Ehegattenarbeitsverhältnis steuerlich nach SV-Freistellung weiter anerkannt?

Ehegattenarbeitsverhältnis steuerlich nach SV-Freistellung weiter anerkannt?

am 23.03.2006 12:28:03 von Jens Hesse

Liebe Experten,

mich treibt die Frage um, unter welchen Umständen ein
Arbeitsverhältnis zwischen einer mitarbeitenden Ehefrau und dem
Unternehmer (Einzelfirma) steuerrechtlich weiterhin Anerkennung findet,
sofern für alle Zweige der Sozialversicherung festgestellt würde,
dass eine "Beschäftigung" im SV-rechtlichen Sinne nicht vorliegt.
Es mangelt im natürlich rein hypothetischen Fall ziemlich an der
Weisungsgebundenheit. ("Gut" für SV-Freiheit, aber "schlecht" für
steuerliche Anerkennung?) Wichtige Entscheidungen im Unternehmen werden
i d. R. von beiden sowie den Kindern, die den Laden übernehmen
werden, gemeinsam getroffen. Das Gehalt der Frau ist nicht überzogen,
eher etwas zu niedrig im Fremdvergleich, und wird monatlich (nach
meiner bisherigen Recherche leider) bar ausgezahlt.
Mir ist schon klar, dass in dem gesamten Komplex nicht etwa
Wahlfreiheit hinsichtlich des Status in beiden Rechtsgebieten besteht
(abgesehen von Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft), aber nach
meinen Kenntnissen und der Würdigung der genanten und weiterer
Umstände wird die Frau SV-rechtlich als selbständig zu qualifizieren
sein und hier soll ggf. auch eine entsprechende Prüfung angestoßen
werden. Es ist nun schon interessant, ob Finanzämter einen
veränderten SV-Status zum Anlass nehmen, auch steuerrechtlich neu zu
prüfen und inwieweit die steuerlichen Kriterien vom SV-Recht
abweichen.

Noch drei weitere Hinweise:
1) Die Krankenkasse hat die Dame für den KV-Zweig schon vor Jahren
"entlassen", aber wurde von den Leuten und den SV-Trägern bisher
niemals die GRV und ALV in Frage gestellt (nach wie vor
"Pflichtbeiträge").

2) Der steuerrechtliche Status wird wichtig sein, weil über die
Erteilung einer Pensionszusage nachgedacht wird.

3) Ich bitte bei Antworten mgl. um Außerachtlassung des kürzlich
veröffentlichten BSG-Urteils, demzufolge angeblich alle Personen mit
nur einem Auftraggeber und ohne eigene Angestellte RV-pflichtig sind.
Dieses Komplexes bin ich mir bewusst.

Für Hinweise bedanke ich mich schon einmal herzlich.

Jens Hesse

Re: Ehegattenarbeitsverhältnis steuerlich nach SV-Freistellung weiter anerkannt?

am 23.03.2006 15:38:06 von Uwe Olufs

"Jens" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

Entweder Arbeitnehmer oder nicht.
Und zwar steuerrechtlich *und* sozialversicherungsrechtlich.

Beachte frisch geänderte Rechtsprechung zu GmbH-Geschäftsführern!

Uwe