Fahrten zur Arbeit betrieblich?
am 29.03.2006 14:01:00 von unknownPost removed (X-No-Archive: yes)
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Christian @Soemtron schrieb:
> soweit ich das bisher verstanden habe, zählen Fahrten zur
> Arbeit zur privaten Kfz-Nutzung.
Hin - beruflich veranlasst.
Zurück - privat.
Grüße
Matthias
Christian @Soemtron wrote:
> Hi,
>
> soweit ich das bisher verstanden habe, zählen Fahrten zur Arbeit zur
> privaten Kfz-Nutzung. Ein Bekannter (selbständig, Bilanzierer) führt
> neuerdings Fahrtenbuch, um die >50% betriebliche Nutzung seines
> Moppeds nachzuweisen. Sein Steuerberater gab ihm schriftlich, daß die
> Fahrten zur Arbeit (a 70km) dafür mitgerechnet werden. Sonst wäre es
> mit der betrieblichen Notwendigkeit auch Essig, denn andere
> dienstliche Fahrten hat er damit kaum.
Die Fahrten des Unternehmers zum Betrieb sind betriebliche Fahrten.
Allerdings ist der Kostenabzug wie beim Arbeitnehmer auf die Pauschale
begrenzt.
Uwe
Im News-Beitrag: e0h4jk$535$ tippte Uwe Olufs:
> Die Fahrten des Unternehmers zum Betrieb sind betriebliche Fahrten.
> Allerdings ist der Kostenabzug wie beim Arbeitnehmer auf die
> Pauschale begrenzt.
Auch hinsichtlich der nicht anrechenbaren ersten 21km?
Gruß
Will (21,7km Fahrstrecke)
Will Berghoff wrote:
> Im News-Beitrag: e0h4jk$535$ tippte Uwe Olufs:
>> Die Fahrten des Unternehmers zum Betrieb sind betriebliche Fahrten.
>> Allerdings ist der Kostenabzug wie beim Arbeitnehmer auf die
>> Pauschale begrenzt.
>
> Auch hinsichtlich der nicht anrechenbaren ersten 21km?
>
> Gruß
> Will (21,7km Fahrstrecke)
Ist zwar noch nicht Gesetz, aber auch hinsichtlich dier ersten 20 Km.
Dies ist wichtig zur Feststellung, zu wieviel Prozent der PKW betrieblich
genutzt wird. Siehe beabsichtigte Regelung bei EÜR.
Uwe
Matthias Kryn schrieb am Mittwoch, 29. März 2006 21:13:
>> soweit ich das bisher verstanden habe, zählen Fahrten zur
>> Arbeit zur privaten Kfz-Nutzung.
>
> Hin - beruflich veranlasst.
> Zurück - privat.
Kannst du diese Aussage auch begründen? Oder woher hast du diese Weisheit?
Ich halte diese Rechtsmeinung (Fahrten Whg-Arbeit sind: Hin - beruflich
veranlasst und Zurück - nicht beruflich veranlasst) für saudämlich!
Thomas Homilius
--
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Thomas Homilius schrieb:
> Matthias Kryn schrieb am Mittwoch, 29. März 2006 21:13:
>
> > > soweit ich das bisher verstanden habe, zählen Fahrten zur
> > > Arbeit zur privaten Kfz-Nutzung.
> >
> > Hin - beruflich veranlasst.
> > Zurück - privat.
>
> Kannst du diese Aussage auch begründen? Oder woher hast du
> diese Weisheit?
Gesetzessystematik und ständige Rechtsprechung. Vielleicht hilft
es Dir das zu verstehen, wenn Du daran denkst, dass nur die
einfachen Kilometer anerkannt werden, während bei Dienstreisen
die gefahrenen Kilometer angesetzt werden dürfen.
> Ich halte diese Rechtsmeinung (Fahrten
> Whg-Arbeit sind: Hin - beruflich veranlasst und Zurück -
> nicht beruflich veranlasst) für saudämlich!
Ich halte sie für völlig korrekt. Optional könnte man dem
Beispiel vieler anderen europäischer Länder folgen und die
Fahrtkosten komplett abschaffen.
Lesetipp dazu:
Grüße
Matthias
On Sat, 1 Apr 2006 19:42:15 +0200, "Matthias Kryn"
<> wrote:
>Ich halte sie für völlig korrekt. Optional könnte man dem
>Beispiel vieler anderen europäischer Länder folgen und die
>Fahrtkosten komplett abschaffen.
Dafür wäre ich auch. Dann braucht man auch nichts mehr absetzen ;-)
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:
On Sat, 01 Apr 2006 20:41:10 +0200, Lutz Schulze
<> wrote:
>Dafür wäre ich auch. Dann braucht man auch nichts mehr absetzen ;-)
....ab*zu*setzen..., soviel Zeit neben dem Mitgrinsen muß sein!
..... ;-)) SCNR
Martin
Matthias Kryn schrieb am Samstag, 1. April 2006 19:42:
>> > > soweit ich das bisher verstanden habe, zählen Fahrten zur
>> > > Arbeit zur privaten Kfz-Nutzung.
>> >
>> > Hin - beruflich veranlasst.
>> > Zurück - privat.
>>
>> Kannst du diese Aussage auch begründen? Oder woher hast du
>> diese Weisheit?
>
> Gesetzessystematik und ständige Rechtsprechung. (...)
Nach der derzeitigen deutschen Gesetzes- und Verfassungssystematik
(Nettoprinzip) kann man eher davon ausgehen, dass grundsätzlich sämtliche
Fahrtkosten Wohnung-Arbeit steuerlich abzugsfähig sind. Die Mindermeinung,
dass Fahrtkosten Wohnung-Arbeit grundsätzlich überhaupt nicht abzugsfähig
sind, ist auch in Deutschland noch vertretbar.
Alles andere (z.B.: "Hin - beruflich, Zurück - privat") geht nicht und ist
m.E. zu dumm! Das dies mal Gesetz wird kann man aber leider nicht
ausschließen!
>
> Lesetipp dazu: (...)
Der Dr. Stefan Bach von DIW Berlin behandelt das Thema "Fahrtkosten zur
Arbeit" eher oberflächlich.
Ein besserer Lesetipp:
<>
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar
von Carl Herrmann, Gerhard Heuer, Arndt Raupach
Thomas Homilius
--
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