Versicherungs-Entschädigung

Versicherungs-Entschädigung

am 02.04.2006 15:12:36 von info

Hallo NG,

habe ein Buchhalterisches Problem, stehe im Momenz total auf dem Schlauch!
Vieleicht hat jemand schon mal so einen Fall verbuchen müssen?

Der Fall:
Bei einer Tätigkeit von mir ist ein Schaden an einer Maschine
entstanden.Mein Kunde hat verständlicherweise
die Rechnung über diese Rep. nicht bezahlt, also an meine
Hapftplicht-Versicherung als Schaden gemeldet.
so weit.so gut.
Die Versicherung hat auch mitlerweile bezahlt, aber hat einen Selbstbehalt
abgezogen (lt. Vertrag) und auch
ohne MwSt. bezahlt.
Wie verbuche ich das jetzt richtig? Habe ja eine Rechnung mit 16% und
höheren Betrag in der Fibu.

Bin Bilanzierer im ersten Jahr, mit Istversteuerung, SKR3

Weis jemand Bescheid, bin für einen Tip dankbar.

Grüße von der südlichen Bergstrasse
Klaus

Re: Versicherungs-Entschädigung

am 02.04.2006 15:34:46 von Andreas Gumtow

Klaus-Dieter Schäfer wrote:
> Hallo NG,
>
> habe ein Buchhalterisches Problem, stehe im Momenz total auf dem
> Schlauch! Vieleicht hat jemand schon mal so einen Fall verbuchen
> müssen?
>
> Der Fall:
> Bei einer Tätigkeit von mir ist ein Schaden an einer Maschine
> entstanden.Mein Kunde hat verständlicherweise
> die Rechnung über diese Rep. nicht bezahlt, also an meine
> Hapftplicht-Versicherung als Schaden gemeldet.
> so weit.so gut.
> Die Versicherung hat auch mitlerweile bezahlt, aber hat einen
> Selbstbehalt abgezogen (lt. Vertrag) und auch
> ohne MwSt. bezahlt.
> Wie verbuche ich das jetzt richtig? Habe ja eine Rechnung mit 16% und
> höheren Betrag in der Fibu.
>
> Bin Bilanzierer im ersten Jahr, mit Istversteuerung, SKR3
>
> Weis jemand Bescheid, bin für einen Tip dankbar.
>

Erst mal die wichtigste Frage: Ist die Rechnung an deine Firma gerichtet und
enthält alle Pflcihtngaben?

Wenn ja, dann buchst du , wenn es ganz ordentlich sein soll, die Rechnung
ganz normal ein (z.B. als sonst. Aufwand), buchst dann die
Versicherungsleistung lt. Abrechnung der Versicherung und zahlst den Rest.

Da deine Firma ggf. (so nicht Kleinunternehmer §19 UStG oder Arzt und so)
den Vorsteuerabzug hat bist du dann letzlich mit dem vertraglich mit der
Versicherung vereinbarten Selbstbehalt belastet, d.h. der verbleibt dir über
den Aufwand aus der Rechnung als Gewinnminderung. Und das soll ja auch sein.

Re: Versicherungs-Entschädigung

am 02.04.2006 17:17:05 von info

Hallo Andreas,

danke erstmal für die schnelle Antwort.

Die (ordnungsgemäße) Rechnung ist an meinen Kunden adressiert (der dann
nicht zahlen wollte).
Die Versicherung hat das so ohne weitere Nachfrage aktzeptiert.
Aber jetzt weiß ich nicht nicht was ich mit dem OP machen soll.
Rechnung stornieren und an mich selbst adressieren, wäre das eine Lösung?

Grüße
Klaus

"Andreas Gumtow" <> schrieb im Newsbeitrag
news:442fd40e$0$7766$
> Klaus-Dieter Schäfer wrote:
>> Hallo NG,
>>
>> habe ein Buchhalterisches Problem, stehe im Momenz total auf dem
>> Schlauch! Vieleicht hat jemand schon mal so einen Fall verbuchen
>> müssen?
>>
>> Der Fall:
>> Bei einer Tätigkeit von mir ist ein Schaden an einer Maschine
>> entstanden.Mein Kunde hat verständlicherweise
>> die Rechnung über diese Rep. nicht bezahlt, also an meine
>> Hapftplicht-Versicherung als Schaden gemeldet.
>> so weit.so gut.
>> Die Versicherung hat auch mitlerweile bezahlt, aber hat einen
>> Selbstbehalt abgezogen (lt. Vertrag) und auch
>> ohne MwSt. bezahlt.
>> Wie verbuche ich das jetzt richtig? Habe ja eine Rechnung mit 16% und
>> höheren Betrag in der Fibu.
>>
>> Bin Bilanzierer im ersten Jahr, mit Istversteuerung, SKR3
>>
>> Weis jemand Bescheid, bin für einen Tip dankbar.
>>
>
> Erst mal die wichtigste Frage: Ist die Rechnung an deine Firma gerichtet
> und
> enthält alle Pflcihtngaben?
>
> Wenn ja, dann buchst du , wenn es ganz ordentlich sein soll, die Rechnung
> ganz normal ein (z.B. als sonst. Aufwand), buchst dann die
> Versicherungsleistung lt. Abrechnung der Versicherung und zahlst den Rest.
>
> Da deine Firma ggf. (so nicht Kleinunternehmer §19 UStG oder Arzt und so)
> den Vorsteuerabzug hat bist du dann letzlich mit dem vertraglich mit der
> Versicherung vereinbarten Selbstbehalt belastet, d.h. der verbleibt dir
> über
> den Aufwand aus der Rechnung als Gewinnminderung. Und das soll ja auch
> sein.
>
>
>

Re: Versicherungs-Entschädigung

am 02.04.2006 20:35:00 von Andreas Gumtow

Klaus-Dieter Schäfer wrote:
> Hallo Andreas,
>
> danke erstmal für die schnelle Antwort.
>
> Die (ordnungsgemäße) Rechnung ist an meinen Kunden adressiert (der
> dann nicht zahlen wollte).
> Die Versicherung hat das so ohne weitere Nachfrage aktzeptiert.
> Aber jetzt weiß ich nicht nicht was ich mit dem OP machen soll.
> Rechnung stornieren und an mich selbst adressieren, wäre das eine
> Lösung?

Zuerst mal deinen Newsreader anständig einstellen :-). Ein nachgestellten
Voll-quoting ist nirgends gern gesehen. Und für Outlook-Express gibt es da
z.B. OE-Quotefix.

Aber zurück zum Thema.

Die Rechnung ist erst einmal weniger schön. Dein Kunde hat daraus den
Vorsteuerabzug. Also soll er diesen Teil gefälligst selbst überweisen und
die Vorsteuer in seiner Voranmeldung geltend machen. Das bekommt er dann vom
Finanzamt wieder. Sollten weitere Pflichtangaben fehlen sollte er sich die
natürlich noch holen um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.

Du zahlst also nur noch netto, da ihm ja gar kein höherer Schaden entstanden
ist. Du kannst jedenfalls aus dieser Rechnung keine Vorsteuer ziehen. Da
müßte dein Kunde schon die eine Rechnung für die Schadensbeseitigung
stellen.

Der Versicherung ist die Vorsteuer i.d.R. bei Unternehmern egal, die zahlt
dort netto.

Und selber auf keinen Fall etwas an der Rechnung ändern! Dies wäre dann die
Verfälschung einer Urkunde (nämlich einer Abrechnungsurkunde) und käme zur
vorsätzlichen Umsatzsteuerhinterziehung (begangen durch die Erschleichung
von unberechtigtem Vorsteuerabzug) hinzu. Rechnungen ändert der, der sie
auch ausgestellt hat. Sonst keiner! (In der Praxis gibt es natürlich immer
mal wieder Schmu, kann aber sehr teuer werden, wenn der Prüfer einen
schlechten Tag hat.)