Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 01.04.2006 18:49:04 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 01.04.2006 18:59:12 von Guido Ostkamp

Konrad Wilhelm <> wrote:
> Dass ich meine Papier-Kontoauszüge überprüfen muss und die (nur per
> Papier erstellten) Rechnungsabschlüsse (durch Nichtreaktion)
> genehmigen muss ist mir schon klar. Aber danach? Kann ich diesen
> unnützen Prüddel nicht einfach wegschmeißen, wenn ich die Sachen für
> richtig befunden habe? Zwingt mich irgendwas Gesetzliches, diese
> Papiere aufzuheben, und wenn ja wie lange?

Siehe
<>
<>

Gruß,

Guido

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 01.04.2006 19:51:15 von Florian Weimer

* Guido Ostkamp:

> Konrad Wilhelm <> wrote:
>> Dass ich meine Papier-Kontoauszüge überprüfen muss und die (nur per
>> Papier erstellten) Rechnungsabschlüsse (durch Nichtreaktion)
>> genehmigen muss ist mir schon klar. Aber danach? Kann ich diesen
>> unnützen Prüddel nicht einfach wegschmeißen, wenn ich die Sachen für
>> richtig befunden habe? Zwingt mich irgendwas Gesetzliches, diese
>> Papiere aufzuheben, und wenn ja wie lange?
>
> Siehe
> <>

Die Begründung erscheint mir fragwürdig. Die Bank muß die Daten doch
sowieso mindestens zehn Jahre aufbewahren, und man hat einen
Auskunftsanspruch (notfalls nach BDSG). Im Streitfall nutzt man eben
diesen, gerade wenn man den Zeitraum anhand vorliegender, nicht
beweiskräftiger Daten eingrenzen kann.

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 01.04.2006 20:00:55 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 01.04.2006 21:23:56 von Florian Weimer

* Hugo B.:

>> Die Begründung erscheint mir fragwürdig. Die Bank muß die Daten doch
>> sowieso mindestens zehn Jahre aufbewahren, und man hat einen
>> Auskunftsanspruch (notfalls nach BDSG). Im Streitfall nutzt man eben
>> diesen, gerade wenn man den Zeitraum anhand vorliegender, nicht
>> beweiskräftiger Daten eingrenzen kann.
>
> Weißt du wie teuer das für dich werden kann, wenn du solche
> Kontoauszugsdaten von deiner Bank anforderst?

| (5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten
| geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung gespeichert, kann
| jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die
| Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen
| kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung
| entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. [...]

(§34 BDSG, "Auskunft an den Betroffenen")

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 01.04.2006 22:27:18 von Michael Block

Florian Weimer schrieb:

>>> Die Begründung erscheint mir fragwürdig. Die Bank muß die Daten doch
>>> sowieso mindestens zehn Jahre aufbewahren, und man hat einen
>>> Auskunftsanspruch (notfalls nach BDSG). Im Streitfall nutzt man eben
>>> diesen, gerade wenn man den Zeitraum anhand vorliegender, nicht
>>> beweiskräftiger Daten eingrenzen kann.
>> Weißt du wie teuer das für dich werden kann, wenn du solche
>> Kontoauszugsdaten von deiner Bank anforderst?
>
> | (5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten
> | geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung gespeichert, kann
> | jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die
> | Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen
> | kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung
> | entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. [...]
>
> (§34 BDSG, "Auskunft an den Betroffenen")

Bei Speicherung mag so eine Auskunft noch einfach möglich sein, was
aber, wenn die Daten gar nicht mehr im Computer sind?

Ich hatte das vor ca. 1 Jahr, also ich von der Volksbank Hennef eine
Auskunft über eine Buchung aus 1996 erbat. Im Computer fand die
Mitarbeiterin nichts mehr und erklärte mir dann nach Rückfrage, dass die
Daten bereits auf Mikrofilm verfilmt worden sein. Einen "Druck" davon
könne man aber anfertigen - für 50 Euro.

Gruß
Michael

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 01.04.2006 22:38:36 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszuege?

am 01.04.2006 23:39:00 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszuege?

am 02.04.2006 00:09:16 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszuege?

am 02.04.2006 01:19:00 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 03.04.2006 21:12:19 von Florian Weimer

* Michael Block:

>> (§34 BDSG, "Auskunft an den Betroffenen")
>
> Bei Speicherung mag so eine Auskunft noch einfach möglich sein, was
> aber, wenn die Daten gar nicht mehr im Computer sind?

Der Passus gilt auch, wenn die Daten in nicht digitalisierter Form
gespeichert werden. glaube ich.

> Ich hatte das vor ca. 1 Jahr, also ich von der Volksbank Hennef eine
> Auskunft über eine Buchung aus 1996 erbat. Im Computer fand die
> Mitarbeiterin nichts mehr und erklärte mir dann nach Rückfrage, dass die
> Daten bereits auf Mikrofilm verfilmt worden sein. Einen "Druck" davon
> könne man aber anfertigen - für 50 Euro.

Das ist ja nun nicht der Untergang. Unangenehm, sicherlich, aber
trotzdem kein Grund, die ganzen Belege quasi auf ewig zu archivieren.

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 03.04.2006 22:23:03 von Michael Block

Florian Weimer schrieb:

>> Ich hatte das vor ca. 1 Jahr, also ich von der Volksbank Hennef eine
>> Auskunft über eine Buchung aus 1996 erbat. Im Computer fand die
>> Mitarbeiterin nichts mehr und erklärte mir dann nach Rückfrage, dass die
>> Daten bereits auf Mikrofilm verfilmt worden sein. Einen "Druck" davon
>> könne man aber anfertigen - für 50 Euro.
>
> Das ist ja nun nicht der Untergang. Unangenehm, sicherlich, aber
> trotzdem kein Grund, die ganzen Belege quasi auf ewig zu archivieren.

ACK

Michael

Re: Welche Beweiskraft haben Kontoauszüge?

am 05.04.2006 08:15:59 von Jens Bergmann

Florian Weimer schrieb:
> | (5) Die Auskunft ist unentgeltlich.

.... und wurde Dir ja mit Bereitstellung der Kontoauszüge schon einmal
erteilt. Ich glaube nicht, dass Du im Zweifel bei einem Gericht eine
mehrfache unentgeltliche Auskunft über die gleichen, nicht mehr
veränderbaren Daten wirst durchsetzen können.


Gruß