Inanspruchnahme Bürgschaften und Einkommensteuererklärung
Inanspruchnahme Bürgschaften und Einkommensteuererklärung
am 04.04.2006 21:47:41 von DM
Hallo zusammen,
hier ein etwas komplizierter Fall, aber evtl. weiß jemand Rat.
Vor zwei Jahren verkaufte ich mein Unternehmen (GmbH) für das zwei
selbstschuldnerische Bürgschaften bestanden.
Die Eine Bürgschaft diente zur Absicherung des Kontokorrent, die andere zur
Finanzierung einer Firmenimmobilie.
In dem notariellen Kaufvertrag gab es einen Paragraph der ausagte, dass der
Käufer den Verkäufer von allen Bürgschaften zu befreien hat und dafür die
nötigen Mittel und Massnahmen zu treffen hat (befristet auf drei Monate).
Leider hat der Käufer dieses nicht getan und das Institut hat mich auch
nicht aus den Bürgschaften entlassen, da der neue Eigentümer keine von der
Bank geforderten Sicherheiten geben konnte (oder wollte)!?
Ich versuchte es mit Rechtsmitteln.............jedoch bevor es zu Gericht
ging, meldete der neue Eigentümer der GmbH Insolvenz an.
Nun nimmt man mich aus beiden Bürgschaften in Anspruch.
Ich zahle zur Zeit privat die Zinsen und einen geringen Tilgungsanteil an
die Bank zurück.
Meine Frage ist nun, kann ich in meiner Einkommensteuererklärung
irgendenetwas als aussergewöhnliche Belastung oder ähnliches ansetzen und
wenn ja ........wie?
Vielen Dank erstmal an diejenigen, die sich meiner Frage annehmen.
MfG
D.M
Re: Inanspruchnahme Bürgschaften und Einkommensteuererklärung
am 04.04.2006 22:36:46 von Andreas Gumtow
DM wrote:
> Hallo zusammen,
>
> hier ein etwas komplizierter Fall, aber evtl. weiß jemand Rat.
>
> Vor zwei Jahren verkaufte ich mein Unternehmen (GmbH) für das zwei
> selbstschuldnerische Bürgschaften bestanden.
>
> Die Eine Bürgschaft diente zur Absicherung des Kontokorrent, die
> andere zur Finanzierung einer Firmenimmobilie.
>
> In dem notariellen Kaufvertrag gab es einen Paragraph der ausagte,
> dass der Käufer den Verkäufer von allen Bürgschaften zu befreien hat
> und dafür die nötigen Mittel und Massnahmen zu treffen hat (befristet
> auf drei Monate).
>
> Leider hat der Käufer dieses nicht getan und das Institut hat mich
> auch nicht aus den Bürgschaften entlassen, da der neue Eigentümer
> keine von der Bank geforderten Sicherheiten geben konnte (oder
> wollte)!?
>
> Ich versuchte es mit Rechtsmitteln.............jedoch bevor es zu
> Gericht ging, meldete der neue Eigentümer der GmbH Insolvenz an.
>
> Nun nimmt man mich aus beiden Bürgschaften in Anspruch.
>
> Ich zahle zur Zeit privat die Zinsen und einen geringen
> Tilgungsanteil an die Bank zurück.
>
> Meine Frage ist nun, kann ich in meiner Einkommensteuererklärung
> irgendenetwas als aussergewöhnliche Belastung oder ähnliches ansetzen
> und wenn ja ........wie?
>
> Vielen Dank erstmal an diejenigen, die sich meiner Frage annehmen.
Die Bürgschaften betreffen den Verkaufswert der GmbH. Die Zinsen können
nachträgliche Kosten dieses Vorgangs sein. Für eine komplette Beratung ist
für so einen Fall ein Steuerberater in Kooperation mit einem Rechtsanwalt zu
empfehlen. Sonst kann es richtig teuer werden.
Re: Inanspruchnahme Bürgschaften und Einkommensteuererklärung
am 04.04.2006 22:42:09 von Alexander Schroeder
DM wrote:
> Vor zwei Jahren verkaufte ich mein Unternehmen (GmbH) für das zwei
> selbstschuldnerische Bürgschaften bestanden.
>
> Die Eine Bürgschaft diente zur Absicherung des Kontokorrent, die andere zur
> Finanzierung einer Firmenimmobilie.
>
> In dem notariellen Kaufvertrag gab es einen Paragraph der ausagte, dass der
> Käufer den Verkäufer von allen Bürgschaften zu befreien hat und dafür die
> nötigen Mittel und Massnahmen zu treffen hat (befristet auf drei Monate).
>
> Leider hat der Käufer dieses nicht getan und das Institut hat mich auch
> nicht aus den Bürgschaften entlassen, da der neue Eigentümer keine von der
> Bank geforderten Sicherheiten geben konnte (oder wollte)!?
>
> ...
>
> Nun nimmt man mich aus beiden Bürgschaften in Anspruch.
>
> ...
>
> Meine Frage ist nun, kann ich in meiner Einkommensteuererklärung
> irgendenetwas als aussergewöhnliche Belastung ...
Eine außergewöhnliche Belastung liegt wohl nicht vor, da es an der
Zwangsläufigkeit fehlen dürfte.
Die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft könnte aber ggf. zu
nachträglichen Anschaffungskosten führen und so einen Verlust aus der
GmbH-Veräußerung nach § 17 EStG erhöhen, was ich aber wegen fehlenden
Sachverhalts nicht beurteilen kann. Voraussetzung hierfür wäre, daß die
Bürgschaft zur Zeit der Einräumung eigenkapitalersetzenden Charakter hatte.
Alex