Ausländische Vorsteuer ziehen/Wie Erstragssteuer?

Ausländische Vorsteuer ziehen/Wie Erstragssteuer?

am 12.04.2006 23:57:10 von Jan Hartmann

Moin!

Ein nicht buchführungspflichtiger, IST versteuernder, Gewerbetreibender
hat in 2005 umfangreiche ausländische (EU-Mitgliedsstaat) Tankquittungen
gesammelt. Mangels inländischem Vorsteuerabzug wurde in der EÜR jeweils
der Bruttobetrag als BA angesetzt.

Jetzt soll rückwirkend für das abgelaufende Jahr beim ausländischen
Fiskus die Vorsteuer gezogen werden - doch wie behandelt man das
ertragssteuerlich? Als Einahme im Zeitpunkt des Zufluss der Erstattung?

Jemand 'ne Idee?

Gruß
Jan

Re: Ausländische Vorsteuer ziehen/Wie Erstragssteuer?

am 13.04.2006 02:12:20 von Andreas Gumtow

Jan Hartmann wrote:
> Moin!
>
> Ein nicht buchführungspflichtiger, IST versteuernder,
> Gewerbetreibender hat in 2005 umfangreiche ausländische
> (EU-Mitgliedsstaat) Tankquittungen gesammelt. Mangels inländischem
> Vorsteuerabzug wurde in der EÜR jeweils der Bruttobetrag als BA
> angesetzt.
>
> Jetzt soll rückwirkend für das abgelaufende Jahr beim ausländischen
> Fiskus die Vorsteuer gezogen werden - doch wie behandelt man das
> ertragssteuerlich? Als Einahme im Zeitpunkt des Zufluss der
> Erstattung?
>
> Jemand 'ne Idee?

Wenn ich davon ausgehe, dass es sich um einen ertragsteuerlichen
Einnahme-Überschuss-Rechner, umsatzsteuerlichen IST-Versteuerer handelt wird
die Erstattung der ausländischen Vorsteuer im Zeitpunkt der Erstattung eine
ertragsteuerpflichtige Einnahme sein. Also auf ein entsprechendes
Ertragskonto buchen, der Gewinn des Jahres steigt.

Re: Ausländische Vorsteuer ziehen/Wie Erstragssteuer?

am 13.04.2006 11:10:15 von Jan Hartmann

Andreas Gumtow schrieb:

> Wenn ich davon ausgehe, dass es sich um einen ertragsteuerlichen
> Einnahme-Überschuss-Rechner, umsatzsteuerlichen IST-Versteuerer handelt wird
> die Erstattung der ausländischen Vorsteuer im Zeitpunkt der Erstattung eine
> ertragsteuerpflichtige Einnahme sein. Also auf ein entsprechendes
> Ertragskonto buchen, der Gewinn des Jahres steigt.

Danke!

Gruß
Jan

Re: Ausländische Vorsteuer ziehen/Wie Erstragssteuer?

am 14.04.2006 11:06:09 von Karin Schneider

Interessant.
Gibt es diese Möglichkeit tatsächlich Vorsteuer der Tankquittungen zurück zu
fordern?
In jedem Fall und ohne Berücksichtigung wo das Benzion verbraucht wurde?
Wie sieht es mit Hotelrechungen aus?



"Jan Hartmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Moin!
>
> Ein nicht buchführungspflichtiger, IST versteuernder, Gewerbetreibender
> hat in 2005 umfangreiche ausländische (EU-Mitgliedsstaat) Tankquittungen
> gesammelt. Mangels inländischem Vorsteuerabzug wurde in der EÜR jeweils
> der Bruttobetrag als BA angesetzt.
>
> Jetzt soll rückwirkend für das abgelaufende Jahr beim ausländischen
> Fiskus die Vorsteuer gezogen werden - doch wie behandelt man das
> ertragssteuerlich? Als Einahme im Zeitpunkt des Zufluss der Erstattung?
>
> Jemand 'ne Idee?
>
> Gruß
> Jan

Re: Ausländische Vorsteuer ziehen/Wie Erstragssteuer?

am 14.04.2006 13:28:06 von Andreas Gumtow

Karin Schneider wrote:
> Interessant.
> Gibt es diese Möglichkeit tatsächlich Vorsteuer der Tankquittungen
> zurück zu fordern?
> In jedem Fall und ohne Berücksichtigung wo das Benzion verbraucht
> wurde? Wie sieht es mit Hotelrechungen aus?
>

Im Grundsatz gibt es diese Möglichkeit für alle regelbesteuernden
Unternehmer. Allerdings ist teilweise für einzelne Leistungen in den
verschiedenen Ländern der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (z.B. in einigen
Ländern die Übernachtungen und in diversen die Bewirtung). Es gibt da einen
schönen Vordruck USt 1 T EU zu beziehen unter

bzw. bei den entsprechenden Stellen der anderen Länder. Der Vordruck ist
allerdings bis auf die Sprache europaweit nahezu gleich und wird i.d.R. auch
anerkannt.