UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
am 09.04.2006 11:16:29 von Dominik.Greiwe
Hallo, wir müssen seit dem 1.1.05 UST für unseren Reitstallbetrieb zahlen,
nun steht die erste USTErklärung an und ich hab da eine Frage:
Wir haben im Jahr 2002 unsere Reithalle fertiggestellt, dort darf ich ja
nach §15a eine Vorsteuerberichtigung durchführen. Ich habe nun den
berechneten Vorsteuerbetrag von 800 Euro, wo muss ich den Eintragen und was
muss ich dabei ankreuzen? In der Vorlage vom Steuerberater ist das Formular
ein wenig anders aufgebaut!
Wenn ich das nun unter Ziffer 357 in der 1. Zeile eintrage möchte Elster
auch in Feld 371 ein Kreuz haben und ich muss eintragen warum sich die
Verhältnisse geändert haben (Veräußerung, Nutzungsänderung etc.), dies
trifft ja eigentlich nicht zu).
Andererseits fasst das Kreuzchen bei Ziffer 370 auch nciht richtig, denn die
Reithale ist ja dieses Jahr im Sinne der UST schon zum ersten mal eingesetzt
wprden um Umsätze zu erzielen, aber wo sollte ich das dann nächstes Jahr
eintragen?
Habt ihr Tipps was ich wo eintragen muss, es muss eines dieser beiden Felder
sein!
Danke!
Re: UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
am 09.04.2006 12:36:43 von axbnospamatall
Am Sun, 9 Apr 2006 11:16:29 +0200, schrieb "Dominik Greiwe"
<> :
>Hallo, wir müssen seit dem 1.1.05 UST für unseren Reitstallbetrieb zahlen,
Warum vorher nicht? Kleinunternehmer?
>Wir haben im Jahr 2002 unsere Reithalle fertiggestellt, dort darf ich ja
>nach §15a eine Vorsteuerberichtigung durchführen. Ich habe nun den
>berechneten Vorsteuerbetrag von 800 Euro, wo muss ich den Eintragen und was
>muss ich dabei ankreuzen?
Wenn ihr vorher Kleinunternehmer gewesen seid, dann ist eine
Berichtigung nach § 15a vorzunehmen, wenn die auf die AHK des
einzelnen Wirtschaftsgutes größer als 250 EUR betragen hat (§ 44 Abs.
1 UStDV idF VZ 2002).
Ist die Umsatzsteuer in den AHK kleiner als 1000 EUR gewesen, wird die
Berichtigung erst am Ende des 10-jährigen Berichtigungszeitraumes
vorgenommen (§ 44 Abs. 3 UStDV idF VZ 2002).
Ein Kreuz kommt in Zeile 76.
In Zeile 80 wird dann bei "Wechsel der Besteuerungsform" ein Kreuz
gemacht, wenn Ihr vorher Kleinunternehmer gewesen seid.
Der Betrag wird dann in Zeile 86 in der linken Spalte eingetragen.
Grüße
Axel
Re: UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
am 09.04.2006 12:42:10 von Dominik.Greiwe
Axel Böhm wrote:
> Am Sun, 9 Apr 2006 11:16:29 +0200, schrieb "Dominik Greiwe"
> <> :
>
>> Hallo, wir müssen seit dem 1.1.05 UST für unseren Reitstallbetrieb
>> zahlen,
>
> Warum vorher nicht? Kleinunternehmer?
Nein, vorher waren die Einnahmen Umsatzsteuerfrei!
>> Wir haben im Jahr 2002 unsere Reithalle fertiggestellt, dort darf
>> ich ja nach §15a eine Vorsteuerberichtigung durchführen. Ich habe
>> nun den berechneten Vorsteuerbetrag von 800 Euro, wo muss ich den
>> Eintragen und was muss ich dabei ankreuzen?
>
> Wenn ihr vorher Kleinunternehmer gewesen seid, dann ist eine
> Berichtigung nach § 15a vorzunehmen, wenn die auf die AHK des
> einzelnen Wirtschaftsgutes größer als 250 EUR betragen hat (§ 44 Abs.
> 1 UStDV idF VZ 2002).
> Ist die Umsatzsteuer in den AHK kleiner als 1000 EUR gewesen, wird die
> Berichtigung erst am Ende des 10-jährigen Berichtigungszeitraumes
> vorgenommen (§ 44 Abs. 3 UStDV idF VZ 2002).
>
> Ein Kreuz kommt in Zeile 76.
> In Zeile 80 wird dann bei "Wechsel der Besteuerungsform" ein Kreuz
> gemacht, wenn Ihr vorher Kleinunternehmer gewesen seid.
> Der Betrag wird dann in Zeile 86 in der linken Spalte eingetragen.
Danke
Werd vor Abgabe nochmal den Steuerberater drüberschauen lassen
Re: UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
am 09.04.2006 13:17:35 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
>> Hallo, wir müssen seit dem 1.1.05 UST für unseren Reitstallbetrieb zahlen,
>
> Warum vorher nicht? Kleinunternehmer?
Vorher Besteuerung nach Durschnittssätzen evtl?
> Wenn ihr vorher Kleinunternehmer gewesen seid, dann ist eine
> Berichtigung nach § 15a vorzunehmen, wenn die auf die AHK des
> einzelnen Wirtschaftsgutes größer als 250 EUR betragen hat (§ 44 Abs.
> 1 UStDV idF VZ 2002).
> Ist die Umsatzsteuer in den AHK kleiner als 1000 EUR gewesen, wird die
> Berichtigung erst am Ende des 10-jährigen Berichtigungszeitraumes
> vorgenommen (§ 44 Abs. 3 UStDV idF VZ 2002).
>
> Ein Kreuz kommt in Zeile 76.
> In Zeile 80 wird dann bei "Wechsel der Besteuerungsform" ein Kreuz
> gemacht, wenn Ihr vorher Kleinunternehmer gewesen seid.
> Der Betrag wird dann in Zeile 86 in der linken Spalte eingetragen.
So, und nun das ganze, wenn man vorher nach Durchschnittssätzen
versteuern mußte...
Eric
Re: UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
am 09.04.2006 13:18:55 von Eric Lorenz
Dominik Greiwe schrieb:
>
> Nein, vorher waren die Einnahmen Umsatzsteuerfrei!
Wieso? Welcher Tatbestand?
Oder war das ganze vorher ein Landwirtschaftlicher Betrieb?
Gib mal Details?
> Werd vor Abgabe nochmal den Steuerberater drüberschauen lassen
Eric
Re: UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
am 09.04.2006 13:47:24 von axbnospamatall
Am Sun, 09 Apr 2006 13:17:35 +0200, schrieb Eric Lorenz
<> :
>Axel Böhm schrieb:
>
>>> Hallo, wir müssen seit dem 1.1.05 UST für unseren Reitstallbetrieb zahlen,
>>
>> Warum vorher nicht? Kleinunternehmer?
>
>Vorher Besteuerung nach Durschnittssätzen evtl?
Evtl auch.
>
>> Wenn ihr vorher Kleinunternehmer gewesen seid, dann ist eine
>> Berichtigung nach § 15a vorzunehmen, wenn die auf die AHK des
>> einzelnen Wirtschaftsgutes größer als 250 EUR betragen hat (§ 44 Abs.
>> 1 UStDV idF VZ 2002).
>> Ist die Umsatzsteuer in den AHK kleiner als 1000 EUR gewesen, wird die
>> Berichtigung erst am Ende des 10-jährigen Berichtigungszeitraumes
>> vorgenommen (§ 44 Abs. 3 UStDV idF VZ 2002).
>>
>> Ein Kreuz kommt in Zeile 76.
>> In Zeile 80 wird dann bei "Wechsel der Besteuerungsform" ein Kreuz
>> gemacht, wenn Ihr vorher Kleinunternehmer gewesen seid.
>> Der Betrag wird dann in Zeile 86 in der linken Spalte eingetragen.
>
>
>So, und nun das ganze, wenn man vorher nach Durchschnittssätzen
>versteuern mußte...
Gilt analog nach § 15a Abs. 7 UStG.
Wobei dann nur ein Teil der Vorsteuer berichtigt werden kann.
Grüße
Axel
Re: UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
am 09.04.2006 13:52:13 von axbnospamatall
Am Sun, 9 Apr 2006 12:42:10 +0200, schrieb "Dominik Greiwe"
<> :
>Axel Böhm wrote:
>> Am Sun, 9 Apr 2006 11:16:29 +0200, schrieb "Dominik Greiwe"
>> <> :
>>
>>> Hallo, wir müssen seit dem 1.1.05 UST für unseren Reitstallbetrieb
>>> zahlen,
>>
>> Warum vorher nicht? Kleinunternehmer?
>
>Nein, vorher waren die Einnahmen Umsatzsteuerfrei!
Soweit ich das sehe gab es keine Änderung am § 4 UStG zum 1.1.2005, so
daß hier keine Umsatzsteuerpflicht eintreten kann, wenn die Leistungen
identisch waren.
Grüße
Axel
Re: UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
am 09.04.2006 17:02:31 von Dominik.Greiwe
Eric Lorenz wrote:
> Dominik Greiwe schrieb:
>>
>> Nein, vorher waren die Einnahmen Umsatzsteuerfrei!
>
> Wieso? Welcher Tatbestand?
> Oder war das ganze vorher ein Landwirtschaftlicher Betrieb?
> Gib mal Details?
Nach einem BFH-Urteil galt seit dem 1.1.05 die Pensionspferdehaltung nich
tmehr als landwirtschaftliche Tätigkeit, weitere Details hier:
Re: UST-Erklärung 2005, Vorsteuerberichtigung §15a
am 09.04.2006 17:45:13 von Eric Lorenz
Dominik Greiwe schrieb:
> Nach einem BFH-Urteil galt seit dem 1.1.05 die Pensionspferdehaltung nich
> tmehr als landwirtschaftliche Tätigkeit, weitere Details hier:
>
Ok, die berühmte gewerbliche Tierhaltung halt. Wobei es dafür mehrere
Verwaltungsanweisungen gibt.
Ich hoffe, ihr habt den Sachverhalt entsprechend geprüft!
Eric