Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 28.03.2006 18:55:08 von j-w-b

Hallo,

wie buche ich eine Rechnung (EÜR) wenn der Kunde zu viel überwiesen hat und
er sagt ich kanns behalten da nur ein paar Cents? Oder sollte ich besser
eine extra Rechnung schreiben?

Danke

Joachim

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 28.03.2006 19:00:33 von Bernd Meyer

> wie buche ich eine Rechnung (EÜR) wenn der Kunde zu viel überwiesen hat
> und er sagt ich kanns behalten da nur ein paar Cents? Oder sollte ich
> besser eine extra Rechnung schreiben?

Die Bürokratismus-Liebhaber werden wirklich immer mehr . . .
Buche in Zukunft den Zahlungsverkehr und nichts sonst.
Niemals hat bei mir ein Prüfer das beanstandet.
Gruß, Bernd

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 28.03.2006 19:38:22 von Matthias Reichelt

Hallo Joachim,

"Joachim Böcker" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e0bppj$6nc$01$
> Hallo,
>
> wie buche ich eine Rechnung (EÜR) wenn der Kunde zu viel überwiesen hat
> und er sagt ich kanns behalten da nur ein paar Cents? Oder sollte ich
> besser eine extra Rechnung schreiben?
>
Keine Rechnung, Leistung wurde ja nicht beauftragt.
Übersteigender Betrag nehme ich auf Kosten Geldverkehr (oder sonstige.
unregemäßige. Erträge).

Gruß Matti

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 28.03.2006 20:46:14 von j-w-b

Hallo,

so werde ich es machen. Ist einleuchtend und am schnellsten und einfachsten.

Vielen Dank

Joachim


"Bernd Meyer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>> wie buche ich eine Rechnung (EÜR) wenn der Kunde zu viel überwiesen hat
>> und er sagt ich kanns behalten da nur ein paar Cents? Oder sollte ich
>> besser eine extra Rechnung schreiben?
>
> Die Bürokratismus-Liebhaber werden wirklich immer mehr . . .
> Buche in Zukunft den Zahlungsverkehr und nichts sonst.
> Niemals hat bei mir ein Prüfer das beanstandet.
> Gruß, Bernd
>
>

Re: Überweisungsbetragnicht gleich Rechnungsbetrag

am 29.03.2006 01:31:56 von Thomas Homilius

Matthias Reichelt schrieb am Dienstag, 28. März 2006 19:38:

>> wie buche ich eine Rechnung (EÜR) wenn der Kunde zu viel überwiesen hat
>> und er sagt ich kanns behalten da nur ein paar Cents? Oder sollte ich
>> besser eine extra Rechnung schreiben?
>>
> Keine Rechnung, Leistung wurde ja nicht beauftragt.
> Übersteigender Betrag nehme ich auf Kosten Geldverkehr (oder sonstige.
> unregemäßige. Erträge).

So ungefähr würde ich es auch buchen.
Es ist besonders darauf zu achten, dass Leistung und Gegenleistung bis auf
den Cent genau übereinstimmen. Den überzahlten Restbetrag würde ich für die
folgenden 3 Kalenderjahre aber erfolgsneutral passivieren, weil die Aussage
des Kunden: "kanns behalten da nur ein paar Cents", auch bedeuten könnte:
"Verrechne diesen Betrag bitte mit Folgezahlungen, falls welche
existieren". Auf eine derartige mündliche Abrede würde ich mich also nicht
verlasen, es gibt pingelige Kunden, die nach 1 bis 2 Jahren Centbeträge von
dir zurückfordern.

Thomas Homilius
--
***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***

Re: Überweisungsbetragnicht gleich Rechnungsbetrag

am 29.03.2006 20:28:07 von Sven Gottwald

* Quoting Bernd Meyer <>:
>> wie buche ich eine Rechnung (EÜR) wenn der Kunde zu viel überwiesen hat
>> und er sagt ich kanns behalten da nur ein paar Cents? Oder sollte ich
>> besser eine extra Rechnung schreiben?
>
> Die Bürokratismus-Liebhaber werden wirklich immer mehr . . .
> Buche in Zukunft den Zahlungsverkehr und nichts sonst.
> Niemals hat bei mir ein Prüfer das beanstandet.

Und Deine Bilanz geht dann auch auf? SCNR

Alte Weisheit: Wenn Du nicht weisst wohin, buche auf Gewinn!

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 29.03.2006 21:06:06 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 30.03.2006 14:17:17 von j-w-b

> Auf "außerordentlichen Ertrag" und feddich.

Ohne Vorsteuer logischerweise, oder?

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 30.03.2006 15:34:31 von Martin Schoenbeck

Hallo Joachim,

Joachim Böcker schrieb:

>> Auf "außerordentlichen Ertrag" und feddich.
>
> Ohne Vorsteuer logischerweise, oder?

Das bietet sich bei Erträgen eigentlich immer an. Umsatzsteuer muß für den
Ertrag aber mMn schon abgeführt werden, denn schließlich steht ihm eine
Lieferung / Leistung gegenüber. Auch dann wenn der Mehrbetrag nicht
geschuldet war.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 30.03.2006 17:14:57 von j-w-b

>>> Auf "außerordentlichen Ertrag" und feddich.
>>
>> Ohne Vorsteuer logischerweise, oder?
>
> Das bietet sich bei Erträgen eigentlich immer an. Umsatzsteuer muß für den
> Ertrag aber mMn schon abgeführt werden, denn schließlich steht ihm eine
> Lieferung / Leistung gegenüber. Auch dann wenn der Mehrbetrag nicht
> geschuldet war.

Und warum ist Konto 2500 dann ohne VSt. in der Voreinstellung?
Müsste dann doch immer mit VSt. sein, oder?

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 30.03.2006 22:30:04 von Matthias Reichelt

Hallo Thomas,

"Thomas Homilius" <>
schrieb im Newsbeitrag news:

> Es ist besonders darauf zu achten, dass Leistung und Gegenleistung bis auf
> den Cent genau übereinstimmen. Den überzahlten Restbetrag würde ich für
> die
> folgenden 3 Kalenderjahre aber erfolgsneutral passivieren, weil die
> Aussage
> des Kunden: "kanns behalten da nur ein paar Cents", auch bedeuten könnte:
> "Verrechne diesen Betrag bitte mit Folgezahlungen, falls welche
> existieren". Auf eine derartige mündliche Abrede würde ich mich also nicht
> verlasen, es gibt pingelige Kunden, die nach 1 bis 2 Jahren Centbeträge
> von
> dir zurückfordern.

So habe ich das noch nie gesehen! Auch eine mögliche Möglichkeit.

Gruß Matti

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 30.03.2006 22:35:50 von Matthias Reichelt

Hi Martin,

"Martin Schoenbeck" <> schrieb im Newsbeitrag
news:1wyt6oul4n83v$

> ... Umsatzsteuer muß für den
> Ertrag aber mMn schon abgeführt werden, denn schließlich steht ihm eine
> Lieferung / Leistung gegenüber. Auch dann wenn der Mehrbetrag nicht
> geschuldet war.

Die Umsatzsteuer entsteht nur "im Rahmen des Leistungsaustausches" zur
Steuer.
Wenn ich Dir mehr zuwende, fehlt hier einfach der Rahmen.
Sonst wäre mein Taschengeld von Mama ebenfalls pflichtig.

Gruß Matti

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 30.03.2006 23:36:00 von Martin Schoenbeck

Hallo Matthias,

Matthias Reichelt schrieb:

> Die Umsatzsteuer entsteht nur "im Rahmen des Leistungsaustausches" zur
> Steuer.
> Wenn ich Dir mehr zuwende, fehlt hier einfach der Rahmen.

Bist Du sicher? Wie sieht das mit freiwilligen Zahlungen z.B. für Ersteller
von Open Source Software aus? WIMRE müssen die Umsatzsteuer abführen.

> Sonst wäre mein Taschengeld von Mama ebenfalls pflichtig.

Quatsch. Du weißt ja: nicht alles was hinkt ...

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 30.03.2006 23:39:37 von Martin Schoenbeck

Hallo Joachim,

Joachim Böcker schrieb:

> Und warum ist Konto 2500 dann ohne VSt. in der Voreinstellung?

Ich schrieb ja schon, daß _Vorsteuer_ auf jeden Fall nicht in Frage kommt.
Was Umsatzsteuer anbetrifft, mußt Du wissen, ob Deine Fibu damit klarkommt,
wenn Du umsatzsteuerbehaftete Umsätze auf Konten buchst, die dafür nicht
eingerichtet sind. Schließlich brauchst Du für die Anmeldung die
Nettobeträge. Bei mir gibt's deshalb Konten in der Nachbarschaft, die mit
Umsatzsteuer buchen.

> Müsste dann doch immer mit VSt. sein, oder?

Nee. Und auch Umsatzsteuer nicht immer. Wenn Du z.B. Erstattungen von
Versicherungen bekommst, zahlst Du dafür keine Umsatzsteuer.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 31.03.2006 07:58:44 von Andreas Gumtow

Martin Schoenbeck wrote:
> Hallo Matthias,
>
> Matthias Reichelt schrieb:
>
>> Die Umsatzsteuer entsteht nur "im Rahmen des Leistungsaustausches"
>> zur Steuer.
>> Wenn ich Dir mehr zuwende, fehlt hier einfach der Rahmen.
>
> Bist Du sicher? Wie sieht das mit freiwilligen Zahlungen z.B. für
> Ersteller von Open Source Software aus? WIMRE müssen die Umsatzsteuer
> abführen.

Die Umsatzsteuer wird für Lieferungen und Leistungen i.S.d. UStG erhoben. Im
Grundsatz ist damit, von evtl. Umsatzsteuerbefreiungen,
Kleinunternehmerregelung, Landwirten und Unternehmern mit
Differenzbesteuerung sowie Nicht-Unternehmern abgesehen, erst mal jeder
Unternehmer i.S.d. UStG umsatzsteuerpflichtig. Also auch der Open Source
Softwareersteller sofern er denn ein Entgelt erhält.

Eine rechtsgrundlose Überzahlung ist nun aber gerade nicht Entgelt für eine
Lieferung oder Leistung und damit auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Es
mangelt hier am Leistungsaustausch. Anders sieht das z.B. meist bei
"Trinkgeldern" an Unternehmer aus. Hier wird im Rahmen des
Leistungsaustauschs ein höheres Entgelt gewährt. Damit auch USt.

Und für alle die jetzt meinen Geld sei doch Geld: Bitte in § 10 UStG zur
Bemessungsgrundlage schauen und sich mit dem umsatzsteuerlichen Entgelt
befassen.

>> Sonst wäre mein Taschengeld von Mama ebenfalls pflichtig.

Wenn es denn ein Leistungsaustausch wäre, und DU (tm) i.d.R. nicht
Nicht-Unternehmer wärst... :-)

> Quatsch. Du weißt ja: nicht alles was hinkt ...

Re: Überweisungsbetragnicht gleich Rechnungsbetrag

am 31.03.2006 10:42:15 von Thomas Homilius

Andreas Gumtow <> schrieb am Freitag, 31. März 2006 07:58:

> Eine rechtsgrundlose Überzahlung ist nun aber gerade nicht Entgelt für
> eine Lieferung oder Leistung und damit auch nicht umsatzsteuerpflichtig.

Es muss in jedem Fall geprüft werden, ob die Überzahlung auch wirklich
rechtsgrundlos erfolgt ist. Denn wer zahlt schon gerne freiwillig zu viel?


Thomas Homilius
--
***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***

ptp085-el-r04-LPZ.eastlink.de has address 213.187.79.85

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 31.03.2006 11:54:55 von Andreas Gumtow

Thomas Homilius wrote:
> Andreas Gumtow <> schrieb am Freitag, 31. März 2006
> 07:58:
>
>> Eine rechtsgrundlose Überzahlung ist nun aber gerade nicht Entgelt
>> für eine Lieferung oder Leistung und damit auch nicht
>> umsatzsteuerpflichtig.
>
> Es muss in jedem Fall geprüft werden, ob die Überzahlung auch wirklich
> rechtsgrundlos erfolgt ist. Denn wer zahlt schon gerne freiwillig zu
> viel?
>

Da die Überzahlung nicht vereinbart war ist sie automatisch rechtsgrundlos.
Wenn es einen Rechtsgrund gegeben hätte wäre die Zahlung keine Überzahlung.
Und zu viel zahlen tun relativ viele, ggf. aus reiner Schusseligkeit oder
wegen Zahlendreher im Eifer des Gefechts oder aus tausend anderen Gründen
(Ausnahme natürlich Bestechungen oder so, die sind ja auch nicht
rechtsgrundlos sondern nur i.d.R. illegal)

Falls hier auf pauschalierten Schadenersatz angespielt werden sollte, dort
fehlt es am Leistungsaustausch, der der Ersatz eines Schadens nicht zum
Leistungsaustausch führt, da der Geschädigte i.d.R. nicht mit einer
Schädigung einverstanden war.

Also ist da nichts groß zu prüfen.

Ist die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgt ist sie eine Überzahlung mit der
Folge : USt trifft nicht zu
Ist die Zahlung mit dem Grund Schadenersatz erfolgt ist sie keine
Überzahlung aber mangels Leistungsaustausch: USt trifft nicht zu
Ist die Zahlung mit, ggf. implizitem, vertraglichem Grund geleistet ist sie
Entgelt: USt fällt ggf. an (sofern nicht USt-frei, Kleinunternehmer usw.)

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 31.03.2006 11:54:59 von j-w-b

> Es muss in jedem Fall geprüft werden, ob die Überzahlung auch wirklich
> rechtsgrundlos erfolgt ist. Denn wer zahlt schon gerne freiwillig zu viel?

Also am besten eine Gutschrift schreiben, und zurück damit!

Und wie ist es im umgekehrten Fall, also wenn zu wenig bezahlt wird. Genau
so unklar? ;-)

Gruß

Joachim

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 31.03.2006 14:27:31 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 31.03.2006 14:28:59 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 31.03.2006 17:43:36 von j-w-b

> Eine Gutschrift wäre in diesem Fall falsch. Wenn Dich die paar Cent so
> belasten, dann kannst Du sie zurücküberweisen.

Dann muß ich ja nochmal buchen, und die Überweisung ist wohl eh teuerer!

> Entweder mahnen, oder auf Ertragsminderung, umsatzsteuerberichtigend
> natürlich, buchen.

Bei SKR03 auf Konto 2000 also! Danke.

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 03.04.2006 23:52:08 von j-w-b

Und wenn der Kunde den Betrag zurückhaben möchte, kann ich diesen auf
durchlaufende Posten buchen? Oder wo dann?

Danke

Joachim

"Rüdiger Silberer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:16woiinunscne$
> Am 30.03.2006 schrieb Joachim Böcker:
>
>>>>> Auf "außerordentlichen Ertrag" und feddich.
>>>>
>>>> Ohne Vorsteuer logischerweise, oder?
>>>
>>> Das bietet sich bei Erträgen eigentlich immer an. Umsatzsteuer muß für
>>> den
>>> Ertrag aber mMn schon abgeführt werden, denn schließlich steht ihm eine
>>> Lieferung / Leistung gegenüber. Auch dann wenn der Mehrbetrag nicht
>>> geschuldet war.
>>
>> Und warum ist Konto 2500 dann ohne VSt. in der Voreinstellung?
>> Müsste dann doch immer mit VSt. sein, oder?
>
> Das ist bei fertigen Kontenplänen öfter so, daß die "Überschriftskonten"
> ohne Umsatzsteuerkennzeichen eingerichtet sind.
>
> --
> ade - Rüdiger
>
> Ein Glück, morgen is Berufsschule!

Re: Überweisungsbetrag nicht gleich Rechnungsbetrag

am 05.04.2006 12:29:59 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)