Wahrscheinlichkeit einer Buchprüfung nach erstmaliger Speku-Steuerangabe ?
am 02.04.2006 13:27:02 von p.ohoIch werde wohl für die EkSt-Erklärung 2005 erstmalig einen Betrag für die Spekulationssteuer
auf Aktien angeben (müssen). In diesem Jahr hatte ich erstmals nennenswerte
Spekulationsverluste (ca. 10000 Euro) und die möchte ich mir für zukünftige Spekulationsgewinne
im Finanzamtscomputer merken lassen.
In den Vorjahren hatte ich zwar auch Spekulationsverluste aber nur in geringem Umfang
sodass ich auf die Angabe verzichtet habe. Ich hätte nämlich ansonsten umfangreiche Aufstellungen
einreichen müssen wann ich mit welchen Aktien-Geschäften welche Gewinn und welche Verluste
erzielt wurden und das hätte mich bei ca. 200-300 Geschäften/Jahr ziemlich viel Arbeit gekostet
(mehr als ich durch anrechenbare Spek-Verluste an Vorteil gehabt hätte).
Ok, wenn ich jetzt erstmals SpekVerluste angebe erscheint mir die Wahrscheinlichkeit hoch
dass der Finanzbeamte denkt: Hmm, merkwürdig in den Vorjahren wurde ja nichts angegeben
und von mir eine Aufstellung der Vorjahre anfordert. Tja, und dann hätte ich ja doch
wieder die Arbeit die ich vermeiden wolte.
Also ich habe keine Spekusteuer in den Vorjahren "hinterzogen". Ich bin also rechtlich
auf der sicheren Seite. Aber das Zusammensuchen von vielen, vielen Belegen und
100% Zusammenrechnen mit Taschenrechner würde mich sehr nerven.
Leider bietet mein Online-Broker keine automatische Aufstellung an.
Jetzt möchte ich mal abschätzen wie wahrscheinlich eine Anforderung einer Spekusteuer-Aufstellung
für die Vorjahre durch das Finanzamt eigentlich ist. Wenn diese angefordert wird
wieviel Jahre zurück ist denn diese praktisch gesehen (nur 1 Jahr zurück oder 3 Jahre oder ...)?
Wie wurde das bei Euch gehandhabt als Ihr das erste Mal Spekusteuer angegeben habt?
Peter