Verlustabzug

Verlustabzug

am 13.04.2006 10:28:33 von throw1

Hallo,
eine Bekannte war 2004 ganzjährig im Ausland tätig.
2005 kam Sie zurück und war das ganze Jahr Arbeitslos.
Während der Arbeitslosigkeit starb Ihre Mutter, Sie hatte
also Bestattungskosten. Außerdem hat Sie sich zur
Fitneßtrainerin ausbilden lassen, wobei einige Ausbildungskosten
für Sie angefallen sind. Für die Ausbildung erhielt Sie keine
Vergütung. Seit diesem Jahr (2006) arbeitet Sie nun als
Fitneßtrainerin.
Frage: Welche Kosten kann Sie als Verlustabzug für 2007
angeben. Sind das nur die Ausbildungskosten oder auch
die Bestattungskosten.

Gruß Matthias

Re: Verlustabzug

am 17.04.2006 12:46:25 von Peter Fuchs

"M. Heuschele" <> schrieb
> Hallo,
> eine Bekannte war 2004 ganzjährig im Ausland tätig.
> 2005 kam Sie zurück und war das ganze Jahr Arbeitslos.
> Während der Arbeitslosigkeit starb Ihre Mutter, Sie hatte
> also Bestattungskosten. Außerdem hat Sie sich zur
> Fitneßtrainerin ausbilden lassen, wobei einige Ausbildungskosten
> für Sie angefallen sind. Für die Ausbildung erhielt Sie keine
> Vergütung. Seit diesem Jahr (2006) arbeitet Sie nun als
> Fitneßtrainerin.
> Frage: Welche Kosten kann Sie als Verlustabzug für 2007
> angeben. Sind das nur die Ausbildungskosten oder auch
> die Bestattungskosten.
>

Hallo,

Bestattungskosten für die Mutter können nicht auf andere Jahre
übertrgane werden. Mangels zu versteuerndem Einkommen in 2005 wirken
sich diese außergewöhnlichen Belastungen, sofern nicht aus Erbschaft und
Versicherungsleistungen gedeckt, nicht aus. Falls durch Erbschaft oder
Versicherungsleistungen gedeckt, sind sie erst gar nicht abzugsfähig.

Ausbildungskosten gehen ebenfalls nicht in den Verlustabzug über.

Soweit erkennbar, gibt es keinen Verlustvortrag nach 2007.

MfG
Peter