Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 25.03.2006 14:15:31 von Ralf Geist

Hallo,
ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger Verein)
ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?
Meine Kosten, hauptsächlich durch Fahrten belaufen sich auf mehrere
1000 Euro im Jahr. Hinzu kommt noch Telefon, Material usw, welches ich
noch nicht einmal berücksichtige.
Gruss
Detlev

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 25.03.2006 15:52:32 von Hans-Peter Popowski

"Detlev Hoffmann" schrieb im Newsbeitrag
news:e03fph$7bg$03$

Hallo Detlev,

> ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
> Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger Verein)
> ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?

wo "absetzen"?

> Meine Kosten, hauptsächlich durch Fahrten belaufen sich auf mehrere
> 1000 Euro im Jahr. Hinzu kommt noch Telefon, Material usw, welches ich
> noch nicht einmal berücksichtige.

Definiere "ehrenamtlich".

Weiterhin solltest Du Dich einmal mit dem Begriff
"Aufwandsentschädigungen" (§ 670 BGB) beschäftigen und wenn Du etwas
steuerrechtlich beachtenswertes suchst, dann empfehle ich § 3 c (1) EStG
(1 - 1 = 0).

Und sollten bei dem Ehrenamt Einnahmen anfallen, so gilt § 3 Nr. 26 EStG
(i.V.m. § 3 c (1) EStG)

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 25.03.2006 16:26:28 von axbnospamatall

Am Sat, 25 Mar 2006 14:15:31 +0100, schrieb "Detlev Hoffmann"
<> :

>Hallo,
>ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
>Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger Verein)
>ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?
>Meine Kosten, hauptsächlich durch Fahrten belaufen sich auf mehrere
>1000 Euro im Jahr. Hinzu kommt noch Telefon, Material usw, welches ich
>noch nicht einmal berücksichtige.

Eine ehrenamtliche (=unetngeltliche) Tätigkeit wird regelmäßig ohne
Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt. daher sind die Aufwendungen auch
steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Jedoch besteht ein
Erstattungsanspruch gegenüber dem Verein.


Grüße

Axel

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 25.03.2006 20:02:02 von Hans-Peter Popowski

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Axel,

> >ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
> >Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger Verein)
> >ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?
> >Meine Kosten, hauptsächlich durch Fahrten belaufen sich auf mehrere
> >1000 Euro im Jahr. Hinzu kommt noch Telefon, Material usw, welches
> >ich noch nicht einmal berücksichtige.

> Eine ehrenamtliche (=unetngeltliche) Tätigkeit wird regelmäßig ohne
> Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt. daher sind die Aufwendungen auch
> steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Jedoch besteht ein
> Erstattungsanspruch gegenüber dem Verein.

eine ehrenamtliche Tätigkeit ist i.d.R. unentgeltlich, also i.d.R.. ;-))
Zeitentschädigung und darüber hinausgehende E. haben nichts mit
Aufwendungsersatz zu tun, können aber bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
vorkommen.. ;-))
Beispiel ein Mieter in einer WohBauG als ehrenamtliches Mitglied des
Aufsichtsrates der WohBauG. Welche Einkunftsart? <g>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 26.03.2006 11:31:06 von axbnospamatall

Am Sat, 25 Mar 2006 20:02:02 +0100, schrieb "Hans-Peter Popowski"
<> :

Hallo Hans-Peter,

>eine ehrenamtliche Tätigkeit ist i.d.R. unentgeltlich, also i.d.R.. ;-))
>Zeitentschädigung und darüber hinausgehende E. haben nichts mit
>Aufwendungsersatz zu tun, können aber bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
>vorkommen.. ;-))

Wobei sich dann trefflich über die "Ehrenamtlichkeit" streiten ließe.
;-)

>Beispiel ein Mieter in einer WohBauG als ehrenamtliches Mitglied des
>Aufsichtsrates der WohBauG. Welche Einkunftsart? <g>

Kleine Abwandlung zu BFH, Urteil vom 02.10.1968 - VI R 25/68 ;-)

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG), soweit
Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wobei die Miete keine BA darstellt
;-)

Sollte es sich um eine "echte" ehrenamtliche Tätigkeit handeln, fehlt
es regelmäßig an der Gewinnerzielungsabsicht.


Grüße

Axel

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 26.03.2006 15:37:43 von Ralf Geist

Hallo Hans-Peter,

"Hans-Peter Popowski" <> schrieb im
Newsbeitrag news:e03m5t$c78$01$
>
> wo "absetzen"?
Bei der Steuererklärung.
>
>
> Definiere "ehrenamtlich".
Ich habe als Aufgabe 'Pressewart' und 'Pressesprecher' diverse
Aufgaben. Artikel, Aufnahmen am Ort des Geschehens und das innerhalb
eines Vereins für 4 verschiedene Gruppen. Ich selbst erziele keine
Gewinne und werde nicht bezahlt oder bekomme irgendwelche anderweitige
Vergütungen. Bei der Aufgabe muss ich bei Turnieren u.ä. auch Eintritt
zahlen. Bei der deutschen Meisterschaft sind das z.B. 24 Euro. Die
Turniere und Meisterschaften liegen im Umfeld von 500KM und es sind
ca. 15 Stück an der Zahl. Weitere Fahrten sind zum Verein, zu
Pressetreffen bei Zeitungen sowie Weiterbildungsmassnahmen für diese
Arbeit.
Der Verein hat nicht das Geld (wie bei fast allen Vereinen) diese
Summen komplett zu tragen.
Dies war nur ein Beispiel
Ein Trainer, ein Betreuer dex Vereins müssen z.B. bei Turnieren
wingend anwesend sein, die haben fast die gleichen Kosten

Grüssle
Detlev

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 26.03.2006 17:44:14 von Alexander Koethe

Hallo,

>eines Vereins für 4 verschiedene Gruppen. Ich selbst erziele keine
>Gewinne und werde nicht bezahlt oder bekomme irgendwelche anderweitige
>Vergütungen. Bei der Aufgabe muss ich bei Turnieren u.ä. auch Eintritt
>zahlen. Bei der deutschen Meisterschaft sind das z.B. 24 Euro. Die
>Turniere und Meisterschaften liegen im Umfeld von 500KM und es sind
>ca. 15 Stück an der Zahl. Weitere Fahrten sind zum Verein, zu
>Pressetreffen bei Zeitungen sowie Weiterbildungsmassnahmen für diese
>Arbeit.
>Der Verein hat nicht das Geld (wie bei fast allen Vereinen) diese
>Summen komplett zu tragen.

Ist der Verein denn als gemeinnützig anerkannt? Dann könntest Du ja
steuerlich abzugsfähige Spenden an den Verein tätigen.

Wenn der Verein Spenden erhält, hätte er doch auch Geld, Dir und den
anderen Trainern ihre Aufwendungen steuerfrei zu erstatten bzw. diese
direkt selbst zu bezahlen.

Viele Grüße,
Alex

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 26.03.2006 22:21:40 von Ralf Geist

"Detlev Hoffmann" <> schrieb:

>ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
>Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger Verein)
>ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?

Doch, sie könnten die Kosten beim Verein geltend machen und dann gegen
Quittung spenden.

>Meine Kosten, hauptsächlich durch Fahrten belaufen sich auf mehrere
>1000 Euro im Jahr.

>Hinzu kommt noch Telefon, Material usw, welches ich
>noch nicht einmal berücksichtige.

ja, ein Ehrenamtler hat es nicht leicht.

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 26.03.2006 22:23:15 von Ralf Geist

"Detlev Hoffmann" <> schrieb:

>Dies war nur ein Beispiel

Wenn Du das Geld nicht über hast, hast Du dir das falsche Hobby
ausgesucht.

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 26.03.2006 23:14:23 von Ralf Geist

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Detlev Hoffmann" <> schrieb:
>
> >Dies war nur ein Beispiel
>
> Wenn Du das Geld nicht über hast, hast Du dir das falsche Hobby
> ausgesucht.
>
Tolle Meinung, aber:
Nein, habe ich nicht!
Zur Not übernehme ich die Kosten - aber warum verschenken, wenns nicht
Not tut?

Detlev

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 26.03.2006 23:15:07 von Ralf Geist

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Detlev Hoffmann" <> schrieb:
>
> >ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
> >Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger
Verein)
> >ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?
>
> Doch, sie könnten die Kosten beim Verein geltend machen und dann
gegen
> Quittung spenden.
>
> >Meine Kosten, hauptsächlich durch Fahrten belaufen sich auf mehrere
> >1000 Euro im Jahr.
>
> >Hinzu kommt noch Telefon, Material usw, welches ich
> >noch nicht einmal berücksichtige.
>
> ja, ein Ehrenamtler hat es nicht leicht.
>
Das stimmt, leider...

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 27.03.2006 20:57:31 von axbnospamatall

Am Sun, 26 Mar 2006 22:21:40 +0200, schrieb Kurt Guenter
<> :

>"Detlev Hoffmann" <> schrieb:
>
>>ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
>>Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger Verein)
>>ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?
>
>Doch, sie könnten die Kosten beim Verein geltend machen und dann gegen
>Quittung spenden.

Danke für den Tip zur Steuerhinterziehung.



Grüße

Axel

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 27.03.2006 21:03:21 von Ralf Geist

"Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Am Sun, 26 Mar 2006 22:21:40 +0200, schrieb Kurt Guenter
> <> :
>
> >"Detlev Hoffmann" <> schrieb:
> >
> >>ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
> >>Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger
Verein)
> >>ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?
> >
> >Doch, sie könnten die Kosten beim Verein geltend machen und dann
gegen
> >Quittung spenden.
>
> Danke für den Tip zur Steuerhinterziehung.
>

Wieso ist das eine Steuerhinterziehung, wenn ich diese Summe wirklich
dem Verein spende?

Detlev Hoffmann

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 27.03.2006 22:55:22 von Ralf Geist

Axel Böhm <> schrieb:

>Danke für den Tip zur Steuerhinterziehung.

wo siehst Du Steuerhinterziehung?

ja, ein Verein DARF Kosten(!) erstatten.
ja, ein Vereinsmitglied DARF Spenden tätigen
ja, ein Verein DARF darf Spendenquittungen ausstellen.

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 28.03.2006 20:42:26 von axbnospamatall

Am Mon, 27 Mar 2006 21:03:21 +0200, schrieb "Detlev Hoffmann"
<> :

>
>"Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
>news:
>> Am Sun, 26 Mar 2006 22:21:40 +0200, schrieb Kurt Guenter
>> <> :
>>
>> >"Detlev Hoffmann" <> schrieb:
>> >
>> >>ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
>> >>Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger
>Verein)
>> >>ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?
>> >
>> >Doch, sie könnten die Kosten beim Verein geltend machen und dann
>gegen
>> >Quittung spenden.
>>
>> Danke für den Tip zur Steuerhinterziehung.
>>
>
>Wieso ist das eine Steuerhinterziehung, wenn ich diese Summe wirklich
>dem Verein spende?

Das Spenden sicherlich nicht, aber wenn Du diese Spende dann abziehen
möchtest.

Eine Spende muss ohne Gegenleistung erfolgen. Wenn der Verein Dir nur
die Aufwandsentschädigung erstatte, wenn Du sie ihm spendest, dann ist
dies eben mit Gegenleistung. Also eine abzugsfähige Spende.
Anders wenn die Zahlung der Aufwandsentschädigung vereinbart ist und
Du diese dann ohne Verpflichtung spendest.


Grüße

Axel

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 28.03.2006 20:43:17 von axbnospamatall

Am Mon, 27 Mar 2006 22:55:22 +0200, schrieb Kurt Guenter
<> :

>Axel Böhm <> schrieb:
>
>>Danke für den Tip zur Steuerhinterziehung.
>
>wo siehst Du Steuerhinterziehung?
>
>ja, ein Verein DARF Kosten(!) erstatten.

ACK

>ja, ein Vereinsmitglied DARF Spenden tätigen

ACK

>ja, ein Verein DARF darf Spendenquittungen ausstellen.

Nur wenn die Spende ohne Gegenleistung erbracht wird.


Grüße

Axel

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 28.03.2006 23:52:39 von Hans-Peter Popowski

"Detlev Hoffmann" schrieb im Newsbeitrag
news:e065f7$2ov$03$

Hallo Detlev,

> > wo "absetzen"?

> Bei der Steuererklärung.

Du meinst, bei den Einnahmen, damit Du die Einkünfte der jeweiligen
Einkunftsart ermitteln kannst.
<bg>

Aber Du hast ja keine Einnahmen durch das Ehrenamt, also kannst Du auch
keine Ausgaben dagegensetzen.

> > Definiere "ehrenamtlich".

> Ich habe als Aufgabe 'Pressewart' und 'Pressesprecher' diverse
> Aufgaben. Artikel, Aufnahmen am Ort des Geschehens und das innerhalb
> eines Vereins für 4 verschiedene Gruppen. Ich selbst erziele keine
> Gewinne und werde nicht bezahlt oder bekomme irgendwelche anderweitige
> Vergütungen. Bei der Aufgabe muss ich bei Turnieren u.ä. auch Eintritt
> zahlen. Bei der deutschen Meisterschaft sind das z.B. 24 Euro. Die
> Turniere und Meisterschaften liegen im Umfeld von 500KM und es sind
> ca. 15 Stück an der Zahl. Weitere Fahrten sind zum Verein, zu
> Pressetreffen bei Zeitungen sowie Weiterbildungsmassnahmen für diese
> Arbeit.
> Der Verein hat nicht das Geld (wie bei fast allen Vereinen) diese
> Summen komplett zu tragen.
> Dies war nur ein Beispiel
> Ein Trainer, ein Betreuer dex Vereins müssen z.B. bei Turnieren
> wingend anwesend sein, die haben fast die gleichen Kosten

Eine Definition nach der Art der Tätigkeit wollte ich nicht, ich wollte
"ehrenamtlich" definiert haben.

Ehrenamtlich heißt "ohne Bezahlung", möglich ist Aufwendungsersatz und
Zeitkostenersatz.
Bezahlung ist die "Ehre", die damit verbunden ist, auch wenn es andere
Hintergründe geben kann, z.B. die Spitze der Maslowschen Pyramide zu
erreichen.
Aufwendungen für ein Ehrenamt sind grds. als Lebenskosten
nichtabziehbar, insbes. wenn das Ehrenamt aus gesellschaftlichen oder
politischen Gründen oder als Hobby (Liebhaberei) ausgeübt wird. Als
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind sie jedoch dann abziehbar,
wenn das Ehrenamt in engem Zusammenhang mit einer Tätigkeit i. S. der
Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG steht. Z.B. die
ehrenamtliche Tätigkeit eines ArbN für seine Gewerkschaft.

Das mit dem spenden haben ja schon andere erklärt. ;-))
Funktioniert aber auch nur dann, wenn die Spenden anerkannt werden.
Auch da gibt es einiges zu beachten. Z.B. wenn ein Sportverein dadurch
Gehälter bzw. Teile davon sparen möchte. Indem man vor einigen Jahren
diese Spendenmöglichkeit zuließ, erkannte der Fiskus, dass da einiger
Missbrauch betrieben wurde und schon strömten die Außenprüfer aus um
einige viele Sportvereine unter die Lupe zu nehmen, mit der logischen
Konsequenz --> Mehreinnahme für den Fiskus oder besser Ausgleich der
entstandenen Verluste, zumindest zu einem großen Teil.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 28.03.2006 23:53:29 von Hans-Peter Popowski

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Axel,

> >>ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
> >>Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger Verein)
> >>ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?

> >Doch, sie könnten die Kosten beim Verein geltend machen und dann
> >gegen Quittung spenden.

> Danke für den Tip zur Steuerhinterziehung.

das ist keine Steuerhinterziehung sondern eine von den vielen
steuerrechtlich Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch nicht in allen
Fällen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 28.03.2006 23:55:02 von Hans-Peter Popowski

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Axel,

> >eine ehrenamtliche Tätigkeit ist i.d.R. unentgeltlich, also i.d.R..
;-))
> >Zeitentschädigung und darüber hinausgehende E. haben nichts mit
> >Aufwendungsersatz zu tun, können aber bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
> >vorkommen.. ;-))

> Wobei sich dann trefflich über die "Ehrenamtlichkeit" streiten ließe.
> ;-)

habe selbst viele Jahre ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt (1986 - 1995)
in mehreren Funktionen für die Gewerkschaft.
Aber da sind die entstehenden Kosten WK bei den Einkünften nach § 19
EStG (zumind. ab 1991).

> >Beispiel ein Mieter in einer WohBauG als ehrenamtliches Mitglied des
> >Aufsichtsrates der WohBauG. Welche Einkunftsart? <g>

> Kleine Abwandlung zu BFH, Urteil vom 02.10.1968 - VI R 25/68 ;-)
>
> Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG), soweit
> Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wobei die Miete keine BA darstellt
> ;-)

Hmm, bin mehr für § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte). ;-))
BFH Urt. v. 23.10.1992 BStBl 1993 II 303, BFH Urt. v. 26.5.1993 BStBl
1994 II 96, BFH Urt. v. 4.8.1994 BStBl 1994 II 944. [BMF, Schreiben v.
13.03.96 - IV B 3 S 2257 10/96]

> Sollte es sich um eine "echte" ehrenamtliche Tätigkeit handeln, fehlt
> es regelmäßig an der Gewinnerzielungsabsicht.

Es geht nicht um "echte" oder "unechte"ehrenamtliche Tätigkeiten sondern
darum, wie Einnahmen oder Ausgaben von "echten" ehrenamtlichen
Tätigkeiten steuerrechtlich zu behandeln sind. <bg>
Und neben der Gewinnerzielungsabsicht wäre ja dann noch die Absicht
einen Überschuss zu erzielen, z.B. durch Zeitentschädigung.

Welcher Einkunftsart jeweils der Aufwendungsersatz, soweit er stpfl.
ist, zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob er Ausfluss des Hauptberufs ist
und insoweit Zeitverlust, Gewinnentgang oder Kostenersatz abgelten soll.

Welche Einkunftsart hat Z.B. ein Mieter der Rentner ist? <g> Oder in
welchen Zusammenhang steht ein Mieter zu seinen anderen Einkünften (z.B.
nach § 19 EStG)?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 29.03.2006 00:52:00 von Hans-Peter Popowski

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:

HalloAxel,

> >> >>ist das richtig, das Inhaber von ehrenamtliche Aufgaben, z.B.
> >> >>Pressewart, Trainingshelfer o.ä. eines e.V. (gemeinnütziger
> >> >>Verein)
> >> >>ihre teilweise immensen Kosten nicht absetzen können?

> >> >Doch, sie könnten die Kosten beim Verein geltend machen und dann
> >> >gegen Quittung spenden.

> >> Danke für den Tip zur Steuerhinterziehung.

> >Wieso ist das eine Steuerhinterziehung, wenn ich diese Summe wirklich
> >dem Verein spende?

> Das Spenden sicherlich nicht, aber wenn Du diese Spende dann abziehen
> möchtest.
>
> Eine Spende muss ohne Gegenleistung erfolgen. Wenn der Verein Dir nur
> die Aufwandsentschädigung erstatte, wenn Du sie ihm spendest, dann ist
> dies eben mit Gegenleistung. Also eine abzugsfähige Spende.
> Anders wenn die Zahlung der Aufwandsentschädigung vereinbart ist und
> Du diese dann ohne Verpflichtung spendest.

ja, eine Spende muss "freiwillig" erfolgen, d. h. ohne rechtliche
Verpflichtung. Freiwilligkeit liegt aber auch vor, wenn die Spende auf
einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung beruht.
Die Zuwendung von Nutzungen (z. B. unentgeltliche Überlassung eines
Gegenstands) und Leistungen (z. B. unentgeltliche Mitarbeit in einer
gemeinnützigen Einrichtung) ist keine begünstigte Ausgabe (§ 10b Abs. 3
Satz 1 EStG). Daraus folgt jedoch nicht, dass Ausgaben des Spenders, die
bei diesem im Zusammenhang mit der Zuwendung der Nutzung oder Leistung
anfallen, keine begünstigten Ausgaben wären (BFH v. 25. 7. 1969, BStBl
II S. 681, betr. Kfz-Kosten eines DRK-Helfers; BFH v. 24. 2. 1972, BStBl
II S. 613, betr. Reisekosten eines einen Pilgerzug begleitenden Arztes;
BFH v. 28. 4. 1978, BStBl 1979 II S. 297, betr. Kfz-Kosten eines
Übungsleiters der DLRG).
Es muss jedoch bei Ausgaben zugunsten einer zum Spendenempfang
berechtigten Körperschaft ein Erstattungsanspruch durch Vertrag oder
Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden sein; der
Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden
sein (§ 10b Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG).

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 29.03.2006 10:40:01 von Margrit Nachbar

....


Margrit Nachbar

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 29.03.2006 20:42:22 von axbnospamatall

Am Tue, 28 Mar 2006 23:52:39 +0200, schrieb "Hans-Peter Popowski"
<> :

Hallo Hans-Peter,

>Ehrenamtlich heißt "ohne Bezahlung", möglich ist Aufwendungsersatz und
>Zeitkostenersatz.

Was sind denn Zeitkosten? ;-)



Grüße

Axel

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 29.03.2006 21:05:15 von axbnospamatall

Am Tue, 28 Mar 2006 23:55:02 +0200, schrieb "Hans-Peter Popowski"
<> :

Hallo Hans-Peter,

>> >Beispiel ein Mieter in einer WohBauG als ehrenamtliches Mitglied des
>> >Aufsichtsrates der WohBauG. Welche Einkunftsart? <g>
>
>> Kleine Abwandlung zu BFH, Urteil vom 02.10.1968 - VI R 25/68 ;-)
>>
>> Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG), soweit
>> Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wobei die Miete keine BA darstellt
>> ;-)
>
>Hmm, bin mehr für § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte). ;-))
>BFH Urt. v. 23.10.1992 BStBl 1993 II 303, BFH Urt. v. 26.5.1993 BStBl
>1994 II 96, BFH Urt. v. 4.8.1994 BStBl 1994 II 944. [BMF, Schreiben v.
>13.03.96 - IV B 3 S 2257 10/96]

Die Schlussfolgerung kann ich aus den Urteilen nicht ziehen. Und das
BMF-Schreiben sagt recht eindeutig:
"Einnahmen eines Verbandsmitgliedes für seine ehrenamtliche Tätigkeit
können Einkünfte aus Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG sein, wenn die
Tätigkeit nicht zu einer anderen Einkunftsart gehört. "

Und eine Aufsichtsrattätigkeit ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG der
selbständigen Tätigkeit zuzuordnen.

>> Sollte es sich um eine "echte" ehrenamtliche Tätigkeit handeln, fehlt
>> es regelmäßig an der Gewinnerzielungsabsicht.
>
>Es geht nicht um "echte" oder "unechte"ehrenamtliche Tätigkeiten sondern
>darum, wie Einnahmen oder Ausgaben von "echten" ehrenamtlichen
>Tätigkeiten steuerrechtlich zu behandeln sind. <bg>
>Und neben der Gewinnerzielungsabsicht wäre ja dann noch die Absicht
>einen Überschuss zu erzielen, z.B. durch Zeitentschädigung.

Ich meinte natürlich mit Gewinnerzielungsabsicht auch
Überschusserzielungsabsicht.
Aber es ist entweder Gewinnerzielungsabsicht (Einkünfte §§ 13 bis 18)
oder Überschuserzielungsabsicht (Einkünfte § 19 ff).

Einnahmen aus einem "echten" Ehrenamt ist grundsätzlich nicht
steuerbar, da ja gerade keine Überschuß bzw. Gewinnerzielungsabsicht
vorliegt. Andernfalls handelt es sich um ein "unechtes" Ehrenamt.



Grüße

Axel

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 30.03.2006 01:49:51 von Hans-Peter Popowski

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Axel,

> >> >Beispiel ein Mieter in einer WohBauG als ehrenamtliches Mitglied
> >> >des Aufsichtsrates der WohBauG. Welche Einkunftsart? <g>

> >> Kleine Abwandlung zu BFH, Urteil vom 02.10.1968 - VI R 25/68 ;-)
> >>
> >> Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG),
> >> soweit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wobei die Miete keine BA
> >> darstellt
> >> ;-)

> >Hmm, bin mehr für § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte). ;-))
> >BFH Urt. v. 23.10.1992 BStBl 1993 II 303, BFH Urt. v. 26.5.1993 BStBl
> >1994 II 96, BFH Urt. v. 4.8.1994 BStBl 1994 II 944. [BMF, Schreiben
> >v. 13.03.96 - IV B 3 S 2257 10/96]

> Die Schlussfolgerung kann ich aus den Urteilen nicht ziehen. Und das
> BMF-Schreiben sagt recht eindeutig:
> "Einnahmen eines Verbandsmitgliedes für seine ehrenamtliche Tätigkeit
> können Einkünfte aus Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG sein, wenn die
> Tätigkeit nicht zu einer anderen Einkunftsart gehört. "

das wäre meine Schlussfolgerung gewesen.

> Und eine Aufsichtsrattätigkeit ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG der
> selbständigen Tätigkeit zuzuordnen.

Wobei ich hier von einer Aufsichtsratstätigkeit in Unternehmen ausgehen
würde, denn diese sind nicht ehrenamtlich tätig und von Ehrenamt steht
da nix. ;-))
In Vereinen und bestimmten Verbänden sieht das dann schon wieder anders
aus.

> >> Sollte es sich um eine "echte" ehrenamtliche Tätigkeit handeln,
> >> fehlt es regelmäßig an der Gewinnerzielungsabsicht.

> >Es geht nicht um "echte" oder "unechte"ehrenamtliche Tätigkeiten
> >sondern darum, wie Einnahmen oder Ausgaben von "echten"
> >ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerrechtlich zu behandeln sind. <bg>
> >Und neben der Gewinnerzielungsabsicht wäre ja dann noch die Absicht
> >einen Überschuss zu erzielen, z.B. durch Zeitentschädigung.

> Ich meinte natürlich mit Gewinnerzielungsabsicht auch
> Überschusserzielungsabsicht.
> Aber es ist entweder Gewinnerzielungsabsicht (Einkünfte §§ 13 bis 18)
> oder Überschuserzielungsabsicht (Einkünfte § 19 ff).

Dachte ich mir schon, aber vielleicht lesen ja auch noch andere mit, die
nicht so schlau sind und zwischen den Zeilen lesen können.

> Einnahmen aus einem "echten" Ehrenamt ist grundsätzlich nicht
> steuerbar, da ja gerade keine Überschuß bzw. Gewinnerzielungsabsicht
> vorliegt. Andernfalls handelt es sich um ein "unechtes" Ehrenamt.

Hmm, "unechtes" Ehrenamt? Welchen Politiker meinst Du da jetzt? ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 30.03.2006 01:50:39 von Hans-Peter Popowski

"Axel Böhm" schrieb im Newsbeitrag
news:

Hallo Axel,

> >Ehrenamtlich heißt "ohne Bezahlung", möglich ist Aufwendungsersatz
> >und Zeitkostenersatz.

> Was sind denn Zeitkosten? ;-)

"Time is money!" <bg>

Es stellt sich nur die Frage nach der Höhe.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Ehrenamtliche Aufgabe - Ausgaben nicht absetzbar?

am 02.04.2006 12:35:33 von Ralf Geist

Axel Böhm <> schrieb:

>Nur wenn die Spende ohne Gegenleistung erbracht wird.

die Spende WIRD ohne Gegenleistung erbracht.