Smart als Geschäftswagen: Leasen, kaufen oder doch als
Smart als Geschäftswagen: Leasen, kaufen oder doch als
am 30.03.2006 18:16:41 von Ulrich Albrecht
Hallo,
meine Frau und ich sind beide selbstständig, aber in unterschiedlichen
Berufen.
Sie will nun einen Smart kaufen (NP ca. 11000 Eur), um damit täglich
2x hin und zurück (da ca. 3h Mittagspause zu hause) zur 6 km
entfernten KG-Praxis zu fahren.
Mit unserem alten (Privat-)Wagen haben wir die km-Pauschale steuerlich
geltend gemacht.
Nun bei dem Neuwagen bieten sich mehrere Möglichkeiten:
1. Wie gehabt, privat kaufen und geschäftlich mit Fartenbuch nutzen.
2. Als Geschäftswagen komplett bar zahlen und anmelden
3. Als Geschäftswagen in Ratenzahlung + Anzahlung kaufen
4. Als Geschäftswagen leasen
Dazu kommt, dass ich auch mal den Wagen privat und geschäftlich fahren
möchte ...
Kann man anhand der obigen Daten ungefähr sagen, was sinnvoll scheint?
Vielen Dank!
Uli
Re: Smart als Geschäftswagen: Leasen, kaufen oder doch als Privatwagen?
am 30.03.2006 20:15:55 von Arnold Nipper
On 30.03.2006 18:16 Ulrich Albrecht wrote
> Hallo,
>=20
> meine Frau und ich sind beide selbstständig, aber in unterschiedliche=
n=20
> Berufen.
> Sie will nun einen Smart kaufen (NP ca. 11000 Eur), um damit täglich =
> 2x hin und zurück (da ca. 3h Mittagspause zu hause) zur 6 km=20
> entfernten KG-Praxis zu fahren.
> Mit unserem alten (Privat-)Wagen haben wir die km-Pauschale steuerlich =
> geltend gemacht.
>=20
> Nun bei dem Neuwagen bieten sich mehrere Möglichkeiten:
>=20
> 1. Wie gehabt, privat kaufen und geschäftlich mit Fartenbuch nutzen.
> 2. Als Geschäftswagen komplett bar zahlen und anmelden
> 3. Als Geschäftswagen in Ratenzahlung + Anzahlung kaufen
> 4. Als Geschäftswagen leasen
>=20
> Dazu kommt, dass ich auch mal den Wagen privat und geschäftlich fahre=
n=20
> möchte ...
>=20
> Kann man anhand der obigen Daten ungefähr sagen, was sinnvoll scheint=
?
>=20
Ich bin kein Buchhalter, aber solange du hier nicht verrätst, wieviel=20
der Wagen privat gefahren wird, ist eine Berechnung nicht möglich,
--=20
Arnold Nipper, AN45
Re: Smart als Geschäftswagen: Leasen, kaufen oder doch
am 30.03.2006 20:39:43 von Ulrich Albrecht
> Ich bin kein Buchhalter, aber solange du hier nicht
> verrätst, wieviel der Wagen privat gefahren wird,
> ist eine Berechnung nicht möglich,
Mmm, so ca. 30%-40%.
Uli
Re: Smart als Geschäftswagen:Leasen, kaufen oder doch als Privatwagen?
am 30.03.2006 21:45:00 von Sven Gottwald
* Quoting Ulrich Albrecht <>:
>> Ich bin kein Buchhalter, aber solange du hier nicht
>> verrätst, wieviel der Wagen privat gefahren wird,
>> ist eine Berechnung nicht möglich,
>
> Mmm, so ca. 30%-40%.
Dann darfst Du bei Einname-Überschußrechnung zukünftig den PKW nicht mehr
zu BV willküren.
Ist die Gesetzesänderung eigentlich schon durch?
Re: Smart als Geschäftswagen: Leasen, kaufen oder doch als Privatwagen?
am 31.03.2006 06:01:14 von Lutz Schulze
On Thu, 30 Mar 2006 21:45:00 +0200 (CEST), Sven Gottwald
<> wrote:
>> Mmm, so ca. 30%-40%.
>
>Dann darfst Du bei Einname-Überschußrechnung zukünftig den PKW nicht mehr
>zu BV willküren.
>
>Ist die Gesetzesänderung eigentlich schon durch?
Ist so eine geplant? Ich meine, es geht nur um die Anwendung der 1%
Methode, wenn die geschäftliche Nutzung unter 50% liegt.
Muss wohl noch durch den Bundesrat.
Lutz
--
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Re: Smart als Geschäftswagen: Leasen, kaufen oder doch
am 31.03.2006 09:06:26 von Ulrich Albrecht
> Dann darfst Du bei Einname-Überschußrechnung zukünftig
> den PKW nicht mehr zu BV willküren.
Also fallen meine Punkte 2-4 prinzipiell weg?
Uli
Re: Smart als Geschäftswagen:Leasen, kaufen oder doch als Privatwagen?
am 31.03.2006 15:02:16 von Sven Gottwald
* Quoting Lutz Schulze <>:
>>> Mmm, so ca. 30%-40%.
>>
>>Dann darfst Du bei Einname-Überschußrechnung zukünftig den PKW nicht mehr
>>zu BV willküren.
>>
>>Ist die Gesetzesänderung eigentlich schon durch?
>
> Ist so eine geplant? Ich meine, es geht nur um die Anwendung der 1%
> Methode, wenn die geschäftliche Nutzung unter 50% liegt.
Stümmt, habe gerade mal nachgelesen, aus der Begründung zum Gesetzentwurf:
--- SNIP ---
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die private Nutzung eines
Kraftfahrzeugs für jeden Kalendermonat mit 1 vom Hundert des inländischen
Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für
Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Das Gesetz
unterscheidet hierbei nicht, ob es sich bei dem Kraftfahrzeug um
notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen handelt. Durch die
Anerkennung von gewillkürtem Betriebsvermögen auch bei der
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (BFH vom 2. Oktober 2003, BStBl II
2004 S. 985) ergeben sich zahlreiche Fallgestaltungen, bei denen die 1%-
Regelung zu einem ungerechtfertigtem Vorteil für den Steuerpflichtigen
führt, weil der Gesetzgeber bei der Schaffung der Regelung von einer
durchschnittlichen privaten Nutzung von 30 bis 35 v.H. ausgegangen ist.
Mit der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG wird die Anwendung der
1%-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (betriebliche
Nutzung zu mehr als 50 %) beschränkt. Befindet sich ein Kraftfahrzeug im
gewillkürten Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung von mindestens 10 %
bis zu 50 %), ist der Entnahmewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG zu
ermitteln und mit den auf die geschätzte private Nutzung entfallenden
Kosten anzusetzen. Dieser Nutzungsanteil ist vom Steuerpflichtigen im
Rahmen allgemeiner Darlegungs- und Beweislastregelungen nachzuweisen (d.h.
glaubhaft zu machen). Die Führung eines Fahrtenbuches ist dazu nicht
zwingend erforderlich. Mit der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
ist keine Änderung der Besteuerung des geldwerten Vorteils des
Arbeitnehmers (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) verbunden, dem von seinem
Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug überlassen wird (.Dienstwagen.). Dieses
stellt beim Arbeitgeber notwendiges Betriebsvermögen dar - unabhängig
davon, wie der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug nutzt.
---SNAP---
Das bedeutet dann wohl Fahrtenbuch oder 0,30 ¤ pro glaubhaft gemachtem km.
> Muss wohl noch durch den Bundesrat.
Re: Smart als Geschäftswagen: Leasen, kaufen oder doch als Privatwagen?
am 03.04.2006 07:36:56 von Achim Waldek
Am Fri, 31 Mar 2006 09:06:26 +0200 schrieb Ulrich Albrecht:
>> Dann darfst Du bei Einname-Überschußrechnung zukünftig
>> den PKW nicht mehr zu BV willküren.
>
> Also fallen meine Punkte 2-4 prinzipiell weg?
>
> Uli
Nein. Siehe auch die anderen Postings. Bei einer geschäftlichen Nutzung
zwischen 10 und 50% gehört die Karre nach wie vor zum gewillkürten BV.
Ahaber- Die 1% Regelung fällt weg. D.h. Du musst dem FA glaubhaft machen,
welche Kilometer privat und welche geschäftlich sind. Am besten geht das
mit einem Fahrtenbuch, SWIVH ist das keine Notwendigkeit.
Was die konkrete Ausgestaltung betrifft:
Du darfst natürlich nur noch den geschäftlichen Anteil der Fahrzeugnutzung
in die EÜR einrechnen. Ansonsten geht das wie bislang, also entweder
Barzahlung und Abschreibung nach AFA, Finanzierung, Afa und Absetzbarkeit
der Zinsen, oder Absetzbarkeit der Leasingrate.- was sich lohnt kann der
Steuerberater rechnen.
Gruß
Re: Smart als Geschäftswagen: Leasen, kaufen oder doch
am 03.04.2006 09:13:06 von Ulrich Albrecht
Vielen Dank, für alle Tipps.
Uli
"Achim Waldek" <> schrieb im Newsbeitrag
news:lngpco2l3o6e$
> Am Fri, 31 Mar 2006 09:06:26 +0200 schrieb Ulrich Albrecht:
>
>>> Dann darfst Du bei Einname-Überschußrechnung zukünftig
>>> den PKW nicht mehr zu BV willküren.
>>
>> Also fallen meine Punkte 2-4 prinzipiell weg?
>>
>> Uli
>
> Nein. Siehe auch die anderen Postings. Bei einer geschäftlichen
> Nutzung
> zwischen 10 und 50% gehört die Karre nach wie vor zum gewillkürten
> BV.
> Ahaber- Die 1% Regelung fällt weg. D.h. Du musst dem FA glaubhaft
> machen,
> welche Kilometer privat und welche geschäftlich sind. Am besten geht
> das
> mit einem Fahrtenbuch, SWIVH ist das keine Notwendigkeit.
>
> Was die konkrete Ausgestaltung betrifft:
> Du darfst natürlich nur noch den geschäftlichen Anteil der
> Fahrzeugnutzung
> in die EÜR einrechnen. Ansonsten geht das wie bislang, also entweder
> Barzahlung und Abschreibung nach AFA, Finanzierung, Afa und
> Absetzbarkeit
> der Zinsen, oder Absetzbarkeit der Leasingrate.- was sich lohnt kann
> der
> Steuerberater rechnen.
> Gruß