Angaben zur Betriebsauflösung bei Ordnungsamt u. Finanzamt
am 13.04.2006 12:59:24 von Hans Reichert
Hallo NG,
ein Nebengewerbe wird beim Ordnungsamt abgemeldet, dort wird als
Abmeldezeitpunkt 31.12.2005 angegeben.
Tatsächlich ruhte das Gewerbe aber schon seit dem 3. Quartal 2005. Dies
wurde dem FA zum damaligen Zeitpunkt auch schriftlich übermittelt.
Nun kommt der Fragebogen des Finanzamtes, wodurch genauere Daten zur
Betriebsauflösung erhoben werden sollen, unter anderem auch das Datum der
Betriebsauflösung.
Darf hier auch frühere Zeitpunkt der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
("ruhendes Gewerbe") angegeben werden oder muss man sich an die Angabe, die
bereits beim Ordnungsamt gemacht wurde, halten?
IANAL, aber mir scheint, daß letzten Endes nur die Angaben wichtig sind, die
man dem FA gegenüber macht, oder?
Viele Grüße,
Hans.
Re: Angaben zur Betriebsauflösungbei Ordnungsamt u. Finanzamt
am 13.04.2006 15:59:16 von Sven Gottwald
* Quoting Hans Reichert <>:
> ein Nebengewerbe wird beim Ordnungsamt abgemeldet, dort wird als
> Abmeldezeitpunkt 31.12.2005 angegeben.
>
> Tatsächlich ruhte das Gewerbe aber schon seit dem 3. Quartal 2005. Dies
> wurde dem FA zum damaligen Zeitpunkt auch schriftlich übermittelt.
>
> Nun kommt der Fragebogen des Finanzamtes, wodurch genauere Daten zur
> Betriebsauflösung erhoben werden sollen, unter anderem auch das Datum der
> Betriebsauflösung.
Die Angabe ist hauptsächlich wegen der USt- und LSt-Anmeldungen wichtig,
damit entsprechend die Überwachung beendet werden kann Ansonsten spielt
das genaue Datum eigentlich keine Rolle, die Aufgabe liegt so oder so in
2005. An Deiner Stelle würde ich auf dem Fragebogen das "richtige"
Datum eintragen.
Du denkst auch an die besondere Abgabefrist für die USt-Jahreserklärung?
> Darf hier auch frühere Zeitpunkt der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
> ("ruhendes Gewerbe") angegeben werden oder muss man sich an die Angabe, die
> bereits beim Ordnungsamt gemacht wurde, halten?
>
> IANAL, aber mir scheint, daß letzten Endes nur die Angaben wichtig sind, die
> man dem FA gegenüber macht, oder?
*Eigentlich* gibt es gewerberechtlich kein "ruhendes Gewerbe", entweder
Du hast ein (stehendes) Gewerbe oder keins. Also war streng genommen
das Datum auf der Abmeldung falsch. Ich würde mir darüber aber nicht
zuviele Gedanken machen...
--
One day I'll be dead and THEN you'll all be sorry.
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