Neugeborenes in GKV oder PKV

Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 09:51:28 von Michael Wirz

Hallo!

Mein Freundin (in GKV pflichtversichert) und ich (in PKV)
erwarten Ende Mai unseren (ersten) Nachwuchs.

Bisher war ich der Meinung, dass das Baby somit automatisch
auch in einer (meiner oder in einer anderen) PKV versichert
werden müsste. Was uns auch unser Berater (von einer der
"Drei-Buchstaben-Gesellschaften") bestätigt hat.

Dies würde also bedeuten, unser Nachwuchs würde privat
versichert.

Nun hat uns ein Bekannter (von einer anderen "Drei-Buch-
staben-Gesellschaft") erzählt, es ginge auch, dass der
Kleine bei der Mama in der GKV mitversichert bliebe.

Ist das korrekt?

Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar.

Ne schöne Jrooß,

Michael
--
Von einer Frau kann man alles erfahren, wenn man keine
Fragen stellt.
William Somerset Maugham

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 11:05:05 von Andreas Dausch

Michael Wirz schrieb:
> Hallo!
>
> Mein Freundin (in GKV pflichtversichert) und ich (in PKV)
> erwarten Ende Mai unseren (ersten) Nachwuchs.
>
> Bisher war ich der Meinung, dass das Baby somit automatisch
> auch in einer (meiner oder in einer anderen) PKV versichert
> werden müsste. Was uns auch unser Berater (von einer der
> "Drei-Buchstaben-Gesellschaften") bestätigt hat.
>
> Dies würde also bedeuten, unser Nachwuchs würde privat
> versichert.
>
> Nun hat uns ein Bekannter (von einer anderen "Drei-Buch-
> staben-Gesellschaft") erzählt, es ginge auch, dass der
> Kleine bei der Mama in der GKV mitversichert bliebe.
>
> Ist das korrekt?
>
> Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar.
>
> Ne schöne Jrooß,
>
> Michael
Hallo Michael,
die Nachversicherung hängt nicht davon ab wer besser versichert ist,
sondern davon wo der besser verdienende Elternteil versichert ist. Da in
der Regel der besser verdienende eben der Privatversicherte ist, kommt
halt die falsche Meinung der Nchwuchs müsste privat versichert werden.
Falls das Kind in der Privaten nachversichert wird, beginnt der
Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung
unmittelbar nach der Geburt wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Das betreffende Elternteil muss am Tage der Geburt mindestens drei
Monate beim Versicherer versichert sein.
2. Das neugeborene Kind muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der
Geburt rückwirkend bei der Versicherung angemeldet werden.
3. Der Versicherungsschutz des neugeborenen Kindes darf nicht höher oder
umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.

Viele Grüße
Andreas

--
Andreas Dausch
Versicherungsfachwirt & Lehrrettungsassistent
Landeckweg 11, 76831 Eschbach
Tel.: 06345-919375, Fax: 919377, mobil: 0171-9527856
www.versicherungspfalz.de, www.immobilienpfalz.de, www.eschbachpfalz.de

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 11:05:05 von Michael Wirz

Am Mon, 27 Mar 2006 12:00:03 +0200 schreibselte Andreas Dausch:
>
> Michael Wirz schrieb:
>>
>> Mein Freundin (in GKV pflichtversichert) und ich (in PKV)
>> erwarten Ende Mai unseren (ersten) Nachwuchs.
>>
>> Bisher war ich der Meinung, dass das Baby somit automatisch
>> auch in einer (meiner oder in einer anderen) PKV versichert
>> werden müsste. Was uns auch unser Berater (von einer der
>> "Drei-Buchstaben-Gesellschaften") bestätigt hat.
>>
>> Dies würde also bedeuten, unser Nachwuchs würde privat
>> versichert.
>
> die Nachversicherung hängt nicht davon ab wer besser versichert ist,
> sondern davon wo der besser verdienende Elternteil versichert ist. Da in
> der Regel der besser verdienende eben der Privatversicherte ist, kommt
> halt die falsche Meinung der Nchwuchs müsste privat versichert werden.

OK.
Da nun auch bei uns die Regel zutrifft (d.h., ich verdiene besser), ist es
dann de facto bei uns so, dass unser Nachwuchs privat versichert sein
wird.
(Und somit so, wie es unser regulärer Berater erzählt hat.)

Vielen Dank und ne schöne Jrooß,

Michael

--
Jede mathematische Formel in einem Buch halbiert die
Verkaufszahl dieses Buches.
Stephen Hawking

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 13:03:56 von Matthias Frank

Michael Wirz wrote:


> Nun hat uns ein Bekannter (von einer anderen "Drei-Buch-
> staben-Gesellschaft") erzählt, es ginge auch, dass der
> Kleine bei der Mama in der GKV mitversichert bliebe.
>
Ihr seit also nicht verheiratet? Ich meine dann kann
sie auch bei der GKV versichert sein. Ich würd
nochmal bei ihrer GKV anrufen.
MfG
Matthias

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 15:05:11 von Michael Friese

hallo,

ihr seid also nicht verheiratet oder?

dann ist das kind beitragsfrei bei deiner freundin familienversichert!!

warum willst du es denn jetzt beitragspflichtig privatversichern?
eine zusatzversicherung als ergänzung oder ausgleich würde da sinn machen
aber eine voll-kv wäre verschenkter beitrag.

gruß
mFriese

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 18:09:12 von unknown

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Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 19:11:46 von Ron Baker

"Andreas Dausch" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e08d34$tug$02$
> Michael Wirz schrieb:
>> Hallo!
>>
>> Mein Freundin (in GKV pflichtversichert) und ich (in PKV)
>> erwarten Ende Mai unseren (ersten) Nachwuchs.
>>
>> Bisher war ich der Meinung, dass das Baby somit automatisch
>> auch in einer (meiner oder in einer anderen) PKV versichert
>> werden müsste. Was uns auch unser Berater (von einer der
>> "Drei-Buchstaben-Gesellschaften") bestätigt hat.
>>
>> Dies würde also bedeuten, unser Nachwuchs würde privat
>> versichert. Nun hat uns ein Bekannter (von einer anderen "Drei-Buch-
>> staben-Gesellschaft") erzählt, es ginge auch, dass der Kleine bei der
>> Mama in der GKV mitversichert bliebe.
>>
>> Ist das korrekt?
>>
>> Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar.
>>
>> Ne schöne Jrooß,
>>
>> Michael
> Hallo Michael,
> die Nachversicherung hängt nicht davon ab wer besser versichert ist,
> sondern davon wo der besser verdienende Elternteil versichert ist. Da in
> der Regel der besser verdienende eben der Privatversicherte ist, kommt
> halt die falsche Meinung der Nchwuchs müsste privat versichert werden.

FALSCH, bitte genau lesen, Michael sprach " von seiner Freundin",
also nicht verheirtet, ergo Kind beitragsfrei in der Familienversicherung
der Freundin mitversichert.

> Falls das Kind in der Privaten nachversichert wird, beginnt der
> Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung
> unmittelbar nach der Geburt wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
> 1. Das betreffende Elternteil muss am Tage der Geburt mindestens drei
> Monate beim Versicherer versichert sein.
> 2. Das neugeborene Kind muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der
> Geburt rückwirkend bei der Versicherung angemeldet werden.
> 3. Der Versicherungsschutz des neugeborenen Kindes darf nicht höher oder
> umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.

FALSCH, dies ist abhängig von der Gesellschaft

>
> Viele Grüße
> Andreas
>
> --
> Andreas Dausch
> Versicherungsfachwirt & Lehrrettungsassistent
> Landeckweg 11, 76831 Eschbach
> Tel.: 06345-919375, Fax: 919377, mobil: 0171-9527856
> www.versicherungspfalz.de, www.immobilienpfalz.de, www.eschbachpfalz.de

Ich hasse es, wenn Versicherungsleute, egal, ob ~fachwirt, ~kaufmann oder
~fachmann
immer nur die halbe Wahrheit in den Newsgroups kundtun.
Ron Baker

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 19:25:17 von Michael Wirz

Hallo!

Am Mon, 27 Mar 2006 15:05:11 +0200 schreibselte friese:
>
> ihr seid also nicht verheiratet oder?

Korrekt.

> dann ist das kind beitragsfrei bei deiner freundin familienversichert!!
>
> warum willst du es denn jetzt beitragspflichtig privatversichern?

Will ich doch gar nicht. Die Frage war doch, ob es privatversichert
werden MUSS.

Ne schöne Jrooß,

Michael
--
Ich denke niemals an die Zukunft. Sie kommt früh genug.
Albert Einstein

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 19:27:11 von Michael Wirz

Hallo Matthias!

Am Mon, 27 Mar 2006 13:03:56 +0200 schreibselte Matthias Frank:
>
> Michael Wirz wrote:
>
>
>> Nun hat uns ein Bekannter (von einer anderen "Drei-Buch-
>> staben-Gesellschaft") erzählt, es ginge auch, dass der
>> Kleine bei der Mama in der GKV mitversichert bliebe.
>>
> Ihr seit also nicht verheiratet?

Korrekt.

> Ich meine dann kann
> sie auch bei der GKV versichert sein. Ich würd
> nochmal bei ihrer GKV anrufen.

Hat meine Freundin heute Nachmittag getan. Die GKV sagt auch,
dass unser zukünftiger Nachwuchs bei meiner Freundin mitver-
sichert sein kann.

Ne schöne Jrooß,

Michael

--
Who the fuck is General Failure? And why is he reading my harddisk?

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 27.03.2006 21:31:19 von Michael Friese

grins ;)

>>>>sondern davon wo der besser verdienende Elternteil versichert ist. Da in

auch falsch!

hier spielt auch die bbg eine rolle.

gruß
mFriese

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 28.03.2006 10:25:08 von Florian Schmeichler

On Mon, 27 Mar 2006 15:05:11 +0200, "friese" <>
wrote:


>warum willst du es denn jetzt beitragspflichtig privatversichern?
>eine zusatzversicherung als ergänzung oder ausgleich würde da sinn machen
>aber eine voll-kv wäre verschenkter beitrag.

Das ist nicht das gleiche. Auch wenn der OP das im konkreten Fall gar
nicht vorhatte, ist es trotzdem imho eine interessante Frage: Darf er
denn das Kind bei seiner PKV nachversichern?

(Relevant ist dies z.B. wenn das Kind mit einer schweren Behinderung
auf die Welt kommt, so dass keine Zusatzversicherung es freiwillig
nehmen würde...)

Gruss,
Florian

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 28.03.2006 18:00:10 von unknown

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Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 28.03.2006 18:30:19 von unknown

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Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 28.03.2006 20:03:11 von Ron Baker

"Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44296abe$0$32406$
> Florian Schmeichler schrieb
>
>> >warum willst du es denn jetzt beitragspflichtig privatversichern?
>> >eine zusatzversicherung als ergänzung oder ausgleich würde da sinn
>> >machen
>> >aber eine voll-kv wäre verschenkter beitrag.
>>
>> Das ist nicht das gleiche. Auch wenn der OP das im konkreten Fall gar
>> nicht vorhatte, ist es trotzdem imho eine interessante Frage: Darf er
>> denn das Kind bei seiner PKV nachversichern?
>
> Ja. Das ist Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

Welcher Paragraph?

>
> Dafür gibt es noch weitere Gründe. Wenn er die Mutter später
> heiratet, fällt die Familienversicherung weg. Er könnte dann das
> Kind freiwillig in der GKV weiterversichern. Aber das ist auch
> nicht billig.
>
> In der PKV wiederum findet eine Risikoprüfung, wenn er das Kind
> erst später versichern will.
> --
> Thomas

Ron

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 29.03.2006 06:57:16 von Hubert Mayer

Ron Baker wrote:
> "Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:44296abe$0$32406$

>>> Das ist nicht das gleiche. Auch wenn der OP das im konkreten Fall
>>> gar nicht vorhatte, ist es trotzdem imho eine interessante Frage:
>>> Darf er denn das Kind bei seiner PKV nachversichern?
>>
>> Ja. Das ist Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
>
> Welcher Paragraph?
> Ron

Warum schaust Du nicht nach... viele Paragraphen beschäftigen sich nicht
mit der KV im VVG *kopfschüttel*

§ 178d I VVG

MfG

Hubert

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 29.03.2006 21:19:12 von unknown

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Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 30.03.2006 00:00:07 von unknown

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Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 31.03.2006 21:10:54 von Ron Baker

"Hubert Mayer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e0d41e$n06$
> Ron Baker wrote:
>> "Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:44296abe$0$32406$
>
>>>> Das ist nicht das gleiche. Auch wenn der OP das im konkreten Fall
>>>> gar nicht vorhatte, ist es trotzdem imho eine interessante Frage:
>>>> Darf er denn das Kind bei seiner PKV nachversichern?
>>>
>>> Ja. Das ist Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
>>
>> Welcher Paragraph?
>> Ron
>
> Warum schaust Du nicht nach... viele Paragraphen beschäftigen sich nicht
> mit der KV im VVG *kopfschüttel*
>
> § 178d I VVG
>
> MfG
>
> Hubert
Was hilft es mir nachzuschauen, wenn User, die das Forum nutzen, es nicht
wissen?
Also immer die Rechtsgrundlage genau nennen, dann gibt es keine
Irritationen!
Oder meinst Du, als Laie habe ich Lust das gange VVG zu lesen!
Was mache ich, wenn Du Dich auf das BGG berufst, soll ich das auch alles
lesen?
Ron

Ron

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 01.04.2006 11:52:52 von unknown

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Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 01.04.2006 12:35:37 von Andreas Dausch

Martin Gerdes schrieb:
>>Andreas Dausch <> schrieb:
>
>
>>>>Mein Freundin (in GKV pflichtversichert) und ich (in PKV)
>>>>erwarten Ende Mai unseren (ersten) Nachwuchs.
>
>
>>>die Nachversicherung hängt nicht davon ab, wer besser versichert ist,
>>>sondern davon wo der besser verdienende Elternteil versichert ist.
>
>
>>Bei verheirateten Paaren ist das so.
>>Seit wann gilt dies auch für unverheiratete Paare?
>
>
> Werter Versicherungsfachwirt,
>
> kommt noch Antwort von Dir -- oder darf ich Dein Schweigen so deuten, daß Du
> Dich vertan hast und nun Dich nicht traust, zu Deinem Lapsus zu stehen?
>
> [Zur Sicherheit Mailkopie]
>
Hallo,
mea culpa. War etwas schnell und hab tatsächlich das Wort "Freundin"
überlesen. Bin davon ausgegangen, dass die beiden verheiratet sind. Für
nicht verheiratete war für mich einfach klar, dass sich die Frage gar
nicht stellt wo das Kind versichert wird. Nennt man vielleicht auch
betriebsblindheit

Viele Grüße
Andreas

--
Andreas Dausch
Versicherungsfachwirt & Lehrrettungsassistent
Landeckweg 11, 76831 Eschbach
Tel.: 06345-919375, Fax: 919377, mobil: 0171-9527856
www.versicherungspfalz.de, www.immobilienpfalz.de, www.eschbachpfalz.de

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 02.04.2006 09:28:34 von Ron Baker

"Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e0mn9p$gjt$
> Ron Baker schrieb
>
>>
>> >>>> Das ist nicht das gleiche. Auch wenn der OP das im konkreten Fall
>> >>>> gar nicht vorhatte, ist es trotzdem imho eine interessante Frage:
>> >>>> Darf er denn das Kind bei seiner PKV nachversichern?
>> >>>
>> >>> Ja. Das ist Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
>> >>
>> >> Welcher Paragraph?
>> >> Ron
>> >
>> > Warum schaust Du nicht nach... viele Paragraphen beschäftigen sich
>> > nicht
>> > mit der KV im VVG *kopfschüttel*
>> >
>> > § 178d I VVG
>> >
>> > MfG
>> >
>> > Hubert Was hilft es mir nachzuschauen, wenn User, die das Forum nutzen,
>> > es nicht
>> wissen?
>> Also immer die Rechtsgrundlage genau nennen, dann gibt es keine
>> Irritationen!
>> Oder meinst Du, als Laie habe ich Lust das gange VVG zu lesen!
>> Was mache ich, wenn Du Dich auf das BGG berufst, soll ich das auch alles
>> lesen?
>
> Warum liest du denn die Newsgruop, wenn du keine Lust zum lesen
> hast?
>
Weil ich es ganz amüsant finde, was die Experten so ablassen
Ron

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 02.04.2006 11:19:20 von Martin Gerken

On Sun, 2 Apr 2006 09:28:34 +0200, "Ron Baker"
<> wrote:


>> Warum liest du denn die Newsgruop, wenn du keine Lust zum lesen
>> hast?
>>
>Weil ich es ganz amüsant finde, was die Experten so ablassen
>Ron

Man muß bei den "Experten" die Vertriebsexperten von den "echten"
Experten unterscheiden...



cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email:

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 02.04.2006 11:25:29 von Ron Baker

"Martin Gerken" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Sun, 2 Apr 2006 09:28:34 +0200, "Ron Baker"
> <> wrote:
>
>
>>> Warum liest du denn die Newsgruop, wenn du keine Lust zum lesen
>>> hast?
>>>
>>Weil ich es ganz amüsant finde, was die Experten so ablassen
>>Ron
>
> Man muß bei den "Experten" die Vertriebsexperten von den "echten"
> Experten unterscheiden...
>
Martin,
ich wollte es nicht so direkt sagen, aber in die Richtung wollte ich mit dem
Namen "Experten" schießen.
Von den Vertriebsexperten tummeln sich hier mit Ihrem gefährlichen
Halbwissen leider sehr viele.
Ron

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 02.04.2006 22:41:42 von Andreas Dausch

Ron Baker schrieb:

> Ich hasse es, wenn Versicherungsleute, egal, ob ~fachwirt, ~kaufmann oder
> ~fachmann
> immer nur die halbe Wahrheit in den Newsgroups kundtun.
> Ron Baker
>
>
Und ich hasse es, wenn Leute die sich ein bischen Wissen angelesen
haben, anderen immer unterstellen dümmer zu sein als sie. Fakt ist, dass
dies wie ich es genannt habe aus den Musterbedingungen der PKV ist:

(2) Bei Neugeborenen beginnt der
Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
unmittelbar nach der Geburt,
wenn am Tage der Geburt ein Elternteil
mindestens drei Monate
beim Versicherer versichert ist und
die Anmeldung zur Versicherung
spätestens zwei Monate nach dem
Tage der Geburt rückwirkend zum
Ersten des Geburtsmonats erfolgt.
Der Versicherungsschutz darf nicht
höher oder umfassender als der eines
versicherten Elternteils sein.

Falls Du es nicht glaubst, guck selbst unter www.pkv.de. Die
vorgenannten Bedingungen sind auf jeden Fall die, an die sich alle
Versicherungen mindestens halten. Dass vielleicht die ein oder andere
Erweiterungen hat, kann schon sein, dafür kann aber keine
allgemeingültige Antwort gegeben werden.

Dass ich das "Freundin" überlesen habe, hab ich an anderer Stelle ja
schon erklärt.

Viele Grüße
Andreas

--
Andreas Dausch
Versicherungsfachwirt & Lehrrettungsassistent
Landeckweg 11, 76831 Eschbach
Tel.: 06345-919375, Fax: 919377, mobil: 0171-9527856
www.versicherungspfalz.de, www.immobilienpfalz.de, www.eschbachpfalz.de

Re: Neugeborenes in GKV oder PKV

am 03.04.2006 19:00:17 von Ron Baker

"Andreas Dausch" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e0pcu7$7go$00$
> Ron Baker schrieb:
>
>> Ich hasse es, wenn Versicherungsleute, egal, ob ~fachwirt, ~kaufmann
>> oder ~fachmann
>> immer nur die halbe Wahrheit in den Newsgroups kundtun.
>> Ron Baker
>>
>>
> Und ich hasse es, wenn Leute die sich ein bischen Wissen angelesen haben,
> anderen immer unterstellen dümmer zu sein als sie. Fakt ist, dass dies wie
> ich es genannt habe aus den Musterbedingungen der PKV ist:
>
Immerhin kann er lesen und abschreiben, unser Versicherungsexperte ;-)
Ron