Kunde hat zuviel gezahlt

Kunde hat zuviel gezahlt

am 11.04.2006 18:35:48 von Martin Blanke

Hallo,

wir (kleine GmbH) haben eine Leistung erbracht, die in 3 Monatsraten zu
bezahlen war. Kunde hat ordnungsgemäß gezahlt, also erstmal alles ok.
Zu meinem Erstaunen kam dann allerdings noch eine weitere Monatsrate. Daraus
ergeben sich für mich einige Fragen:

1. Bin ich verpflichtet, den Kunden auf seinen Fehler aufmerksam zu machen,
oder kann ich warten, bis er mich von sich aus zur Rückzahlung auffordert?
2. Falls er seinen Fehler nicht zeitnah bemerkt: wie lange muss ich das Geld
aufbewahren, bis die Angelegenheit verjährt ist?
3. Als was muss man eine solche "Einnahme" verbuchen, die potentiell
irgendwann in der Zukunft wieder zurückgezahlt werden muss?

Was das ganze noch verkompliziert ist, dass die GmbH inzwischen wg Insolvenz
geschlossen wurde.

MfG, M.B.

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 11.04.2006 21:06:47 von Thomas Feldes

Am Tue, 11 Apr 2006 18:35:48 +0200 schrieb Martin Blanke:

> Kunde hat ordnungsgemäß gezahlt, also erstmal alles ok.
> Zu meinem Erstaunen kam dann allerdings noch eine weitere Monatsrate.
sowas aber auch.

> 1. Bin ich verpflichtet, den Kunden auf seinen Fehler aufmerksam zu machen,
> oder kann ich warten, bis er mich von sich aus zur Rückzahlung auffordert?
Du kannst das Geld selbstverständlich stillschweigend behalten. Der nette
Mensch wusste von deiner bevorstehenden Insolvenz und wollte dir etwas
unter die Arme greifen.

> 3. Als was muss man eine solche "Einnahme" verbuchen
Gar nicht, sowas geht doch nicht über die Bücher!

> Was das ganze noch verkompliziert ist, dass die GmbH inzwischen wg Insolvenz
> geschlossen wurde.
Eben, kein Wunder bei dem Geschäftsgebaren.

Thomas

--
Stuttgart liegt in Kansas!

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 11.04.2006 22:59:19 von Marlow-Brando

"Thomas Feldes" <> schrieb im Newsbeitrag
news:14xyeme07wloa$.crgvwcyng237$
> Am Tue, 11 Apr 2006 18:35:48 +0200 schrieb Martin Blanke:
>
>> Kunde hat ordnungsgemäß gezahlt, also erstmal alles ok.
>> Zu meinem Erstaunen kam dann allerdings noch eine weitere
>> Monatsrate.
> sowas aber auch.
>
>> 1. Bin ich verpflichtet, den Kunden auf seinen Fehler aufmerksam zu
>> machen,
>> oder kann ich warten, bis er mich von sich aus zur Rückzahlung
>> auffordert?
> Du kannst das Geld selbstverständlich stillschweigend behalten. Der
> nette
> Mensch wusste von deiner bevorstehenden Insolvenz und wollte dir
> etwas
> unter die Arme greifen.
>
>> 3. Als was muss man eine solche "Einnahme" verbuchen
> Gar nicht, sowas geht doch nicht über die Bücher!
>
>> Was das ganze noch verkompliziert ist, dass die GmbH inzwischen wg
>> Insolvenz
>> geschlossen wurde.
> Eben, kein Wunder bei dem Geschäftsgebaren.
>

Mal ehrlich Feldes, was hat Blanke von deinen aberwitzigen und
bescheuerten Antworten?
M.B.
Hättest du geschwiegen, wärst du ein Weiser geblieben.

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 12.04.2006 00:27:46 von Andreas Gumtow

Martin Blanke wrote:
> Hallo,
>
> wir (kleine GmbH) haben eine Leistung erbracht, die in 3 Monatsraten
> zu bezahlen war. Kunde hat ordnungsgemäß gezahlt, also erstmal alles
> ok.
> Zu meinem Erstaunen kam dann allerdings noch eine weitere Monatsrate.
> Daraus ergeben sich für mich einige Fragen:
>
> 1. Bin ich verpflichtet, den Kunden auf seinen Fehler aufmerksam zu
> machen, oder kann ich warten, bis er mich von sich aus zur
> Rückzahlung auffordert?
> 2. Falls er seinen Fehler nicht zeitnah bemerkt: wie lange muss ich
> das Geld aufbewahren, bis die Angelegenheit verjährt ist?
> 3. Als was muss man eine solche "Einnahme" verbuchen, die potentiell
> irgendwann in der Zukunft wieder zurückgezahlt werden muss?
>
> Was das ganze noch verkompliziert ist, dass die GmbH inzwischen wg
> Insolvenz geschlossen wurde.

Dann gilt als erstes die wichtige Frage: Wurde das Insolvenzverfahren
eröffnet oder mangels Masse abgelehnt?

Soweit eröffnet wurde fällt eine solche Rückforderung in die Masse und ist
i.d.R. für den Kunden futsch. (Quote bei kleiner GmbH = herzhaftes
Gelächter)
Der Kunde sollte aber die Möglichkeit erhalten seine Forderung zur Masse
anzumelden. Und solange die Insolvenzabwicklung läuft, und das können ein
paar Jahre sein, kann einem das jederzeit auf die Füße fallen. Im
schlimmsten Falle mit einer Durchgriffshaftung wenn z.B. für den
Insolvenzverwalter aufgrund mangelhafter Aufzeichnungen der Anspruch nicht
erkennnbar war.

Wenn das InsO-Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde wickelt sich die GmbH
außerhalb des Verfahrens ab. Dann kommt es darauf an, wo das Geld
hingeflossen ist. Wenn es z.B. in eine Restkapitalauszahlung der
Gesellschafter geht, in deren gewährte Darlehen (Tilgung) im schlimmsten
Fall Kapitalersetzendes Darlehen, kann ein voller Durchgriff zustande
kommen. Aber dazu muss man erst mal die Insolvenz kennen (Grund: bilanzielle
Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, vorhandenes Vermögen der
Gesellschaft, ausstehende Kapitalanteile, Darlehen, Gesellschafterdarlehen
usw.).

Also fragt ggf. euren Insolvenzverwalter oder bei Ablehnung mangels Masse
das Gericht (könnte ja für Kosten reichen :-) ) oder den Anwalt oder
Wirtschaftsprüfer (der macht ggf. die Überschuldungsprüfung) eures
Vertrauens.

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 12.04.2006 15:39:46 von Martin Blanke

"Andreas Gumtow" <> schrieb im Newsbeitrag
news:443c2edd$0$18269$
> .......
> Dann gilt als erstes die wichtige Frage: Wurde das Insolvenzverfahren
> eröffnet oder mangels Masse abgelehnt?
> -----------------------
Wurde mangels Masse abgelehnt.

> Also fragt [....] bei Ablehnung mangels Masse
> das Gericht (könnte ja für Kosten reichen :-) )
>--------------
Ich wecke ungern schlafende Hunde

> oder den Anwalt oder
> Wirtschaftsprüfer (der macht ggf. die Überschuldungsprüfung) eures
> Vertrauens.
> --------------
Gibt's beides nicht (mehr), da diese Leute nicht mehr bezahlt werden
könnten. Die GmbH ist fast abgewickelt, das Konto leer bis auf diesen
Betrag, der der GmbH eigentlich nicht zusteht. Dagegen gibt es allerdings
noch Forderungen, die z.T. mit diesem Geld bezahlt werden könnten.
Die für mich zentrale Frage ist erstmal, ob es generell eine Verpflichtung
gibt, einen Kunden auf zuviel gezahltes Geld aufmerksam zu machen, und wenn
nein, wann das Recht auf Rückforderung ggfs. verjährt ist. In früheren
ähnlichen Fällen habe ich natürlich Bescheid gesagt, man wollte ja mit dem
Kunden weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Kleiner Tipp an Thomas F.: erstmal den Alkohol-, Haschisch- oder
vergleichbare Pegelstände auf Null bringen, dann erst in Newsgroups posten.

Ansonsten Danke für die Antwort.

MfG, M.B.

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 12.04.2006 16:38:27 von Erich Mathild

"Martin Blanke" <> wrote:

>Kleiner Tipp an Thomas F.: erstmal den Alkohol-, Haschisch- oder
>vergleichbare Pegelstände auf Null bringen, dann erst in Newsgroups posten.

Der Tipp ist nicht gut. Schon mal was von Spätschäden gehört? :-)

Gruß
Erich

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 12.04.2006 17:30:40 von Thomas Feldes

Am Tue, 11 Apr 2006 22:59:19 +0200 schrieb Marlow-Brando:

> Mal ehrlich Feldes, was hat Blanke von deinen aberwitzigen und
> bescheuerten Antworten?
Mal ehrlich Brando: Es steht zwischen den Zeilen!

Falls ein Kunde mal versehentlich zuviel überweist, greift man zum Telefon,
klärt das ab und überweist zurück und fertig.

Das mit der Insolvenz war wohl hinterher:
>> ..dass die GmbH *inzwischen* wg Insolvenz geschlossen wurde.

> Hättest du geschwiegen, wärst du ein Weiser geblieben.
Warum hältst du dich nicht selbst an deine klugen Sprüche?

Thomas

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 12.04.2006 17:35:23 von Thomas Feldes

Am Wed, 12 Apr 2006 15:39:46 +0200 schrieb Martin Blanke:

> Die für mich zentrale Frage ist erstmal, ob es generell eine Verpflichtung
> gibt, einen Kunden auf zuviel gezahltes Geld aufmerksam zu machen, und wenn
> nein, wann das Recht auf Rückforderung ggfs. verjährt ist.
Es ist *nicht* dein Geld, es ist zufällig auf deinem Konto. Du willst
Verjährungsfristen? Damit es nachher doch dein Geld ist? Genau das hab ich
in meinem lesten Beitrag gemeint.

> ähnlichen Fällen habe ich Bescheid gesagt, man wollte ja mit dem
> Kunden weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Und das Vertrauen brauchst du nicht mehr, - nie mehr?

Eine Frage wie
> Bin ich verpflichtet, den Kunden auf seinen Fehler aufmerksam zu machen,
klingt für mich so, als würdest du das Geld behalten wollen.

> das Konto leer bis auf diesen Betrag [..] Dagegen gibt es allerdings
> noch Forderungen, die mit diesem Geld bezahlt werden könnten.
Wenn jetzt der Insolvenzverwalter das Konto beaufsichtigt, wird er das
entscheiden, und nicht du, falls ich mich nicht irre.

> Kleiner Tipp an Thomas F.: erstmal den Alkohol-, Haschisch- oder
> vergleichbare Pegelstände auf Null bringen.
Ach nur weil man *mein* und *dein* unterscheiden kann ist man schon auf der
Nadel? Sonderbare Einstellung.

> Ansonsten Danke für die Antwort.
bitte. gerne :)

> M.B.
Die Unterschrift ist sicher zufällig die gleiche wie bei Marlow.

Thomas

--
Stuttgart liegt in Kansas!

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 12.04.2006 18:11:04 von Marlow-Brando

"Thomas Feldes" <> schrieb im Newsbeitrag
news:r9pf3j02xz9n.gf4pl58y7ldt$
> Am Wed, 12 Apr 2006 15:39:46 +0200 schrieb Martin Blanke:

> Wenn jetzt der Insolvenzverwalter das Konto beaufsichtigt, wird er
> das
> entscheiden, und nicht du, falls ich mich nicht irre.
>

Also, wie ich bereits erwähnte, wenn du alles lesen würdest, hättest
du gelesen, daß es zu keinem Insolvenzverfahren kommt; mangels Masse.
Du aber redest von der Kontenbeaufsichtigung durch den
Insolvenzverwalter. Denk also nochmals sorgfälltig über meinen Spruch
vom Schweigen nach.
Gruß M.B.
Die Kürzel sind nun mal identisch.

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 24.04.2006 11:45:58 von Michael Duerr

Es ist doch selbstverständlich, dass du das Geld zurück gibst, oder?
Das wäre für mich überhaupt keine Frage, stattdessen über Verjährung,
rechtliche Fragen u.ä. zu debatieren.
Selbst wenn es rechtlich nicht eindeutig wäre, moralisch ist es klar.
Also zurücküberweisen, dann hast du auch keine Buchungsprobleme und kannst
ruhig schlafen.

Re: Kunde hat zuviel gezahlt

am 24.04.2006 19:48:09 von Robert Kaun

Martin Blanke schrieb:

> [...]

Vielleicht hat der Kunde das Geld absichtlich überwiesen, damit es
nicht in die Insolvenzmasse fällt, und will es sich in einigen Monaten
direkt von Euch auszahlen lassen.

Oder der Insolvenzverwalter findet eine "Vereinbarung", laut der Ihr
gegen Einmalzahlung Verpflichtungen der insolventen GmbH übernehmt.

Gerade bei einer Gesellschaft, bei der die Finanzen zu Neige gehen,
sollte man vermuten, dass jede Überweisung dreimal überdacht wird.

Daher würde ich mir gut überlegen, das Geld einfach zu behalten, ohne
den Insolvenzverwalter zu informieren.