Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 27.03.2006 20:33:51 von dubya
Es ist gemeinhin bekannt, dass Handwerksbetriebe die verwendeten
Materialien nicht zum EK weitergeben können, sondern mit einem
Aufschlag kalkulieren, der einen Gewinnanteil und
Beschaffungsgemeinkosten und ggf. Wagniskosten berücksichtigt.
Mir liegt selbst eine Rechnung vor, in der Aufschläge von ca. 200%
für Baustoffe und bis zu 2000% für Kleinteile berechnet wurden in
Bezug auf den EINZELHandelspreis. Das erscheint mir definitiv zu hoch.
Die Stundenlöhne sind wohlgemerkt branchenüblich mit 38,50 Euro
kalkuliert worden.
Meine einfache konkrete Fragen lautet daher:
Welcher durchschnittliche Aufschlag kann als angemessen angesehen
werden? Was sagt das Gesetz hierzu?
Herzlichen Dank
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 27.03.2006 21:36:19 von Uwe Kleemann
dubya wrote:
> Es ist gemeinhin bekannt, dass Handwerksbetriebe die verwendeten
> Materialien nicht zum EK weitergeben können, sondern mit einem
> Aufschlag kalkulieren, der einen Gewinnanteil und
> Beschaffungsgemeinkosten und ggf. Wagniskosten berücksichtigt.
>
> Mir liegt selbst eine Rechnung vor, in der Aufschläge von ca. 200%
> für Baustoffe und bis zu 2000% für Kleinteile berechnet wurden in
> Bezug auf den EINZELHandelspreis. Das erscheint mir definitiv zu hoch.
Du hast Dir sicher *vorher* das Angebot eingeholt und die Preise
verglichen...
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 27.03.2006 21:37:00 von Bernd Meyer
Meine einfache konkrete Fragen lautet daher:
Welcher durchschnittliche Aufschlag kann als angemessen angesehen
werden? Was sagt das Gesetz hierzu?
Im Möbel- und Ausstattungsgeschäft sind 100 - 140% Aufschlag üblich.
Im Baustoffhandel eher deutlich weniger.
Welches Gesetz? Haben wir eine freie Marktwirtschaft?
Gruß, Bernd
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 27.03.2006 21:47:07 von Hans Beiger
dubya schrieb:
> Meine einfache konkrete Fragen lautet daher:
> Welcher durchschnittliche Aufschlag kann als angemessen angesehen
> werden? Was sagt das Gesetz hierzu?
>
> Herzlichen Dank
Google mal nach Kostenvoranschlag.
Bitte
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 27.03.2006 23:00:58 von Harald Hengel
Hans Beiger schrieb:
> Google mal nach Kostenvoranschlag.
Bei Kleinaufträgen ist es nicht unbedingt üblich, da bestellt man oft einen
Handwerker seines Vertrauens, der das allerding auch gewaltig missbrauchen
kann.
Letztlich hilft Kürzen der Rechnung und Reaktion abwarten, vielleicht auch
vorher einmal nachfragen was er sich bei seiner Kalkulation gedacht hat.
Je nachdem ob der handwerker an seinem Ruf interessiert ist und ob er für
denselben noch einmal einen Auftrag ausführen möchte, wird er
unterschiedlich reagieren.
Es kommt auch auf den Kunden an, bei einer Hausverwaltung werden Handwerker
sich weniger trauen überzogene Preise zu nehmen, gegenüber Privatkunden, bei
denen sie ohnehin nicht mit einem Folgeauftrag rechnen.
Schlüsseldienste (Türöffnen) z.B. sehen selten die Chance auf Stammkunden
und zocken die, die sie bekommen gnadenlos ab, nicht alle, aber es sind
viele derart auf dem Markt.
Harald
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 27.03.2006 23:45:47 von Erwin Denzler
dubya schrieb:
^^^^^^
Da sollte der Name stehen.
> Es ist gemeinhin bekannt, dass Handwerksbetriebe die verwendeten
> Materialien nicht zum EK weitergeben können, sondern mit einem
> Aufschlag kalkulieren, der einen Gewinnanteil und
> Beschaffungsgemeinkosten und ggf. Wagniskosten berücksichtigt.
Klar. Der Handwerker lebt davon, daß er Gewinne macht. Je mehr, desto
besser.
> Meine einfache konkrete Fragen lautet daher:
> Welcher durchschnittliche Aufschlag kann als angemessen angesehen
> werden? Was sagt das Gesetz hierzu?
Das Gesetz sagt (fast) nichts dazu, Du kannst den Preis nach eigenem
Gutdünken frei vereinbaren. Du kannst auch das Material selbst preiswert
einkaufen und dem Handwerker lediglich den Auftrag für den Einbau
erteilen. Ganz wie Du willst.
"fast nichts", weil es den Wucherparagrafen (§ 138 Abs. 2 BGB) gibt:
"Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter
Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an
Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich
oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder
gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung
stehen."
Der trifft bei Handwerksleistungen aber nur selten zu, weil halt selten
eine Zwangslage usw. vorliegt. Denkbar wäre es vielleicht beim
Wasserrohrbruch, wenn nur dieser eine Flaschner erreichbar ist.
Mangelndes Urteilsvermögen, Unerfahrenheit und erhebliche
Willensschwäche kann man einem erwachsenen Kunden in der Regel auch
nicht so einfach unterstellen.
E.D.
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 28.03.2006 00:27:54 von Holger Pollmann
Erwin Denzler <> schrieb:
> "fast nichts", weil es den Wucherparagrafen (§ 138 Abs. 2 BGB)
> gibt [...]
>
> Der trifft bei Handwerksleistungen aber nur selten zu, weil halt
> selten eine Zwangslage usw. vorliegt.
Es gibt aber auch noch § 138 Abs. 1 BGB. Und der kann auch problemlos
greifen, wenn ein Preis wucherisch ist, ohne daß die Voraussetzungen des
Absatzes 2 vorliegen, solange nur ein zusätzliches subjektives Element
auf Seiten der profitierenden partei zum überhöhten Preis hinzukommen.
Und dieses subjektive Element wird vermutet, wenn der Preis beim
doppelten des Marktpreises liegt. Das 20-Fache des Marktpreises dürfte
da ein recht deutlicher Anhaltspunkt für ein Gericht sein.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 28.03.2006 05:53:56 von Roger Kluge
Am Mon, 27 Mar 2006 21:37:00 +0200 schrieb Bernd Meyer:
> Meine einfache konkrete Fragen lautet daher:
> Welcher durchschnittliche Aufschlag kann als angemessen angesehen
> werden? Was sagt das Gesetz hierzu?
>
> Im Möbel- und Ausstattungsgeschäft sind 100 - 140% Aufschlag üblich.
> Im Baustoffhandel eher deutlich weniger.
> Welches Gesetz? Haben wir eine freie Marktwirtschaft?
> Gruß, Bernd
Hallo,
bei kleineren Materialbestellungen sind mittlerweile die Transport-
/Mindermengenzuschläge, Energie- Beschaffungskosten relativ hoch.
Eine kleine Glasscheibe z. B. kostet nicht viel, der Lieferant hat aber
50EUR Mindestberechnung. Ein Päkchen Schrauben kann auch gleich mal 25
EUR Transportkosten beinhalten.
Irgendwo ist hier die Prozentrechnung falsch, da ein "billiges" Material
oder Ersatzteil mindestens genau so hohe Beschaffungskosten verursacht wie
Teures. Prozentual sieht das natürlich schlecht aus.
Nimmt man eine Palette Schrauben, fragt keiner mehr nach Transportkosten
und dergleichen.
Grüße, Roger
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 28.03.2006 08:51:02 von Frank Hucklenbroich
Am 27 Mar 2006 10:33:51 -0800 schrieb dubya:
> Mir liegt selbst eine Rechnung vor, in der Aufschläge von ca. 200%
> für Baustoffe und bis zu 2000% für Kleinteile berechnet wurden in
> Bezug auf den EINZELHandelspreis.
Das kommt auf den Preis an, immerhin liefert er die Dinge frei Haus. Wenn
meinetwegen eine bestimmte Schraube im Baumarkt im 1000er-Pack nur 2 cent
kostet, er Dir aber diese eine bestimmte Schraube liefert (und sie
vielleicht speziell für Dich besorgen muß, im 1000er Pack, die restlichn
999 Stck liegen dann bei ihm die nächsten Jahre rum), kann sie eben auch 2
EUR kosten.
> Das erscheint mir definitiv zu hoch.
Es kommt wirklich auf den Artikel an. Wenn es ein Kleinteil ist, daß der
Handwerker extra für Dich besorgen muß, dann geht das eben schon in
Ordnung.
> Die Stundenlöhne sind wohlgemerkt branchenüblich mit 38,50 Euro
> kalkuliert worden.
Eben - um das Teil zu besorgen fährt einer eine halbe Stunde zum Baumarkt
und eine halbe Stunde dann zu Dir. Macht 38,50 EUR. Dieser Betrag wird auf
die Artikel umgelegt. Egal, ob der Artikel jetzt 50 cent oder 1000 EUR
gekostet hat, die Transportkosten bleiben ja gleich. Da kann es dann bei
besonders billigen Artieklen durchaus zu Aufschlägen von mehreren 100%
kommen.
> Meine einfache konkrete Fragen lautet daher:
> Welcher durchschnittliche Aufschlag kann als angemessen angesehen
> werden?
s.o., es wird nicht immer mit festen %-Sätzen kalkuliert. Der Handwerker
kann auch die Zeit ansetzen, die es kostet, das Material zu besorgen. Diese
Transportkosten legt er dann auf die Artiekl um. Genausogut kann er
natürlich die Artikel "billig" anbieten, und die Transportkosten gesondert
ausweisen. Gerade im Zeitalter von Autobahnmaut für LKW und hohen
Kraftstoffkosten sind die Transportkosten durchaus ein wichtiger Faktor in
der Kalkulation.
> Was sagt das Gesetz hierzu?
Dazu gibt es kein Gesetz. Wowereit.
Grüße,
Frank
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 28.03.2006 21:47:02 von Volker Tonn
dubya schrieb:
>Die Stundenlöhne sind wohlgemerkt branchenüblich mit 38,50 Euro
>kalkuliert worden.
> =20
>
..und damit weit unter den tatsächlichen Kosten, die (ca. 50,- EUR/ =
Std. z. B. im Sanitärhandwerk) entstehen. Die Differenz muss dann (auf=
=20
Teufel komm raus) über das Material hereingeholt werden, will man als=20
Handwerksbetrieb letztlich nicht draufzahlen.
Der "branchenübliche Stundenlohn" ist Augenwischerei damit man auf den=
=20
ersten Blick als "konkurrenzfähig" oder sogar "günstig" erscheint.
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 28.03.2006 21:52:27 von Ralf Geist
"Bernd Meyer" <> schrieb:
> Haben wir eine freie Marktwirtschaft?
Nein, nur unmündige Verbraucher.
Re: Angemessener Materialaufschlag im Handwerk
am 02.04.2006 13:48:12 von maria.l.vandenberg
Erwin Denzler <> wrote:
> dubya schrieb:
> ^^^^^^
> Da sollte der Name stehen.
Dort steht doch der Name. Hast Du's nicht gelesen?
Luke
(xpost & fup2 dsnu)