Auszahlung LV

Auszahlung LV

am 01.04.2006 17:48:10 von sebastian.claassen

Guten Tag,

mich interessiert, ob bei einer Auszahlung einer Lebensversicherung
(Abschluss der LV ist über 20 Jahre her) das Finanzamt in irgendeiner
Art und Weise benachrichtigt wird.

Zudem interessiert mich, ob Steuern etc. gezahlt werden müssen, da die
Versciherung ja schon sehr alt ist.

MfG Sebastian

Re: Auszahlung LV

am 01.04.2006 18:08:33 von Bernd Meyer

> Zudem interessiert mich, ob Steuern etc. gezahlt werden müssen,
> da die Versciherung ja schon sehr alt ist.

Nein, das Geld kannst Du voll einstreichen - keine Steuern.
Gruß, Bernd

Re: Auszahlung LV

am 01.04.2006 18:15:33 von Michael Friese

hi,

jep.

es erfolgt eine benachrichtigung über summe, vn, beitragszahler und dem
begünstigten.

vom grundsatz her wird die LV nach dieser laufzeit schon steuerfrei sein,
sofern die damaligen kriterien dafür erfüllt sind. trotzdem kann es sein,
dass wenn die genannten personen sich unterscheiden schenkungssteuer anfällt
und das möchte das FI gerne wissen.

gruß mFriese

Re: Auszahlung LV

am 02.04.2006 10:22:47 von Nils-Oliver Majewski

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
<Guten Tag,
<
<mich interessiert, ob bei einer Auszahlung einer Lebensversicherung
<(Abschluss der LV ist über 20 Jahre her) das Finanzamt in irgendeiner
<Art und Weise benachrichtigt wird.
<
<
<Zudem interessiert mich, ob Steuern etc. gezahlt werden müssen, da die
<Versciherung ja schon sehr alt ist.

Es gibt schon div. Kriterien die eine Lebensversicherung (auch nach altem
Recht) steuerpflichtig machen:
z.B. Sofern die Lebensversicherung zur Tilgung eines Kredites genutzt worden
ist und die Tilgung von der Steuer abgesetzt wurde, kann eine Versteuerung
erfolgen.
...

Bei einer "normalen" Lebensversicherung die seit über 20 Jahren ohne
Vertragsänderungen durchläuft, ist die Auszahlung sicherlich steuerfrei.

Nils Majewski

<
<MfG Sebastian

Re: Auszahlung LV

am 03.04.2006 09:21:10 von Florian Schmeichler

On 1 Apr 2006 07:48:10 -0800, wrote:

>Zudem interessiert mich, ob Steuern etc. gezahlt werden müssen, da die
>Versciherung ja schon sehr alt ist.


Wenn Du mit "etc." auch Sozialabgaben oder ähnliches meinst, dann
kommt es sehr genau auf den Abschlusszeitpunkt und die Art der LV an.

Im Allgemeinen wirst Du keine Steuern, wohl aber KV-Beiträge zahlen
müssen.


Gruss,
Florian

Re: Auszahlung LV

am 03.04.2006 21:23:19 von Patrik Schrader

Hallo Sebastian,

wenn es sich um eine "normale" LV handelt welche Du aus Deinem
Nettolohn bezahlt hast,

wirst du keine Steuern und auch keine sonstigen Abgaben entrichten
müssen.

Viel Spass beim Geldausgeben.


Grüsse

Patrik Schrader
Versicherungskaufmann


Tel: 089/ 5000 87 02

PS. Gerne erstelle ich Dir einen Vorschlag zur Wiederanlage.

Re: Auszahlung LV

am 04.04.2006 00:09:56 von Michael Friese

>>>>P.S. Gerne erstelle ich Dir einen Vorschlag zur Wiederanlage.

PFUI!!!!!

Re: Auszahlung LV

am 04.04.2006 15:50:13 von Ron Baker

P.S. Gerne erstelle ich Dir einen Vorschlag zur Wiederanlage.
Warmduscher

Re: Auszahlung LV

am 04.04.2006 19:03:36 von Gunar Klemm

Patrik Schrader schrieb:

> Hallo Sebastian,
>
> wenn es sich um eine "normale" LV handelt welche Du aus Deinem
> Nettolohn bezahlt hast,
>
> wirst du keine Steuern und auch keine sonstigen Abgaben entrichten
> müssen.
>
> Viel Spass beim Geldausgeben.
>
>
> Grüsse
>
> Patrik Schrader
> Versicherungskaufmann
>
>
> Tel: 089/ 5000 87 02
>
> P.S. Gerne erstelle ich Dir einen Vorschlag zur Wiederanlage.

Klar, einen Immo-Fonds in Dubai am besten! Sind in München die Kunden
alle, Du Heinz?

GK

Re: Auszahlung LV

am 04.04.2006 19:43:52 von Florian Schmeichler

On 3 Apr 2006 12:23:19 -0700, "Patrik Schrader"
<> wrote:

>wenn es sich um eine "normale" LV handelt welche Du aus Deinem
>Nettolohn bezahlt hast,
>
>wirst du keine Steuern und auch keine sonstigen Abgaben entrichten
>müssen.

Gibst Du mir das auch schriftlich und hast eine
Haftpflichtversicherung die für solche Falschaussagen geradesteht?

Imho ist der einzig seriöse Weg, heute die Altersvorsorge zu
kalkulieren, dass man zumindest für den Gewinn/Überschussanteil der LV
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einrechnet. Wenn ich mir die
entsprechende Gesetzgebung der letzten paar Jahre so ansehe, ist eine
solche Regelung der nächste logische Schritt, den ich spätestens in
der nächsten Legislaturperiode erwarte.


Bei einem Versicherungsvermittler, der bereit ist mir zu garantieren,
dass Auszahlungen in der Zukunft in jedem Fall Steuer- und Abgabenfrei
sind, würde ich sofort eine relativ große LV-Summe unterbringen
-natürlich nur, wenn er einen entsprechend solventen Bürgen vorweisen
kann.

Gruss,
Florian

Re: Auszahlung LV

am 19.04.2006 20:10:30 von sebastian.claassen

Vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Wichtiges Thema ist nun aus diversen Gründen die Art der Auszahlung.
Ich habe gehört, dass bei Auszahlung an den Einzahler der
Ausbildungsversicherung per Scheck keine Meldungen an Behörden
geschehen.

Kann man sich das irgendwo bestätigen lassen?

MfG

Re: Auszahlung LV

am 21.04.2006 14:32:06 von Patrik Schrader

Hallo Sebastian,

die Art der Auszahlung ist ega denn steuerfrei beibt steuerfrei egal
wie
und was du mit dem Geld machst (bei einer weitergabe) ist dann wieder
eine andere Sache.

Aber danach hast du ja nicht gefragt.

Grüsse

Patrik Schrader

Re: Auszahlung LV

am 21.04.2006 17:46:14 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)