Linear/Degressiv Abschreiben

Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 09:03:39 von Sabine Sauer

Wir haben eine PV Anlage gekauft und erwägen diese degressiv
abzuschreiben, da wir (hoffentlich) in den nächsten Jahren noch
vernünftige Einnahmen aus Lohn und Selbständigkeit haben. Und
später wenn weniger zum Abschreiben da ist eh in Rente sind.

Aus dem Bekanntenkreis habe ich gehört, dass die FAs versuchen eine
lineare Abschreibung auf 20 Jahre zu forcieren.

Haben wir eigentlich "die freie Wahl" oder müssen wir wie FA will.

Wo kann ich sowas nachlesen?

Gibts für "gewerbliche" Photovoltaik vielleicht sogar kürzere
Abschreibungen?


mfg

SS

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 11:09:14 von Jan Hartmann

Sabine Sauer schrieb:

> Aus dem Bekanntenkreis habe ich gehört, dass die FAs versuchen eine
> lineare Abschreibung auf 20 Jahre zu forcieren.
> Haben wir eigentlich "die freie Wahl" oder müssen wir wie FA will.

Die Nutzungsdauer nach AfA Tabelle beträgt 20 Jahre, von dieser kann
abgewichen werden. Allerdings werdet Ihr das begründen müssen, z.B. wenn
das von Euch gekaufte Modell eine tatsächlich kürzere Lebensdauer hat
oder andere Umstände vorliegen die die kürzere Lebensdauer nahelegen.
Die Art der Abschreibung steht Euch frei, von degressiver kann einmal zu
linearer Abschreibung gewechselt werden.

> Wo kann ich sowas nachlesen?

Im §7 EStG, AfA Tabelle

> Gibts für "gewerbliche" Photovoltaik vielleicht sogar kürzere
> Abschreibungen?

Nö, AfA is Afa..

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 18:57:04 von Daniel Zauft

Sabine Sauer wrote:
> Wir haben eine PV Anlage gekauft und erwägen diese degressiv
> abzuschreiben, da wir (hoffentlich) in den nächsten Jahren noch
> vernünftige Einnahmen aus Lohn und Selbständigkeit haben. Und
> später wenn weniger zum Abschreiben da ist eh in Rente sind.
>
> Aus dem Bekanntenkreis habe ich gehört, dass die FAs versuchen eine
> lineare Abschreibung auf 20 Jahre zu forcieren.
>
> Haben wir eigentlich "die freie Wahl" oder müssen wir wie FA will.
>
> Wo kann ich sowas nachlesen?
>
> Gibts für "gewerbliche" Photovoltaik vielleicht sogar kürzere
> Abschreibungen?
>

Auch wenn man es nicht vermutet, ist die PV Anlage ein "bewegliches
Wirtschaftsgut" (Stichwort Betriebsvorrichtung). Daher ist die
degressive AfA i.S.d. § 7 (2) EStG bis zu 30% möglich (Anlage vor 2006
angeschafft: 20%).

Ihr habt tatsächlich die "freie Wahl" ob ihr linear oder degressiv
abschreibt. Degressiv ist wohl auf jeden Fall vorteilhafter. In meinen
Planrechnungen zur einer PV habe ich es aber trotz der 30% nicht
geschafft, einen steuerlichen Verlust zu erzeugen...

Grüße

Daniel

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 19:39:09 von Sven Gottwald

* Quoting Daniel Zauft <>:
> Ihr habt tatsächlich die "freie Wahl" ob ihr linear oder degressiv
> abschreibt. Degressiv ist wohl auf jeden Fall vorteilhafter. In meinen
> Planrechnungen zur einer PV habe ich es aber trotz der 30% nicht
> geschafft, einen steuerlichen Verlust zu erzeugen...

Dann ist bei Dir wohl das Wetter zu gut ;-)

--
One of the highlights of the first Good Omens tour was Neil and I walking
through New York singing Shoehorn with Teeth. Well, we'd had a good
breakfast. And you don't get mugged, either.
-- Terry Pratchett, alt.fan.pratchett

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 19:46:36 von Sabine Sauer

Daniel Zauft schrieb:
> Sabine Sauer wrote:
>
>>Wir haben eine PV Anlage gekauft und erwägen diese degressiv
>>abzuschreiben, da wir (hoffentlich) in den nächsten Jahren noch
>>vernünftige Einnahmen aus Lohn und Selbständigkeit haben. Und
>>später wenn weniger zum Abschreiben da ist eh in Rente sind.
>>
>>Aus dem Bekanntenkreis habe ich gehört, dass die FAs versuchen eine
>>lineare Abschreibung auf 20 Jahre zu forcieren.
>>
>>Haben wir eigentlich "die freie Wahl" oder müssen wir wie FA will.
>>
>>Wo kann ich sowas nachlesen?
>>
>>Gibts für "gewerbliche" Photovoltaik vielleicht sogar kürzere
>>Abschreibungen?
>>
>
>
> Auch wenn man es nicht vermutet, ist die PV Anlage ein "bewegliches
> Wirtschaftsgut" (Stichwort Betriebsvorrichtung). Daher ist die
> degressive AfA i.S.d. § 7 (2) EStG bis zu 30% möglich (Anlage vor 2006
> angeschafft: 20%).

Ähh Tschuldigung, bin kein Profi.

Ich nkann also so,lange immer 10% abschreiben, bis noch 30% Restwert das
sind? Oder hab ich Dich da falsch verstanden? Und dann?

Über "Erleuchtung" (Irgendwie passend im Zusammenhang mit einer PV ;-)
würde ich mich sehr freuen.

Danke schon mal für die grundsätzliche Hilfe.

mfg

SS
>
> Ihr habt tatsächlich die "freie Wahl" ob ihr linear oder degressiv
> abschreibt. Degressiv ist wohl auf jeden Fall vorteilhafter. In meinen
> Planrechnungen zur einer PV habe ich es aber trotz der 30% nicht
> geschafft, einen steuerlichen Verlust zu erzeugen...
>
> Grüße
>
> Daniel

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 19:51:18 von Lutz Schulze

On Thu, 13 Apr 2006 18:57:04 +0200, Daniel Zauft
<> wrote:

>Ihr habt tatsächlich die "freie Wahl" ob ihr linear oder degressiv
>abschreibt. Degressiv ist wohl auf jeden Fall vorteilhafter. In meinen
>Planrechnungen zur einer PV habe ich es aber trotz der 30% nicht
>geschafft, einen steuerlichen Verlust zu erzeugen...

Rechne doch mal vor.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 23:21:52 von Eric Lorenz

Daniel Zauft schrieb:

> Auch wenn man es nicht vermutet, ist die PV Anlage ein "bewegliches
> Wirtschaftsgut" (Stichwort Betriebsvorrichtung). Daher ist die
> degressive AfA i.S.d. § 7 (2) EStG bis zu 30% möglich (Anlage vor 2006
> angeschafft: 20%).

Du hast die Grundregel nicht beachtet! Außerdem ist das mit den 30% nur
in der Planung! Verabschiedet ist noch nichts!!!

> Ihr habt tatsächlich die "freie Wahl" ob ihr linear oder degressiv
> abschreibt. Degressiv ist wohl auf jeden Fall vorteilhafter. In meinen
> Planrechnungen zur einer PV habe ich es aber trotz der 30% nicht
> geschafft, einen steuerlichen Verlust zu erzeugen...

Weil aufgrund der langen Laufzeit die 20% / 30% nicht stimmen!

Durch die degressive Abschreibungsmethode eröffnet sich die Möglichkeit
bereits im Jahr des Erwerbs einen verhältnismäßig hohen Teil der
Erwerbskosten in Form von Betriebsausgaben oder Werbungskosten
steuerlich geltend zu machen.

Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erwirbt eine PVA im Wert von 15.000 €
mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Er schreibt seinen Neuerwerb
degressiv ab. Die Abschreibung errechnet sich wie folgt:

Abschreibungssatz = 10% (100 Prozent / 20 Jahre = 5 % (linearer
Abschreibungssatz); 2-facher linearer Abschreibungssatz: 2 x 5 % = 10,00
% (degressiver Abschreibungssatz))

1. Jahr: 15.000 € (Buchwert) x 10% = 1.500€ (Abschreibungsbetrag);
2. Jahr: 13.500 € (Restbuchwert) x 10% = 1.350€ (Abschreibungsbetrag)
3. Jahr: 12.150 € (Restbuchwert) x 10% = 1.215 € (Abschreibungsbetrag)
4. Jahr: ...


Der Übergang dürfte ca. im 12 Jahr optimal sein (von degressiv zu linear)

Eric

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 23:24:22 von Eric Lorenz

Lutz Schulze schrieb:
>
> Rechne doch mal vor.

Seine Berechnung ist falsch!

Mit seinen 30% liegt er völlig falsch! Es sind 10%

Eric

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 23:36:16 von Daniel Zauft

Sabine Sauer wrote:

>>
>> Auch wenn man es nicht vermutet, ist die PV Anlage ein "bewegliches
>> Wirtschaftsgut" (Stichwort Betriebsvorrichtung). Daher ist die
>> degressive AfA i.S.d. § 7 (2) EStG bis zu 30% möglich (Anlage vor 2006
>> angeschafft: 20%).
>
> Ähh Tschuldigung, bin kein Profi.
>
> Ich nkann also so,lange immer 10% abschreiben, bis noch 30% Restwert das
> sind? Oder hab ich Dich da falsch verstanden? Und dann?
>
> Über "Erleuchtung" (Irgendwie passend im Zusammenhang mit einer PV ;-)
> würde ich mich sehr freuen.
>
> Danke schon mal für die grundsätzliche Hilfe.
>

Degressive AfA bedeutet, dass nicht die jährliche AfA, sondern der
Prozentsatz gleich bleibt. Die 30% haben mit einem Restwert nichts zu tun.

a) lineare AfA: Jahre 1-20 = Abschreibung gleich 1/20=5% der
Anschaffungskosten (AK) pro Jahr

b) degressive Abschreibung: 30% des jeweiligen Buchwerts, jedoch maximal
das 3fache der linearen Afa (§ 7 (2) EStG n.F.)

Jahr 1: 30% der AK
Jahr 2: 30% der (AK ./. AfA Jahr 1)
usw

Am Beispiel: PV kostet 10.000 Euro
a) lineare AfA = 500
b) degressive:
Jahr 1: AfA = 3.000, jedoch maximal 1.500
Jahr 2: AfA = 30% von (10.000 - 1.500) = 2.550, jedoch maximal 1.500
etc.

Da die degressive AfA immer geringer wird ("in fallenden
Jahresbeträgen") ist es nach einigen Jahren sinnvoll auf die lineare
umzusteigen.

Grüße

Daniel

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 23:37:01 von Eric Lorenz

Sabine Sauer schrieb:
> Wir haben eine PV Anlage gekauft und erwägen diese degressiv
> abzuschreiben, da wir (hoffentlich) in den nächsten Jahren noch
> vernünftige Einnahmen aus Lohn und Selbständigkeit haben. Und
> später wenn weniger zum Abschreiben da ist eh in Rente sind.

Kleiner Denkfehler:
Hast du die geänderte Besteuerung der Rente beachtet? Hast du dir
Gedanken über die Umsatzsteuer gemacht?

> Aus dem Bekanntenkreis habe ich gehört, dass die FAs versuchen eine
> lineare Abschreibung auf 20 Jahre zu forcieren.

20 Jahre sind i.O. Abschreibungsart kannst Du wählen!

> Haben wir eigentlich "die freie Wahl" oder müssen wir wie FA will.
>
> Wo kann ich sowas nachlesen?
>
> Gibts für "gewerbliche" Photovoltaik vielleicht sogar kürzere
> Abschreibungen?

Es gibt die Meinung, das eine PVA genauso zu behandeln ist, wie eine
Solaranlage. Solaranlagen hatten mal eine Nutzungsdauer von 10 Jahren.
Leider habe ich gerade keie amtliche Tabelle bei der Hand.

Ansonsten gilt folgendes:

"Soweit der Betreiber einer unter §§ 3 bis 8 EEG fallenden Anlage zur
Stromgewinnung den erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und
nicht nur gelegentlich, in das allgemeine Stromnetz einspeist.....
begründet dies die Unternehmereigenschaft"
(BMF-Schreiben vom 23.07.2001 - IV B 7 - S 7104 - 21/01)

Der Anlagenbetreiber ist als "Unternehmer" vorsteuerabzugsberechtigt, d.h.
- er erhält auf Antrag beim Finanzamt seine gezahlte Umsatzsteuer zurück
- er erhält vom Netzbetreiber zusätzlich zu den im EEG festgelegten
Einspeisevergütungen die MwSt. ausbezahlt, die er wiederum an das
Finanzamt abführt.

Die Vorsteuererstattung reduziert die Anschaffungskosten der Anlage um 16 %!

Durch die zusätzliche Vergütung der MwSt. auf die Einspeisevergütung,
die wieder an das Finanzamt abgeführt wird, bleibt die Netto-Vergütung
die gleiche.

Evtl. Kleinunternehmerregelung prüfen. Entfällt aber, wenn man bereits
Unternehmer ist!!

Einkommenssteuer
Die Gewinnerzielungsabsicht ist entscheidend.
Gewinn, verstanden als Totalgewinn nach 20 Jahren Betriebsdauer.
Gegenübergestellt werden in diesem Zeitraum Einnahmen zu Ausgaben.
Einnahmen: Einspeisevergütung
Ausgaben: Anschaffungskosten, Abschreibung, Planungskosten,
Reparaturaufwendungen, Kreditzinsen, Versicherungskosten etc.

Wer seine PV-Anlage mit Gewinnerzielungsabsichten betreibt, muss in
seiner Einkommenssteuererklärung eine Gewinnermittlung durchführen.

Wer seine PV-Anlage ohne Absicht der Gewinnerzielung betreibt, muss
keine Angaben in der ESt.-Erklärung machen, es sei denn, das Finanzamt
fordert ihn hierzu ausdrücklich auf.

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten:

1. Lineare Abschreibung nach § 7 EStG.
Nutzungsdauer der PV-Anlage 20 Jahre
Jährlicher Abschreibungssatz 5 % vom Anschaffungswert

2. Degressive Abschreibung nach § 7 EStG.
Nutzungsdauer der PV-Anlage 20 Jahre
Jährlicher Abschreibungssatz 10 % vom Restwert

Gewerbesteuer
Für Privatbetreiber ist eine Gewerbeanmeldung bei Anlagen üblicher Größe
- unabhängig von der Gewinnsituation - nicht erforderlich. Bei größeren
Anlagen sollte man beim Gewerbeamt nachfragen.


Eric

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 23:41:28 von Eric Lorenz

Daniel Zauft schrieb:

> b) degressive Abschreibung: 30% des jeweiligen Buchwerts, jedoch maximal
> das 3fache der linearen Afa (§ 7 (2) EStG n.F.)

Die Sache war in der Planung! Entschieden ist doch noch nichts!

> Jahr 1: 30% der AK
> Jahr 2: 30% der (AK ./. AfA Jahr 1)
> usw
>
> Am Beispiel: PV kostet 10.000 Euro
> a) lineare AfA = 500
> b) degressive:
> Jahr 1: AfA = 3.000, jedoch maximal 1.500
> Jahr 2: AfA = 30% von (10.000 - 1.500) = 2.550, jedoch maximal 1.500
> etc.
>
> Da die degressive AfA immer geringer wird ("in fallenden
> Jahresbeträgen") ist es nach einigen Jahren sinnvoll auf die lineare
> umzusteigen.

Bei 20 Jahren wäre das ca. nach 12 Jahren!

Eric

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 23:45:25 von Daniel Zauft

Eric Lorenz wrote:
> Daniel Zauft schrieb:
>
>> Auch wenn man es nicht vermutet, ist die PV Anlage ein "bewegliches
>> Wirtschaftsgut" (Stichwort Betriebsvorrichtung). Daher ist die
>> degressive AfA i.S.d. § 7 (2) EStG bis zu 30% möglich (Anlage vor 2006
>> angeschafft: 20%).
>
> Du hast die Grundregel nicht beachtet! Außerdem ist das mit den 30% nur
> in der Planung! Verabschiedet ist noch nichts!!!
>

Doch! Das Gesetz hat den Bundesrat passiert und ist verkündungsreif
(schon seit zirka 2 Wochen).



Erstbester "normaler" Link:




>> Ihr habt tatsächlich die "freie Wahl" ob ihr linear oder degressiv
>> abschreibt. Degressiv ist wohl auf jeden Fall vorteilhafter. In meinen
>> Planrechnungen zur einer PV habe ich es aber trotz der 30% nicht
>> geschafft, einen steuerlichen Verlust zu erzeugen...
>
> Weil aufgrund der langen Laufzeit die 20% / 30% nicht stimmen!
>

Also dass die 30% gedeckelt sind, kann ja wohl jeder selbst nachlesen.
Grundsätzlich hat man schon 30%, in diesem konkreten Fall ist die AfA
nur auf 15% gedeckelt.

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 23:54:05 von Daniel Zauft

Eric Lorenz wrote:
> Sabine Sauer schrieb:
>> Wir haben eine PV Anlage gekauft und erwägen diese degressiv
>> abzuschreiben, da wir (hoffentlich) in den nächsten Jahren noch
>> vernünftige Einnahmen aus Lohn und Selbständigkeit haben. Und
>> später wenn weniger zum Abschreiben da ist eh in Rente sind.
>
> Kleiner Denkfehler:
> Hast du die geänderte Besteuerung der Rente beachtet? Hast du dir
> Gedanken über die Umsatzsteuer gemacht?
>

Nicht unbedingt ein Denkfehler: Üblicherweise liegen die Einkünfte aus
der Rente unter den Einkünften aus dem Arbeitslohn, selbst bei einer
Besteuerung von 100%. Oder sind die Renten doch (überproportional) sicher?

Die Umsatzsteuer hat, bis auf die Tatsache, dass die BMG vermindert
wird, überhaupt keine Wirkung, da mittlerweile beinahe jeder
Stromabnehmer die Umsatzsteuer zusätzlich akzeptiert (wie du ja weiter
unten selbst schreibst)

Grüße

Daniel

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 13.04.2006 23:54:53 von Eric Lorenz

Daniel Zauft schrieb:

> Doch! Das Gesetz hat den Bundesrat passiert und ist verkündungsreif
> (schon seit zirka 2 Wochen).

Siehste, ich war zur Zeit mehr im Bereich GmbH-GF unterwegs. Tatsache
ist aber:
Das Gesetz gilt noch nicht!


> Also dass die 30% gedeckelt sind, kann ja wohl jeder selbst nachlesen.
> Grundsätzlich hat man schon 30%, in diesem konkreten Fall ist die AfA
> nur auf 15% gedeckelt.

Gerade hier machen viele aber einen Fehler...

Eric

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 14.04.2006 10:29:58 von Lutz Schulze

On Thu, 13 Apr 2006 23:37:01 +0200, Eric Lorenz <>
wrote:

>Die Vorsteuererstattung reduziert die Anschaffungskosten der Anlage um 16 %!

Das stimmt nun nicht ganz.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Linear/Degressiv Abschreiben

am 14.04.2006 13:02:38 von Eric Lorenz

Lutz Schulze schrieb:
>
>> Die Vorsteuererstattung reduziert die Anschaffungskosten der Anlage um 16 %!
>
> Das stimmt nun nicht ganz.

Unsauber formuliert! Erwischt!

Eric