Wohnung an Firma vermieten - geht das?
Wohnung an Firma vermieten - geht das?
am 30.03.2006 22:32:57 von Armin Gajda
Hallo,
wir planen den Bau eines 2-Fam. Hauses.
Ich bin bei einer Firma engestellt, arbeite jedoch Vollzeit im Homeoffice.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die 2. Wohnung an die Firma vermieten
kann, um dann diese Wohnung als Büro zu nutzen.
Dann könnte ich doch die Zinsaufwendungen für die 2. Wohnung von den Steuern
absetzen - oder?
Wenn ja, ginge das dann nur von den Mieteinnahmen oder auch von meinem
Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit?
Ist es möglich, die Wohnung nicht als Gewerbefläche sondern als Wohnfläche
zu vermieten, falls mal Kollegen kommen, könnten Sie ja 'theoretisch' dort
übernachten. Und wäre es möglich, dass ich dann (mit Erlaubnis der Firma)
Teile dieser Wohnung nutze?
--
Gruß Armin
Re: Wohnung an Firma vermieten - geht das?
am 30.03.2006 23:20:42 von Martin Hentrich
On Thu, 30 Mar 2006 22:32:57 +0200, "Armin Gajda" <>
wrote:
>Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die 2. Wohnung an die Firma vermieten
>kann, um dann diese Wohnung als Büro zu nutzen.
Aha, die Firma mietet *dir* die Wohnung und zahlt dann auch noch Miete
an dich. Und die Firma läßt dich dann kostenlos drin arbeiten. Und du
mußt nix an die Firma zahlen.
Das kann die Firma aber auch billiger haben.
Es stellt sich darum die Frage, ob die Firma das will.
>Dann könnte ich doch die Zinsaufwendungen für die 2. Wohnung von den Steuern
>absetzen - oder?
Sicher. Du erzielst ja dann auch Einnahmen aus Vermietung, die du rell
versteuern mußt.
>Wenn ja, ginge das dann nur von den Mieteinnahmen oder auch von meinem
>Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit?
Hä? Ginge was? Die Zinsaufwendungen absetzen? Natürlich nur
*anteilig*! Was hat das mit deinen anderen Einkünften zu tun? Steuern
zahlst du auf die Summe deiner Einkünfte. Aller Einkünfte also.
>Ist es möglich, die Wohnung nicht als Gewerbefläche sondern als Wohnfläche
>zu vermieten, falls mal Kollegen kommen, könnten Sie ja 'theoretisch' dort
>übernachten. Und wäre es möglich, dass ich dann (mit Erlaubnis der Firma)
>Teile dieser Wohnung nutze?
Das frag alles nicht uns, das frag deine Firma. Die kannst du ja
offensichtlich um den Finger wickeln. Ansonsten herrscht in
Deutschland Vertragsfreiheit...
Martin
Re: Wohnung an Firma vermieten - geht das?
am 31.03.2006 08:41:43 von Bernd Meyer
Ja, alle Kosten sind dann absetzbar.
Du kannst sogar die MwSt. für diesen Teil des Gebäudes absetzen, musst dann
dem Mieter aber die MwSt. auf die Miete aufschlagen.
Gruß, Bernd
Re: Wohnung an Firma vermieten - geht das?
am 31.03.2006 09:44:47 von Armin Gajda
Martin Hentrich schrieb:
> On Thu, 30 Mar 2006 22:32:57 +0200, "Armin Gajda" <>
> wrote:
>
>> Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die 2. Wohnung an die Firma vermieten
>> kann, um dann diese Wohnung als Büro zu nutzen.
>
> Aha, die Firma mietet *dir* die Wohnung und zahlt dann auch noch Miete
> an dich. Und die Firma läßt dich dann kostenlos drin arbeiten. Und du
> mußt nix an die Firma zahlen.
Naja, die Alternative ist ja, hier irgendwo ein Büro anzumieten in dem
ich arbeiten kann. Und ob sie dann die Miete an mich oder jemand anders
zahlt ist ja egal - oder? (Zumindest für die Firma - für mich natürlich
nicht ;-)).
>
> Das kann die Firma aber auch billiger haben.
>
> Es stellt sich darum die Frage, ob die Firma das will.
>
>> Dann könnte ich doch die Zinsaufwendungen für die 2. Wohnung von den Steuern
>> absetzen - oder?
>
> Sicher. Du erzielst ja dann auch Einnahmen aus Vermietung, die du rell
> versteuern mußt.
>
>> Wenn ja, ginge das dann nur von den Mieteinnahmen oder auch von meinem
>> Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit?
>
> Hä? Ginge was? Die Zinsaufwendungen absetzen? Natürlich nur
> *anteilig*! Was hat das mit deinen anderen Einkünften zu tun? Steuern
> zahlst du auf die Summe deiner Einkünfte. Aller Einkünfte also.
Und wenn ich irgendwo negative Einkünfte habe (also Verluste, z.B. weil
die Zinslast für diese Wohnung beispielsweise 200 EUR / Monat ist, die
Mieteinnahmen aber nur 100 EUR / Monat betragen), mindert das doch auch
mein insgesamt zu versteuerndes Einkommen - oder?
>> Ist es möglich, die Wohnung nicht als Gewerbefläche sondern als Wohnfläche
>> zu vermieten, falls mal Kollegen kommen, könnten Sie ja 'theoretisch' dort
>> übernachten. Und wäre es möglich, dass ich dann (mit Erlaubnis der Firma)
>> Teile dieser Wohnung nutze?
>
> Das frag alles nicht uns, das frag deine Firma. Die kannst du ja
> offensichtlich um den Finger wickeln. Ansonsten herrscht in
> Deutschland Vertragsfreiheit...
Ich wollte erst mal wissen, ob das alles legal ist, bevor ich das meiner
Firma vorschlage.
Das Finanzamt sieht das ja vielleicht ganz anders.
--
Gruß Armin
Re: Wohnung an Firma vermieten - geht das?
am 31.03.2006 13:31:45 von Frank Kozuschnik
Armin Gajda schrieb:
> wir planen den Bau eines 2-Fam. Hauses.
> Ich bin bei einer Firma engestellt, arbeite jedoch Vollzeit im Homeoffice.
>
> Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die 2. Wohnung an die Firma vermieten
> kann, um dann diese Wohnung als Büro zu nutzen.
Dann stellt sich mir die Frage, warum die Firma das tun sollte. Bist
du oder ein Angehöriger zufällig irgendwie an der "Firma" beteiligt?
> Dann könnte ich doch die Zinsaufwendungen für die 2. Wohnung von den Steuern
> absetzen - oder?
Im Prinzip ja. Spätestens wenn du das versuchst, wird sich aber das
Finanzamt ebenfalls die Frage stellen, warum die Firma eine komplette
Wohnung von dir mietet, wenn allein du diese Wohnung nutzt.
> Wenn ja, ginge das dann nur von den Mieteinnahmen oder auch von meinem
> Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit?
Der Teil der Zinsaufwendungen, der auf die vermietete Wohnung
entfällt, ist in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Die
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können dadurch negativ werden
und deine Gesamteinkünfte entsprechend mindern.
Das gilt unter der Voraussetzung, dass es für die Vermietung
nachvollziehbare Gründe gibt. Diese Gründe dürfen nicht lauten: "Wenn
ich es so deklariere, spare ich Steuern."
> Ist es möglich, die Wohnung nicht als Gewerbefläche sondern als Wohnfläche
> zu vermieten, falls mal Kollegen kommen, könnten Sie ja 'theoretisch' dort
> übernachten.
Dann stellt sich noch stärker die Frage, warum die Firma das
sinnvollerweise tun sollte.
> Und wäre es möglich, dass ich dann (mit Erlaubnis der Firma)
> Teile dieser Wohnung nutze?
Spätestens hier sind wir an dem Punkt, an dem du dafür Steuern und
Sozialabgaben zahlen musst. Denn selbst wenn deine Konstruktion
akzeptiert wird, ist die Nutzung ein geldwerter Vorteil aus deinem
Arbeitsverhältnis.
Allerdings halte ich es für wahrscheinlich, dass das Finanzamt den
ganzen Mietvertrag als Gestaltungsmissbrauch betrachten wird.
Re: Wohnung an Firma vermieten - geht das?
am 31.03.2006 14:17:17 von Armin Gajda
Frank Kozuschnik schrieb:
> Armin Gajda schrieb:
>
>> wir planen den Bau eines 2-Fam. Hauses.
>> Ich bin bei einer Firma engestellt, arbeite jedoch Vollzeit im Homeoffice.
>>
>> Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die 2. Wohnung an die Firma vermieten
>> kann, um dann diese Wohnung als Büro zu nutzen.
>
> Dann stellt sich mir die Frage, warum die Firma das tun sollte. Bist
> du oder ein Angehöriger zufällig irgendwie an der "Firma" beteiligt?
Nein, weder noch. Nur ist der Firmensitz 300km entfernt und es stellen
sich die Alternativen 'Homeoffice' oder Zweit-Niederlassung. So wie ich
mir das gedacht hätte, wäre es quasi eine Zweit-Niederlassung als
HomeOffice.
>> Dann könnte ich doch die Zinsaufwendungen für die 2. Wohnung von den Steuern
>> absetzen - oder?
>
> Im Prinzip ja. Spätestens wenn du das versuchst, wird sich aber das
> Finanzamt ebenfalls die Frage stellen, warum die Firma eine komplette
> Wohnung von dir mietet, wenn allein du diese Wohnung nutzt.
>
>> Wenn ja, ginge das dann nur von den Mieteinnahmen oder auch von meinem
>> Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit?
>
> Der Teil der Zinsaufwendungen, der auf die vermietete Wohnung
> entfällt, ist in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Die
> Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können dadurch negativ werden
> und deine Gesamteinkünfte entsprechend mindern.
>
> Das gilt unter der Voraussetzung, dass es für die Vermietung
> nachvollziehbare Gründe gibt. Diese Gründe dürfen nicht lauten: "Wenn
> ich es so deklariere, spare ich Steuern."
>
>> Ist es möglich, die Wohnung nicht als Gewerbefläche sondern als Wohnfläche
>> zu vermieten, falls mal Kollegen kommen, könnten Sie ja 'theoretisch' dort
>> übernachten.
>
> Dann stellt sich noch stärker die Frage, warum die Firma das
> sinnvollerweise tun sollte.
>
>> Und wäre es möglich, dass ich dann (mit Erlaubnis der Firma)
>> Teile dieser Wohnung nutze?
>
> Spätestens hier sind wir an dem Punkt, an dem du dafür Steuern und
> Sozialabgaben zahlen musst. Denn selbst wenn deine Konstruktion
> akzeptiert wird, ist die Nutzung ein geldwerter Vorteil aus deinem
> Arbeitsverhältnis.
>
> Allerdings halte ich es für wahrscheinlich, dass das Finanzamt den
> ganzen Mietvertrag als Gestaltungsmissbrauch betrachten wird.
Das habe ich befürchtet. Letztlich ist es ja auch nichts anderes.
Gibt es denn andere Möglichkeiten Teile einer Wohnung, die beruflich
genutzt werden steuerlich geltend zu machen?
--
Gruß Armin