Kündigung einer privaten Rentenversicherung

Kündigung einer privaten Rentenversicherung

am 14.03.2006 16:53:49 von Thomas Abel

Moin moin,

folgende Frage stellt sich mir und ich finde keine erschöpfende Auskunft:

Jemand hat eine private Rentenversicherung, in der ein Einmalbetrag
eingezahlt wurde und nun schon seit einiger Zeit eine regelmäßige mtl.
Rente ausgezahlt wird.

Diese Rente gilt ja als Einkommen (sowohl steuerlich als auch zur
Bemessung eines Krankenversicherungsbeitrages)

Dieser Jemand kündigt nun seine private Rentenversicherung VORZEITIG und
erhält damit einen ganzen Batzen Geld AUF EINMAL zurück.

Gilt diese Summe Rückzahlung nun als Einkommen?

a) steuerlich
b) hier wichtig: für die Ermittlung eines
Krankenversicherungsbeitrages(GKV bzw. FKV)

Danke für jeden Hinweis (wenns geht auch gerne mit Literaturnachweis/Link)

--
Viele Grüße



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Re: Kündigung einer privaten Rentenversicherung

am 14.03.2006 19:20:36 von Bernd Meyer

Es kommt, wie immer, auf die Details an.
Meine Einschätzung ist:
wenn die Rente voll steuerpflichtig ist, wird es die Auszahlung auch;
die Krankenkasse teilt die Auszahlung auf 10 Jahre auf, also Monatseinkommen
(aus der Auszahlung) 1/120 der Summe. Zuzüglich sonstiger Einkommen wird der
Beitrag berechnet.
Gruß, Bernd

Re: Kündigung einer privaten Rentenversicherung

am 14.03.2006 20:44:57 von Nils-Oliver Majewski

"Thomas Abel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4416e7bd$0$12232$
> Moin moin,
>
> folgende Frage stellt sich mir und ich finde keine erschöpfende Auskunft:
>
> Jemand hat eine private Rentenversicherung, in der ein Einmalbetrag
> eingezahlt wurde und nun schon seit einiger Zeit eine regelmäßige mtl.
> Rente ausgezahlt wird.
>
> Diese Rente gilt ja als Einkommen (sowohl steuerlich als auch zur
> Bemessung eines Krankenversicherungsbeitrages)
>
> Dieser Jemand kündigt nun seine private Rentenversicherung VORZEITIG und
> erhält damit einen ganzen Batzen Geld AUF EINMAL zurück.
>
> Gilt diese Summe Rückzahlung nun als Einkommen?
>
> a) steuerlich
> b) hier wichtig: für die Ermittlung eines
> Krankenversicherungsbeitrages(GKV bzw. FKV)
>
> Danke für jeden Hinweis (wenns geht auch gerne mit Literaturnachweis/Link)

Ich denke hier sollte ersteinmal geprüft werden, ob dieser Vertrag überhaupt
kündbar ist. Es ist möglich, dass kein Kündigungsrecht besteht.

Nils

> --
> Viele Grüße
>
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Re: Kündigung einer privaten Rentenversicherung

am 14.03.2006 21:45:03 von Thomas Abel

HI,

das ist geklärt, kündbar ist dieser Vertrag definitiv.

es geht hier in der tat um die Frage der evtl. Erhöhung der
Krankenkassenbeiträge (Steuer ist eigentlich klar)...

Gruß
Thomas



Nils Majewski schrieb:

[...]

>> Dieser Jemand kündigt nun seine private Rentenversicherung VORZEITIG und
>> erhält damit einen ganzen Batzen Geld AUF EINMAL zurück.
>>
>> Gilt diese Summe Rückzahlung nun als Einkommen?
>>
>> a) steuerlich
>> b) hier wichtig: für die Ermittlung eines
>> Krankenversicherungsbeitrages(GKV bzw. FKV)

> Ich denke hier sollte ersteinmal geprüft werden, ob dieser Vertrag überhaupt
> kündbar ist. Es ist möglich, dass kein Kündigungsrecht besteht.
>
> Nils



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Re: Kündigung einer privaten Rentenversicherung

am 16.03.2006 18:23:33 von Michael Friese

hallo,

>>>>Diese Rente gilt ja als Einkommen (sowohl steuerlich als auch zur
Bemessung eines Krankenversicherungsbeitrages)

steuerlich ja aber kv nicht grundsätzlich!!

nur bei ehemals bhv-verträgen oder freiwillig kv-versicherten rentnern.

gruß
mFriese