Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 30.03.2006 20:22:18 von Rolf Harke
Hi Zusammen,
ich bekomme dieses Jahr eine Abfindung (wechsel aber natlos in ein neues Arbeitsverhältnis)
Gibt es eine Möglichkeit die davon abzuführende Steuer auf ein Minimum zu begrenzen?
Ich besitze bereits ein Nebengewerbe (bringt ca. 7000 Euro Gewinn im Jahr)
Kann ich da irgend was machen?
Danke schonmal
Tom
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 30.03.2006 23:02:37 von Martin Hentrich
On Sun, 30 Mar 2006 18:22:18 GMT, Tom Knoll <> wrote:
>ich bekomme dieses Jahr eine Abfindung (wechsel aber natlos in ein neues Arbeitsverhältnis)
>Gibt es eine Möglichkeit die davon abzuführende Steuer auf ein Minimum zu begrenzen?
Du weißt, dass ein Teil der Abfingung steuerfrei ist (denke solche
Abfindung meinst du) und Rest nach der Fünftel-Regelung besteuert
wird?
Hast du *überhaupt* schon mal ausgerechnet, wie viel oder wenig
Steuern zu zahlen sind?
Tu das!
Martin
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 30.03.2006 23:55:01 von Eric Lorenz
Martin Hentrich schrieb:
> Du weißt, dass ein Teil der Abfingung steuerfrei ist (denke solche
> Abfindung meinst du) und Rest nach der Fünftel-Regelung besteuert
> wird?
Hallo Martin!
Kurz mal zur Information:
Die Steuerfreiheit ist zum 01.01.2006 gestrichen worden!
Nur noch steuerfrei, in folgenden Fällen:
1. Der Anspruch auf Zahlung der Abfindung ist vor dem 01.01.2006 entstanden.
2. Die Abfindung wurde in einer vor dem 01.01.2006 getroffenen
Gerichtsentscheidung zugesprochen.
3. Der Anspruch auf Zahlung der Abfindung wird in einem Rechtsstreit
vereinbart, bei dem die Klage bereits am 31.12.2005 anhängig war.
Eric
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 31.03.2006 02:59:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-
(Tom Knoll) 30.03.06 in /de/soc/recht/steuern+buchfuehrung:
>Hi Zusammen,
>ich bekomme dieses Jahr eine Abfindung (wechsel aber natlos in ein
>neues Arbeitsverhältnis)
>Gibt es eine Möglichkeit die davon
>abzuführende Steuer auf ein Minimum zu begrenzen?
Klar, Du könntest das Geld einem als gemeinnützig anerkannten
Verein spenden. NOCH darf man das...noch.
Allerdings gibt's da wohl inzwischen auch irgendwelche Obergrenzen,
sofern es sich nicht um Parteispenden handelt.
>Ich besitze bereits ein Nebengewerbe
>(bringt ca. 7000 Euro Gewinn im Jahr)
>Kann ich da irgend was machen?
Verluste?
Oder Dich einfach freuen, das man Dir eine Abfindung,
warum eigentlich, zahlt, von der ca. 60% behalten darfst.
"Cold Money".
In der Gewerkschaft bist Du bestimmt nicht, gelle?
Aber diese hat dafür gesorgt das den Arbeitgebern
das Abstoosen von AN so teuer wie möglich wird.
Rainer
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 31.03.2006 07:06:39 von Martin Hentrich
On Thu, 30 Mar 2006 23:55:01 +0200, Eric Lorenz <>
wrote:
>Kurz mal zur Information:
>Die Steuerfreiheit ist zum 01.01.2006 gestrichen worden!
Das ist doch mal was... :-(
Aber die Fünftel-Regelung ist ja wohl geblieben?
Martin
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 31.03.2006 12:58:42 von Uwe Olufs
Martin Hentrich wrote:
> Du weißt, dass ein Teil der Abfingung steuerfrei ist
Das war einmal.
Uwe
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 02.04.2006 20:51:48 von Rolf Harke
> Klar, Du könntest das Geld einem als gemeinnützig anerkannten
> Verein spenden. NOCH darf man das...noch.
Und somit meine Werbungskosten erhöhen? (sorry kenn mich da nicht so aus?!)
Oder soll ich einen Steuerberater aufsuchen (rentiert sich das?)
> Verluste?
Tja.. das ist auch nich so leicht (oder gibts ne möglichkeit verluste zu machen,
ohne welche zu machen ;-)
> Oder Dich einfach freuen, das man Dir eine Abfindung,
> warum eigentlich, zahlt, von der ca. 60% behalten darfst.
> "Cold Money".
Tja, die wollen halt Leute los werden.. und ich hab wo anderst nen Job :-)
> In der Gewerkschaft bist Du bestimmt nicht, gelle?
doch bin ich, ändert das aber was?
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 05.04.2006 23:32:32 von Rolf Harke
Kann mir denn hierbei niemand helfen?
Ich hab im Internet etwas gelesen, von der 5tel Regelung, die angeblich
noch immer gilt, wenn ich nach der auflösung nicht arbeitslos bin..
wer kann mir denn da helfen?
steuerberater?
arbeitsamt?! oder sonst wer??
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 06.04.2006 08:17:45 von Martin Hentrich
On Wed, 5 Apr 2006 23:32:32 +0200, Tom Knoll <> wrote:
>Kann mir denn hierbei niemand helfen?
Aber wobei denn?
>Ich hab im Internet etwas gelesen, von der 5tel Regelung, die angeblich
>noch immer gilt, wenn ich nach der auflösung nicht arbeitslos bin..
Ja, das stimmt.
>wer kann mir denn da helfen?
Wobei?
>steuerberater?
Wobei?
>arbeitsamt?! oder sonst wer??
Wobei?
Du zahlst die Stuern nach der 5tel-Regelung und gut is. Es gibt da
nichts zu *sparen*. Du *sparst* doch schon durch die 5tel-Regelung!
Wowereit.
Möglichkeit: Abfindung teilen und eine Hälfte in 2006 und die andere
in 2007 auszahlen lassen. Aber ob das geht? Und ob das was bringt?
Martin
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 06.04.2006 20:09:07 von Eric Lorenz
Tom Knoll schrieb:
> Hi Zusammen,
>
> ich bekomme dieses Jahr eine Abfindung (wechsel aber natlos in ein neues Arbeitsverhältnis)
> Gibt es eine Möglichkeit die davon abzuführende Steuer auf ein Minimum zu begrenzen?
>
> Ich besitze bereits ein Nebengewerbe (bringt ca. 7000 Euro Gewinn im Jahr)
>
> Kann ich da irgend was machen?
Man kann schön pauschal alles aussagen, aber wir kennen weder deinen
Steuersatz, noch sonst etwas von Dir. Wie soll man da dir was raten?
Eric
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 06.04.2006 20:59:33 von Rolf Harke
> Du zahlst die Stuern nach der 5tel-Regelung und gut is. Es gibt da
> nichts zu *sparen*. Du *sparst* doch schon durch die 5tel-Regelung!
> Wowereit.
das heisst, ich muss nichts machen.. das finanzamt macht alles?
Re: Abfindung! Wie am wenigsten Steuern zahlen?
am 06.04.2006 21:02:34 von Eric Lorenz
Tom Knoll schrieb:
>> Du zahlst die Stuern nach der 5tel-Regelung und gut is. Es gibt da
>> nichts zu *sparen*. Du *sparst* doch schon durch die 5tel-Regelung!
>> Wowereit.
>
> das heisst, ich muss nichts machen.. das finanzamt macht alles?
Ja!
Was willste denn sonst machen?
Die Personalabteilung macht die Lohnsteuerbescheinigung fertig. Du gibst
es in die Anlage N ein und gibst die fertige Steuererklärung nächstes
Jahr ab. Gestaltung wäre im alten Jahr möglich gewesen (z.b. Auszahlung
eines Teil der Abfindung u.ä.)
Eric