Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 00:36:37 von Judith Lehner
Hallo NG,
meinen Steuerbescheid für 2004 erhielt ich kürzlich als Festsetzung unter
dem Vorbehalt der Nachprüfung gem § 164 Abs. 1 AO und ist teilweise
vorläufig.
Ich bin Arbeitnehmerin und arbeite in Teilzeit (75%), davon zu mehr als 50%
in Home-Office. Am 1.12.2004 meldete ich noch ein Kleingewerbe an.
In den Erläuterungen des Steuerbescheids mäkelte das FA (Baden-Württemberg)
am Arbeitszimmer und den PC-Kosten herum. Und warum keine gewerblichen
Einkünfte erklärt seien.
Nachdem ich in all den Jahren nie Probleme mit dem Arbeitszimmer hatte (Ich
habe die in Home-Office gearbeiteten Arbeitsstunden mit einer Software
protokolliert, die ich jeden Monat auch meinem Arbeitgeber vorlege. Dem FA
rechnete ich noch den prozentualen Anteil gemessen an den
Gesamt-Arbeitsstunden aus) hieß es nun am Freitag am Telefon, dass ich nun
eine Bestätigung des Arbeitgebers brauche, dass in seiner Firma kein
entsprechender Arbeitsplatz für mich sei - nur dann sei Home-Office noch
gerechtfertigt.
Ich weiß, dass der Gesetzgeber dies nun für Arbeitszimmer verlangt, hatte
aber den Kenntnisstand, dass dies erst ab Steuererklärung 2005 gelte.
Liege ich da falsch??
Ich erklärte noch am Telefon, dass ich sehr wohl noch mehr im Arbeitszimmer
arbeitete, weil ich mich in den Monaten Sept.-Dez 2004 auf mein
Kleingewerbe vorbereitete. Nun soll ich nachweisen, welche Tätigkeiten mit
welchem Zeitaufwand das denn gewesen sei.
Sorry, aber mir kam der Verdacht, ich werde von vornherein wie ein kleiner
Steuerbetrüger behandelt.
Zum Kleingewerbe: Ich schrieb bereits Ende Dez 2004 eine Rechnung,
allerdings war der Zahlungseingang in 2005. Dies hatte ich auf der
mitgelieferten Rechnungskopie vermerkt, FA hatte dies übersehen. Überhaupt
waren sehr viele Nachweise in Kopieform (extra für´s FA angefertigt) nicht
mehr beim FA, sondern wurde an mich zurück geschickt. Jetzt soll ich das
alles wieder abliefern.
Ich wurde am Telefon getadelt, dass ich ja gleich mit einem Verlust
anfangen würde, wenn man das Geschäftsjahr 2004 betrachtet. Ja, stimmt,
denn Anschaffungen geringwertiger und höherwertiger Wirtschaftsgüter hatte
ich, letztere schrieb ich linear zu 1/12 ab.
Ich solle übrigens das alles auf der Anlage GSE angeben.
Jetzt finde ich die unter www.finanzamt.de als Download nicht, auch hatte
mich die IHK bei einer Existenzgründungsberatung nicht darauf hingewiesen.
Wenn ich tatsächlich alles seither falsch gemacht habe, weil ich nach einem
Monat nach Kleingewerbeanmeldung keine Einnahmen hatte, die die
Abschreibung meiner div. Anschaffungen abdeckt, dann melde ich es wohl
gleich wieder ab, oder?
Dass ich in 2005 meine gesamten Anschaffungskosten "verdient" hatte, sagte
ich mal nicht. Steuererklärung für 2005 geht vorerst nicht raus, weil ich
für 2004 erst einmal Einspruch erheben muss.
Frage nun an die NG: Zu welchem Anteil kann ich mein Arbeitszimmer
absetzen? Sind solch verlangte detaillierte Nachweise denn
gerechtfertigt?Gibt´s einen Link zur Anlage GSE?
Vielen Dank für viele hilfreiche Tipps im Voraus von Judith
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 01:14:48 von axbnospamatall
Am Sun, 9 Apr 2006 00:36:37 +0200, schrieb "Judith Lehner"
<> :
>Hallo NG,
>
>meinen Steuerbescheid für 2004 erhielt ich kürzlich als Festsetzung unter
>dem Vorbehalt der Nachprüfung gem § 164 Abs. 1 AO und ist teilweise
>vorläufig.
>Ich bin Arbeitnehmerin und arbeite in Teilzeit (75%), davon zu mehr als 50%
>in Home-Office. Am 1.12.2004 meldete ich noch ein Kleingewerbe an.
>In den Erläuterungen des Steuerbescheids mäkelte das FA (Baden-Württemberg)
>am Arbeitszimmer und den PC-Kosten herum. Und warum keine gewerblichen
>Einkünfte erklärt seien.
Berechtigte Frage, wenn Du ein Gewerbe betreibst.
>Nachdem ich in all den Jahren nie Probleme mit dem Arbeitszimmer hatte (Ich
>habe die in Home-Office gearbeiteten Arbeitsstunden mit einer Software
>protokolliert, die ich jeden Monat auch meinem Arbeitgeber vorlege. Dem FA
>rechnete ich noch den prozentualen Anteil gemessen an den
>Gesamt-Arbeitsstunden aus) hieß es nun am Freitag am Telefon, dass ich nun
>eine Bestätigung des Arbeitgebers brauche, dass in seiner Firma kein
>entsprechender Arbeitsplatz für mich sei - nur dann sei Home-Office noch
>gerechtfertigt.
>Ich weiß, dass der Gesetzgeber dies nun für Arbeitszimmer verlangt, hatte
>aber den Kenntnisstand, dass dies erst ab Steuererklärung 2005 gelte.
>Liege ich da falsch??
Ja die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz vom Arbeitgeber
zur Verfügung gestellt wird galt schon immer. Das FA kann muss aber
nicht eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangen.
Ab 1.1.2007 sind Kotsen für ein Arbeitszimmer nur noch abzugsfähig,
wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen
Tätigkeit bildet.
>Ich erklärte noch am Telefon, dass ich sehr wohl noch mehr im Arbeitszimmer
>arbeitete, weil ich mich in den Monaten Sept.-Dez 2004 auf mein
>Kleingewerbe vorbereitete. Nun soll ich nachweisen, welche Tätigkeiten mit
>welchem Zeitaufwand das denn gewesen sei.
>Sorry, aber mir kam der Verdacht, ich werde von vornherein wie ein kleiner
>Steuerbetrüger behandelt.
Falls das FA Deine gewerbliche Tätigkeit als Liebhaberei beurteilt,
wäre das Arbeitszimmer nur anteilmäßig abzusetzen.
>Zum Kleingewerbe: Ich schrieb bereits Ende Dez 2004 eine Rechnung,
>allerdings war der Zahlungseingang in 2005. Dies hatte ich auf der
>mitgelieferten Rechnungskopie vermerkt, FA hatte dies übersehen.
Vermutlich auch weil die Anlage GSE nicht beigefügt war?
>Ich wurde am Telefon getadelt, dass ich ja gleich mit einem Verlust
>anfangen würde, wenn man das Geschäftsjahr 2004 betrachtet.
Das zeugt nicht gerade von Kompetenz beim Sachbearbeiter des FA.
>Ja, stimmt,
>denn Anschaffungen geringwertiger und höherwertiger Wirtschaftsgüter hatte
>ich, letztere schrieb ich linear zu 1/12 ab.
Wie kommst Du auf 1/12? Ich kenne kein Wirtschaftsgut des AV, welches
eine Nutzungsdauer von einem Jahr hat.
>Ich solle übrigens das alles auf der Anlage GSE angeben.
Das solltest Du.
>Jetzt finde ich die unter www.finanzamt.de als Download nicht, auch hatte
>mich die IHK bei einer Existenzgründungsberatung nicht darauf hingewiesen.
Jetzt mal nicht so phantasielos. Mit zwei oder drei Klicks mehr wärst
Du zu den Vordrucken gekommen, z.B.
Weil die IHK dich nicht darauf hingewiesen hast, bedeutet nicht, dass
Du es nicht ausfüllen musst. Zu den Vordrucken zur
Einkommensteuererklärung gibt es Erläuterungen, wo aufgeführt ist, was
auszufüllen ist. Ausserdem sind auf dem Mantelbogen alle Anlagen
angegeben, die ausgefüllt werden müssen.
>Wenn ich tatsächlich alles seither falsch gemacht habe, weil ich nach einem
>Monat nach Kleingewerbeanmeldung keine Einnahmen hatte, die die
>Abschreibung meiner div. Anschaffungen abdeckt, dann melde ich es wohl
>gleich wieder ab, oder?
>Dass ich in 2005 meine gesamten Anschaffungskosten "verdient" hatte, sagte
>ich mal nicht. Steuererklärung für 2005 geht vorerst nicht raus, weil ich
>für 2004 erst einmal Einspruch erheben muss.
Und was hindert Dich daran die Erklärung für 2005 abzugeben? 31.5. ist
Stichtag für die Erklärung 2005. Mit oder ohne Einspruch.
Grüße
Axel
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 07:43:07 von Eric Lorenz
Hallo Judith!
> Ich bin Arbeitnehmerin und arbeite in Teilzeit (75%), davon zu mehr als 50%
> in Home-Office. Am 1.12.2004 meldete ich noch ein Kleingewerbe an.
> In den Erläuterungen des Steuerbescheids mäkelte das FA (Baden-Württemberg)
> am Arbeitszimmer und den PC-Kosten herum. Und warum keine gewerblichen
> Einkünfte erklärt seien.
Unrelevant.
Rechenbeispiel:
Anmeldung zum 01.12.2004. Erste Rechnung am 05.12.2004 geschrieben, mit
Zahlungsziel 30 Tage: Schwupps!
> Nachdem ich in all den Jahren nie Probleme mit dem Arbeitszimmer hatte (Ich
> habe die in Home-Office gearbeiteten Arbeitsstunden mit einer Software
> protokolliert, die ich jeden Monat auch meinem Arbeitgeber vorlege. Dem FA
> rechnete ich noch den prozentualen Anteil gemessen an den
> Gesamt-Arbeitsstunden aus) hieß es nun am Freitag am Telefon, dass ich nun
> eine Bestätigung des Arbeitgebers brauche, dass in seiner Firma kein
> entsprechender Arbeitsplatz für mich sei - nur dann sei Home-Office noch
> gerechtfertigt.
> Ich weiß, dass der Gesetzgeber dies nun für Arbeitszimmer verlangt, hatte
> aber den Kenntnisstand, dass dies erst ab Steuererklärung 2005 gelte.
> Liege ich da falsch??
Die Arbeitszimmerregelungen haben sich in der letzten Zeit sehr
verschärft. Über kurz oder lang werden sie komplett wegfallen. Wo ist
das Problem, eine Bescheinigung des AG vorzulegen?
> Ich erklärte noch am Telefon, dass ich sehr wohl noch mehr im Arbeitszimmer
> arbeitete, weil ich mich in den Monaten Sept.-Dez 2004 auf mein
> Kleingewerbe vorbereitete. Nun soll ich nachweisen, welche Tätigkeiten mit
> welchem Zeitaufwand das denn gewesen sei.
Vorsicht bei dieser Geschichte. Handelt es sich um eine Mietwohnung oder
Eigentumswohnung? Was machst Du Kleingewerbemäßig?
> Sorry, aber mir kam der Verdacht, ich werde von vornherein wie ein kleiner
> Steuerbetrüger behandelt.
Nein, das FA will einfach nur wissen, was du machst. Und die
Erklärungspflicht hast du nach der AO!
> Zum Kleingewerbe: Ich schrieb bereits Ende Dez 2004 eine Rechnung,
> allerdings war der Zahlungseingang in 2005. Dies hatte ich auf der
> mitgelieferten Rechnungskopie vermerkt, FA hatte dies übersehen. Überhaupt
> waren sehr viele Nachweise in Kopieform (extra für´s FA angefertigt) nicht
> mehr beim FA, sondern wurde an mich zurück geschickt. Jetzt soll ich das
> alles wieder abliefern.
Mit einem entsprechenden Anschreiben versehen (Hinweis, das bereits die
Unterlagen vorgelegt wurden) an den Sachbearbeiter schicken. Das Problem
ist einfach, das du zur Zeit in der Arbeitnehmerveranlagung geführt
wirst. Die haben da von gewerblicher Tätigkeit recht wenig Ahnung.
> Ich wurde am Telefon getadelt, dass ich ja gleich mit einem Verlust
> anfangen würde, wenn man das Geschäftsjahr 2004 betrachtet. Ja, stimmt,
> denn Anschaffungen geringwertiger und höherwertiger Wirtschaftsgüter hatte
> ich, letztere schrieb ich linear zu 1/12 ab.
Irrelevant. Aussage ist falsch. Anlaufverluste halt. Aber was hast Du da
bitte mit 12 Monaten abgeschrieben?
>
> Ich solle übrigens das alles auf der Anlage GSE angeben.
> Jetzt finde ich die unter www.finanzamt.de als Download nicht, auch hatte
> mich die IHK bei einer Existenzgründungsberatung nicht darauf hingewiesen.
Die IHK hat auch vom Steuerrecht keine Ahnung. Und die Formulare findest
du bei den einzelnen FÄ:
> Wenn ich tatsächlich alles seither falsch gemacht habe, weil ich nach einem
> Monat nach Kleingewerbeanmeldung keine Einnahmen hatte, die die
> Abschreibung meiner div. Anschaffungen abdeckt, dann melde ich es wohl
> gleich wieder ab, oder?
Nein, wieso solltest Du? Anlaufverluste gehört? Die Bescheide werden
wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht erstmal vorläufig sein. Eine
Prüfung der Liebhaberei ist nach 1-2 Jahren grundsätzlich nicht möglich
(Obwohl das einige Beamte so gerne behaupten)
> Dass ich in 2005 meine gesamten Anschaffungskosten "verdient" hatte, sagte
> ich mal nicht. Steuererklärung für 2005 geht vorerst nicht raus, weil ich
> für 2004 erst einmal Einspruch erheben muss.
Na und! Du hast Umsätze! Das ist gut. Du hast Ausgaben, das ist auch
gut. Das FA kann dir nicht so ohne weiteres vorschreiben, wofür du dein
Geld verwendest. Gib Sie ab und gut ist.
> Frage nun an die NG: Zu welchem Anteil kann ich mein Arbeitszimmer
> absetzen? Sind solch verlangte detaillierte Nachweise denn
> gerechtfertigt?Gibt´s einen Link zur Anlage GSE?
Ohne Bescheinigung geht wohl nichts. Also die einfach besorgen und dann
paßt es schon!
> Vielen Dank für viele hilfreiche Tipps im Voraus von Judith
Viele Grüße aus Bayern!
Eric
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 12:04:38 von axbnospamatall
Am Sun, 09 Apr 2006 07:43:07 +0200, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Hallo Judith!
>
>> Ich bin Arbeitnehmerin und arbeite in Teilzeit (75%), davon zu mehr als 50%
>> in Home-Office. Am 1.12.2004 meldete ich noch ein Kleingewerbe an.
>> In den Erläuterungen des Steuerbescheids mäkelte das FA (Baden-Württemberg)
>> am Arbeitszimmer und den PC-Kosten herum. Und warum keine gewerblichen
>> Einkünfte erklärt seien.
>
>Unrelevant.
>Rechenbeispiel:
>Anmeldung zum 01.12.2004. Erste Rechnung am 05.12.2004 geschrieben, mit
>Zahlungsziel 30 Tage: Schwupps!
Soll heißen?
Trotzdem muss sie die Einkünfte erklären, auch wenn diese null sind.
>
>> Wenn ich tatsächlich alles seither falsch gemacht habe, weil ich nach einem
>> Monat nach Kleingewerbeanmeldung keine Einnahmen hatte, die die
>> Abschreibung meiner div. Anschaffungen abdeckt, dann melde ich es wohl
>> gleich wieder ab, oder?
>
>Nein, wieso solltest Du? Anlaufverluste gehört? Die Bescheide werden
>wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht erstmal vorläufig sein.
Die Bescheide sind deshalb unter dem VdN, da die
Gewinnerzielungsabsicht noch nicht beurteilt werden kann. Die
Gewinnerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die das FA nur
anhand äußerer Merkmale feststellen kann. Und das FA braucht halt ein
bißchen bis es diese äußeren Merkmale aufgenommen hat.
>Eine
>Prüfung der Liebhaberei ist nach 1-2 Jahren grundsätzlich nicht möglich
>(Obwohl das einige Beamte so gerne behaupten)
Beamte behaupten das eben gerade nicht. In der Literatur gibt es
einige m.E. auch berechtigte Meinungen, die verlangen, dass die
Gewinnerzielungsabsicht vom FA sofort festgestellt werden muss, da die
Einkommensteuer eine Abschnittssteuer ist.
Das FA beruft sich aber gerne auf die BFH-Rechtsprechung, die den VdN
zulässt, da sie so nicht viel Ermittlungsarbeit leisten müssen.
Grüße
Axel
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 13:14:59 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
>
> Soll heißen?
> Trotzdem muss sie die Einkünfte erklären, auch wenn diese null sind.
Unstreitig! Hatte ich überlesen. Also Einnahmen 0 schreiben. Wundert
mich sowieso, das das FA nicht gemosert hat!
> Die Bescheide sind deshalb unter dem VdN, da die
> Gewinnerzielungsabsicht noch nicht beurteilt werden kann. Die
> Gewinnerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die das FA nur
> anhand äußerer Merkmale feststellen kann. Und das FA braucht halt ein
> bißchen bis es diese äußeren Merkmale aufgenommen hat.
Dieser beiläufige Satz erklärt es normalerweise von selbst. Nur weil
keine GSE abgegeben, wußten die das halt nicht!
> Beamte behaupten das eben gerade nicht. In der Literatur gibt es
> einige m.E. auch berechtigte Meinungen, die verlangen, dass die
> Gewinnerzielungsabsicht vom FA sofort festgestellt werden muss, da die
> Einkommensteuer eine Abschnittssteuer ist.
Naja, da vertritt aber Schmidt und Blümich andere Meinungen. Stichwort:
Totalverlust bzw. Totalgewinn!
> Das FA beruft sich aber gerne auf die BFH-Rechtsprechung, die den VdN
> zulässt, da sie so nicht viel Ermittlungsarbeit leisten müssen.
Warum wohl. Weil es mal kapiert, das man durchaus Anlaufverluste haben
kann. Man muss erstmal einen Kundenkreis haben bzw. aufbauen. Und so
soll halt verhindert werden, das sich einfach jemand mit einem Gewerbe
selbständig macht und so nur Verluste Produziert, um Steuern zu sparen.
Das Problem der Liebhaberei betrifft im Normalfall eigentlich nur die
AN, die Nebengewerbe haben. Bei Alleinselbständigen dürfte sich die
Frage so einfach nicht stellen.
Eric
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 14:08:01 von Judith Lehner
Axel Böhm schrieb:
> Ja die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz vom Arbeitgeber
> zur Verfügung gestellt wird galt schon immer. Das FA kann muss aber
> nicht eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangen.
FA-Sachbearbeiter meinte aber, er "müsse" in meinem Falle.
Gibt es einen Link, worin steht, dass FA da durchaus Spielraum bei den
Bestätigungen hat.
In den Vorjahren wurde Arbeitgeberbestätigung niemals verlangt. Allerdings
fand nun auch ein Wechsel des FA-Sachbearbeiters statt.
> Ab 1.1.2007 sind Kotsen für ein Arbeitszimmer nur noch abzugsfähig,
> wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen
> Tätigkeit bildet.
Wenn man die in Home-Office gearbeiteten Stunden betrachtet, sind das bei
60% von Gesamtarbeitszeit für meine Fa. nicht der Mittelpunkt.
Jedoch: Arbeiten für mein Kleingewerbe finden teilweise auschließlich im
Arbeitszimmer statt.
> Falls das FA Deine gewerbliche Tätigkeit als Liebhaberei beurteilt,
> wäre das Arbeitszimmer nur anteilmäßig abzusetzen.
Da ich ab 2005 Einkünfte (Rechnungen) habe, wird FA dann Liebhaberei
auschließen können.
> Vermutlich auch weil die Anlage GSE nicht beigefügt war?
Richtig.
> Das zeugt nicht gerade von Kompetenz beim Sachbearbeiter des FA.
Dies empfand ich auch so.
> Wie kommst Du auf 1/12? Ich kenne kein Wirtschaftsgut des AV, welches
> eine Nutzungsdauer von einem Jahr hat.
Sorry, habe den Sachverhalt hier falsch dargestellt. Ich meinte damit
Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von 4 - 5 Jahren. AK dividiert
durch 4 (5), davon 1/12.
>
Danke für den Link.
> Und was hindert Dich daran die Erklärung für 2005 abzugeben? 31.5. ist
> Stichtag für die Erklärung 2005. Mit oder ohne Einspruch.
Ich werden den Stichtag verlängern, bis ich weiß, wie FA mein Arbeitszimmer
behandelt.
Danke für die ausführlichen Erklärungen und Gruß, Judith
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 14:14:36 von axbnospamatall
Am Sun, 09 Apr 2006 13:14:59 +0200, schrieb Eric Lorenz
<> :
>> Beamte behaupten das eben gerade nicht. In der Literatur gibt es
>> einige m.E. auch berechtigte Meinungen, die verlangen, dass die
>> Gewinnerzielungsabsicht vom FA sofort festgestellt werden muss, da die
>> Einkommensteuer eine Abschnittssteuer ist.
>
>Naja, da vertritt aber Schmidt und Blümich andere Meinungen. Stichwort:
>Totalverlust bzw. Totalgewinn!
Ich sagte ja auch einige Meinungen.
Das FA hat die Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Veranlagung
jährlich festzustellen. Hierzu gehört auch die Feststellung der
Gewinnerzielungsabsicht.
Die Finanzverwaltung umgeht auch eine unzulässige vorlufige
Festsetzung nach § 165 AO mit dem VdN nach § 164 AO. Unzulässig ist
m.E. die vorläufige Festsetzung nach § 165 AO, da die Tatsache der
Gewinnerzielungsabsicht bereits vorliegt und somit nicht unbekannt
ist.
(vgl. hierzu: Gaast de Hahn, in FS Klein 1994 S.946; Raupach
Schenking in Herrmann Heuer Raupach § 2 EStG Anm. 364; Vinzenz DStR
1993,550[554])
>> Das FA beruft sich aber gerne auf die BFH-Rechtsprechung, die den VdN
>> zulässt, da sie so nicht viel Ermittlungsarbeit leisten müssen.
>
>Warum wohl. Weil es mal kapiert, das man durchaus Anlaufverluste haben
>kann. Man muss erstmal einen Kundenkreis haben bzw. aufbauen. Und so
>soll halt verhindert werden, das sich einfach jemand mit einem Gewerbe
>selbständig macht und so nur Verluste Produziert, um Steuern zu sparen.
Das ist sicherlich in der Praxis sinnvoll, ist jedoch mit der
Systematik des Gesetzes nicht vereinbar.
Grüße
Axel
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 14:29:29 von Judith Lehner
Eric Lorenz schrieb:
Hallo Eric,
> Unrelevant.
> Rechenbeispiel:
> Anmeldung zum 01.12.2004. Erste Rechnung am 05.12.2004 geschrieben, mit
> Zahlungsziel 30 Tage: Schwupps!
Eben.
> Die Arbeitszimmerregelungen haben sich in der letzten Zeit sehr
> verschärft. Über kurz oder lang werden sie komplett wegfallen. Wo ist
> das Problem, eine Bescheinigung des AG vorzulegen?
Ich arbeitete in 2004 60% meiner Gesamtarbeitszeit für meine Fa. in
Home-Office. Und natürlich habe ich auch ein Büro im Betriebsgebäude meines
Arbeitgebers. Ich habe Home-Office deshalb, weil meine Betreuung für mein
schulpflichtiges Kind in 2001 von heut´ auf morgen wegfiel. AG erlaubte
sogleich mein beantragtes Home-Office. Vorteile für alle: Ich kann meine
Stunden lt. Arbeitsvertrag problemlos arbeiten, kann mein Kind optimal
versorgen, habe keine Betreuungskosten für Kind.
> Vorsicht bei dieser Geschichte. Handelt es sich um eine Mietwohnung oder
> Eigentumswohnung?
Eine gemietete Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Wieso Vorsicht?
Was machst Du Kleingewerbemäßig?
Computerkurse für eine Grundschule. Bin da "hineingeschlittert", weil ich
dies vorher ein Jahr lang ehrenamtlich machte. Eltern und Elternbeirat
wollte aber weiterführende Kurse, die sie bezahlen wollten. Und da kann man
nicht Nein sagen.
Weiter arbeite ich für einen Freiberufler in Sachen Management
Systemberatung für Unternehmen. Ich erstelle Organigramme, Betriebsabläufe
usw. und schule den Freiberufler in Sachen Excel und Access.
> Nein, das FA will einfach nur wissen, was du machst. Und die
> Erklärungspflicht hast du nach der AO!
Was ich mache steht in der Gewerbeanmeldung. Wahrscheinlich will FA wissen,
OB ich etwas mache.
> Mit einem entsprechenden Anschreiben versehen (Hinweis, das bereits die
> Unterlagen vorgelegt wurden) an den Sachbearbeiter schicken. Das Problem
> ist einfach, das du zur Zeit in der Arbeitnehmerveranlagung geführt
> wirst. Die haben da von gewerblicher Tätigkeit recht wenig Ahnung.
Deshalb auch die Einschüchterungsversuche.
> Irrelevant. Aussage ist falsch. Anlaufverluste halt.
Eben
>Aber was hast Du da bitte mit 12 Monaten abgeschrieben?
Ich hab das hier faslch dargestellt. Ich habe Anschaffungskosten von WG mit
einer Nutzungsdauer von 4 oder 5 Jahren. AK dividiert durch 4 (5), davon
1/12 Abschreibung für 2004.
> Die IHK hat auch vom Steuerrecht keine Ahnung. Und die Formulare findest
> du bei den einzelnen FÄ:
>
>
Danke für den Link. Ich habe mich halt auf die Beratung der IHK verlassen
und mich da zwecks weiteren Formularen nicht mehr weiter erkundigt.
> Ohne Bescheinigung geht wohl nichts. Also die einfach besorgen und dann
> paßt es schon!
zu Bescheinigung: siehe oben.
Jetzt ist der prozentuale Ansatz für´s Arbeitszimmer weiterhin für mich ein
Fragezeichen.
Danke und Grüße aus dem Schwabenländle zurück von Judith
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 14:34:20 von axbnospamatall
Am Sun, 9 Apr 2006 14:08:01 +0200, schrieb "Judith Lehner"
<> :
>> Ja die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz vom Arbeitgeber
>> zur Verfügung gestellt wird galt schon immer. Das FA kann muss aber
>> nicht eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangen.
>
>FA-Sachbearbeiter meinte aber, er "müsse" in meinem Falle.
>Gibt es einen Link, worin steht, dass FA da durchaus Spielraum bei den
>Bestätigungen hat.
Er "muss" wahrscheinlich, weil sein Vorgesetzter ihm das gesagt hat.
Du bist für alle Tatsachen beweispflichtig, die sich zu Deinen Gunsten
auswirken. Wenn Du also das Arbeitszimmer geltend machen möchtest,
dann musst Du dem Finanzamt gaubhaft machen, dass die Voraussetzungen
zutreffen. Bisher hat dem FA eben Deine Aussage gereicht. Nun möchte
es aber eine Bestätigung sehen. Das ist durchaus legitim.
Zu Beginn des Jahres 2004 erschien eine Verwaltungsanweisung, in der
die Problematik ausführlich dargelgt wurde (BMF, 7.1.2004, IV A 6 - S
2145 - 71/03). Unter anderem heist es dort:
"Der Steuerpflichtige muss konkret darlegen, dass ein anderer
Arbeitsplatz für die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit
nicht zur Verfügung steht. Die Art der Tätigkeit kann hierfür
Anhaltspunkte bieten. Zusätzliches Indiz kann eine entsprechende
Bescheinigung des Arbeitgebers sein."
>> Falls das FA Deine gewerbliche Tätigkeit als Liebhaberei beurteilt,
>> wäre das Arbeitszimmer nur anteilmäßig abzusetzen.
>
>Da ich ab 2005 Einkünfte (Rechnungen) habe, wird FA dann Liebhaberei
>auschließen können.
Hierfür reichen Einkünfte nicht aus. Es muss die Absicht vorhanden
sein, einen Gewinn zu erwirtschaften. Das Finanzamt macht diese gerne
an der tatsächlichen Gewinnentwicklung fest, was aber nicht korrekt
ist.
>> Und was hindert Dich daran die Erklärung für 2005 abzugeben? 31.5. ist
>> Stichtag für die Erklärung 2005. Mit oder ohne Einspruch.
>
>Ich werden den Stichtag verlängern, bis ich weiß, wie FA mein Arbeitszimmer
>behandelt.
Dem Antrag auf Fristverlängerung wird das FA sicher nicht zustimmen,
da es für die tatsächliche Nutzung des Arbeitszimmer in 2005
unerheblich ist, wie das FA dies steuerlich bewertet.
Grüße
Axel
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung2004
am 09.04.2006 14:49:12 von Sven Gottwald
* Quoting Judith Lehner <>:
>> Ab 1.1.2007 sind Kotsen für ein Arbeitszimmer nur noch abzugsfähig,
>> wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen
>> Tätigkeit bildet.
>
> Wenn man die in Home-Office gearbeiteten Stunden betrachtet, sind das bei
> 60% von Gesamtarbeitszeit für meine Fa. nicht der Mittelpunkt.
> Jedoch: Arbeiten für mein Kleingewerbe finden teilweise auschließlich im
> Arbeitszimmer statt.
,--- § 4 Abs. 5 EStG ---
| <1>Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
| [...]
| 6b. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der
| Ausstattung. <2>Dies gilt nicht, wenn die betriebliche oder berufliche
| Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 vom Hundert der gesamten
| betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die
| betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur
| Verfügung steht. <3>In diesen Fällen wird die Höhe der abziehbaren
| Aufwendungen auf 1.250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt
| nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen
| und beruflichen Betätigung bildet;
`---
Der springende Punkt ist das Wörtchen "und" im Satz drei. Wenn nur der
Mittelpunkt einer Deiner Tätigkeiten im häuslichen ArbZi liegt, dann
kriegst Du nur den beschränkten Abzug.
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 09.04.2006 15:04:26 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
> Dem Antrag auf Fristverlängerung wird das FA sicher nicht zustimmen,
> da es für die tatsächliche Nutzung des Arbeitszimmer in 2005
> unerheblich ist, wie das FA dies steuerlich bewertet.
Stinknormale Fristverlängerung wenigstens bis 30.09.2006 dürfte kein
Problem sein. Zumal für StB. jetzt Frist bis 31.12.2006 wäre. Und es
verbietet niemand, wenn man sich erstmal einen steuerlichen Rat einholen
will und deshalb die Frist verlängert.
Eric
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 10.04.2006 00:51:41 von axbnospamatall
Am Sun, 09 Apr 2006 15:04:26 +0200, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>
>> Dem Antrag auf Fristverlängerung wird das FA sicher nicht zustimmen,
>> da es für die tatsächliche Nutzung des Arbeitszimmer in 2005
>> unerheblich ist, wie das FA dies steuerlich bewertet.
>
>Stinknormale Fristverlängerung wenigstens bis 30.09.2006 dürfte kein
>Problem sein. Zumal für StB. jetzt Frist bis 31.12.2006 wäre.
Ist Judith Steuerberaterin?
>Und es
>verbietet niemand, wenn man sich erstmal einen steuerlichen Rat einholen
>will und deshalb die Frist verlängert.
Das ist aber nicht der Grund, weshalb sie Fristverlängerung beantragen
will.
Grüße
Axel
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung2004
am 10.04.2006 09:02:48 von Sven Gottwald
* Quoting Axel Böhm <>:
>>Stinknormale Fristverlängerung wenigstens bis 30.09.2006 dürfte kein
>>Problem sein. Zumal für StB. jetzt Frist bis 31.12.2006 wäre.
>
> Ist Judith Steuerberaterin?
Hoffentlich nicht, dann bekäme sie keine Fristverlängerung. ;-)
--
Naw dude, Independent films are those black and white hippy movies.
They're always about gay cowboys eating pudding.
-- Cartman (South Park)
Re: Anrechnung Arbeitszimmer in Steuererklärung 2004
am 10.04.2006 19:40:15 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
>
> Ist Judith Steuerberaterin?
Nein, aber lese einfach mal zwischen den Zeilen.
> Das ist aber nicht der Grund, weshalb sie Fristverlängerung beantragen
> will.
Weiß die das FA?
Eric