir das FA die Miete vorschreiben?
Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 26.03.2006 23:04:44 von Eric Lorenz
Kurt Guenter schrieb:
> für die Steuererklärung zählt erstmal die Einnahme Miete + NK,
> unabhängig von Mietspiegell etc.
Das stimmt!
> Warum sollte man das tun, solange Mieteinnahmen fliessen? Seit wann
> kann mir das FA die Miete vorschreiben?
Das FA schreibt nicht die Miete vor. Nur ist bei unter 56% kein voller
Werbungskostenabzug mehr möglich und bis 75% muss man eine Prognose
erstellen.
Eric
Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 27.03.2006 10:24:53 von Walter
> Ich vermiete ein Haus in einem Ort ohne Mietspiegel und möchte die
> örtsübliche Miete feststellen (zwecks Steuererklärung).
Nur interessehalber: Wieso möchtest du das? Wurdest du dazu
aufgefordert?
Ich hab auch ein Haus mit Mietwohnungen gebaut und halt ab dem Jahr der
Fertigstellung die Mieteinnahmen versteuert und die (spärlichen)
Steuervorteile in Anspruch genommen.
Allerdings wollten sie einen Pauplan sehen (hab ich wiedergekriegt). Da
gehts nur darum ob es ein fingiertes Mietverhältnis ist, also Zinsen
absetzen und ein paar Euronen "Mieteinnahmen" im Jahr versteuern. Den
Trick kennen sie im Finanzamt schon :-)
Walter
Re: Ortsübliche Miete feststellen -- Erfahrungen mit dem Finanzamt gesucht
am 30.03.2006 18:21:20 von Lars Bamberger
Walter :
>> Ich vermiete ein Haus in einem Ort ohne Mietspiegel und möchte die
>> örtsübliche Miete feststellen (zwecks Steuererklärung).
>
> Nur interessehalber: Wieso möchtest du das? Wurdest du dazu
> aufgefordert?
Nein, ich wurde nicht dazu aufgefordert. Ich habe meine
Steuererklärung noch nicht abgegeben.
Ich werde, solange ich das Haus abbezahle bzw. Schuldzinsen zahle,
negative Einkünfte haben. (ca. 12-14 Jahre lang). In erster
Linie möchte ich selbst wissen was örtsüblich ist. Zudem kann man dann
gleich dem FA Paroli bieten falls doch Nachfragen kommen.
CU,
Lars
--
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