Alleinerziehend

Alleinerziehend

am 10.04.2006 21:16:43 von Mike Lederer

Folgende Vorrausetzungen sind gegeben:

Vater

Kind 5 Jahre

Mutter: Schwerbehindert 80% / G /aG / B / Pflegestufe I
(MS-Erkrankung) Erwerbunfaehig und dadurch Rente.

Ist das Kind krank ist die Mutter selbst nicht mehr in der
Lage sich um das Kind zu kuemmern oder wenn sie selbst
erkrankt durch einen MS-Schub. Treten diese Faelle ein muss
ich immer von der Arbeit fern bleiben um mich Hauptsaechlich
um das Kind zu kuemmern.

Die Steuerliche Verguenstigung (ehemals Steuerklasse II) gibt
es nur noch wenn ein Erwachsener gemeinsam mit dem Kind in
einem Haushalt lebt und keine weitere Erwachsene Person mehr.

Daher diese Frage: Gibt es eine Moeglichkeit "Alleinerziehend"
durchzusetzen bzw. zu bekommen.

Eine weitere Frage ist:
Bei Erkrankung des Kindes gibt es 10 Tage ueber die
Krankenkasse als Lohnausfall bezahlt und bei alleinerziehende
20 Tage, ist auch hier "Alleinerziehend" moeglich bzw. wo
steht das geschrieben SGB I bis ... oder oder oder.
Fin.

Gruesse
Mike

Re: Alleinerziehend

am 13.04.2006 18:37:24 von Martin Hentrich

On Mon, 10 Apr 2006 21:16:43 +0200, Mike Lederer
<> wrote:

>Die Steuerliche Verguenstigung (ehemals Steuerklasse II) gibt
>es nur noch wenn ein Erwachsener gemeinsam mit dem Kind in
>einem Haushalt lebt und keine weitere Erwachsene Person mehr.

Richtig.

>Daher diese Frage: Gibt es eine Moeglichkeit "Alleinerziehend"
>durchzusetzen bzw. zu bekommen.

Nein. Die Vergünstigungen nach der Splittigtabelle für euch
Verheiratete sind doch deutlich höher als der Freibetrag der
Lohnsteuerklasse II für eine allein erziehende Person.

Die Behinderung und der Alleinerziehenden-Status haben keinen
steuerrechtlichen Zusammenhang.

Martin

Re: Alleinerziehend

am 13.04.2006 20:23:10 von Mike Lederer

>>Die Steuerliche Verguenstigung (ehemals Steuerklasse II) gibt
>>es nur noch wenn ein Erwachsener gemeinsam mit dem Kind in
>>einem Haushalt lebt und keine weitere Erwachsene Person mehr.
>=20
> Richtig.
>=20
>>Daher diese Frage: Gibt es eine Moeglichkeit "Alleinerziehend"
>>durchzusetzen bzw. zu bekommen.
>=20
> Nein. Die Vergünstigungen nach der Splittigtabelle für euch
> Verheiratete sind doch deutlich höher als der Freibetrag der
> Lohnsteuerklasse II für eine allein erziehende Person.

Richtig.
Aaaaber wir sind nicht Verheiratet.
Eine Behinderte Frau ist in diesem Moment keine vollwertige
Person sondern auch hilfsbeduerftig wie ein Kind.
>=20
> Die Behinderung und der Alleinerziehenden-Status haben keinen
> steuerrechtlichen Zusammenhang.
>=20
Fin.
Gruesse Mike